Einjähriges Kind klagt erfolgreich auf Einreise nach Deutschland

Ein jordanisches Kleinkind darf nach Deutschland einreisen, um zu seinen Eltern zurückzukehren. Der Fall sorgte für Schlagzeilen, weil die Familie nach einem Urlaub in Jordanien getrennt wurde – dem einjährigen Jungen wurde die Einreise verweigert, obwohl seine Eltern und Geschwister in Deutschland leben und zurückkommen durften. Das Gericht in Karlsruhe gab dem Eilantrag des Kindes – vertreten durch Anwälte – statt und erließ eine einstweilige Verfügung.

Hintergrund des Falls: Die Familie, bestehend aus Vater, Mutter und drei Kindern, lebt regulär in Deutschland. Nach einem Urlaub in Jordanien durften alle außer dem jüngsten Kind, einem einjährigen Jungen, zurückkehren – obwohl die Behörden Sicherheitsbedenken wegen einer möglichen extremistischen Betätigung der Mutter hatten. Die Begründung der Behörden war, dass das Kind als einziges Familienmitglied keine Aufenthaltsgenehmigung habe. Die Eltern wehrten sich dagegen, weil sie als Familie zusammenbleiben wollten. Sie argumentierten, dass die Trennung unverhältnismäßig sei und ihre Rechte verletze, insbesondere das Recht auf Familieneinheit, das im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich in seiner Entscheidung vorrangig auf das Kindeswohl. Der Junge werde von seinen Eltern getrennt, das könne zu unabsehbaren Schäden führen und seine Grundrechte verletzten. Den Ansatz der Behörden, auf die Einhaltung der ausländerrechtlichen Vorschriften zu achten, sei in diesem nachrangig. Die Verwaltungsgerichte hatten in den vorherigen Instanzen die Einreise übrigens verweigert. Das Kind kann sein Aufenthaltsrecht jetzt von Deutschland aus versuchen, sein Aufenthaltsrecht juristisch durchsetzen (Aktenzeichen 2 BvR 885/25).