Abgesicherter Modus

Wie grausam ist das denn? Ich will die Verhandlungspause am Gericht nutzen, um meine E-Mails zu lesen. Doch das Betriebssystem startet nicht, stattdessen nur ein blauer Bildschirm, wonach der Computer zum Schutz des Systems abgeschaltet wird.

Etliche Neustarts, abgesicherter Modus, Systemwiederherstellung und im Hinterkopf schon der Gedanke, was es denn für schicke neue 12-Zoll-Notebooks gibt, aber nur mit kurzer Lieferzeit. Kurz vor Ende der Pause haut es dann doch wieder hin. „Windows wird nach einem schwerwiegenden Fehler wieder ausgeführt.“

Halleluja. Für die E-Mails hat es noch ganz knapp gereicht. Und für diesen Blogeintrag.

Und jetzt zur Urteilsverkündung.

Keine Emotionen!

Vergleichsvorschläge finde ich grundsätzlich gut. Manchmal sind sie auch interessant formuliert:

… sind wir der Ansicht, dass aufgrund des tief greifenden Zerwürfnisses zwischen den Parteien auch ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch Ihres Mandanten … ausgeschlossen werden sollte. Ihr Mandant soll darüber nachdenken, da auf diese Art und Weise der tatsächliche Zustand zwischen Mutter und Sohn dokumentiert wird.

Es sollte eine vollständige Trennung sämtlicher emotionaler und rechtlicher Verbindungen, soweit möglich, erfolgen.

Die Aufforderung im letzten Satz ist witzig. Angesichts dessen, was unmittelbar davor steht.

Sitzgelegenheiten

Der Flughafenbahnhof Düsseldorf ist in einer Hinsicht besonders. Es gibt keinerlei Sitzgelegenheiten auf den Bahnsteigen.

Nächstes Mal nehme ich wieder den Bus.

Daneben ist leicht untertrieben

Ich mache den Job jetzt schon 13 Jahre, bin vor völligen Fehleinschätzungen aber nicht gefeit. Eigentlich hatte ich ein gutes Gefühl, als sich der Strafrichter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten heute zurückzog, um sein Urteil zu überlegen. Die Staatsanwältin war im Lauf der Beweisaufnahme ausdrücklich von einigen wichtigen Punkten abgerückt und hatte lediglich eine Geldstrafe beantragt.

Mein Gefühl sagte mir, dass der an sich sachliche und sehr freundliche Richter irgendwwas in der Mitte wählen wird. Wohl nicht den von mir beantragten Freispruch oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Aber auch nicht die vollen 100 Tagessätze, welche die Staatsanwältin gefordert hatte.

Die Urteilsverkündung war dann ein Schlag in die Magengrube. Selbst die Anklagevertreterin blinzelte erstaunt, als neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung rauskamen. Und außerdem noch mal 80 Tagessätze Geldstrafe.

Vor dem Mandanten stand ich etwas blöd da. Hatte ich doch in der Pause darauf getippt, dass am Ende 50 bis 60 Tagessätze rauskommen werden.

Mit wohlfeilen Prognosen zu einem Zeitpunkt, an dem sowieso nichts mehr zu machen ist, halte ich mich künftig wohl besser zurück.

Städte verzockten Steuergelder

Wer hat in diesem Mammut-Prozeß das Recht auf seiner Seite? Im Streit der Stadt Hagen gegen die Deutsche Bank AG um rund 50 Millionen Schadensersatz ist es gestern vor dem Landgericht Wuppertal zu keiner gütlichen Einigung gekommen. Die Zivilkammer vertagte die Verhandlung – sie will am kommenden Montag mit der Beweisaufnahme beginnen: „Das Gericht sieht weiteren Aufklärungsbedarf“, sagte Behördensprecher Michael Börsch. Tatsächlich ist die Lage verworren.

Es geht um riskante Geschäfte mit dem Geld der Steuerzahler. Die Stadt Hagen behauptet, sie sei vor drei Jahren beim Verkauf sogenannter Zinsswapgeschäfte von der Deutschen Bank nicht ausreichend über das hohe Risiko aufgeklärt worden. Kurz: Die Stadt hatte eine Wette um die Höhe von Zinssätzen verloren. Damit steht sie nicht allein. Remscheid machte mindestens 12,7 Millionen Euro Verluste, Neuss mehr als 10 Millionen, in Dortmund sind es 6 Millionen und in Solingen rund 1,5 Millionen Euro.

Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler (BDSt) kritisiert denn auch: „Gegen solche Finanz­manöver der öffentlichen Hand sind schwerwiegende Bedenken anzumelden“. Denn Kaminski bezweifelt, ob sich wirklich alle Politiker, gerade die ehrenamtlich täti­gen kommunalen Mandatsträger, mit den komplizierten Finanz-Erfindungen des Marktes auskennen.

Tun sie nicht, meint der Deutsche Städtetag in Berlin: „Solche Geschäfte sind so komplex, dass sie professionell begleitet werden müssen.“ Es gebe einen hohen Bedarf an Informationsaustausch. Denn im Gegensatz zur Aufnahme von Krediten gebe es weder gesetzliche, geschweige denn einheitliche Regeln.

Abgesehen davon ruft der BDSt nach einer „grundsätzlichen Kommunalaufsicht“. Allerdings sind den Kommunen Spekulationsgeschäfte schon seit 1994 im § 90 der Gemeindeordnung verboten worden. „Spekulation ist verboten!“, so heisst nochmal in einer Rede von Innenminister Ingo Wolf (FDP), die der Landtag vor einer Woche zu hören bekam. Weitere warnende Schlagworte: „Das Vorsichtsprinzip ist zu beachten“, „Es besteht die Pflicht zur Risikovorsorge“, „Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.

Das Ministerium habe „schon vor Jahren“ empfohlen, dass fachkundige Beratung unerlässlich ist. In diese Kerbe hieb auch gestern das Landgericht Wuppertal. Die Stadt Hagen sei keine alte Frau, die zum ersten Mal ein Aktiengeschäft macht. Andererseits ist wohl die Bank in einer deutlich besseren Position: „Die Risiken waren ungleich verteilt“, argwöhnen die Richter.

Bleibt also die Frage: Was eigentlich ist eine Spekulation? Die Antwort darauf sucht derzeit auch die Staatsanwaltschaft Hagen. Sie ermittelt wegen Verdachts der Untreue gegen die ehemalige Kämmerin und den Oberbürgermeister. Aber wenn es zur Anklage käme, wäre das ein anderer Prozeß. Dann ginge es nicht um Millionen, sondern um Strafen. (pbd)

Was beweist Schweigen?

Aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart:

Beweismittel:

I. Sie machten keine Angaben zur Sache.

II. Zeugen: …

Schweigen als Beweismittel. So, so. Wenn ich nicht wüsste, dass es ein im Süden üblicher Textbaustein ist, würde ich „Befangenheit?“ danaben schreiben. Für alle Fälle.

Selbstbeherrschung

„Ich lasse mich doch nicht dreimal bescheißen“, wetterte der Beklagte im Verhandlungssaal. „Erst von meinen Gegnern, dann von meinen früheren Anwälten.“ Ich, auf der Gegenseite, konnte mir die Frage nicht verkneifen: „Wer wäre dann der Dritte?“

Eine Antwort habe ich nicht erwartet. Doch der Beklagte knallte seinen Kuli aufs Pult, lief noch einen Tick dunkler an und donnerte im Brustton der Überzeugung, den Blick auf die Vorsitzende der Kammer gerichtet: „Das wäre dann dieses Gericht!“

Die Richterin reagierte nur mit einem Augenaufschlag. „Ich bin Kummer gewohnt…“

Verfassungsrecht für Dummies

Unionspolitiker und ihre Ansichten. So soll das „heimliche Betreten“ einer Wohnung, um dort einen Bundestrojaner zu installieren, keine Durchsuchung und deshalb mit Artikel 13 Grundgesetz vereinbar sein.

Dabei steht in Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz unmissverständlich:

Die Wohnung ist unverletzlich.

Richtig ist, dass in den folgenden Absätzen Durchsuchungen und Lauschangriffe unter gewissen Umständen erlaubt werden. Dass es für Durchsuchungen Ausnahmen gibt, bedeutet aber noch nicht, dass jede andere Verletzung des Grundrechts, die womöglich keine Durchsuchung ist, zulässig wäre.

Denn auch für niederschwelligere (?) Eingriffe müsste das Grundgesetz eine Schranke definieren und sie ausdrücklich für zulässig erklären.

Aber das steht ja eigentlich schon in Artikel 13 Absatz 1.