Kiloweise Familienschmuck

Wir haben in die Bankverbindung eines Schuldners gepfändet. Die Bank meldet nicht nur ein Girokonto, sondern auch ein Safefach:

Den Zutritt zum Schließfach Nr. 88… haben wir als gesperrt vorgemerkt.

Muss bei Gelegenheit nachlesen, wie ich einen Blick in das Schließfach werfen kann. Ich erwarte zwar nicht Bargeldbündel und kiloweise Familienschmuck. Aber Überraschungen sind ja nicht ausgeschlossen.

Durchsage

Vorhin sprach mich ein Mandant auf folgende Durchsage an, die am Dienstag durch den Kaufhof an der Königsallee hallte:

Der Kunde Udo Vetter wird gebeten, sich am Eingang Königsallee zu melden. Ich wiederhole: Der Kunde Udo Vetter wird gebeten, sich am Eingang Königsallee zu melden.

Das kenne ich sonst nur, wenn ich mal im Fernsehen war. Werde aber trotzdem nicht häufiger Kinder verlieren.

Kurzes Gespräch

Es ging um ein neues Mandat. Ich hatte mir einige Unterlagen angesehen und telefonierte mit dem möglichen Kunden. Es war ein kurzes Gespräch.

„Herr Vetter, muss ich mir Sorgen machen?“

„Ja.“

Einige Sekunden Schweigen. Ich weiß, dass viele Mandanten ihren Anwalt mit einem Apotheker verwechseln. Sie erwarten Beruhigungspillen wie: „Kein Problem, das kriege ich schon für Sie hin.“ Der Betreffende scheint aber ein Realist zu sein, so wie ich ihn auch gleich einschätzte.

Er hat einen Termin ausgemacht, um mit mir persönlich zu sprechen.

Breaking News

Die Rheinische Post (Printausgabe) titelt heute auf Seite 1:

Kälte beschleunigt Grippewelle

Ich hätte schon eine Idee für morgen:

Dauerfrost lässt Heizkosten explodieren

Das Sandmännchen war da

Don Alphonso philosophiert über den möglichen Wert deutscher Blogs. Nicht fürs kulturelle Leben. Sondern fürs Bankkonto der Betreiber. Zum law blog meint er:

Anwälte haben es nicht so leicht mit der Werbung, der Berufsstand ist kleinlich und wird normalerweise gemieden. Mit dem Lawblog (und zu gründenden Töchtern für Spezialbereiche) könnte man vermutlich Aufträge einfahren, die einen Preis von einer halben Million völlig korrekt erscheinen lassen würde.

Ich werde heute nacht süß träumen.

Happy La-La

Der Hessische Rundfunk verbietet bis zur Landtagswahl am 18. Januar 2009 politische Meinungsäußerungen in seinen Internetforen:

Der Hessische Rundfunk steht als öffentlich-rechtlicher Sender in der besonderen Verantwortung, in Wahlkämpfen absolute Neutralität zu wahren. Das gilt auch für vom hr betriebene Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten. Wir bitten Sie daher um Verständnis für die Entscheidung, bis zur Landtagswahl am 18.1.2009 keine politischen Meinungsäußerungen in den Foren der hr-community zuzulassen.

Dann kommt ja auch bald die Wahl zum Europäischen Parlament. Ist die vorbei, wird der Bundestag gewählt. Ist auch bis dahin nur mit Happy La-La zu rechnen? Auf Kosten des Gebührenzahlers natürlich…

Update: Der hr hat seine Maßnahme erklärt. Oder versucht, sie zu erklären.

(Link gefunden bei Mathias Schindler)

Praktisch erklärt

Der Mandant war erbost. Sein Vermieter schuldete ihm Geld und zahlte nicht. Da der Vermieter das wohl anders sieht, nahm mein Mandant bei Auszug kurzerhand Teile der Betriebseinrichtung mit. Darunter auch einige wertvolle Geräte.

Von mir wollte er jetzt unbedingt hören, das sei eine super Sache und genau der richtige Weg, um an sein Geld zu kommen. Meine Erläuterungen in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht riefen nur ungläubiges Kopfschütteln hervor.

Nun ja, ich habe mir dann einfach sein neues Nokia N95 genommen, das er vor sich auf dem Tisch liegen hatte. „Das Telefon kriegen Sie erst wieder, wenn Sie meine Beratungsrechnung über 400 Euro bezahlt haben.“

Die 400 Euro waren bewusst etwas hoch gegriffen. Jedenfalls hat er dann gleich verstanden, was ich meine. Die Beratung wurde doch noch ein Erfolg. Er wird die Sachen ganz schnell zurückbringen. Und den Vermieter, wenn nötig, verklagen.

Einen Moment sah aber alles ganz anders aus. Da habe ich geglaubt, er haut mich weg.

Das in der Vergangenheit Gewünschte

Brief vom Vermieter:

… die neueste Rechtsprechung hat dazu geführt, dass die Regelungen in Ihrem Mietvertrag bezüglich der laufenden Schönheitsreparaturen § 8 Abs. 2 und bei Beendigung der Mietzeit § 12 Abs. 1 unwirksam geworden sind. Wir möchten aufgrund dessen, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unter Beachtung der Rechtsprechung neu fassen. In der Anlage fügen wir ein Angebot für eine Nachtragsvereinbarung bei, die dem von beiden Seiten in der Vergangenheit Gewünschten am nächsten kommt.

Die Mandantin war erfreut, als ich ihr bestätigte, dass der Vermieter den Abschluss der Vereinbarung nicht verlangen kann. Er kann auch nicht kündigen. Oder die Miete erhöhen, weil ihm durch die vom Bundesgerichtshof weggewischte Renovierungspflicht höhere Kosten entstehen.

Der Vermieter sollte außerdem mal mit seinem juristischen Berater sprechen. Die vorgeschlagene Neufassung dürfte nämlich auch unwirksam sein. Aber das ist ja nicht mein Problem.

Die Schattenseiten des Freispruchs

Freisprüche machen natürlich Freude. Allerdings nicht, wenn es um die Abrechnung geht. Über so einen Fall hatte ich gestern berichtet. Jetzt schreibt mir schon wieder ein beamteter Bedenkenträger. Diesmal ist es der Bezirksrevisor am Landgericht Wuppertal.

Er beanstandet, dass mein in Erkrath wohnender Mandant einen Düsseldorfer Strafverteidiger beauftragt hat, ihn vor dem Amtsgericht Mettmann zu vertreten. Für den Angeklagten habe sich keine Notwendigkeit ergeben, einen an einem „dritten Ort“ ansässigen Verteidiger zu beauftragen. Deshalb könnten die Reisekosten nicht erstattet werden. Wir sprechen über 14,40 Euro Fahrtkosten und 20,00 Euro Abwesenheitsgeld.

Ich könnte anmerken, wie schwierig es sich gestaltet, im beschaulichen Mettmann einen qualifizierten Strafverteidiger zu finden – wobei ich natürlich nichts ausschließen möchte. Der Anwaltsuchservice verzeichnet allerdings noch nicht mal einen Fachanwalt in Mettmann.

Zunächst habe ich es jedoch bei dem Hinweis belassen, dass ich den Mandanten schon aus anderen Sachen kenne. Deshalb besteht ein Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauensverhältnis ist jedenfalls wichtiger als die Reisekosten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Anreise ja nun auch nicht sonderlich weit war. Mancher, der gewisse kulturelle Vorbehalte zurückstellt, könnte Erkrath – Mettmannn – Düsseldorf sogar als regional verbunden ansehen.

Ob die Richter in Wuppertal diese Ansicht teilen, ist mir eigentlich egal. Mich ärgert nur, welcher unglaubliche Aufwand mit solchen Kleinigkeiten betrieben wird.

Gas aus Westeuropa

Stadtwerke Düsseldorf:

Das Erdgas für Düsseldorf stammt aus westeuropäischen Quellen und zwar aus Norwegen, den Niederlanden und ein Teil auch aus Deutschland.

Das ist doch schon mal eine gute Nachricht. Die Heizungen im Büro und zu Hause laufen nämlich mit Gas.

Es wird von hier aus nicht bezweifelt

In einer Wirtschaftsstrafsache war ich als Pflichtverteidiger beigeordnet. Schon bei der ersten Akteneinsicht vor einigen Jahren übersandte mir der Staatsanwalt „10 Bände, 3 Sonderbände“.

Ich habe nach Abschluss des Verfahrens 623 Fotokopien angemeldet. Das ist exakt jene Zahl Seiten, die schon bei der ersten Akteneinsicht in unserem Kontenblatt notiert wurde. Danach ging die Akte noch ein paar Mal hin und her, es wurden dicke Gutachten geschickt, die auch kopiert werden mussten. Aber ich habe es wohlweislich bei der ersten Fotokopienzahl belassen.

Das Amtsgericht Essen honoriert meine Zurückhaltung nicht. Die Rechtspflegerin forderte mich auf, die Kopien einzureichen oder anzugeben, welche Seiten aus den Akten kopiert wurden.

Ich habe das abgelehnt, schon wegen dem damit verbundenen Arbeitsaufwand und den Kosten für ein Paket, die mir letztlich niemand erstattet. Jetzt schreibt mir das Gericht:

Es wird von hier aus nicht bezweifelt, dass die Kopien gefertigt wurden, jedoch ist zu prüfen, ob diese auch erstattungsfähig sind.

Als Verteidiger kann man sich mit Fug und Recht auf den Standpunkt stellen, dass die gesamte Akte kopiert werden muss. Wer weiß denn, ob früher oder später nicht ausgerechnet das unscheinbarste Stück Papier, und sei es eine Zahlungsanweisung, für das Verfahren relevant wird?

Abgesehen davon darf man sich gar nicht vorstellen, wie eine Beamtin jede Fotokopie darauf untersucht, ob sie „erstattungsfähig“ ist. Das bedeutet erst mal lesen und sich dann Gedanken machen, was der Anwalt wohl mit dem Blatt anfangen konnte. Das Ergebnis muss natürlich auch noch anschließend zu Papier gebracht werden, denn die Ablehnung der Fotokopierkosten erfordert ja eine nachvollziehbare Begründung.

Das klingt verdächtig nach Beschäftigungstherapie. Schon als Steuerzahler werde ich der Frau nicht die Freude machen und mich auf diese Diskussion einlassen. Auch auf die Gefahr hin, dann wieder dem Richter Arbeitszeit stehlen zu müssen, der über das Ansinnen der Rechtspflegerin entscheiden muss.

2 x nein

„Jedoch befindet sich auf der Festplatte ein sogenannter PGP-Container. Aufgrund einer Passwortverschlüsselung kann in diesen Datencontainer nicht Einblick genommen werden. Seitens des Beschuldigten wird eine Herausgabe des Entschlüsselungscodes verweigert.“

Die Staatsanwaltschaft fragte 2x nach, ob das Passwort herausgegeben wird. Die Antwort lautete 2 x nein.

Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wegen fehlenden Tatverdachts.

Es lohnt sich, seine Rechte als Beschuldigter zu kennen. Zu diese Rechten gehört auch, keine Passwörter nennen zu müssen.