Staatsanwalt scheitert vor Gericht

Heinrich Franzen, der umstrittene und deswegen ins Justizministerium strafversetzte Chef der Staatsanwalt Mönchengladbach, darf vorerst nicht dorthin zurück. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf einen Eilantrag Staatsanwalts.

Franzen hat sich, wie berichtet, für eine eine fünf Jahre lange Pannenserie zu verantworten. Die Ermittlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen, begründete das Gericht seinen Beschluss. Im übrigen könne Franzen für die Zeit seiner Abordnung innerhalb des Ministeriums auch „amtsangemessen“ beschäftigt werden. Seine Dienststellung als Leitender Oberstaatsanwalt lasse eine vorübergehende Be­schäftigung auf der Stelle eines Ministerialrates zu.

Der Gesichtspunkt, der zuständige Personal­rat hätte der Abordnung zustimmen müssen, gehe fehl, weil nach dem Landespersonalvertretungsgesetz „eine Zustimmung für derart herausgehobene Stellen nicht vorgesehen“ sei. (pbd)

Silvester-Übernachtung wird günstiger – theoretisch jedenfalls

Die Silvester-Party im Hotel könnte günstiger werden – jedenfalls dann, wenn damit eine Übernachtung im Hotel verbunden ist und der Hotelier mitmacht. Der Grund: Die neuen Mehrwertsteuer-Rabatte ab 1. Januar 2010, enthalten im „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“. Bei „kurzfristige Beherbergungen“ (bis zu sechs Monaten) sinkt die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. Da die Silvester-Übernachtung logischerweise erst im Neuen Jahr endet, gilt der reduzierte Satz bereits für Buchungen vor dem 1. Januar.

Das macht schon ein paar Euro aus. Beispiel einer Übernachtung im Doppelzimmer für 150 Euro: Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sind rund 24 Euro für den Staat einkalkuliert. Dem Hotelier bleiben nur rund 126 Euro. Bei 7 Prozent Mehrwertsteuer könnte er für das gleiche Doppelzimmer 135 Euro berechnen – und hätte genauso viel wie vorher.

Allein: Kein Hotelier ist gezwungen, den Mehrwertsteuer-Rabatt weiterzureichen. Wer als Privatkunde für 150 Euro das Hotelzimmer gebucht hat, der muss letztlich diesen Betrag zahlen.
Komplizierter wird es, wenn ein Silvester-Paket gebucht wurde, also Party plus Übernachtung. Dann müsste die Party rausgerechnet werden, denn dafür bleibt es beim vollen Mehrwertsteuersatz. Die Übernachtung könnte der Hotelier günstiger machen. Ich würde zumindest mal nach ein paar Freigetränken in der Minibar fragen.

Für Geschäftsleute kann das Wirtschaftswachstumsbeschleunigungsgesetz sogar Extrakosten beschleunigen, wie bei Haufe.de sehr schön vorgerechnet wird. Und zwar dann, wenn die Hoteliers die Preise im nächsten Jahr nicht senken. Der Grund: Die Mehrwertsteuer wird bei Geschäftsleuten rausgerechnet, es zählt nur der nackte Preis. Bei einem unveränderten Zimmerpreis von zum Beispiel 150 Euro würde das bedeuten: Der nackte Preis steigt von 126 auf 135 Euro.
Die Unternehmensberatung Meridian Global Services glaubt sogar, dass die Zusatzkosten insgesamt über eine Milliarde Euro jährlich ausmachen werden. Na, dann: Prost Neujahr.

Düsseldorf: Staatsanwalt klagt gegen Strafversetzung

Die Strafversetzung war für die Öffentlichkeit und die Vorgesetzten naheliegend – nach alledem, was bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verschlampt worden war. Doch deren ehemaliger Chef Heinrich Franzen leuchtet diese Verbannung nicht ein, er wehrt sich dagegen. Wie es sich womöglich für einen Leitenden Oberstaatsanwalt gehört, tut er es juristisch:
Der 63-jährige Franzen klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und
will dort – zunächst in einem Eilverfahren – erreichen, dass seine Abordnung aus Mönchengladbach ins Düsseldorfer Justizministerium aufgehoben wird.
„Massive Fehler“ und „schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ der Staatsanwalt Mönchengladbach hatte vor vier Monaten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Und damit eine skandalöse, 5 Jahre lange Pannenserie bestätigt.
Im Klartext: Heinrich Franzen hat jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte strafrechtlich verantworten. Ihr wird
Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil auch durch ihre Fehler ein
verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. „Der Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, betonte seinerzeit die Ministerin und rief Franzen zu sich. Der war seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.
Die Abordnung dient der Klärung „der Verantwortlichkeiten für gravierende Fehler“, heisst es im Justizministerium. Franzens Anwalt kontert: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht klären konnte, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen Herrn Franzen vor!“ Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts will, so Behördensprecherin Yvonne Bach, im vorläufigen Eilverfahren „noch vor Weihnachten entscheiden“. (pbd)

Weihnachten, 30 Grad

Den Rest des Jahres lasse ich ruhig angehen. Urlaub. Heute nachmittag geht es mit Thai Airways von Frankfurt nach Bangkok, von dort aus noch ein wenig weiter. Ich freue mich nicht unbedingt auf zehneinhalb Stunden Flug, aber umso mehr auf erholsame Tage am Meer sowie Weihnachten und Silvester bei 30 Grad.

Hier im Blog übernimmt Andreas Kunze wieder freundlicherweise die Urlaubsvertretung.

Falls mir, wie zu erwarten, nichts Berichtenswertes widerfährt, wünsche ich allen Lesern schon das Beste für die Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2010. Ich bin ab dem 4. Januar wieder da.

Bande

Heute morgen ein kleiner Termin am Amtsgericht. Der Richter heißt mit Nachnamen wie die zweite Namensgeberin meines kleinen Anwaltsbüros. Der gegnerische Anwalt lässt sich eingangs die Frage an den Richter nicht nehmen:

Gibt es zwischen Ihnen und der Sozia des Bevollmächtigten des Beklagten möglicherweise irgendwelche Bande?

Der Richter reagierte ziemlich gelassen:

Nö, sonst hätte ich das selbstverständlich von mir aus gemeldet.

Thema durch.

Der abgelaufene Beschluss

Die Mandantin hatte eine Hausdurchsuchung. Sie berichtet, die Polizeibeamten seien sehr darauf bedacht gewesen, dass sie der Beschlagnahme von Computern und Unterlagen zustimmt.

Mittlerweile weiß ich auch, warum.

Der Durchsuchungsbeschluss datiert nämlich vom Februar 2009. Dummerweise ist es so, dass Durchsuchungsbeschlüsse unwirksam werden, wenn sie nicht spätestens sechs Monate nach Erlass vollstreckt werden. Sie haben dann keine „rechtfertigende Kraft“ mehr, so das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung. Diese Entscheidung ist übrigens mittlerweile 12 Jahre alt und sollte sich eigentlich auch bei der Polizei rumgesprochen haben. Eigentlich.

Dass da wohl sehenden Auges ein rechtswidriger Beschluss ausgeführt wird, ist in der Sache kaum nachvollziehbar. Hat sich da jemand für Schlendrian geschämt? Oder geht man davon aus, der Beschuldigte wird schon nichts merken oder, wenn doch, sich trotzdem demütig in sein Schicksal fügen?

Wie auch immer, wir werden kurzfristig das aus dem Kreuz geleierte Einverständnis gegen die Beschlagnahme in einen Widerspruch umwandeln und darauf drängen, dass der Richter innerhalb der vorgesehenen drei Tage über den Widerspruch entscheidet.

Bin mal gespannt, wie groß die Neigung ist, sich gegen die klare Vorgabe durch das Bundesverfassungsgerichts zu stellen. Immerhin würde ein Richter sich dadurch eigentlich selbst schaden. Die Sechsmonatsfrist wird nämlich auch damit begründet, dass ansonsten der Richtervorbehalt unterlaufen wird. Denn die richterliche Entscheidung bezieht sich ja immer auf einen bestimmten Sachverhalt, der sich mit der Zeit zwangsläufig ändert.

Anwälte gegen Vorratsdatenspeicherung

Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor strikt ab. Die Vorratsdatenspeicherung ist nach seiner Auffassung unverhältnismäßig, da hiervon Millionen von Menschen betroffen sind, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben.

Auch werde unzumutbar in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant eingegriffen, wenn deren Telekommunikationsdaten gespeichert werden würden. „Wegen der Unverhältnismäßigkeit ist das Gesetz verfassungswidrig“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Daten, die die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich verwerteten, machten nur einen Bruchteil der insgesamt gespeicherten Daten aus. Schon dieses Missverhältnis mache deutlich, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei.

„Die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung verstößt überdies gegen das strikte nationale Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt“, so Ewer weiter.

Du siehst aus wie…

„Du bist die Schweinegrippe, du hast die Schweinegrippe, du siehst aus wie die Schweinegrippe.“

So ein blöder Spruch reicht für eine krasse Schlägerei mit mehreren Verletzten – jedenfalls in der Düsseldorfer Altstadt. Da jeder Zeuge bei der Polizei was anderes erzählt, wird kaum zu ermitteln sein, was wirklich geschehen ist.

Dabei ist die Ermittlungsakte schon 240 Seiten dick…

Großer Zeitablauf

Schreiben eines Landgerichts:

In obiger Sache wurde die Akte vorgelegt, da hierin noch ein Antrag auf Änderung der Kostenfestsetzung gemäß § 107 ZPO vom 22. Dezember 2005 aufgefunden wurde. Auf Grund des großen Zeitablaufs wird angefragt, ob über diesen Antrag noch entschieden werden soll?

Bei uns ist die Akte laut Computer seit 2006 abgelegt. Ich gehe davon aus, dass es nicht mehr ganz so wichtig ist…

Topstaatsanwalt engagiert Topverteidiger

Während der Aufklärung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses um die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltministeriums Harald Friedrich (Grüne) ist die Vernehmung wichtiger Zeugen geplatzt. Schuld daran sei Innenminister Ingo Wolf (FDP), befanden gestern nach fast zweistündiger geheimer Sitzung die Ombudsleute Stephan Gatter (SPFD) und Johannes Remmel (Grüne).

Weil Wolf einige Berichte des ermittelnden Landeskriminalamtes als „Verschlusssache“ und „Nur für den Dienstgebrauch!“ bewertet habe, „behindert er unsere Arbeit an zentraler Stelle“, kritisierte Remmel. Auch dass Kriminalbeamte auf jeweilige Aussagegenehmigungen des Ministers angewiesen sind, „ist nicht nachvollziehbar“, rügte Gatter. Gestern sollte der Kriminalbeamte Eckhard L., ein Hauptakteur der Ermittlungen, im Zeugenstand gehört werden – er kam vergeblich.

Wolfgang Gatzke, der Direktor des LKA und sein Chef, der Landeskriminaldirektor Rolf Behrendt, wurden Hals über Kopf ausgeladen. Aufgehoben worden ist auch ist auch die Vernehmung beteiligter Staatsanwälte, die am kommenden Montag gehört werden sollten. Dazu zählt Alfons Grevener, der stellvertrende Leiter der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die für Korruptionsdelikte zuständig ist.

Grevener beruft sich schon jetzt auf sein „umfassendes Aussageverweigerungsrecht“ und hat sich vorsorglich für Fragen aus dem Parlament gewappnet: Er hat Sven Thomas in Düsseldorf engagiert, einen der besten Fachanwälte für Strafrecht.

Unterdessen wiederholt das Innenministerium, es gebe für die Kriminalbeamten eine vollständige Genehmigung zur Aussage. Lediglich für den Fall von Fragen nach polizeitaktischen Maßnahmen gelte ein Vorbehalt.

Der Untersuchungsausschuss will klären, ob es bei den Ermittlungen gegen Friedrich politische Beeinflussungen gab. Der 57-Jährige war im Sommer 2006 des bandenmäßigen Betruges und vom CDU-Umweltministerium der Korruption beschuldigt worden; er saß deswegen im Mai 2008 drei Wochen in Untersuchungshaft.

Jene Vorwürfe sind inzwischen aus der Welt – die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte, wie berichtet, diesen Verfahrenskomplex wegen erwiesener Unschuld eingestellt. (pbd)

Verbummelte Dokumente

Der Berliner Strafverteidiger Carsten R. Hoenig muss eine Entscheidung treffen. Das Gericht hat Anträge verbummelt, die er in einem Strafverfahren gestellt hat. Jetzt möchte der Richter die Unterlagen noch mal haben. Natürlich, um das Urteil fehlerfrei schreiben zu können.

Ähnliche Situationen gibt es, wenn Akten verloren gehen. Auch hier wird dann bei der Staatsanwaltschaft und Anwälten nachgefragt, ob diese ihre Unterlagen zur Verfügung stellen, damit die Akte rekonstruiert werden kann.

Bei so einer Anfrage sage ich nein. Denn mit der Aktenwiederherstellung trage ich dazu bei, dass eine Verurteilung meines Auftraggebers wahrscheinlicher wird. Das geht nicht, denn ich bin in erster Linie Vertreter seiner Interessen. Wer würde nicht zu seinem Verteidiger das Vertrauen verlieren und ihn zum Teufel wünschen, wenn dieser einfach mal nonchalant dabei hilft, die Verurteilung zu erleichtern oder gar erst zu ermöglichen?

Anders wäre es wahrscheinlich, wenn ich für den Verlust der Akte zumindest mitverantwortlich bin. Wenn die Akte zum Beispiel bei mir im Büro verlorengeht. Oder Fehler bei der Rücksendung nicht auszuschließen sind. Zum Glück musste ich diesen Fall noch nicht entscheiden…

Bei den Anträgen des Kollegen Hoenig liegt die Sache doch etwas anders. Es handelt sich um Dokumente, die von ihm stammen und die er dem Gericht aus freien Stücken überreicht hat. Dem Gericht jetzt hiervon Kopien vorzuenthalten, die sich ja normalerweise in der Akte des Verteidigers finden (sofern er die Anträge nicht im Gericht per Hand geschrieben hat), kann ja nur dem Wunsch entspringen, das Gericht möge ohne die Unterlagen formale Fehler machen. Mit der Konsequenz, dass der Verteidiger dann in der nächsten Instanz die Kopien doch vorlegt und behauptet, er habe doch was ganz anderes geschrieben.

Sozusagen ein bewusstes Hinwirken auf Fehler im Urteil. In dieser Konstellation kann ich mir gut vorstellen, dass die Rolle des Verteidigers als Organ der Rechtspflege den Interessen des Mandanten zumindest nicht nachstehen dürfte. Denn, um es zu wiederholen, es handelt sich ja um die eigenen Eingaben des Verteidigers, die er im Interesse des Mandanten vorgelegt hat. Das jetzt nicht erneut zu tun, wäre aus meiner Sicht nur zu rechtfertigen, wenn der eine oder andere Antrag sich im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung als „Eigentor“ erwiesen hat.

Abmahnanwälte berechnen keine Millionen

Vor dem Kölner Landgericht mussten vorgestern der Hamburger Anwalt Clemens Rasch und ein Kollege aussagen. Raschs Kanzlei gehört zu den emsigsten Abmahnern im Bereich Filesharing.

Es ging um das Geschäftsmodell Massenabmahnung und insbesondere um die Frage, ob die Anwälte für Ihre Auftraggeber überhöhte Gebühren geltend machen. Es wird nämlich bezweifelt, dass etwa die Musik- und Filmindustrie bzw. die von ihr beauftragten Firmen wie DigiProtect tatsächlich von den Anwälten die Kosten in Rechnung gestellt bekommen, welche bei den Abgemahnten eingefordert werden.

Diese Frage ist wichtig, denn grundsätzlich dürfen von einem Abgemahnten nur die Anwaltskosten verlangt werden, die auch der Abmahner – als Auftraggeber des Anwalts – letztlich selbst zahlt. Dass dies tatsächlich geschieht, scheint der Zeuge Rasch jedenfalls nicht behauptet zu haben. Er soll eingeräumt haben, dass im Falle eines Vergleichsschlusses mit dem Abgemahnten, zum Beispiel Zahlung einer Pauschale von 400,00 €, die an sich weitergehenden Kosten, mit denen gern in den Schreiben gewunken wird, gegenüber den Rechteinhabern nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Differenz zwischen dem an sich mickrigen Vergleichsbetrag und den rechnerischen Anwaltskosten von teilweise mehrere tausend Euro versickert also im Sande. Rasch soll erklärt haben, hierüber würden dann immer individuelle Vereinbarungen geschlossen.

Jedenfalls kann man nun recht gewiss sein, dass die Film- und Musikindustrie keinesfalls die Millionenbeträge an Anwaltsgebühren erstattet, die sich eigentlich aus den Abmahnungsschreiben ergeben. Allerdings führt dies dazu, dass sich die Frage stellt, wieso die (im Einzelfall) verklagten Abgemahnten dann plötzlich so exorbitante Summen zahlen sollen. Für mein Verständnis läuft das ziemlich eindeutig dem Grundsatz zuwider, wonach der Abgemahnte nur das an Anwaltskosten erstatten muss, die letztlich auch den Abmahner treffen.

Ähnlich sieht es der Kollege Thomas Stadler. Ich hoffe, auch das Landgericht Köln erkennt den Bruch in der Argumentation und streicht die Anwaltskosten aus den Klageforderungen raus. Eine Entscheidung soll Ende Januar verkündet werden.

Die Justiz will sich selbst verwalten

Gegen eine Selbstverwaltung von Gerichten und Staatsanwaltschaften hat sich gestern NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) ausgesprochen. Sie bezieht sich damit auf eine aktuelle Diskusssion darüber, dass sich Gerichte aus ihrer Einbindung in die Justizverwaltung lösen und eine eigene Personal- und Haushaltsverantwortung haben wollen.

„Ich stehe solchen Modellen kritisch gegenüber“, sagte die Ministerin in Düsseldorf bei der Verabschiedung des ehemaligen Verwaltungsgerichtspräsidenten Reinhard Klenke. Auch an seinen Nachfolger Andreas Heusch richtete sie die Mahnung, eine Selbstverwaltung schränke die gesetzlich verankerte Unabhägigkeit der Richter ein. Man solle besser darüber nachdenken, wie die Rechtsschutzgewährung der Bürger verbessert werden könne.

Eine sich selbst verwaltende Justiz jedenfalls laufe Gefahr, eigenen finanziellen Interessen hinterherzulaufen. Der Deutsche Richterbund dagegen ist der Meinung, dass auch in Deutschland ein Selbstverwaltungsmodell eingeführt werden muss. Damit allerdings verlöre das Ministerium seine Eingriffsmöglichkeiten in die Justiz. (pbd)