Das Geschlecht kann man sich in Deutschland per Erklärung frei aussuchen. Die Staatsangehörigkeit nicht, erfahren wir durch ein aktuelle Gerichtsurteil.
Eine Frau beantragte Bürgergeld unter einem deutschen Namen, den sie sich selbst gegeben hatte. Beleg: eine Taufbescheinigung. Mit ihrer Geburtsurkunde identifiziere sie sich nicht, sagte sie. Als von Gott erschaffenes Geistwesen bestimme sie selbst, wer sie ist.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg ermittelte und fand eine Russin, deren Aufenthaltstitel 2012 abgelaufen war. Ergebnis: kein Bürgergeld, aber immerhin die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die höheren Leistungen gibt es normalerweise nach 36 Monaten Aufenthalt. Die Frau lebt seit mindestens 27 Jahren hier. Das nützt ihr trotzdem nichts. Wer jahrelang unter falscher Identität und ohne Meldeadresse lebt, hat seinen Aufenthalt nach Ansicht des Gerichts selbst rechtsmissbräuchlich „verlängert“.
Das Geistwesen darf sich weiter deutsch fühlen. Bezahlt wird nach Aktenlage. Und das ist, wie gesagt, zumindest der Satz für Asylbewerber.
Aktenzeichen L 9 AS 2448/26 ER-B