Der WDR hat dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu Unrecht einen Platz in der „Wahlarena“ verweigert. In dem ARD-Format diskutieren morgen die Spitzenkandidaten der Parteien für die anstehende Europawahl. Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster verweisen auf die „abgestufte Chancengleichheit“ der politischen Parteien. Danach habe der BSW-Spitzenkandidat Fabio De Masi durchaus einen Anspruch auf Teilnahme an der Sendung.
Als eher windig schätzen die Richter offenbar die Argumentation des WDR ein, in der Sendung solle es vor allem um die zurückliegende Wahlperiode gehen. Da das BSW bislang keinen Europaabgeordneten stellt, kann es laut WDR nicht zum Rückblick beitragen. Das gewählte Format eines „Townhall Meetings“ lasse aber eher zukunftsgerichtete Fragen erwarten, merkt das OVG durchaus süffisant an.
Sehr direkt wird das Gericht auch bei einer Einschätzung der Wahlchancen des BSW. Dieses bewege sich in einem „Umfragekorridor“ von 4 bis 7 Prozent, aktuelle Umfragen sprächen von 6 bis 7 Prozent. Damit seien die Wahlchancen des BSW höher als die aktuellen Prognosen für FDP und Die Linke, welche direkt in die Wahlarena eingeladen wurden. Der Beschluss ist unanfechtbar, so dass dem WDR höchstens noch die Absage der Veranstaltung bleibt (Aktenzeichen 13 B 494/24).