Abmahnung für gelöschten Kommentar

Blogger Stefan Niggemeier, Preisträger des Grimme-Onlineawards 2007, hat eine Abmahnung erhalten – für einen Kommentar, den ein Leser in seinem Blog abgegeben hatte. Abmahner ist eine Firma, die Anrufsendungen produziert. Niggemeier hat sich in der Vergangenheit kritisch mit solchen Sendungen beschäftigt.

Der strittige Leser-Kommentar war in der Nacht zum Sonntag erschienen und nach Niggemeiers Angaben wenige Stunden später von ihm bereits aus eigenem Antrieb gelöscht worden, also noch bevor die Abmahnung ankam. Offenbar beobachtet die Firma den Blog und die Kommentare sogar am Sonntag Vormittag.

In der Abmahnung für den gelöschten Kommentar heißt es laut Niggemeier, trotz Löschung sei nicht dauerhaft ausgeschlossen, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Er müsse die Kommentare vor der Veröffentlichung prüfen.
Nach Ansicht von Stefan Niggemeier wäre das „das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs“.

Und wenn man es konsequent zu Ende denkt, dann könnte eine solch weitgehende Haftung ebenso irgendwann das Ende der Anruf-Sendungen bedeuten. Stellen wir uns nur mal vor, eines Tages ruft jemand bei einer dieser Spiel-Shows an, löst virtuos die Rechenaufgabe „2+2 ist?“ und ruft dann live über den Sender: „Blogger Niggemeier ist ein Idiot.“

Das würde natürlich für eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung mit, sagen wir, 10.000 Euro Vertragsstrafe locker reichen. So lange die Sendung live ausgestrahlt wird, bestünde zweifellos eine Wiederholungsgefahr.

In der Folgezeit könnten nun Dutzende, vielleicht Hunderte Zuschauer versucht sein, den neuen Kult-Spruch „Blogger ….“ über den Sender zu rufen.
Weniger später hätte Niggemeier dank sprudelnder Vertragsstrafen ausgesorgt, würde vielleicht von Berlin nach Bali umziehen und von dort nur noch seine Stiftung für Abmahnopfer betreuen.

Im tristen und regnerischen Deutschland wiederum würden sich bei den Anruf-Sendungen die Verluste auftürmen, da mittlerweile Heerscharen von Anwälten sich vor den Fernsehern versammeln und auf abmahnfähige Sprüche von Zuschauern lauern. In letzter Konsequenz würde dann die Anruf-Sendungen ohne Anrufer gemacht. Da die Sender aber dann kein Geld mehr verdienen, würden die Anruf-Sendungen am Ende einstellt.

Dieses Szenario ist selbstverständlich masslos übertrieben und eher satirisch zu verstehen. Allerdings sollten m.E. gerade die Anbieter von interaktivem TV darüber nachdenken, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, wenn (Mit-)Störer-Haftung auf ein vernünftiges Mass begrenzt wird. Der zugeschaltete Zuschauer in einer Sendung ist nämlich weitaus schwerer zu kontrollieren als Kommentare in einem Blog.

PS: Einen lesenswerten Beitrag zum Thema abgemahnte Kommentare gibt es bei RA Sascha Kremer.

Verfolgungsjagd mal anders

Wir werden ja verfolgt – das stellten Polizeibeamte verblüfft während einer vier Kilometer langen Einsatzfahrt in Dortmund fest. Die Beamten fuhren nach einem Notruf mit Blaulicht und Martinshorn.
Der Stress im Streifenwagen erhöhte sich, als die Beamten bemerkten, dass ihnen „wie an der Schnur gezogen“ ein BMW im Abstand von etwa 20 Metern folgte.
Erst einer anderen Streifenwagen-Besatzung gelang es, den Schatten ihrer Kollegen aus dem Verkehr zu ziehen. Der 35-jährige BMW-Fahrer konnte seinen Spezialeinsatz nicht begründen. Dortmunds Polizeisprecher Oliver Peiler indes hat eine Vermutung: „Der Grad der Alkoholisierung führte zur Blutprobe und Sicherstellung des Führerscheins“. (pbd)

Abmahnkosten selber zahlen

Wenn auf einem Geschäftsbrief Pflichtangaben fehlen, heißt das noch lange nicht, dass ein Wettbewerber Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten hat.

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) hat in einem rechtskräftigen Urteil (6 U 12/07) u.a. darauf abgestellt, ob überhaupt ein Wettbewerbsvorteil durch fehlende Pflichtangaben vorlag. Nur weil der vollständige Name des Inhabers auf einem Geschäftsbrief eines Bauunternehmers gefehlt habe, sei davon aber nicht auszugehen.

Die Richter sahen das in diesem Fall so: Vor dem Vertragsschluss mit einem Kunden sei die fehlende Pflichtangabe eher ein Nachteil, weil so etwas unseriös wirken könnte. Nach dem Vertragsschluss wiederum sei der Wettbewerb um den konkreten Kunden beendet. „Handlungen, die erst nach Vertragsschluss vorgenommen werden, sind keine Wettbewerbshandlungen“, so die Richter.

Der andere Bauunternehmer blieb deshalb auf rund 900 Euro Abmahnkosten sitzen.

Gefunden bei RA Meissen.

Sonderprogramm

Anwälte im Urlaub – ist das eine Seuche?

Ich verabschiede mich hiermit nämlich auch. Für 10 Tage. Es gibt wieder drei Autoren, die das eine oder andere schreiben werden. Einer der Urlaubsvertreter schwebt nach eigenem Bekunden derzeit auf Wolke 7. Mit etwas human touch ist also zu rechnen.

Am Dienstag, 21. August, schalten wir dann wieder um ins normale Programm.

Wir haben zugestimmt

Für einen Mandanten streite ich mich mit einem Spammer. Über die Frage, ob jemand in einem Weblog als Spammer bezeichnet werden darf, wenn er ein Programm entwickelt hat, dessen Aufgabe darin besteht, in zwei Millionen Blogs automatisch Kommentare mit beliebigem Text abzusetzen.

Eine etwas akademische Frage, wie ich finde. Wenn der Spammer nicht behaupten würde, alle Blogbetreiber, deren Seiten in seinem Spamprogramm aufgeführt seien, hätten dem Spam ausdrücklich zugestimmt. Einverständniserklärungen lägen ihm vor.

Mein Mandant hat es schweren Herzens auf sich genommen, dem Spammer um die 35 Euro für das Programm in den Rachen zu werfen. Eine lohnende Ausgabe. Sowohl das Weblog meines Mandanten als auch das law blog gehören zu den Weblogs, die mit der Software zugespamt werden können. Wir befinden uns da in bester Gesellschaft. Man hat schon Mühe, ein einigermaßen bekanntes Weblog nicht in der Liste zu finden.

Ich für meinen Teil habe nun den Spammer erst mal um Mitteilung und Beleg gebeten, wann und wie ich der Aufnahme meines Weblogs in das Spamprogramm zugestimmt haben soll. Das könnte noch ganz interessant werden.

Mario Sixtus evaluiert die Spamsoftware

Unnötige Verfahren

Aus einem Anhörungsbogen:

… gegen Sie wird der aus der Anlage ersichtliche Vorwurf erhoben.

Der Anzeigenerstatter, ein Vermieter, schildert in dieser Anlage folgende Geschichte: Er habe Herrn S. eine Wohnung vermietet. Herr S. habe über ein Jahr die Miete gezahlt. Dann habe er plötzlich nicht mehr gezahlt. Er, der Vermieter, habe eine Räumungs- und Zahlungsklage gewonnen. Vor der Zwangsräumung sei Herr S. ausgezogen.

Worin die Anwälte des Vermieters einen Eingehungsbetrug erkennen, ist nicht nachvollziehbar. Sie selbst tragen ja noch nicht einmal Indizien dafür vor, dass Herr S. schon bei Abschluss des Mietvertrags auch nur geahnt hätte, dass er nach ungefähr einem Jahr nicht mehr zahlen kann.

Aber ein Ermittlungsverfahren eröffnen, Anhörungsbögen verschicken – das geht heute ja fast automatisch. Würde ich nicht davon leben, könnte ich mich über so unnötige Ermittlungsverfahren ein wenig aufregen.

Was ist eine geringe Menge?

Was ist eine geringe Menge? Der Deutsche Hanfverband hat eine übersichtliche Tabelle veröffentlicht. Gleichzeitig wird erläutert, wie unterschiedlich einzelne Bundesländer die Bestrafung von Betäubungsmittelkonsumenten handhaben.

Ergänzend dazu möchte ich davor warnen, sich darauf zu verlassen, dass der Besitz geringer Mengen Marihuana oder Haschisch straflos bleibt. Trotz der Vorgaben entscheiden viele Staatsanwälte und Richter individuell, ohne sich groß an den festgelegten Werten zu stören. Ausreißer in beide Richtungen sind keineswegs ungewöhnlich.

Quelle des Links

Was ist Was

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist

a) für den Fall, dass der Beschwerdewert von 200,00 € überschritten wird, die sofortige Beschwerde,

b) andernfalls, die befristete Erinnerung

zulässig.

Die Rechtsbehelfe müssen binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung bei Gericht eingegangen sein und können auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Man sollte immer ergänzend schreiben, dass man „das zulässige Rechtsmittel“ einlegt. Dann kann man es sich sparen, über Unterschiede zwischen sofortiger Beschwerde und befristeter Erinnerung zu grübeln.

Phishing funktioniert

Phishing funktioniert. Zur Verschleierung setzen die Phisher derzeit gerne Deutsche ein, die dringend einen (Neben-)Verdienst suchen. Diese Deutschen sind es dann, die im Fahndungsnetz hängenbleiben – und teuer bezahlen.

Über Spam-Mails wird den Interessenten ein lukrativer Job vorgegaukelt. Auszug aus mir vorliegenden FAQs in einem realen Fall:

Falls ich die Stelle eines Managers für Zahlungsbearbeitung bekomme, woher wird das Geld kommen und an wen soll es überwiesen sein?

Sie arbeiten als Manager für Zahlungsbearbeitung. Ihre Aufgabe ist die Zahlungen von einem Kunden zu bekommen und an den Anderen zu senden. Da unsere Gesellschaft u.a auf Resedienstleistungsmarkt tätig ist, werden bei uns Reisen und Touren stets gekauft und verkauft. Mit diesen Geld werden Sie arbeiten. Zum Beispiel: Einerseits kauft der
Kunde etwas bei uns und schickt das Geld an Sie, andererseits kaufen wir selber etwas bei einem anderen Kunden und sollen dies bezahlen. Dann beginnt Ihre Arbeit. Sie schicken das Geld an den anderen Kunden und bekommen Ihre Prozente für die durchgeführte Operation.

Was folgt, wenn ich kein Geld an Sie schicke und das ganze Geld zurückbehalte?

Gegen Sie wird unverzüglich eine Anzeige erstattet. Ihre Angaben werden sofort an Schufa, das Bundeskriminalamt, Interpol und andere internationale Organisationen, mit denen wir im Kontakt stehen, überreicht.

Wieviel Prozente von der Summe bekomme ich für meine Arbeit?

Das hängt von Qualität und Geschwindigkeit Ihrer Arbeit ab. Der Hauptzins ist 7 Prozent. Dabei übernehmen wir alle Überweisungskosten. Bei der erfolgreichen Arbeit werden Ihre Prozente zunehmen.

Mit welchen Summen werde ich zu tun haben?

Sie werden mit Summen von 500 bis auf 100 000 Euro (für erfahrene, seit längeren eingestellte Mitarbeiter) operieren.

Als PDF-Datei kommt dann noch ein Arbeitsvertrag. Der wirkt ziemlich seriös.

Der neue Mitarbeiter kriegt nach seiner Einstellung bald telefonisch die Info, dass heute auf seinem Konto Geld gutgeschrieben wird. Dieses soll er, abzüglich seiner sieben Prozent, sofort bar abheben und gleich bei Western Union wieder einzahlen. Die „Namen“ der Empfänger und den Zielort (zum Beispiel St. Petersburg) bekommt er gleich mitgeteilt.

Das Geld stammt natürlich nicht aus irgendwelchen legalen Transaktionen. Die Quellkonten gehören vielmehr Phishing-Opfern, die bei einer der bekannten Anfragen („Bitte überprüfen Sie Ihre Kontodaten, sonst wird Ihre Bankverbindung gesperrt“) Ihre Kontonummern und eine gültige TAN eingegeben haben.

Für die Hintermänner ein ziemlich risikoloses Geschäft. Die „Mitarbeiter“ hier in Deutschland trifft es doppelt hart. Sie haben nicht nur ein Ermittlungsverfahren am Hals, vielleicht sogar eine Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft, sondern auch die Rückforderungsansprüche des Kontoinhabers bzw. seiner Bank.

Aus dem schnellen Nebenverdienst wird so schnell ein herbes Minus.

Exportiert

Die Versicherung des Unfallgegners teilt mit:

Eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges durch unseren eigenen Gutachter ist dringend erforderlich.

Der Sachverständige wird sich freuen. Der Wagen ist verkauft und nach Serbien und Montenegro exportiert.

Polizeigewerkschafter unter Verdacht

Angehörige der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen unter einem bösen Verdacht. Sie sollen sich private Adressen und persönliche Daten von Polizei-Anwärtern beschafft haben, um diesen Versicherungspolicen zu verkaufen. Wegen dieser Verstöße gegen den Datenschutz ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen diese GdP-Mitarbeiter.

„Es fing mit einem Gewerkschaftsfunktionär an“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Jürgen Gaszczarc, „und wir wissen noch nicht einmal, wieviele Beschuldigte es inzwischen noch gibt, weil wir erst am Anfang der Ermittlungen sind“. Die werden auch klären, ob die GdP-Funktionäre sich bereicherten. Sie sollen für die Datensammlungen bereits Provisonen kassiert haben – von Versicherungen, an denen die GdP auch beteiligt ist. Deren Sprecher Heinz Rump bestätigte zwar, dass GdP-Funktionäre im Aufsichtsrat der Polizeiversicherungs-AG sitzen – die GdP aber habe mit einem Datenmissbrauch nichts zu tun: „Wir werben Mitglieder, sonst nichts“.

Oberstaatsanwalt Gaszczarc bestätigte auf Anfrage, dass die Wohnung des Sekretärs durchsucht worden ist: „Wir haben einen entsprechenden Beschluss beim Amtsgericht Wuppertal beantragt und den bekommen“. Das Ermittlungsverfahren war ausgelöst worden durch eine mit der GdP konkurrierenden Organisation. Der nordrhein-westfälische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DpolG) hatte eine entsprechende Anzeige bei der Kripo in Essen erstattet. (pbd)

Pingpong

Unser Fax ging um 14.18 Uhr an den gegnerischen Rechtsanwalt raus. Um 15.35 Uhr faxt er uns eine zweiseitige Stellungnahme.

Wenn ich Lust hätte, könnten wir heute sicher noch einige Male Pingpong spielen.

Habe ich aber nicht.

Work Flow gebremst

Eigentlich müsste ich mir die DVD aus einer Ermittlungsakte anschauen. Ob die darauf gespeicherten Filme tatsächlich pornografisch sind.

Geht aber gerade nicht. Die Kanzleikinder sind zu Besuch.