Vorschlag zu den Kosten

Das habe ich auch nicht jeden Tag, dass der Mandant mit seiner Anfrage für eine Beratung gleich einen Vorschlag zu den Kosten macht:

Ich schlage eine Vergütung von einmalig 50 Euro zzgl. MWSt. vor.

Nun ja, bei dem Fragenkatalog kommen wir auf Anhieb nicht ins Geschäft.

Noch ca. 8 Monate

Die Staatsanwaltschaft Mannheim weist unaufgefordert auf Defizite hin. Zum Beispiel bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, in deren Rahmen Computer beschlagnahmt wurden:

Die Auswertung wird noch ca. 8 Monate in Anspruch nehmen.

Wenn der Mandant auf seine Hardware verzichten kann, ist das fast eine gute Nachricht. Die Zeit hilft im Ermittlungsverfahren meist nur einem – dem Beschuldigten.

Zahlungswege

Mit Schreiben vom 3. Februar 2009 rechnet die Gothaer Versicherung einen Unfallschaden ab. Heute, am 25. Februar 2009, geht das Geld auf unserem Konto ein.

22 Tage für eine Überweisung, auch nicht schlecht. Irgendwann werden Verzugszinsen echt ein Thema.

Verschlüsseln macht verdächtig

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Der bei Ihnen sichergestellte Computer ist teilweise mit dem Verschlüsselungsprogramm „Truecrypt“ verschlüsselt. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch diese Verschlüsselung Ihre, aber auch die Tatbeteiligung Dritter zu verschleiern. Sind Sie bereit, diese Verschlüsselung preiszugeben?

Das alles mag zwar ein „Verdacht“ sein, aber sicher kein strafrechtlich relevanter. Die eigene Tatbeteiligung verschleiern ist nicht strafbar. Und eine Strafvereitelung ist die Verschlüsselung von Daten noch lange nicht.

Das hat der Polizist aber natürlich nicht erwähnt. Der Beschuldigte war so eingeschüchtert, dass er gleich mal alle Passworte auf einem Zettel notiert hat.

Bingo.

Üppige Bezahlung

Aus der Bescheinigung eines Gefängnisses:

Der o.g. Gefangene ist am 03.12.2008 und am 11.12.2008 als Zeuge herangezogen worden. Er hat sich aus diesem Anlass am 03.12.2008 und am 11.12. 2008 nicht in der Anstalt befunden.

Dadurch ist ihm Arbeitsentgelt in Höhe von 21,48 € entgangen.

One Way

Richtig nervig ist die Printreklame von airberlin. Gestern warb die Fluggesellschaft in der Rheinischen Post zum Beispiel groß mit Düsseldorf – Los Angeles für 299 Euro. Da kommt ja richtig Freude auf. Bis man im Kleingedruckten erfährt, es handele sich zwar um einen Komplettpreis – aber „One Way“.

So viele Auswanderer gibt es nun auch wieder nicht.

Jacke wie Hose

Die Polizei lädt meinen Mandanten vor, mit der Begründung:

… Anfangsverdacht (einer Straftat / Gefahr) Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

Der fürsorgliche Staat zeigt sich auch daran, dass er keinen Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr macht. Und, ja, an ihren Textbausteinen könnt ihr sie erkennen.

Die Krawattenfrage

Morgen habe ich ab neun Uhr zwei Termine am Landgericht Düsseldorf, direkt am Rande der fabulösen Altstadt gelegen.

Ich frage mich, was den Richtern lieber ist: ein Anwalt ohne Krawatte. Oder ein Anwalt mit einer Krawatte, die, nun ja, etwas unmodisch wirkt.

NRW billigt Störsender für Gefängnisse

Verbotene Telefonate per Handy von Gefangenen wird es bald nicht mehr geben: Spätestens im kommenden Jahr soll es ein Gesetz geben, das Störsender in den NRW-Justizvollzugsanstalten ermöglicht. Diese Entscheidung für „Mobilfunkblocker“ winkte die Landesregierung in der gestrigen Kabinettssitzung durch.

Gebilligt wurde auch die Neuregelung der Untersuchungshaft. Der Gesetzesentwurf sieht eine Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen vor. Bis Ende 2014, so heisst es, werde für alle U-Häftlinge die Unterbringung in Einzelzellen gewährleistet sein.

Damit werde die Wahrung der Intim- und Privatsphäre in der Haft verbessert. Ebenso die Hilfsangebote zur Haftvermeidung. „Davon gibt es zu wenig“, kritisierte gestern die Rechtsexpertin der Grünen. Monika Düker sagte, momentan verbüßten etwa 800 Menschen eine Haftstrafe, „nur weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten – diese Menschen gehören nicht ins Gefängnis.“ (pbd)

infoscore hat völlig recht

Die Firma infoscore Forderungsmanagement GmbH, ein schnödes Inkassobüro, sieht das schon ganz richtig. Zum Einwand, der Mandant habe nur ein WLAN betrieben und selbst keine Filme getauscht, schreibt sie zusammenfassend:

Unstreitig haftet deshalb der Anschlussinhaber als Mitstörer zumindest auf Unterlassung.

Aber was wird geltend gemacht? Schadensersatz.