Gerichtstermine morgen:
11.30 Uhr Landgericht Düsseldorf (Zweites Versäumnisurteil abholen)
11.35 Uhr Amtsgericht Düsseldorf (Strafsache)
Das passt.
Gerichtstermine morgen:
11.30 Uhr Landgericht Düsseldorf (Zweites Versäumnisurteil abholen)
11.35 Uhr Amtsgericht Düsseldorf (Strafsache)
Das passt.
Ich habe mir eine neue Notebookmaus gekauft. Das Öffnen der Plastik-Hartschalen-Verpackung buche ich als Leistung des Tages. Dabei unverletzt zu bleiben, ist fast schon eine Fügung.
Unstreitig ist, dass mein Mandant bei seiner Vernehmung keine Lesebrille dabei hatte. Und dass er ohne Lesebrille kaum lesen kann. Wie er die sieben Seiten Protokoll mit seiner Unterschrift dann quittieren konnte („selbst gelesen und genehmigt“), müssen wir wohl in der Hauptverhandlung klären.
Mein Mandant sagt jedenfalls, er habe vieles von dem, was er inzwischen mit Brille im Protokoll gelesen hat, so nicht gesagt. Mit einem MP3-Rekorder auf dem Tisch des Vernehmungszimmers oder einem simplen Mikro am neuen Computer könnte man sich die jetzt entstehende Diskussion weitgehend sparen.
Bei den Ermittlungsbehörden fehlt aber jede Bereitschaft, Wort- oder gar Videoprotokolle einzuführen. Über die Gründe darf gern spekuliert werden.
Wenn man von der A 4 kommend nach Düren fährt, gilt eine ganze Zeit Tempo 90. Jetzt überlege ich schon den ganzen Tag, wo es sonst wohl so ein „krummes“ Tempolimit auf der Bundesstraße gibt. Mir fällt nichts ein.
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Rüdiger Spormann geht juristisch gegen Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung vor. Vielflieger Spormann hat beim Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Das Gericht soll dem Minister untersagen, eventuell von Terroristen entführte Passagiermaschinen abschießen zu lassen. Jung hatte angekündigt, dass er dies gegebenenfalls anordnen wird.
Solch einen finanziellen und organisatorischen Kraftakt bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen haben selbst erfahrene Beamte noch nicht erlebt. Innerhalb der nächsten Wochen werden sie 10.000 neue leistungsfähige Computer bekommen. Und dafür gerne die alten abgeben. „Damit ist keiner der insgesamt 30.000 Rechner älter als drei Jahre“, erklärte gestern Innenminister Ingo Wolf (FPD).
Die Umtauschaktion – Wolf spricht von einer Investionen in die Zukunft – kostet etwa 11,4 Millionen Euro. Vor drei Monaten hatten Beamte und Angestellte damit begonnen, ihre Daten zu sichern. „Wir hatten viel Arbeit damit“, berichtet Personalrat Harald Walter im Düsseldorfer Präsidium.
Doch das Innenministerium sorgt jetzt für Entlastung. Erstmals hat es ein Privatunternehmen mit der Vorbereitung der Computer und deren Auslieferung beauftragt. Die Geräte mit modernen Dual Core-Prozessoren und einem schnellen 2 GB-Arbeitsspeicher werden von einer Frankfurter Firma zentral nach den Bedürfnissen jeder einzelnen Polizeibehörde konfiguriert. Die Firma koordiniert dann auch die Auslieferung an 50 Behörden.
Dort wird der betriebsbereite PC direkt am Arbeitsplatz aufgestellt. „Jetzt muss nicht mehr jede Behörde selber in zeitaufwändigen Verfahren die Programme auf die Rechner spielen und dann anschließend aufstellen. Das spart Zeit und Personal, das an anderer Stelle gebraucht wird“, sagte der Innenminister. „In den eigen Reihen hätten wir das mangels Personal auch gar nicht geschafft“, kontert Herbert Uebler. Der Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei, sonst eher über Kreuz mit dem Minister, lobt ihn denn auch: „Diese Aktion kann ich nur begrüßen!“. (pbd)
n-tv berichtet über Blogger und Recht. Hauptthema sind Abmahnungen und wie man sich dagegen wehren kann.
Der Beitrag läuft am Freitag, 28. September 2007, 18.30 Uhr und Montag, 01. Oktober 2007, 15.15 Uhr, in der Sendung „Steuern und Recht“. n-tv-Reporter Roman Mischel hat mich zum Thema interviewt.
„Der Beschuldigte ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verdächtig, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben und sich so nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar gemacht zu haben.“
Das ist die kürzeste und nichtssagendste Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses, die ich seit langem gelesen habe. Selbst die faulsten Ermittlungsrichter quälen sich normalerweise noch einen Alibisatz ab, indem sie auf eine Telefonüberwachung verweisen. Oder auf die Aussage eines Zeugen.
Aber so was als Legitimation eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs? Das ist wirklich allerunterste Schublade.
Ich liebe Fälle, in denen Verteidiger aus der Bundesliga für Mitbeschuldigte tätig sind. Diskussionen über meine Honorarvorstellungen gibt es da so gut wie nie.
„Kannst du das für mich machen? Ich habe Angst, dass die mir an der Kasse Fragen stellen. Oder mich melden.“
Jemand, den ich sehr gut kenne und der so was von einem gutbürgerlichen Hintergrund hat, wollte ein paar tausend Euro aufs eigene Konto einzahlen. An sich ein harmloser Transfer. Vom Heimtresor (weiße Böhmerwald neue Gänsefedern und Daunen Klasse 1) in den bargeldlosen Geldkreislauf.
Ich habe fünf Minuten gebraucht, um darzulegen, dass man sich für eigenes Geld nicht rechtfertigen muss. Jedenfalls nicht in diesen Dimensionen.
Vergebens.
Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers in einer Straf- oder Bußgeldsache ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Normale Beschwerden sind zeitlich nicht befristet. In der ZPO, auf die der maßgebliche Paragraf 464b Strafprozessordnung überdies verweist, gibt es auch eine Beschwerdefrist von zwei Wochen.
Verwirrung ist also programmiert. Und ich habe langsam das Gefühl, dies wird von manchen Rechtspflegern auch bewusst in Kauf genommen. Sie versehen ihre Beschlüsse, in denen fast immer über Kostenerstattung zu Gunsten des Betroffenen entschieden wird, nämlich nur selten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dabei schreibt das Gesetz so eine Belehrung vor, § 35a Strafprozessordnung.
Da hier im Büro nach langen Jahren mal wieder die Frist falsch notiert worden ist, hat mir jetzt der Rechtspfleger in einer Bußgeldsache mit triumphierendem Ton zurückgeschrieben, meine sofortige Beschwerde sei zwei Tage zu spät. Jetzt kann er plötzlich genüsslich all die Vorschriften zitieren, aus denen sich die Wochenfrist ergibt.
Auf ein Wiedereinsetzungsverfahren habe ich keine Lust. Es geht „nur“ um 30 Euro, auf die ich dann halt verzichte.
Worauf ich aber diesmal nicht verzichte, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen gesetzeswidrigen Verhaltens.
Aus dem Brief an einen Mandanten, der in Untersuchungshaft sitzt und mir gerne Briefe schreibt:
… beachten Sie bitte, dass auch als Verteidigerpost gekennzeichnete Schreiben mitunter gelesen werden. Sicher nur aus Versehen. Erwarten Sie nicht, hierüber unterrichtet zu werden. Und hoffen Sie schon gar nicht auf eine Entschuldigung. Deshalb tun Sie mir einen großen Gefallen: Sensible Sachverhalte, gleich in welcher Richtung, besprechen wir nur persönlich.
In Solingen hat ein Autofahrer vergeblich versucht, zwei Polizeibeamte zu belehren. Die boten ihm ein Verwarnungsgeld an, weil er beim Einparken die Stoßstange eines anderen Fahrzeugs beschädigt hatte. Dafür seien Stoßstangen doch da, beharrte der 53jährige.
Um das zu beweisen, setzte er sich in sein Auto und fuhr noch einmal gegen die fremde Stoßstange, die dadurch einen noch größeren Riß hatte. Die Polizeibeamten zeigten sich erstens beeindruckt und zweitens den Mann an. (pbd)