Der Schul-Amokläufer von Ansbach hat es weiter geschafft als viele Deutsche in ihrem ganzen Leben. Erst kehrte er nicht von einem genehmigten Ausgang in die geschlossene Abteilung der Forensik zurück, nun taucht er in Kolumbien auf.
Die Behörden räumen gegenüber Bild ein, dass er einen gültigen Reisepass besaß und eine Flugreise antreten konnte. Das ist zwar nicht grundsätzlich unmöglich, es gibt kein Gesetz, das einem Untergebrachten Personalpapiere versagt – so lange kein konkreter Fluchtverdacht besteht. Erst dann wäre eine Entziehung nach § 7 PassG möglich.
Aber: Normalerweise befinden sich Ausweise und vor allem Pässe in der Anstalt in Verwahrung. Beim Freigang bekommen die Betroffenen einen Freigangsausweis oder eine Vollzugsbescheinigung mit. Es stellen sich also Fragen…