0,31251543671913 %

Schreiben vom Insolvenzverwalter:

Aufgrund des im Verfahren vorhandenen Bestandes ergibt sich eine Quotenerwartung für alle Gläubiger mit 0,31251543671913 %. Ihre Forderung wurde auf 20.523,80 EUR festgestellt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Quote steht daher ein Betrag zur Auszahlung an in Höhe von 64,14 EUR.

Der Mandant dürfte die Sache längst verarbeitet haben. Immerhin ist das die erste Nachricht seit rund vier Jahren. So wird das Schreiben nur alte Wunden aufreißen.

Kein Wort zum schwarzen Lack

Der Anwalt der Gegenseite war nicht glücklich. Kann ich verstehen. An sich hatte er einiges in der Hand. Seine Auftraggeberin verlangte, unter anderem, die Rückgabe von Möbeln. Bett, Schrank, Regal, Fernsehtisch. Den halben Ikea-Katalog hatte sie, so ihre Darstellung, der Beklagten „geliehen“, damit diese eine neue Wohnung einrichten kann.

Die Geschichte der Beklagten klang anders. Auf all das kam es jedoch gar nicht an. Der Klägerin gelang es nämlich nicht, dem Gericht klarzumachen, wie viel die Möbel denn nun noch wert waren, als sie die Beklagte nach längerer Nutzung in den Sperrmüll gab. Weil sie mit der Klägerin da schon zerstritten war, kam aus ihrer Sicht eine Rückgabe nicht in Frage. Der Anschaffungspreis kann es nicht sein, denn die Möbel waren schon bei Übergabe unstreitig „gebraucht“ (Sperrmüll, sagt die Beklagte). Außerdem durfte die Beklagte sie ja nutzen. Das führte zu einem weiteren Wertverlust.

Also der Zeitwert. Aber wie hoch ist der? Man muss wohl der Tatsache ins Auge sehen, dass es keinen funktionierenden Markt für Gebrauchtmöbel gibt, zumindest wenn die Einrichtung aus dem Mitnahmemarkt stammt. Dementsprechend ist es auch kaum möglich, einem (mit der Zivilprozessordnung vertrautem) Gericht Zahlen zu präsentieren, die es für schlüssig hält.

Im aktuellen Fall kam noch dazu, dass die Klägerin darauf bestand, den Neupreis der Möbel zu bekommen. So kamen immerhin über dreitausend Euro heraus, wobei ich mir nicht sicher bin, ob Ikea wirklich sooooooo teuer ist. Diese „Gier“ machte es dem Gericht leicht, sich auf eine formale Position zurückzuziehen: Wer einen Schaden hat, muss dessen Höhe darlegen und notfalls beweisen. Märchen erzählen genügt nicht, Luftschlösser bauen ebenso wenig.

Die Sache war am Ende so eindeutig, dass wir nicht mal mehr über das schwarze Lackkleid reden mussten, welches an sich eine tragende Rolle hätte spielen können. Jedenfalls, was den Unterhaltungswert angeht.

Öko-Coke?

Auf den Glasflaschen von Coca-Cola (0,5 l) steht jetzt über dem Markennamen:

Ohne zugesetzte Konservierungsstoffe. Ohne künstliche Aromen. Seit 1886.

Ich habe mich richtig erschrocken. Ein Blick in die Zutatenliste hat mich aber beruhigt. Die Phosphorsäure ist nach wie vor enthalten.

Maulkorb für Regierungspräsidenten

Im Streit um das finanziell stark angeschlagene Klinikum Dortmund hat gestern das Verwaltungsgericht Arnsberg dem dortigen Regierungspräsidenten Helmut Diegel (CDU) einen Maulkorb verpasst. Diegel hatte mehrfach dem Dortmunder Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) vorgeworfen, der habe sich den aktuellen städtischen Doppelhaushalt – der das Klinikum unterstützen soll – „durch falsche Angaben erschlichen“.

Diese Behauptung, so sagt es die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts, darf Diegel unter Strafandrohung in der Öffentlichkeit weder wörtlich noch sinngemäß wiederholen (AZ: 12 L 597/08). Zur Begründung der einstweiligen Anordnung heißt es, dass OB Langemeyer sich „nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand“ die Zustimmung der Bezirksregierung zur Haushaltssatzung eben „nicht durch vorsätzlich falsche Angaben erschlichen hat“.

Dem Gericht fehlen schlicht hinreichende Anhaltspunkte dafür. Den Argumenten Langemeyer habe Diegel „nichts Durchgreifendes entgegengesetzt“. Außerdem sei die einstweilige Anordnung auch notwendig, um das Persönlichkeitsrecht Langemeyers vor ehrverletzenden Äußerungen zu schützen.

Sollte Diegel gegen den Beschluss verstoßen, müsste er 10.000 Euro zahlen. Eine in der Rechtsprechung sehr niedrige Summe. Die das Gericht dennoch für angemessen und ausreichend hält, weil sie davon ausgeht, dass Diegel die Gesetze kennt und das Verbot einhält.

Das vermutet auch Langemeyer. Er sagte gestern: „Die Angriffe sind im kommunalen Vorwahlkampf politisch motiviert. Ich musste mit meiner Klage Herrn Diegel die rote Karte zeigen“. (pbd)

Go, Yvonne, go

Brief vom Sportstudio:

Leider ist es uns nicht möglich, dieses Attest zu akzeptieren, da das uns vorgelegte Attest nicht die notwendigen Anforderungen erfüllt. Natürlich steht es Ihnen weiterhin frei, uns ein aussagekräftiges Attest seitens des Arztes Ihres Mandanten vorzulegen.

Yvonne S.
Rezeptionskoordinatorin

Der Facharzt für Orthopädie hatte unter anderem geschrieben:

Herr M. steht wegen einer Mittelhandfraktur rechts in meiner Behandlung. Auf Grund der oben genannten Erkrankung ist er nicht in der Lage, am Fitnesstraining teilzunehmen. Ein Zeitpunkt zur Wiederaufnahme des Trainings ist nicht absehbar.

Ich habe das Gefühl, auf ein weiteres Schreiben würde Yvonne O. auch wieder nur Blech verzapfen. Ist ja auch schwierig, zwischen Mitgliederkarten scannen und Schlüssel rausgeben die Studiopost zu bearbeiten. Deshalb lasse ich es lieber. Ich hoffe, die Rezeptionskoordinatorin bleibt mir und meinem Mandanten und mir auch bei einem eventuellen Schriftwechsel über das Gericht erhalten.

Viel Spaß auf der A 2

Der Anwalt auf der Gegenseite bittet um Verlegung des Verhandlungstermins:

An diesem Tag hat der Unterzeichner bereits drei Termine vor dem Arbeitsgericht Minden ab 11.15 Uhr wahrzunehmen. Ab 14.30 Uhr könnte der Unterzeichner eine Terminswahrnehmung ermöglichen.

Der Termin vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt jetzt um 15 Uhr. Wenn das mal gut geht. Ich jedenfalls nehme vorsichtshalber mein mobiles Büro mit.

Alles verprasst

Ein ehemaliger Präsident der Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer verklagt seine beiden Söhne, ebenfalls Rechtsanwälte. Er will auf seine alten Tage monatlich 1.588 Euro Unterhalt. Die erwidern: Nicht mit uns, denn „er hat immer auf großem Fuß gelebt und alles verprasst“.

Westdeutsche Zeitung, Rheinische Post

Lasermessung: Richter vermisst Foto

Das Amtsgericht Herford bricht mit einem Dogma. Ein Richter hält es für erforderlich, dass bei Lasermessungen im Straßenverkehr ein Beweisfoto gemacht wird. Wie das Mindener Tageblatt berichtet, hat Bußgeldrichter Helmut Knöner einem Autofahrer den Punkt in Flensburg erspart:

Im vorliegenden Fall fuhr der Betroffene versetzt hinter einem anderen Fahrzeug her. Dadurch befand sich vermutlich mehr als ein Auto im Zielerfassungsbereich des Lasergeräts. Während der Polizeibeamte vor Gericht betonte, dass nur das nachfolgende Fahrzeug gemessen wurde, zweifelte der Amtsrichter dies an: „Nur wenn ich einen Fotobeweis gehabt hätte, wäre eine Verurteilung selbstverständlich gewesen.“

Bei anderen Gerichten blitzt man mit dieser Forderung regelmäßig ab. Selbst bei unklarer Verkehrssituation wird grundsätzlich den Polizisten vertraut. Schließlich sind sie alle erfahrene Kräfte, bestens geschult und somit über jeden Fehler erhaben. Schon weil sich viele Beamte mittlerweile offensichtlich darauf verlassen, dass Amtsrichter an ihren Lippen hängen, ist die Entscheidung aus Herford begrüßenswert.

Ein ebenso großes Übel ist, dass Autofahrern nicht mal mehr die Messung gezeigt wird. Früher war es üblich, dass der Betroffene sich den Messwert auf dem Gerät zeigen lassen kann – wenn er denn darauf besteht. Die Geräte sind nicht umsonst so konstruiert, dass nur tatsächliche Messungen angezeigt werden.

Aber selbst auf diese letzte Sicherung wird mittlerweile verzichtet. Denn so lassen sich vom Messposten aus mehr Autofahrer ins Visier nehmen. Man muss nicht mehr darauf warten, dass der Gemessene sich das Ergebnis ansehen konnte. So lange war das Gerät früher blockiert.

Wer schon mal erlebt hat, wie der Messbeamte die Ergebnisse weiter gibt, wird die möglichen Fehlerquellen schnell erkennen. Da wird gefunkt oder gerufen („Der blaue Opel 89, der weiße Daimler 87“), was das Fließband hergibt.

Von der Möglichkeit, mal eben einem unbeliebten Bekannten, der zufällig des Weges kommt, kräftig einen einzuschenken, möchte ich gar nicht sprechen.

Es meldete sich dann RA Vetter

„Bei einer Taschenkontrolle wurden fast 6.000 Euro Bargeld gefunden. Auf Befragung gab Frau N. an, dass sie in einem Bordell in Ulm gearbeitet habe. Die Personalien der Beschuldigten sind absolut nicht gesichert. Nach kriminalistischen Erfahrungen handelt es sich um organisierte Strukturen des nigerianischen Menschenhandels, welche vom LKA federführend bearbeitet werden. Im Falle einer Kontrolle sind die Frauen genauestens instruiert. …

Es meldete sich dann Herr Rechtsanwalt Vetter, Düsseldorf, telefonisch beim Unterzeichner. … Am gleichen Tag ging dann ein bei hiesiger Dienststelle ein Fax des Rechtsanwalts ein, wonach er Antrag auf Asyl für seine Mandantin stellte. Aufgrund des Antrags war eine richterliche Vorführung zwecks Abschiebehaft hinfällig.“

Akku im Griptütchen

Im neuen Auto habe ich eine Freisprechanlage. Die funktioniert mit Bluetooth. Was dazu führt, dass ich auf meinem Mobiltelefon erstmals ständig Bluetooth aktiviert habe. Keine Sorge, Verbindungen werden nur mit dem Auto hergestellt. Wie nicht anders zu erwarten, schränkt der Bluetooth-Dauerbetrieb die Betriebszeit des Mobiltelefons etwas ein. Auf drei, vier Tage. Da der Akku schon zweieinviertel Jahre im Dauerbetrieb ist, habe ich einen neuen bestellt. Der sollte dann ja fast wieder die ganze Woche durchhalten, wie gewohnt.

„Original Sony Ericsson Akku in Blisterpackung / Retail, Neuware.“ So das Angebot. Der Akku kam nicht in der Blisterpackung, sondern in einem Griptütchen. Das habe ich natürlich gleich entsorgt. Man weiß ja nie, ob man nicht doch mal eine Hausdurchsuchung hat. Geldscheine in der Brieftasche und ein Griptütchen im Schreibtisch, das kann heute in einer Katastrophe enden.

Zurück zum Thema. Seltsamerweise hält der Akku exakt so lange wie der alte. Was entweder einen Rückschluss auf die Qualität der SE-Akkus zulässt. Oder auf die Ehrlichkeit des Verkäufers. Wegen 7,05 Euro inklusive Versandkosten habe ich jetzt keine Lust auf Reklamationen. Wenn ich mitbekommen sollte, dass der Shop gebrauchte Akkus ankauft, werde ich mir das mit der Reklamation aber noch mal überlegen.

Außer Ansatz

„Die Kosten des Verfahrens bleiben gemäß § 10 Kostvfg. wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung außer Ansatz. Gründe: langjährige Haftstrafe, Unterbringung, verschuldet, unterhaltsberechtigtes Kind, spielsüchtig (Urteil).“

Man muss nur lange genug lesen, um auch in der dunkelsten Akte etwas Positives zu finden.