Gesichert antidemokratisch

Die CDU in Sachsen-Anhalt hat nach dem AfD-Wahlerfolg ein Problem mit dem Teil der Demokratie, der sich nicht in der Fraktionssitzung vorab festlegen lässt. Ihre Lösung ist entlarvend: Das Wahlgeheimnis wird nicht im Plenarsaal angetastet, sondern eine Etage tiefer, offen und mit Namen.

Am 6. Oktober wählte der Landtag den AfD-Abgeordneten Tobias Rausch geheim zum Präsidenten. Er bekam 48 von 82 Stimmen – vier mehr, als AfD und BSW zusammen stellen. Die CDU hatte sich eigentlich geschlossen enthalten wollen; gezählt wurden am Ende nur fünf Enthaltungen. Seitdem zeigen die Christdemokraten in Magdeburg gegenseitig mit dem Finger aufeinander, und nicht nur im Kanzleramt ist man entsprechend verstimmt.

Im Dezember will sich AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Seine Partei verfügt über 39 der 83 Sitze. Im ersten und zweiten Wahlgang braucht er die Mehrheit aller Abgeordneten, also 42 Stimmen; erst im dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Um eine Wiederholung des Rausch-Debakels zu verhindern, hat die CDU-Fraktion am Dienstag nach gut dreistündiger Sitzung beschlossen, in den ersten beiden Wahlgängen geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Das Ergebnis: 14 Ja-Stimmen, eine Enthaltung. Wer sich enthalten hat, weiß inzwischen die halbe Republik – der frühere Fraktionschef Guido Heuer, der sich nach eigenem Bekunden erst juristisch beraten lassen wollte. Fraktionschef und geschäftsführender Ministerpräsident Sven Schulze verkündete anschließend, man werde „an dieser Wahl nicht teilnehmen, sondern den Sitzungssaal verlassen“.

Die Fraktion hat also offen darüber abgestimmt, an der geheimen Wahl gar nicht erst teilzunehmen. Wer am Wahltag sitzen bleibt, verrät sich schon durch seine Anwesenheit. Abwesenheit wirkt in den ersten beiden Gängen wie ein Nein. Damit hat die CDU ihre 15 Stimmen gegen Siegmund heute schon sicher im Sack – formal bleibt das Wahlgeheimnis unangetastet, praktisch gibt es keinen CDU-Abgeordneten mehr, der es nutzen könnte.

Die Landesverfassung schreibt in Artikel 65 vor, dass der Ministerpräsident in geheimer Abstimmung gewählt wird. In Artikel 41 Absatz 2 heißt es über die Abgeordneten: „Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Das Wahlgeheimnis schützt genau dieses Gewissen – vor dem Parteivorstand, vor der Fraktionsführung und vor allen Parteikollegen, die bei Aufstellung der nächsten Landesliste ein gewichtiges Wort mitzureden haben.

Verboten ist das Ganze eher nicht. Kein Abgeordneter muss an einer Wahl teilnehmen, und Fraktionen dürfen sich absprechen. Der Verfassungsrechtler Michael Brenner bringt es im Focus auf den Punkt: „Eine Fraktionsführung kann nicht per Anordnung verbieten, dass Abgeordnete mitwählen.“ Die Fraktion hat also keine Möglichkeit, einen mutigen CDU-Mann an der Abstimmung zu hindern.

Der Publizist Mathias Brodkorb sieht im Cicero allerdings einen möglichen Verstoß gegen § 106 Strafgesetzbuch. Das passt auf den ersten Blick, scheitert aber am Detail: Ohne konkrete Drohung mit einem empfindlichen Übel bleibt ein Beschluss ein Stück Papier. Die nötigen Drohungen spricht die CDU – bis zum Beweis des Gegenteils – nicht aus. Legal ist das Ganze also. Anständig und demokratisch ist es noch lange nicht.

Und nun die Pointe. Im dritten Wahlgang will die CDU plötzlich wieder im Saal sitzen. Das ist aus ihrer Sicht folgerichtig: Bliebe sie draußen, reichten Siegmund die 39 Stimmen seiner eigenen Fraktion. Das Vertrauen in die eigenen Leute endet also genau dort, wo das Misstrauen strategisch keinen Nutzen mehr bringt. Trauriger kann es in einem deutschen Parlament eigentlich nicht zugehen.

Abgeordnete sind nämlich nicht das Eigentum ihrer Fraktion. Wer seinen eigenen Leuten nicht einmal eine geheime Wahl zutraut, hat nicht nur ein AfD-Problem, sondern ein Demokratie-Problem. Sollte das Magdeburger Modell sogar noch Schule machen, können wir uns die Wahlkabine in den Landtagen künftig sparen. Strenggenommen möglicherweise auch die Landtage.

Die CDU in Sachsen-Anhalt ist nun jedenfalls gesichert antidemokratisch. Herzlichen Glückwunsch.