Lost in Zuständigkeit

Wer sein Gepäck verliert, muss zum Klagen unter Umständen weiter reisen als der Koffer je gekommen ist. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt so entschieden.

Eine Spanierin buchte von zu Hause bei Madrid aus online einen Flug nach Barcelona. Ihr aufgegebener Koffer verschwand. Sie klagte beim Gericht an ihrem Wohnort. Falsch, sagt der Gerichtshof. Bei Gepäckschäden gilt das Montrealer Übereinkommen, und das kennt den Wohnsitz des Fluggastes schlicht nicht als Gerichtsstand. Das eigene Wohnzimmer wird auch dann keine Geschäftsstelle der Fluglinie, wenn man online bucht. Bleibt für die Klägerin: Barcelona.

Richtig unangenehm wird das auf der Langstrecke. Wer bei Emirates nur einen Hinflug nach Dubai bucht und dort ohne Koffer ankommt, müsste konsequenterweise auch in Dubai klagen.

Immerhin: Wer Hin- und Rückflug in einem Vorgang bucht, kann am deutschen Abflughafen klagen – so die deutschen Gerichte. Und wer wegen Verspätung Ausgleich nach der Fluggastrechte-Verordnung will, darf ohnehin am Ab- oder Ankunftsort klagen.

Nur beim verschwundenen Koffer bleibt es dabei: Der Kläger reist möglicherweise deutlich weiter als sein Gepäck.

Aktenzeichen C-876/24