Polizeistaatsängste sind absurd

Michael Kohl ist Lokalreporter. Er hat den CSU-Bundestagsabgeordneten Norbert Geis zur Online-Durchsuchung interviewt. Das hatte der Politiker zu sagen:

Herr Geis, befürworten Sie die Einführung einer Online-Durchsuchung durch die Polizei?

Angesichts der neuerlichen Ereignisse, bei denen Terroranschläge Gott sei Dank verhindert werden konnten, muss diese Möglichkeit unbedingt diskutiert werden. Die verhinderten Anschläge zeigen auch, dass jegliche Anschuldigungen gegen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, er verbreite mit seinen Plänen nur Hysterie und übertreibe, nicht richtig bzw. unverantwortlich sind. Wir müssen uns ganz bewusst vor Augen führen, dass auch Deutschland in höchstem Maße vom Terror bedroht ist und die Täter sogar aus der eigenen Bevölkerung kommen. Daher dürfen wir keine Möglichkeiten auslassen, die vermeintlichen Täter aufzufinden. Das Internet und die damit verbundenen technischen Mittel sind ganz klar eine Gefahrenquelle. Diesen technischen Entwicklungen müssen wir unsere Sicherheitsvorkehrungen anpassen. Wenn nötig und in letzter Instanz, auch mit Online-Durchsuchung. Im Übrigen soll die Online-Durchsuchung auch zur Bekämpfung von abscheulichen Verbrechen, wie Kinderpornographie und dergleichen dienen. Hier ist nämlich gerade das Internet die Hauptverbreitungs- und Gefahrenquelle.

Kritiker argumentieren, die Online-Durchsuchung verletze Artikel 13 des Grundgesetzes („Die Wohnung ist unverletzlich…“). Wie kommentieren Sie dies als Jurist?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangen Jahr lässt gewissen Raum für diese Einschätzung. Als Jurist ist die Frage schwer zu beantworten. Ein Gesetz muss im Einklang mit dem Grundgesetz und den technischen Möglichkeiten stehen. Der Staat ist verpflichtet, die Privatsphäre, das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Würde des einzelnen zu schützen. Ich möchte aber betonen, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle Schwerstkriminelle handelt. 99 % aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Das wird in der Diskussion oft vergessen und unnötige Angst geschürt. Eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung wird auch nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Zusätzlich muss auch einmal klipp und klar gesagt werden, dass bei einem solchen verdeckten Zugriff keinerlei Interesse besteht, Kenntnisnahme von privaten Dingen wie Krankheitsberichte, Tagebücher oder Liebesbriefe und dergleichen zu erlangen.

Auch Telefonüberwachungen wurden anfangs nur vereinzelt eingesetzt; mittlerweile ist die Nutzung inflationär angestiegen. Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass die Online-Durchsuchung missbraucht werden wird?

Richtig ist, dass die Telefonüberwachung stark ausgeweitet wurde. Wie ich aber bereits sagte, geht es bei der Online-Durchsuchung um gezielte Untersuchungen bei Schwerstkriminellen, zu der außerdem eine richterliche Anordnung notwendig ist. Dies sollte auch für die Telefonüberwachung gelten. Durch die stetig steigende Terrorgefahr wird man aber auch notgedrungen die Untersuchungen intensivieren müssen. Besonders, nachdem der „hausgemachte“ Terror leider auch bei uns angekommen ist. Zwei der vermeintlichen Attentäter sind Konvertiten. Befürchtungen, dass es künftig den„gläsernen Bürger“ geben wird, halte ich für abwegig. Es geht hier doch tatsächlich um einen engen Kreis von Tätern. Technisch muss natürlich das ganze System unbedingt vor Missbrauch geschützt sein. Sonst besteht die Gefahr von unkontrolliertem Missbrauch, den sich die Täter wiederum zu Nutzen machen könnten.

Der Chaos Computer Club sieht die Gefahr einer „Geheimpolizei wie in der DDR“, wenn Computer überwacht werden, ohne dass deren Besitzer davon in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Rechtsstaat in Gefahr?

Der Rechtsstaat ist dadurch ganz sicher nicht in Gefahr und Szenarien von Polizeistaat nach Vorbild der DDR sind absurd. Die Frage, ob manche Passagen unseres Grundgesetztes der derzeitigen Bedrohungslage noch gerecht werden, ist diskutabel. Gerade aber weil unser Rechtsstaat gewahrt bleiben muss, dürfen wir denjenigen, die ihn aushöhlen wollen, keine Plattform bieten. Übertriebene Toleranz ist dabei nicht angebracht. Jeder, der in diesem Land lebt muss sich zu unserer Verfassung und unserem Grundgesetz bekennen. Wer das nicht tut und sich auf seine religiöse Herkunft beruft und dies mit unserem Verständnis von Religionsfreiheit begründet, kann hier nicht geduldet werden.

Können Sie in eignen Worten erklären, was ein „Trojaner“ ist? Glauben Sie, dass Sie persönlich ausreichende EDV-Kenntnisse haben, um über ein solches Thema im Bundestag abzustimmen?

Der „Bundestrojaner“ ist die Software „Remote Forensic Software“ die für die Online-Durchsuchung entwickelt wurde. Die Software soll unbemerkt auf die Computer der Verdächtigen „eingeschleust“ werden und so Daten an die Ermittler übertragen. Sicherlich reichen meine EDV-Kenntnisse nicht aus, um das System detailliert zu erklären. Ich bin schließlich kein Informatiker. Ich bin jedoch der Meinung, dass dieses Fachwissen nicht nötig ist, um über einer Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen zuzustimmen. Wenn ich das theoretische Wissen habe, wozu und wie der „Bundestrojaner“ funktioniert, nämlich den Zugriff auf die im Computer gespeicherter Daten von Kriminellen und Terrorverdächtigen zu ermöglichen, so kann ich sicherlich auch darüber im Bundestag abstimmen.

Anklage gegen Kofferbomber zugelassen

Gegen einen der beiden „Kofferbomber“ hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) jetzt die Anklage der Bundesanwaltschaft ohne Einschränkungen zugelassen und das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Der libanesische Staatsangehörige Yousef Mohamad E. H. D. muss sich also wegen versuchten Mordes „in einer unbestimmten Anzahl von Fällen“ und wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion vor dem Staatsschutzsenat des OLG verantworten. Er soll mit einem (im Libanon festgenommenen) Kumpanen am 31. Juli 2006 zwei Koffertrolleys zum Kölner Hauptbahnhof gebracht und in zwei Regionalbahnen deponiert haben, die in Richtung Koblenz und Dortmund/Hamm unterwegs waren.

Den Beginn der Hauptverhandlung will der Senat mit der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung absprechen. (pbd)

Das aktuelle Heft

Wäre ich Verleger, würde ich die Abo-Bestellkarten kennzeichnen. Damit ich sehe, aus welchem Heft sie stammen. Damit könnte ich vermeiden, dem neuen Kunden zum Aboauftakt das „aktuelle“ Heft zu liefern und zu berechnen – obwohl er es doch offensichtlich schon hat.

Nur ein kleiner Tipp, besonders in Richtung des Sailer Verlags.

PS. Möchte jemand das Septemberheft?

Der Angstmacher

Der Innenminister im Gespräch mit der FAS:

Die größte Sorge aller Sicherheitskräfte ist, dass innerhalb des terroristischen Netzwerkes ein Anschlag mit nuklearem Material vorbereitet werden könnte“, sagte Schäuble der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. … Es hat keinen Zweck, dass wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben, weil wir uns vorher schon in eine Weltuntergangsstimmung versetzen.

Wolfgang Schäuble ist inzwischen offenbar jedes Mittel recht, um uns mit seiner Stasi 2.0 zu beglücken. Auch die kalkulierte Panikmache. Darum handelt es sich bei seinen Worten. Ohne jeden Beleg und offenbar auch ohne konkreten Anlass versetzt er die Menschen in Angst und Schrecken.

Das ist nicht nur widerlich. Sondern auch gefährlich.

Siehe Weltgeschichte.

Wir gucken mal

Der Tatvorwurf lautete „Urkundenfälschung und Betrug“. Die Durchsuchung bei meinem Mandanten blieb ergebnislos. Aber wo sie schon mal da waren, wollten die Beamten offensichtlich nicht mit leeren Händen gehen. Sie beschlagnahmten die Pornosammlung meines Mandanten. Knapp 200 DVDs, ein Dutzend Videokassetten.

Ich wollte von dem zuständigen Beamten wissen, welchen Tatverdacht er hat. „Lassen Sie uns doch mal gucken“, sagte er, „ob da auch Kinderpornos drunter sind.“ Er habe da so seine Erfahrungen. „Kein Rauch ohne Feuer.“ Wohl ein Unterfall der kriminalistischen Erfahrung.

Im Auswertungsbericht heißt es jetzt kleinmütig, „illegales Material konnte nicht gefunden werden“. Wie viele Arbeitsstunden die Auswertung gekostet hat, ist übrigens akribisch vermerkt. 25 Minuten braucht ein deutscher Polizeibeamter zum Beispiel, um festzustellen, dass „Teresa Orlowski, Foxy Lady 3, Original-DVD“ keine strafrechtlich relevanten Szenen enthält.

Virtueller Dietrich

Die neue Dimension bei der Online-Durchsuchung ist manchmal nicht einfach herauszuarbeiten. Deshalb gefällt mir „Avantgardes“ Kommentar zu diesem Beitrag:

Bei der sog. “Onlinedurchsuchung” geht es doch nicht um Kommunizieren im öffentlichen Raum. Es geht darum, einen virtuellen Dietrich in die Hand zu bekommen, mit dem man unbemerkt in den intimsten Bereich des Bürgers eindringen kann, nicht nur in den seiner Privatwohnung, sondern sogar in seine Gedankenwelt.

Dabei geht es um ein Herrschaftsinstrument, das im Prinzip totalitär, ja faschistisch ist: Dem Bürger zu suggerieren, dass er nirgendwo vor dem Staat sicher ist.

Jederzeit kann oder besser könnte der Staat in die privatesten Dinge des Bürgers eindringen.

Unbemerkt und daher noch nicht mal rechtlich zu bekämpfen.

Das ist Faschismus.

Die politische Wertung ist hart, aber leider nicht von der Hand zu weisen. Zumindest was die Richtung angeht, in die das alles läuft.

Kreditkarten: lange Tilgung, hohe Zinsen

Hinter einem neuen Kreditkarten-Angebot vieler Banken steckt ein offenbar neuer Trick. Den hat die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale herausgefunden und warnt davor. Die Kunden zahlen monatlich nur einen kleinen Teil des fälligen Betrages, der große Rest wird in einen Kredit umgewandelt. Doch für den berechnen die Banken hohe Zinsen, die liegen dann zwischen 10 und über 17 Prozent.

Die Verbraucherzentrale in Düsseldorf fürchtet eine Schuldenfalle und rät: Wenn schon mit Kreditkarte gezahlt wird, dann sollte das Konto monatlich ausgeglichen werden. „Die schönen Momente des Lebens spontan genießen und dabei finanziell beweglich bleiben“, mit diesem Spruch etwa wirbt die Deutsche Bank für ihre „WorldFlexCard“. Auf diese Art, sagt Finanzjurist Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale, wird die Kreditkarte praktisch wie das Girokonto mit einem Dispokredit ausgestattet: Der Kunde bekommt einen bestimmten Kreditrahmen und kann diesen nach Belieben zurückzahlen.

Vorgeschrieben sind nur meist monatliche Mindestraten von fünf bis zehn Prozent des Schuldenstands. Hinzu kommt, dass Kartenbesitzer selbst aktiv werden müssen, wenn sie den teuren Kredit nicht „untergeschoben“ bekommen wollen. Die Deutsche Bank sieht nämlich, so Strube, im Gegensatz zu vielen anderen Kartenanbietern nicht den standardmäßigen Einzug des monatlichen Abrechnungsbetrags per Lastschrift vor, sondern nur wahlweise fünf oder zehn Prozent des Rechnungsbetrags.

Strube: „Die Banken bauen auf die Unkenntnis und Trägheit der Kunden, die nicht jeden Monat aktiv das Kreditkonto ausgleichen“. Fachleute nennen die neue Methode „Revolving-Funktion“. Der englische Begriff wörtlich übersetzt heißt „Drehbühne“, gemeint sind hohe Flexibilität bei Einkauf und Rückzahlung, der Anreiz also zu spontanen Wunschkäufen. Dabei aber, mahnt Strube, verlieren Verbraucher schnell den Überblick und verschulden sich. (pbd)

Hängt niedrig

Frau Kriminalhauptkommissarin lädt meinen Mandanten zur Vernehmung vor. Am 12. Oktober soll er um acht Uhr bei ihr erscheinen.

Manchmal ist schon der zeitliche Rahmen ein Indiz dafür, wie hoch die Sache gehängt wird.

Fehler bei uns

Hat sonst noch jemand in Düsseldorf (Mitte/Nord) während der letzten Tage Probleme mit dem DSL der T-Com? Extrem niedrige Geschwindigkeiten, teilweise gar kein Verbindungsaufbau mehr möglich (außer zu Google, seltsamerweise).

Weil es dann plötzlich wieder reibungslos funktioniert, glaube ich nicht so recht an einen Systemfehler bei uns. Den will mir die Störungsstelle aber einreden. Unser Anschluss funktioniere „laut Messung“ nämlich einwandfrei.

Anwälte gegen Online-Durchsuchung

Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderte Gesetz zu den umstrittenen Onlinedurchsuchungen wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) weiterhin massiv abgelehnt. Der DAV unterstützt dabei die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries bei ihrer Ablehnung dieser Pläne. Die umstrittenen Onlinedurchsuchungen würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aushöhlen.

„Anders als bei „echten“, körperlichen Durchsuchungen, ist bei den Onlinedurchsuchungen ein Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre unmöglich,“ erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Gegenstände wie Tagebücher etc. könnte man bei einer Hausdurchsuchung beiseite legen. Bei Onlinedurchsuchungen bestehe diese Möglichkeit nicht. Die Festplatte eines Computers könne man nur ganz oder gar nicht durchsuchen. Daher könne es keine mit der Verfassung zu vereinbarende Regelung zu Onlinedurchsuchungen geben.

Kilger weiter: „Die Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus müssen rechtsstaatlich sein und dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird.“ Bei eingeplanten Maßnahmen der Terrorbekämpfung müsse es eine Orientierung an der Verfassung geben und nicht Gedankenspiele, die Verfassung zu ändern.

Pressemitteilung des DAV

Mehrmals täglich

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Tauchte es früher nur vereinzelt auf, hat das anwaltliche Begehren jetzt offensichtlich den Einzug in die Formularsammlung des Polizeipräsidiums Düsseldorf geschafft. Gut so, wer sonst lässt uns mehrmals täglich schmunzeln?

Was zu tun haben

„Das dürfen Sie nicht.“

Die Dame, wir sind mit der U-Bahn gerade an der Haltestelle Nordstraße vorbei, schaut mich streng an. Genauer gesagt: den Kaffeebecher in meiner Hand. „Getränke sind verboten.“ Obwohl ich nichts esse, fügt sie an: „Essen ist in der Bahn auch nicht mehr erlaubt.“

Sie verschränkt die Arme und erwartet wohl, dass ich den Kaffeebecher entsorge. Ich bin zuerst auch etwas unsicher, sehe aber dann doch eines der Schilder, die jetzt in jedem Zug hängen. Alkoholische Getränke? Nach kurzer Diskussion verzichtet die Frau auf den Nachweis, dass ich Kaffee ohne Schuss trinke.

„Andere halten sich dran“, nölt sie noch. Dann muss ich aussteigen. Möglicherweise habe ich jemanden um seine liebste Freizeitbeschäftigung gebracht.