Ein weiterer „döp-dödö-döp“-Vorfall findet sein juristisches Ende. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.
Laut den Ermittlern erfüllen die Gesänge nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Denn, so die Begründung einer Sprecherin, „das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern“ stelle „noch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar“. Eine Strafverfolgung setze eine „gesteigerte Feindseligkeit oder eine schwerwiegende Form der Missachtung gegenüber einem Teil der Bevölkerung“ voraus.
Es fehlen also die verschärfenden Umstände, welche erst einen Angriff auf die Menschenwürde begründen. Auch sei nicht zu Hass aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert worden. Ausdrücklich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, die Äußerungen seien „im Rahmen einer ausgelassenen Partystimmung“ gefallen und von der Meinungsfreiheit in Deutschland gedeckt.
Ähnlich haben auch schon die Staatsanwaltschaften Augsburg und Neubrandenburg entschieden.