Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass aus dem Radio Berlin Brandenburg (RBB) und seitens der ARD im Wege der Krisenkommunikation wochenlang angekündigt wurde, man werde den Fall Schlesinger rückhaltlos aufklären und sich danach erneuern. Allerdings reicht der fromme Wunsch nicht so weit, dem Landtag in Brandenburg Einblick in den Untersuchungsbericht zu gewähren.
Rund 1,63 Millionen Euro soll der Bericht gekostet haben. Bei der Summe kann man davon ausgehen, es steht einiges Interessante drin. Dennoch weigert sich die neue Führung des RBB, den Bericht an den Untersuchungsausschuss des Landtags zu übermitteln. Es gibt sogar schon einen Gerichtsbeschluss, in dem mit einer Durchsuchung beim RBB gedroht wird. Statt zu kooperieren, legt der RBB aber Beschwerden ein.
Dabei steht in § 5 Untersuchungsausschussgesetz des Landes Brandenburg ziemlich klar folgendes:
„Die … Behörden und … Anstalten … des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sind auf Ersuchen der oder des Vorsitzenden verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss unverzüglich die sächlichen Beweismittel, insbesondere die Akten, vorzulegen, Auskünfte zu geben und Zutritt … zu gewähren.“
Außerdem hat der Ausschuss ähnliche Rechte wie ein Staatsanwalt, und zwar gegenüber jedermann. Was dann eben zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme führen kann. Da spielt es dann in der Tat auch keine Rolle mehr, ob der RBB der im zitierten Gesetz erwähnten „Aufsicht des Landes“ untersteht.
Die Mehr als Zeit schinden kann der RBB also kaum.