#DubisteinMann ist zulässige Meinungsäußerung

Wegen des ihr gegenüber verwendeten Hashtags „DubistEinMann“ hat eine Transfrau bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eskaliert. Allerdings erfolglos. Das Recht auf freie Meinungsäußerung geht in diesem Fall vor, so das Gericht.

Die Journalistin und Transfrau hatte auf X dazu aufgerufen, den Deutschen Frauenrat gegen negative Kommentare zu unterstützen. Dort tummelten sich ihrer Meinung nach zu viele #TERFs. Ihre Kontrahentin reagierte mit lachenden Smileys und dem Hinweis „times changed! #DubistEinMann“.

Das Gericht sieht in der Verwendung eines Hashtags schon keine „direkte persönliche Ansprache“, sondern eine verallgemeinernde, an jede Transfrau gerichtete Aussage. Schon deswegen sei nicht erkennbar, dass die Journalistin „losgelöst vom Inhalt ihres Posts abseits der Sachdebatte“ herabgewürdigt und diffamiert werden sollte.

Dabei berücksichtigt das Gericht auch, dass sich die Journalistin selbst als „Aktivistin“ immer wieder in die Öffentlichkeit begeben hat, indem sie ihr eigenes Geschlecht und die Selbstbestimmungsdebatte zum Thema machte. Die Journalistin zog ihren Antrag letztlich zurück (Aktenzeichen 16 U 95/23).