Tempo 90

Wenn man von der A 4 kommend nach Düren fährt, gilt eine ganze Zeit Tempo 90. Jetzt überlege ich schon den ganzen Tag, wo es sonst wohl so ein „krummes“ Tempolimit auf der Bundesstraße gibt. Mir fällt nichts ein.

Gericht soll Abschuss verbieten

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Rüdiger Spormann geht juristisch gegen Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung vor. Vielflieger Spormann hat beim Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Das Gericht soll dem Minister untersagen, eventuell von Terroristen entführte Passagiermaschinen abschießen zu lassen. Jung hatte angekündigt, dass er dies gegebenenfalls anordnen wird.

Antrag und Begründung hier.

Polizeicomputer: Bald läuft mehr als Sudoku

Solch einen finanziellen und organisatorischen Kraftakt bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen haben selbst erfahrene Beamte noch nicht erlebt. Innerhalb der nächsten Wochen werden sie 10.000 neue leistungsfähige Computer bekommen. Und dafür gerne die alten abgeben. „Damit ist keiner der insgesamt 30.000 Rechner älter als drei Jahre“, erklärte gestern Innenminister Ingo Wolf (FPD).

Die Umtauschaktion – Wolf spricht von einer Investionen in die Zukunft – kostet etwa 11,4 Millionen Euro. Vor drei Monaten hatten Beamte und Angestellte damit begonnen, ihre Daten zu sichern. „Wir hatten viel Arbeit damit“, berichtet Personalrat Harald Walter im Düsseldorfer Präsidium.

Doch das Innenministerium sorgt jetzt für Entlastung. Erstmals hat es ein Privatunternehmen mit der Vorbereitung der Computer und deren Auslieferung beauftragt. Die Geräte mit modernen Dual Core-Prozessoren und einem schnellen 2 GB-Arbeitsspeicher werden von einer Frankfurter Firma zentral nach den Bedürfnissen jeder einzelnen Polizeibehörde konfiguriert. Die Firma koordiniert dann auch die Auslieferung an 50 Behörden.

Dort wird der betriebsbereite PC direkt am Arbeitsplatz aufgestellt. „Jetzt muss nicht mehr jede Behörde selber in zeitaufwändigen Verfahren die Programme auf die Rechner spielen und dann anschließend aufstellen. Das spart Zeit und Personal, das an anderer Stelle gebraucht wird“, sagte der Innenminister. „In den eigen Reihen hätten wir das mangels Personal auch gar nicht geschafft“, kontert Herbert Uebler. Der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei, sonst eher über Kreuz mit dem Minister, lobt ihn denn auch: „Diese Aktion kann ich nur begrüßen!“. (pbd)

„Blogger und Recht“ auf n-tv

n-tv berichtet über Blogger und Recht. Hauptthema sind Abmahnungen und wie man sich dagegen wehren kann.

Der Beitrag läuft am Freitag, 28. September 2007, 18.30 Uhr und Montag, 01. Oktober 2007, 15.15 Uhr, in der Sendung „Steuern und Recht“. n-tv-Reporter Roman Mischel hat mich zum Thema interviewt.

Der Beschuldigteblabla

„Der Beschuldigte ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verdächtig, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben und sich so nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar gemacht zu haben.“

Das ist die kürzeste und nichtssagendste Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses, die ich seit langem gelesen habe. Selbst die faulsten Ermittlungsrichter quälen sich normalerweise noch einen Alibisatz ab, indem sie auf eine Telefonüberwachung verweisen. Oder auf die Aussage eines Zeugen.

Aber so was als Legitimation eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs? Das ist wirklich allerunterste Schublade.

Alles relativ

Ich liebe Fälle, in denen Verteidiger aus der Bundesliga für Mitbeschuldigte tätig sind. Diskussionen über meine Honorarvorstellungen gibt es da so gut wie nie.

Angst vor Fragen

„Kannst du das für mich machen? Ich habe Angst, dass die mir an der Kasse Fragen stellen. Oder mich melden.“

Jemand, den ich sehr gut kenne und der so was von einem gutbürgerlichen Hintergrund hat, wollte ein paar tausend Euro aufs eigene Konto einzahlen. An sich ein harmloser Transfer. Vom Heimtresor (weiße Böhmerwald neue Gänsefedern und Daunen Klasse 1) in den bargeldlosen Geldkreislauf.

Ich habe fünf Minuten gebraucht, um darzulegen, dass man sich für eigenes Geld nicht rechtfertigen muss. Jedenfalls nicht in diesen Dimensionen.

Vergebens.

Triumphierender Ton

Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers in einer Straf- oder Bußgeldsache ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Normale Beschwerden sind zeitlich nicht befristet. In der ZPO, auf die der maßgebliche Paragraf 464b Strafprozessordnung überdies verweist, gibt es auch eine Beschwerdefrist von zwei Wochen.

Verwirrung ist also programmiert. Und ich habe langsam das Gefühl, dies wird von manchen Rechtspflegern auch bewusst in Kauf genommen. Sie versehen ihre Beschlüsse, in denen fast immer über Kostenerstattung zu Gunsten des Betroffenen entschieden wird, nämlich nur selten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dabei schreibt das Gesetz so eine Belehrung vor, § 35a Strafprozessordnung.

Da hier im Büro nach langen Jahren mal wieder die Frist falsch notiert worden ist, hat mir jetzt der Rechtspfleger in einer Bußgeldsache mit triumphierendem Ton zurückgeschrieben, meine sofortige Beschwerde sei zwei Tage zu spät. Jetzt kann er plötzlich genüsslich all die Vorschriften zitieren, aus denen sich die Wochenfrist ergibt.

Auf ein Wiedereinsetzungsverfahren habe ich keine Lust. Es geht „nur“ um 30 Euro, auf die ich dann halt verzichte.

Worauf ich aber diesmal nicht verzichte, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen gesetzeswidrigen Verhaltens.

Sensible Sachverhalte

Aus dem Brief an einen Mandanten, der in Untersuchungshaft sitzt und mir gerne Briefe schreibt:

… beachten Sie bitte, dass auch als Verteidigerpost gekennzeichnete Schreiben mitunter gelesen werden. Sicher nur aus Versehen. Erwarten Sie nicht, hierüber unterrichtet zu werden. Und hoffen Sie schon gar nicht auf eine Entschuldigung. Deshalb tun Sie mir einen großen Gefallen: Sensible Sachverhalte, gleich in welcher Richtung, besprechen wir nur persönlich.

S-t-o-ß-stangen

In Solingen hat ein Autofahrer vergeblich versucht, zwei Polizeibeamte zu belehren. Die boten ihm ein Verwarnungsgeld an, weil er beim Einparken die Stoßstange eines anderen Fahrzeugs beschädigt hatte. Dafür seien Stoßstangen doch da, beharrte der 53jährige.

Um das zu beweisen, setzte er sich in sein Auto und fuhr noch einmal gegen die fremde Stoßstange, die dadurch einen noch größeren Riß hatte. Die Polizeibeamten zeigten sich erstens beeindruckt und zweitens den Mann an. (pbd)

07.09.

Ich wies den Mitarbeiter des Supermarkts darauf hin, dass die Frühlingsrollen nicht mehr haltbar sind. 07.09. Er fertigte mich mit dem Hinweis ab, das bedeute Juli 2009.

Die Dinger lagen im Kühlregal, nicht in der Gefriertheke. Leider fehlte mir die Kraft, diesen Umstand zu diskutieren. Außerdem springt so für einen Kollegen vielleicht eine schöne Klage raus.

Patienten mit halbem Gebiss?

Ein Streit um 80.000 Euro zwischen einem Zahnarzt im ost-westfälischen Bünde und dem Willicher Dental-Discounter McZahn beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Krefeld. Mit dem Verdacht der Erpressung ermittelt sie gegen McZahn-Vorstand Werner Brandenbusch.

Brandenbusch hatte für sein Konzept „Zahnersatz zum Nulltarif“ in Bünde mit Dr. Jean-Pierre Köster vor zehn Monaten zunächst einen Verbündeten gefunden. Nach angeblich 80-90 Beschwerden von Patienten entzog Brandenbusch Anfang März dem Dentisten die Lizenz. Der erstattete eine Strafanzeige und behauptet, McZahn habe nach Geldforderungen kein Material mehr geliefert – Patienten müssten mit einem halben Gebiss leben.

Brandenbusch nannte die Anzeige gestern „absoluten Quatsch“. Die Lieferungen seien eingestellt worden, weil Köster überfällige Rechnungen nicht bezahlt habe. Dieter Menden, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte gestern: „Wir prüfen momentan die Vorwürfe“. (pbd)

Grün im Sinne von Gefühl

Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs hatte am Unfalltag keine Fahrerlaubnis. Das war bekannt. Seine Anhörung als Beklagter, die eigentlich die Glaubwürdigkeit der einzigen unbeteiligten Zeugin erschüttern sollte, erbrachte Folgendes:

– Er fuhr an seinem ersten Probearbeitstag einen nagelneuen Firmenwagen, mit dem er sich nicht auskannte.

– Der Chef musste ihm das Navigationsgerät einstellen, auf das er sich bei der Fahrt durch Düsseldorf verließ.

– Während der Fahrt telefonierte er mit seiner Frau. Er war nämlich „aufgeregt“, weil er glaubte, den neuen Job zu kriegen.

– Ausgerechnet auf dem Mörsenbroicher Ei, einer der meistbefahrenen Kreuzungen Düsseldorfs, wollte er zur Hauptverkehrszeit auf einer engen Haltestelle hinter einem Gelenkbus parken, um am Kiosk Zigaretten zu holen.

– Während er mit seiner Frau telefonierte, gestikulierte er mit dem Busfahrer, der ihn nicht hinter oder neben seinem Bus haben wollte.

– Dann gab er einfach Gas und fuhr in die Kreuzung ein. Die Ampel habe „grün“ gezeigt.

Dummerweise hat die Ampel, die der Fahrer meinte, gar kein Grünlicht. Sie hat nur ein Rot- und ein Gelblicht. Mit dieser Tatsache vom Gericht konfrontiert, räumte der Fahrer ein:

Ich habe nicht grün im Sinne von Farbe gemeint, mehr im Sinne von Gefühl.

Wie sich weiter herausstellte, hatte er bis zum Unfalltag schon viermal den Führerschein verloren. Immer wegen zu vieler Punkte in Flensburg. Darunter unglaublich viele Rotlichtverstöße. Schuld waren natürlich andere. Vor allem die Polizei, die auf „Vielfahrer“ ja keine Rücksicht nimmt. Nur manchmal sei er halt unkonzentriert. „Das kommt vor, wenn man viel mit dem Auto fährt.“

Dann war es zu Ende. Sogar die Anwältin auf seiner Seite freute sich sichtlich darüber. Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, hätte ich noch geschaut, wie der Mann – er macht nach eigenen Angaben gerade zum fünften Mal den Führerschein – zum Gericht gekommen ist. Da hätte ich auch so ein Gefühl.