Düsseldorf: Stellenausschreibung nach Maß

Bei der Besetzung einzelner Spitzenpositionen im Düsseldorfer Rathaus geht möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zu. Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt große Bedenken gegen die Art und Weise, wie die neue Leiterin des Ordnungsamtes bestimmt wurde. Deshalb untersagt das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung vorerst, die Stelle neu zu besetzen. Damit bekam ein unterlegener Bewerber vorläufig Recht.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen wichtige Gründe für die Annahme vor, dass das bisherige Auswahlverfahren nur zum Schein stattgefunden habe. Damit habe es im Rechtssinne überhaupt kein Auswahlverfahren gegeben.

Der Eindruck, dass die gekürte Bewerberin nach dem Willen des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf ohne Rücksicht auf weitere Bewerber mit der Leitung des Ordnungsamtes betraut werden sollte, dränge sich aus mehreren Gründen auf.

So sei die Stelle auf Anweisung nur intern ausgeschrieben worden. Nach Lage der Dinge sei das Anforderungsprofil an die Stelle auf die Auserwählte gleichsam maßgeschneidert worden. So sei die Bewerbungsvoraussetzung „mehrjährige einschlägige Berufs- und Leitungserfahrung“ auf die mindere Anforderung „mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, Leitungserfahrung erwünscht“ herabgestuft worden.

Weiter sei bei der Bewerbung des unterlegenen Bewerbers eine frühere dienstliche Beurteilung herangezogen worden. Es hätte aber eine Beurteilung aus dem Zeitraum nach seiner letzten Beförderung verwendet werden müssen.

Da erhebliche Zweifel bestünden, ob ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren überhaupt stattgefunden habe, sei das Auswahlverfahren zu wiederholen. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde einlegen.

(Aktenzeichen 26 L 1464/07)

Moderne Kommunikation

Herr N. schickt mir jede Mail auch als Fax. Aber vielleicht mailt er mir auch seine Faxe. Morgen frage ich meine Sekretärin, ob er sich den Eingang auch telefonisch bestätigen lässt.

Ich ahne die Antwort.

Polizisten schwächeln im Zivilrecht

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Die Ordnungshüter in Stolberg machen sogar den örtlichen Rechtsanwälten Konkurrenz. Weil eine „rüstige“ 84-Jährige sich von Telefonvertretern in ihrer Wohnung einen Zwei-Jahres-Vertrag über DSL aufschwatzen ließ, handelten die Beamten laut Polizeibericht sofort:

Die Beamten riefen noch in der Wohnung den DSL – Anbieter an und stornierten im Auftrag der „Kundin“ den Vertrag sofort. Zudem taten sie gegenüber dem Unternehmen ihre Verwunderung über ein solches Geschäftsgebaren kund. Sie bestanden umgehend auf eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.

Wenn der Telefonanbieter Cojones hat, wartet er zwei Wochen. Und weist dann darauf hin, dass ein telefonischer Widerruf – mal abgesehen vom fehlenden Nachweis der Vollmacht – unwirksam ist. Das Gesetz schreibt nämlich Textform vor. Die ist bei Telefonaten nicht gewahrt, wie man unschwer dem Gesetz entnehmen kann.

(Link gefunden im RA-Blog)

Drei Konvertiten auf dem Pulverfass

Von HANS HOFF

Das Bundeskriminalamt hat in Berlin drei Terrorverdächtige festgesetzt, die offensichtlich im Untergrund an einer Waffe gebastelt haben, mit der sie die ganze Republik erschüttern wollten.

Teilweise soll diese Waffe auch schon zum Einsatz gekommen sein. Es handelt sich bei den drei Festgenommenen um Konvertiten. So war Peer S. früher einmal bekennendes Mitglied einer Vereinigung, die Ältere noch unter dem Begriff SPD kennen. Der an den Rollstuhl gefesselte Wolfgang S. ist früher in der katholischen Kirche eher durch Aufrufe zur Besonnenheit aufgefallen, wurde dann aber über Kontakte zum Angstprediger Otto S. infiziert und wechselte schließlich zum neuen Glauben über.

Diesen neuen Glauben nennen die radikalen Kämpfer selbst Koalition der Mitte. Auch der dritte im Bunde war offenbar gerade dabei, die Seiten zu wechseln. Guido W. hatte indes lange Schwierigkeiten in den inneren Kreis der Terrorbande vorzudringen. Das Bundeskriminalamt hatte die Drei schon eine ganze Weile beschattet, weil sie als potentielle Gefährder galten.

Beschlagnahmt wurden bei der Verhaftung gefährliche Stoffe, aus denen sich ohne Probleme eine höchst gefährliche Waffe bauen ließe, die bei einem Einsatz Millionen von Menschen hätte verseuchen können. Ein erster Prototyp soll schon testweise im Einsatz gewesen sein und bereits verheerende Folgen gezeitigt haben.

Gelagert hatten Peer S., Wolfgang S. und Guido W. ihr „Pulverfass“ im Bundeskanzleramt. Es bestand aus den an sich harmlosen Stoffen Uckermark, Grinsebacke, Fatsuit und Kostümsack. Jede dieser Substanzen ist frei im Handel erhältlich. Mischt man sie jedoch im richtigen Verhältnis zusammen, entsteht eine Waffe, die in der Lage ist, große Räume nur durch ihre Anwesenheit intellektuell zu leeren und Menschen ihrer Urteilskraft zu berauben.

„Wir wollten diese Republik verändern“ soll Wolfgang S . in einer ersten Vernehmung gesagt haben. Ein furchtbarer Gedanke.

(Ebenfalls veröffentlicht in der Biograph-Printausgabe 09/07)

Andrej H. bleibt frei

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Der Mann steht im Verdacht, etwas mit der „militanten gruppe“ zu tun zu haben und in Brandanschläge verwickelt zu sein.

Die von der Bundesanwaltschaft gesammelten Indizien überzeugten den Bundesgerichtshof nicht, und zwar aus folgenden Gründen:

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Danke, Kripo Neuss

Im letzten Verhandlungstermin meinte der Strafrichter, dass er ohne die Aussage eines Polizeibeamten nicht auskommt. Kann ich nachvollziehen. Ein Zeuge sagte vor Gericht so ziemlich das Gegenteil von dem aus, was er dem Polizisten berichtet hatte. Da lag es nahe, den Polizisten zu befragen, wie die Vernehmung abgelaufen ist.

Heute die Fortsetzung. Leider fehlte die Hauptperson, der Kriminaler aus Neuss. 35 Minuten nach Beginn der Hauptverhandlung meldete er sich immerhin telefonisch und ließ ausrichten, dass er bislang nicht kommen konnte. Er durchsuche eine Wohnung und sei aufgehalten worden.

Als Richter hätte ich gefragt, ob die Diensthandys knapp werden. Und falls ja, wie weit es zur nächsten Telefonzelle ist. Die Reaktion des Vorsitzenden fand ich noch besser. Er beendete einfach das Gespräch und griff einen Gedanken auf, der schon anfangs durch den Saal schwirrte. Wie wäre es mit einer Einstellung des Verfahrens? Ohne Auflage, ohne Vorstrafe, ohne Schuldanerkenntnis. Zwei Minuten später war die Sache erledigt.

Ich habe selten Gelegenheit, mich bei der Polizei zu bedanken. Heute ist es mal so weit.

Nicht darauf vertrauen

Das Rheinland ist ein Dorado für Anlagebetrüger. Das sagt der zuständige Oberstaatsanwalt Arno Neukirchen in Düsseldorf: „Die Call-Center und Drückerkolonnen samt ihrer Drahtzieher wuchern wie Pilze aus der Erde“.

Zwei herausragende Fälle sieht er nur als Spitze des Eisbergs: Ein 40-jähriger Düsseldorfer hat kürzlich zugegeben, dass er zahlreiche Anleger in Deutschland um rund 18 Millionen US-Dollar geprellt hat; vor dem Landgericht Kleve müssen sich Angeklagte verantworten, die angebliche Filmbeteiligungen verkauft haben.

Doch die Ermittlungen laufen nur „schleppend“, kritisiert Neukirchen: „Es bewegt sich nichts mehr!“ Das zuständige Kriminalkommissariat des Düsseldorfer Polizeipräsidiums sei überlastet, der Staatsanwaltschaft fehlen wenigstens 5 Stellen. Deswegen sei eine „Task Force“, eine schnelle Eingreiftruppe, wünschenswert.

Das Justizministerium wiegelte ab: „Das Wünschenswerte ist nicht immer sofort machbar“, entgegnete Sprecher Ralph Neubauer und warnte: „Auch Anlagebetrüger sollten nicht darauf vertrauen, unentdeckt zu bleiben!“ (pbd)

Republik der eingebildeten Affen

Aus der Verteidigungsschrift eines Rechtsanwalts:

Davon … braucht man als Anklagebehörde und Beschützerin der öffentlichen Kassen keine Kenntnis zu nehmen – in dieser Republik der eingebildeten Affen.

Langsam ahne ich, warum sich der Auftraggeber des Anwalts nach einem anderen Verteidiger umsieht.

Bis dahin

Manche Leser ahnen, dass ich endemisch allgemeine Anfragen bekomme und nur die wenigsten beantworten kann. Ein Leser bringt die korrekte Erwartungshaltung am Ende seiner Mail auf den Punkt:

Es wäre schön, wenn ich von Ihnen hören würde, wenn nicht macht auch nichts und so verbleibe ich bis dahin…

Aber das OLG hat es entschieden…

Ich habe mich vorhin mit einem Strafrichter am Amtsgericht darauf geeinigt, dass das Verfahren gegen meinen Mandanten ohne Hauptverhandlung eingestellt wird.

Der Antrag, mich als Pflichtverteidiger beizuornden, war nach Auffassung des Richters damit „erledigt“:

Es findet ja keine Haupverhandlung mehr statt. Da kriegen Sie ohnehin kein Honorar aus der Staatskasse.

Verwechselte da jemand die Beiordnung des Verteidigers mit der Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren? Ich wies darauf hin, dass ich zig Fälle pro Jahr habe, in denen ich erst in der Hauptverhandlung beigeordnet werde. Trotzdem zahle die Staatskasse anstandslos auch die Gebühren aus dem Ermittlungsverfahren.

Der Richter hielt das für einen „schweren Fehler“ – der Staatskasse. Das sei nämlich ganz anders. Zumindest laut Oberlandesgericht Düsseldorf. Das habe nämlich so entschieden.

Wenn das so ist, hoffe ich nur, dass die OLG-Richter keine Probleme wegen Rechtsbeugung bekommen. Im Gesetz (§ 48 Abs. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist die Wirkung der Beiordnung nämlich unmissverständlich geregelt:

Wird der Rechtsanwalt in Angelegenheiten nach den Teilen 4 bis 6 des Vergütungsverzeichnisses im ersten Rechtszug bestellt oder beigeordnet, erhält er die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, in Strafsachen einschließlich seiner Tätigkeit vor Erhebung der öffentlichen Klage und in Bußgeldsachen einschließlich der Tätigkeit vor der Verwaltungsbehörde. Wird der Rechtsanwalt in einem späteren Rechtszug beigeordnet, erhält er seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Werden Verfahren verbunden, kann das Gericht die Wirkungen des Satzes 1 auch auf diejenigen Verfahren erstrecken, in denen vor der Verbindung keine Beiordnung oder Bestellung erfolgt war.

Die erwähnten Teile 4 bis 6 des Vergütungsverzeichnisses sind Strafsachen, Bußgeldsachen und sonstige Verfahren.

Bestens vorbereitet

Das Gutachten gerade war eine Freude. Der Sachverständige hat gleich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners samt Adresse und die Versicherungsscheinnummer ermittelt. Außerdem hat er eine Kopie des Unfallberichts in das Gutachten geheftet. Am Anfang des Gutachtens hat er seine Ergebnisse in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

Da bleibt für mich ja kaum noch was zu tun…

Plötzlich zwölf Handys

Michael Kohl hatte Gelegenheit, dem Bundesinnenminister eine Frage zu stellen:

„Herr Dr. Schäuble, wie können Sie garantieren, dass die Online-Durchsuchung tatsächlich nur in Einzelfällen eingesetzt wird?“

Die Antwort im Video:

Die Antwort schriftlich (gefunden im RA-Blog):

…genehmigen von den G-10-Kommissionen, da muss im Einzelfall begründet werden. Es gibt mehr Maßnahmen, das ist schon wahr [unverständlich], das will ich nicht sagen.

Da haben wir doch, neulich hat die Polizei, Bundesanwaltschaft drei so, die terroristische Anschläge von erheblicher Qualität geplant haben, 600 Kilogramm Sprengstoff ist ja nun keine Kleinigkeit, und die benutzen, die haben ungefähr ein Dutzend Handys benutzt, nicht, so mit Prepaid-Karten und ein Mal telefonieren kurz, gleich wieder wegschmeißen, nächste. Und dann muss natürlich die Polizei, wenn sie überwachen will, oder der Richter, genehmigt der zwölf Handys, plötzlich [unverständlich] sich verzwölffachen.

Und deswegen bleibt, der Norbert Geis, dass 99, die Aussage, dass 99% nicht betroffen sind, wenn er gesagt hätte 99,9% werden niemals davon betroffen sein, hätte er auch Recht gehabt. Das ist so.

Das ist gesetzlich sicherzustellen, nur, wir haben ja den, wir haben ja den Vorschlag gemacht, es darf nur in engen Fällen, Abwehr wirklich terroristischer Bedrohung ernsthafter Art, dann muss, kann das Bundeskriminalamt, wir haben sogar gesagt, nur der Präsident darf den Antrag stellen und ein Richter muss ihn genehmigen und er muss begründen warum. So. Glauben Sie, das werden viele Maßnahmen sein? Erstens. Zweitens, um [unverständlich] was immer man unter Online-Durchsuchung versteht, da reden ja auch die Leute alle ganz klug, die keine Ahnung haben. Es ist so aufwändig, dass der Chef des Bundeskriminalamts, der Herr Ziercke, der versteht e bissel was davon. Ich versteh nix davon. Er hat gesagt, so ’ne Maßnahme ist so aufwändig, wir wären überhaupt nur in der Lage, zehn pro Jahr überhaupt zu versuchen, ob sie gelingen, ist noch was anderes. Also der Norbert Geis hatte mit anderen Worten einfach Recht.