Kreisverkehr

Bank verweist an Insolvenzverwalter. Insolvenzverwalter verweist an Arbeitsagentur. Arbeitsagentur verweist an Bank.

Anwalt grübelt.

Erst-mal-in-die-Akte-Gucker

Der Berliner Strafverteidiger Carsten R. Hoenig probt ein neues Geschäftsmodell. Akteneinsicht ohne weitere Beratung für 30 Euro. Pauschal. Darin enthalten sind sogar die Kopierkosten. Der „Mandant“ erhält ein PDF der Akte.

Rechnen kann sich das Angebot nur mit dem Hintergedanken, dass die Erst-mal-in-die-Akte-Gucker letztlich doch Mandanten werden. Alleine die Personalkosten, um eine Akte zu kopieren, dürften im Normalfall schnell an die 30 Euro (brutto!) herankommen, wenn es sich nicht um einen schlanken Band handelt. Nicht zu vergessen: Es gibt auch dicke, unübersichtliche Akten. Da kann man nicht einfach alle Blätter durch den Stapeleinzug jagen. Ganz zu schweigen von den Umzugskartons an Leitz-Ordnern, die in komplexeren Fällen angekarrt werden.

Hinzu kommt der Aufwand, wenn die Erst-mal-in-die-Akte-Gucker ihre unvermeidlichen Fragen stellen. In vielen Fällen wird man wohl langwierig erklären müssen, dass in den 30 Euro eben keine Beratung oder gar Vertretung enthalten ist. Abwimmeln macht keinen Spaß und kostet auch Arbeitszeit.

Im Verhältnis zu den Ermittlungsbehörden ist man ohnehin Verteidiger. Mit allen Rechten, aber auch Pflichten. Ob ich mir diese Verantwortung wegen 30 Euro aufhalsen würde? Eher nicht.

(Quelle des Links)

Frau Lahmar-Schadler-Lüdenscheid

Erinnert sich noch jemand an Frau Lahmar-Schadler? Die spielte in einem Frauenroman mit, der die 80-er Jahre so bereicherte, dass ich mich nicht mehr an den Titel erinnere. Nicht jeder hat den Witz verstanden, welcher der Autorin mit dem Doppelnamen an sich gelang…

Aber Frau Lahmar-Schadler lebt! Und sie ist wieder glücklich – mit einem ebenfalls doppelnamigen Ehe-Vorgeschädigten. Um das auch nach außen zu dokumentieren, möchte Frau Lahmar-Schadler demnächst Lahmar-Schadler-Lüdenscheid heißen. Oder so was in die Richtung.

Die Gerichte haben ihr den Dreifachnahmen bisher verwehrt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Heute ist die mündliche Verhandlung.

Bitte um Aufnahme

Ich habe gerade für einen Journalisten, dessen Artikel mal wieder ohne Einverständnis auf kommerziellen Seiten veröffentlicht wurden, eine Abmahnung geschrieben.

Dies ist ein gezielter Hinweis für Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover. Ich bitte darum, nunmehr unverzüglich auf Abmahnung-blog.de den Hinweis aufzunehmen, dass Udo Vetter aus Düsseldorf eine Abmahnung geschrieben hat.

Ich bedanke mich im Voraus.

Hammse mal ein Passwort?

Die Polizei möchte von einem Mandanten die Passwörter für die verschlüsselten Container auf seinem Rechner. Sonst könne man die Daten auch vom Landeskriminalamt entschlüsseln lassen. Das dauere dann halt nur etwas länger.

Ob der Beamte nicht weiß, dass auch das Landeskriminalamt halbwegs guten Passwörtern nicht gewachsen ist? Beispiel 1. Beispiel 2.

Oder flunkert er aus „ermittlungstaktischen Gründen“?

Details, von wegen

Normalerweise kann ich mich auch auch nach vielen Jahren noch an Mandate erinnern. Sogar an Details. Bei einem lange nicht gesehenen Auftraggeber zum Beispiel daran, dass er rechtsschutzversichert ist. Bei einer großen Düsseldorfer Gesellschaft.

Ich schrieb an die DAS. Es war die ARAG.

Nun geht’s wohl bergab.

Gängige Kungelei

Also doch! Der Skandal um die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird strafrechtlich aufgearbeitet. Nach etlichem Hick-Hack in der Justiz sitzt Wilfried F., der Fraktionsvorsitzende der Krefelder CDU, nun auf der Anklagebank im Landgericht Düsseldorf. Dessen 4. große Strafkammer hatte noch vor acht Monaten die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) indes hat nun einen hinreichenden Tatverdacht klar bejaht. F. muss sich wegen Abgeordnetenbestechung sowie Anstiftung zur Bestechlichkeit und Untreue verantworten.

Zu ihm gehören vier mutmaßliche Mittäter. Es geht um eine offenbar gängige Kungelei. Die Stadt Krefeld hatte vor sieben Jahren an die LEG eine Abwassergebühren-Forderung von 2,6 Millionen Mark – ob die denn nicht, so das Ansinnen der LEG an F., um die Hälfte gekürzt werden könne? „In unmittelbaren Zusammenhang damit“, so die Anklage, zahlte die LEG für Scheinrechnungen zweimal rund 260.000 Mark.

Eine Tranche soll an den Krefelder Eishockey-Club „Pinguine“ gegangen sein. Dessen Generalbevollmächtigter war, bis die Chose aufflog, besagter Christdemokrat F. Die andere Hälfte der LEG-Gefälligkeit soll der SPD-nahe Verein zur Förderung der Jugendarbeit e. V. in Dortmund bekommen haben.

Dafür hat laut Anklage Sozialdemokrat Klaus L. gesorgt, damals Beigeordneter der Stadt Krefeld. Ihm wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Weil er das Geld angenommen hat, sitzt Hans S., seinerzeit Geschäftsführer des Dortmunder Vereins, wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit vor Gericht. Dort trifft er Rainer W., den Ex-LEG- Geschäftsführer und einen Prokuristen – weil beide das Geld abgezweigt haben sollen, sind sie der Bestechung, der Beihilfe zur Untreue sowie Abgeordnetenbestechung angeklagt.

W. war erst kürzlich zu zwei Jahren Bewährungshaft verurteilt worden. Deswegen droht ihm jetzt ein Gefängnisaufenthalt. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Alles in 140 Zeichen: Irrsinns-Pauschale

* 5 Kunden im DM-Markt. 3 klauen unbehelligt. 2 sind Mandaten. D-DORF eben.

* Ermittlungsverfahren wegen nix kostet Mandant 418,98 € Anwaltsgebühren. Die Einer-muss-ja-auf-den-Irrsinn-hinweisen-Pauschale, sozusagen.

* Dringend. Eilig. Titanic! Bemühe mich um den Rückruf. Ständig besetzt. Klares Zeichen: Potenzieller Mandant hat um die 30 Anwälte angerufen….

* „Der Entwurf ist ganz gut, es sollte nur geringfügig was geändert werden.“ Es folgen zweieinhalb Seiten Text; mehr als der Entwurf.

* Ökostrom (100 % Wasserkraft) kostet bei meinem Verbrauch knapp 50 Euro mehr im Jahr. Bleibe dabei, trotz Preiserhöhung.

* Es ist mir zu später Stunde gelungen, ein Word-Dokument mit Änderungen und Kommentaren in der Endfassung zu drucken. Hatte schon kurz Panik….

* Bei der FDP gibt es jetzt etliche Leute auf Listenplätzen, die überrascht feststellen: Hilfe, ich muss in den Bundestag!

* Erstehe eine DVD mit 2 Mio Powerpoint-Vorlagen. Weiß nur nicht warum.

* „Es gibt diese Blogs. Wäre das was für dich?“ Ich winkte ab. „Ich weiß nicht, dieses Internet.“ Aber immer schön, Experten zu treffen.

(Recycled from Twitter)

Zinsen, auf den Kopf gestellt

Post von der ING DiBa. Die Zinsen fürs Tagesgeld werden auf 2,25 % gesenkt. Gleichzeitig der Hinweis auf angeblich gute Konditionen für Festgeld (Zahlen für 10.000 Euro):

3 Monate: 3,00 %

6 Monate: 2,00 %

12 Monate: 1,5 %

Wenn man sein Geld also für ein Jahr fest anlegt, kriegt man 0,75 % weniger Zinsen als für aktuelle Sichteinlagen. Längere Festlaufzeiten bringen deutliche weniger Zinsen als kurzfristige.

Mir fehlt der volkswirtschaftliche Sachverstand. Aber mein Gefühl sagt, da geht gerade was gehörig schief.

Der Baustoff für von der Leyens Große Mauer

Der Chaos Computer Club hat den Vertrag (PDF) veröffentlicht, den Internetprovider mit dem Bundeskriminalamt schließen sollen. Auf dieser Basis sollen dann kinderpornografische Inhalte oder solche, die das Bundeskriminalamt hierfür hält, gesperrt werden.

Man kann nur hoffen, dass es mutige Internetprovider gibt, welche sich diesem Ansinnen verweigern. Schon aus dem Grund, weil die Maßnahme lediglich Augenwischerei sind. Keinem einigermaßen ernsthaften Interessenten an Kinderpornografie werden die läppischen „Sperren“ davon abhalten, an die gewünschten Inhalte zu kommen.

Auf der anderen Seite ist der „Vertrag“ der Einstieg in staatliche Zensur. Denn es ist abzusehen, dass demnächst auch Interessengruppen, zum Beispiel Kirche, Musikindustrie und Kämpfer gegen „Rechts“, auf den Zug aufspringen und die Sperrung ihnen unangenehmer Inhalte fordern werden.

Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erst vor einigen Tagen vor Internetsperren gewarnt (PDF).

(via kLAWtext)

Endlossschleife

Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

… wird der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin vom 17.12.2008 nicht abgeholfen.

Begründung:

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 26.11.2008 ist unzulässig, da der Nichtabhilfebeschluss unanfechtbar ist.

Das wird die Schuldnerin nach den bisherigen Erfahrungen aber nicht abhalten, auch gegen diesen Nichtabhilfebeschluss Beschwerde einzulegen. Das könnte zur Endlosschleife werden.

Alles klar…

Wer mal wissen will, an welchen Rechtsauffassungen sich die Abmahnbranche berauscht, kann sich hier ein Bild machen.

So eindeutig, wie das alles ist, müsste doch gerade Licence Keepers, auch im Geschäft mit den verwesenden Resten der Pornoindustrie, eine Klage nach der anderen raushauen. Sie können ja gar nicht verlieren…

Seltsamerweise kommt aber trotz lautstarker Klagedrohungen nichts. Wobei ich natürlich nur für die Fälle sprechen kann, die über meinen Schreibtisch gehen.

Tonlage

Eine Ex-Mandantin ließ mir ausrichten, sie halte gar nichts davon, wenn ich zunächst versuche, eine einfache Frage mit der gegnerischen Versicherung telefonisch zu klären. Da müsse direkt ein Schreiben raus, ein scharfes noch dazu.

Ich war verwundert, denn das Erstgespräch drehte sich zu 50 % um die möglichen Kosten (kein Rechtsschutz) – bei einem Streitwert von stolzen 300 Euro. Da bietet es sich doch an, es erst mal unbürokratisch zu probieren. Zumal im persönlichen Gespräch oft, wenn auch nicht immer, mit Versicherungssachbearbeitern schnellere Ergebnisse zu erzielen sind.

Nun ja, falsch getippt. Abgesehen vom Inhalt der Nachricht hat mich auch die berichtete Tonlage etwas skeptisch gemacht. Ich sah hier zwei Möglichkeiten. Höheres Honorar / Vorschuss / Schmerzensgeld fordern. Oder frühzeitig die Bremse ziehen und damit den Besuch bei einem geschmeidigeren Anwalt ermöglichen.

Wofür ich mich entschieden habe, steht im ersten Satz.