Krank ist krank

Wer wegen Corona oder anderer Infektionen vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, kann Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen. Auch ohne förmliche Krankschreibung liegt bei einer behördlichen Quarantäne Arbeitsunfähigkeit vor, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

Eine Verwaltungsangestellte im Krankenhaus machte einen positiven PCR-Test. Darauf ordnete das Gesundheitsamt Quarantäne an. Allerdings ließ sich die Frau nicht vom Arzt krankschreiben, sie fühlte sich nach eigenen Angaben auch nicht arbeitsunfähig. Die behördliche Anordnung ersetzt nach Auffassung der Richter die Krankschreibung. Man könne auch krank sein, ohne sich krank zu fühlen oder Symptome zu zeigen. Auch die vom Gesetz für eine Quarantäne vorgesehenen Entschädigungen ändern laut dem Urteil nichts an der Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber (Aktenzeichen 4 Sa 39 öD/23).