Keine „doppelte“ Widerrufsfrist bei Online-Abos

Wenn ihr online ein Abo abschließt, das in den ersten 30 Tagen kostenlos ist, ab wann beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen? Diese Frage hat nun der Europäische Gerichtshof beantwortet.

Eine Lernplattform bot einen 30-tägigen Gratiszeitraum an, in dem das Abo jederzeit beendet werden konnte. Erst nach Ablauf des Testzeitraums wurde das Abo kostenpflichtig. Im Gratiszeitraum war jederzeit eine sofortige Kündigung möglich.

Verbraucherschützer aus Österreich meinten, das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen beginne erst an dem Tag, an dem das Abo kostenpflichtig wird. Denn ansonsten sei das Widerrufsrecht wirkungslos, wegen des jederzeitigen Kündigungsrechts im Testzeitraum.

Dies sehen die EU-Richter anders. Das Widerrufsrecht laufe ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, sofern der Kunde schon zu diesem Zeitpunkt ausreichend über die späteren Kosten informiert war. Nur wenn diese Informationen nicht oder nicht verständlich gegeben wurden, beginne das Widerrufsrecht ab der Kostenpflicht (Aktenzeichen C-565/22).