Kostenrechnung für einen Mandanten. Fragt sich nur, nach welchem Gegenstandswert. Mal schauen, was das Gebührenprogramm auswirft.
4000 Euro? Deutlich überbezahlt.
1000 Euro? Deutlich unterbezahlt.
2500 Euro? Passt.
So viel zum anwaltlichen Ermessen.
Kostenrechnung für einen Mandanten. Fragt sich nur, nach welchem Gegenstandswert. Mal schauen, was das Gebührenprogramm auswirft.
4000 Euro? Deutlich überbezahlt.
1000 Euro? Deutlich unterbezahlt.
2500 Euro? Passt.
So viel zum anwaltlichen Ermessen.
Die GEZ ist offenbar fest entschlossen, sich lächerlich zu machen. Sie mahnt akademie.de ab, weil die Informationsseite angeblich falsche bzw. nicht existente Begriffe verwendet. So beanstandet die GEZ, dass bei akademie.de von GEZ-Gebühren statt beamtendeutsch korrekt von gesetzlichen Rundfunkgebühren die Rede ist.
Außerdem soll akademie.de zum Beispiel nicht mehr von GEZ-Fahndern sprechen dürfen. Nein, diese müssen nach Auffassung der GEZ als „Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten“ oder „Rundfunkgebührenbeauftragter“ bezeichnet werden. Statt GEZ-Anmeldung soll akademie.de nur noch „gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“ schreiben dürfen.
Begründet wird das Unterlassungsbegehren mit der Behauptung, akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen. Mit dieser Begründung könnte man künftig jedwede Kritik verbieten, weil Kritik ja möglicherweise für ein schlechtes Image sorgt. Manche Wirtschaftsunternehmen, Prominente und Politiker würden sich vermutlich bedanken, wenn die GEZ mit ihrem Ansinnen durchkäme.
Nicht nur lächerlich, sondern unerträglich wird die Abmahnaktion aber, wenn man bedenkt, dass hinter der GEZ die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen. Was sind deren höchste Güter: die Presse- und Meinungsfreiheit.
Hoffentlich merken die Intendanten was.
Ein Beamter vom Staatsschutz möchte mit meinem Mandanten sprechen. Wegen „eines Sachverhalts“, im Rahmen der Gefahrenabwehr. Ich sage zu, kündige aber an, dass ich an dem Termin teilnehme. „Kein Problem“, sagt der Beamte. „Sie kennen ja die Regeln für Anwälte. Zuhören und nicht stören.“
Ich fürchte, wir werden keine Freunde.
Von einer marokkanischen Familie hier in Düsseldorf habe ich gerade den 13. Kontakt im Outlook angelegt. Das nennt man wohl treue Kunden.
Plasmafernseher sind momentan sehr gesucht. Auch auf ebay. Ein außerordentliches Angebot hat das ius.blog entdeckt. Mit langem Text und schönen Bildern wurde ein schicker Panasonic-Fernseher angeboten. Der Zuschlag lag bei 1.420,33 €.
Weniger Freude dürfte der Käufer am Kleingedruckten haben. Da steht nämlich, gleich nach einem abenteuerlichen Gewährleistungsausschluss und den schon sattsam bekannten, aber unwirskamen Floskeln:
Es handelt sich bei dieser Auktion nur ums Datenblatt, es wird kein Fernseher geliefert/verkauft!
Wunderbar, wenigstens Anwälten und Gerichten geht die Arbeit nicht aus.
Bei einem der ersten Versuche einer Online-Durchsuchung sollen die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen haben, „die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers“. Das berichtet heise online. Installiert habe der Verdächtige die Software aber nicht.
Wie die großen Provider das finden, ist bislang nicht bekannt. Wahrscheinlich rüsten sie schon mal die Download-Server auf.
Wie hatte der potenzielle Mandant geschrieben:
Es sind 100 % Erfolgsaussichten da, um meine Unschuld zu beweisen.
Mein Hinweis, dass sich die Gerichtsakte ein klein wenig problematischer liest, erboste ihn sehr. Er könne nur mit einem Verteidiger arbeiten, der zu 100 % von seiner Unschuld überzeugt ist und ohne Einschränkung hinter ihm steht.
Dass er Äpfel und Birnen in einen Topf wirft, konnte ich ihm leider nicht mehr erklären. Mit saftigen Schimpfworten beendete er das Gespräch. Schade für ihn. Denn ich hätte aus dem Stegreif einige Anwälte empfehlen können, die ihm skrupellos um den Bart reden. Bis zum Ende, das dann allerdings unnötig bitter wird.
Glück um Unglück hat eine Mandantin nach einem Verkehrsunfall. Zunächst sah ihre Sache nicht gut aus. Der Laster des Unfallgegners ist nämlich nicht versichert gewesen, wie schon hier berichtet. Der Mann hat sich einen ganzen Packen Doppelkarten beschafft. Die reichte er nach und nach ein – und niemand bei der Versicherung merkte was. Wie das fast drei Jahre lang nicht auffallen konnte, wäre sicher eine interessante Frage für das Controlling.
Jedenfalls informierte die Versicherung nicht das Straßenverkehrsamt. Das meldet nach wie vor, der Wagen sei ordnungsgemäß angemeldet. Das wiederum ist gut für meine Mandantin. Denn die unterlassene Meldung führt zur sogenannten Nachhaftung der Haftpflichtversicherung. Die zahlt jetzt freiwillig und holt sich das Geld bei ihrem Kunden – wenn dort was zu holen ist.
Meine Strafanzeige ging übrigens fast ins Leere. Beinahe gekränkt teilte mir der Polizeibeamte mit, laut Straßenverkehrsamt sei das Auto doch versichert. Ich habe ihm die Geschichte aufgedröselt, was ihn jetzt noch mal zu einer Rückfrage bei der Versicherung veranlasste. Eine Sachbearbeiterin soll ihm am Telefon gesagt haben, natürlich bestehe Versicherungsschutz, sonst hätte man ja nicht gezahlt.
Womit dann wohl alle Klarheiten beseitigt wären.
Ein Lieblingswunsch von Mandanten:
Kann ich monatliche Raten zahlen?
Bisher bin ich darauf immer eingegangen. Aber langsam macht das keine Freude mehr. Immer häufiger kommen nur ein, zwei Raten. Dann werden die Zahlungen gestoppt. In der Hoffnung, dass der Herr Anwalt es nicht so schnell merkt und erst mal munter weiter werkelt. Was leider auch häufiger der Fall war.
Damit das künftig nicht mehr passiert, mache ich Ratenzahlung nur noch, wenn der Auftraggeber uns abbuchen lässt. Platzt die monatliche Lastschrift, kriegen wir eine Meldung von der Bank. Dann kann ich mit dem Mandanten sprechen und eine Lösung finden. Oder die ansonsten nötige Konsequenz ziehen.
Aus der Reihe „Behörden, die bislang niemand kannte“, heute eine Nachricht von der Bundesopiumstelle. Das Amt hat erstmals einer schwerkranken Frau erlaubt, Haschisch in der Apotheke zu kaufen. Sie lindert damit ihre starken Schmerzen.
Für die Entscheidung brauchten die Beamten anderthalb Jahre Zeit. Sie ist an enge Auflagen geknüpft, berichtet die Süddeutsche Zeitung:
Bis Mai 2005 hatte die Bundesopiumstelle sämtliche Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, pauschal abgewiesen. Ausnahmegenehmigungen würden nur für wissenschaftliche oder „im öffentlichen Interesse liegende“ Zwecke erteilt, lautete die Begründung. Doch dann urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse läge. Die Bundesopiumstelle könne nicht einfach pauschal Anträge ablehnen, sondern müsse jeden einzelnen Fall prüfen.
In der Karibik wütet Hurrikan „Dean“. Einige große Reiseveranstalter haben bereits für Reisen nach Jamaica sowie Cancun (Mexiko) die kostenlose Stornierung angeboten, berichtet u.a. Spiegel Online. Ab wann hat eigentlich der Pauschal-Urlauber einen Anspruch darauf, die Reise ohne Stornokosten abzusagen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu vor fünf Jahren ein Grundsatzurteil gesprochen (X ZR 147/01). Demnach gilt bei einem Hurrikan schon eine Eintreffwahrscheinlichkeit von 1:4 als eine erhöhte Gefährdung der Reisenden. Ein Kündigungsrecht der Reisenden und dementsprechend eine Hinweispflicht des Veranstalters bestehe deshalb schon dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses mit „erheblicher“, und nicht erst mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu rechnen sei.
Ein Bild aus dem Alltag: Ein Mann aus Dormagen fährt mit durchschnittlicher Geschwindigkeit auf einem üblichen Fahrrad ohne Schutzhelm durch Neuss. Weil ihm eine Fußgängerin auf dem Radweg quer kommt, muss er plötzlich bremsen, stürzt kopfüber aufs Pflaster und verletzt sich dabei ziemlich. Jetzt sprach ihn der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf von jeder Mitschuld frei: Im Gegensatz zu Rennradfahrern musste der Mann keinen Helm tragen.
Mit diesem Urteil (I -1 U 278/06) wächst seine Chance auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Beides verlangt er von der Frau, war jedoch beim Landgericht Düsseldorf gescheitert. Das hatte ihm noch eine Mitschuld von 70 Prozent angerechnet. Ausgerechnet der 1. OLG-Senat sieht das nun völlig anders. Der hatte noch im Februar einem 67-jährigen Hobby-Rennradfahrer den fehlenden Helm übel angerechnet. Dieses Hin und Her erklärte der Senat gestern mit seiner „differenzierten“ Sichtweise. Mit Blick auf die völlig unterschiedlichen Fahrweisen und die damit einhergehenden Gefahren und Risiken sei es geboten, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radfahrergruppen vorzunehmen und dabei auch die Verkehrssituation zu berücksichtigen.
Radelt also jemand auf einem städtischen Radweg? Oder außerhalb auf einer womöglich stark befahrenen Straße? Dem herkömmlichen Radfahrer jedenfalls ist kein Vorwurf zu machen – wenn er sein Rad als normales Fortbewegungsmittel nutzt und keine sportliche Ambitionen entwickelt. Außerdem sei, so der Senat, sei beim Gros der Radler das Unfallrisiko und das Ausmaß der Eigengefährdung deutlich geringer als bei Rennradfahrern. Ganz so sicher sind die Richter sich allerdings nicht. Sie ließen die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der soll die Frage der „Sorgfaltspflicht“ demnächst abschließend prüfen. (pbd)
In der jahrelangen Diskussion um die These, Bewusstsein und somit freier Wille sind alleine eine Illusion, gibt es heute ein interessantes Interview in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, hier zu finden.
Der Biologe Franz Wuketits belegt dort seine Auffassung, warum der Mensch über keinen freien Willen verfügt und welche Konsequenzen dies für uns als Gesellschaft haben soll. Insbesondere das Thema „Strafrecht“ kommt auf den Tisch und bietet tiefgehende Einblicke, so zum Beispiel:
Stellen wir uns einen Mann vor, der eine Frau vergewaltigt und tötet und dann sagt: „Tut mir Leid, ich konnte nicht anders, weil ich keinen freien Willen habe. Meine Hormone, Gene, Neurone haben mich dazu gezwungen“. Dann könnten wir antworten: „Das sehen wir schon ein. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass andere Menschen nicht vergewaltigt und getötet werden wollen. Deshalb müssen wir Sie aus dem Verkehr ziehen.“
Dieses ganze archaische Konzept von Schuld und Sühne brauchen wir nicht zu bemühen. Wenn jemand dazu neigt, andere physisch oder psychisch zu schädigen, dann hat die Gesellschaft das Recht, ihn daran zu hindern. Was das im Einzelnen bedeutet, muss man diskutieren. Ich denke aber, dass das klassische Schema der Bestrafung, der Rache obsolet geworden ist.
(Autor: JF)