Böser Schein reicht nicht

Gut hundert Nachrichten mit rassistischen, antisemitischen und NS-verherrlichenden Inhalten, gepostet von 2018 bis 2020 in einer WhatsApp-Gruppe von Justizwachtmeistern aus dem Raum Köln. Über die Berufsperspektiven von zwei der Beamten hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Ein Teilnehmer der Gruppe, von dem 30 dieser Beiträge stammen, verliert seinen Job. Er ist wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig zu 160 Tagessätzen verurteilt. Der Gründer der Gruppe, 27 Beiträge, wird lediglich um ein Amt zurückgestuft.

Interessanter als das Ergebnis ist die Begründung. Die Vorinstanzen hatten einen Bruch der Verfassungstreuepflicht angenommen; dafür genüge schon der „böse Schein“. Diese in der Rechtswissenschaft verbreitete Sicht teilt das Bundesverwaltungsgericht nicht. Wer einem Beamten Verfassungsfeindschaft vorwirft, muss sie feststellen. Beruft er sich plausibel auf Provokation oder gegenseitiges Hochschaukeln in der Gruppe, muss das widerlegt werden. So hatte das Gericht bereits im Juni bei einem Bremer Feuerwehrmann entschieden.

Ein Freifahrtschein folgt daraus nicht. Es bleibt die Pflicht, sich so zu verhalten, wie es Achtung und Vertrauen in den Beruf verlangen. Beim verurteilten Teilnehmer reicht schon das für die Entlassung, und zwar „angesichts des Inhalts der geposteten Nachrichten, ihrer Menge und der Dauer“. Beim Gründer der Gruppe wiegen die Beiträge nach Auffassung des Senats weniger schwer, außerdem habe er sich um Aufarbeitung bemüht.

Aktenzeichen 2 C 2.26 und 2 C 4.26