Der Eingriff als Wohltat

Heise online zitiert einen Volksvertreter:

Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.

Das klingt Banane. Aber der Abgeordnete Göbel ist laut Wikipedia Jurist, prüft im Zweiten Juristischen Staatsexamen und die Innere Sicherheit gehört zu seinen Schwerpunkten als Abgeordneter. Deshalb wird man seine Aussage wohl ernst nehmen müssen.

Göbel meint wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem großen Vordenker Wolfgang Schäuble, ein vermeintlicher Anspruch auf Sicherheit überlagere mittlerweile alle anderen Rechte, zum Beispiel jene auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung, ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung.

Dummerweise übersehen solche Ansätze, dass die Grundrechte Abwehrrechte des (einzelnen) Bürgers gegen den Staat sind. Die Online-Durchsuchung ist und bleibt deshalb ein Eingriff in die Rechte des Individuums. Sie verletzt insbesondere seine genannten Abwehrrechte. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Online-Durchsuchung als Wohltat für die Allgemeinheit gepriesen wird.

Die Zulassung der Online-Durchsuchung wäre also nie und nimmer eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes, sondern eine Einschränkung. Als solche müsste sie den Anforderungen an eine Grundrechtsschranke genügen und überdies verhältnismäßig sein.

Wenn der Abgeordnete Göbel die Online-Durchsuchung als Erweiterung des Grundrechtsschutzes lobt, offenbart er ein grenzwertiges Verfassungsverständnis. Jedenfalls aber die unbedingte Bereitschaft, Nebelkerzen zu werfen. Tricksen und täuschen haben der Verfassung aber noch nie gut getan.

Nicht, dass all dies sonderlich überraschend wäre. Nur Herrn Göbels Prüflinge tun mir schon ein bisschen leid.

Abschied vom Rechtsstaat

Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze werden vom Deutschen Anwaltverein (DAV) massiv abgelehnt. Der DAV mahnt die Einhaltung des Grundgesetzes an. Bezüglich der verdeckten Onlinedurchsuchungen darf es kein „Staats-Hacking“ geben. Das Grundgesetz steht nach Ansicht des DAV nicht in der Beliebigkeit der gerade aktuellen politischen Stimmung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen.

„Wenn die Pläne so umgesetzt werden, wird Deutschland zu einem Präventions- und Sicherheitsstaat und verabschiedet sich als Freiheits- und Rechtsstaat,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes werden damit missachtet. Völlig übersehen werde dabei, dass die Grundrechte unserer Verfassung Abwehrrechte gegenüber dem Staat bedeuten.

Bezüglich der Pläne, verdeckte Onlinedurchsuchungen gesetzlich zu erlauben, betonen die Anwälte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werden darf. Mit den Plänen werde aber die Persönlichkeit und Intimität der Bürgerinnen und Bürger zur Disposition gestellt. „Es muss einen Kernbereich privater Lebensgestaltung geben,“ betont Kilger.

„Absolute Sicherheit kann es ohnehin nicht geben,“ so Kilger weiter. Die Geeignetheit der Pläne, tatsächlich die Sicherheit zu erhöhen, sei nicht nachgewiesen. Die mit den Plänen einhergehenden Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands seien unverhältnismäßig. Die Politik sei aufgefordert, Grundrechtswerte zu vermitteln – nicht aber zu missachten.

Kilger: „Die bisherigen Sicherheitsgesetze haben schon jetzt den Rechtsstaat unerträglich destabilisiert!“ Immer wieder gebe es in der Politik die Überlegung, das Grundgesetz zu ändern, damit Gesetzespläne nicht gegen die Verfassung verstoßen. Häufig geschehe dies mit der Begründung, die innere Sicherheit erfordere dies. Zahlreiche Gesetze lassen aber an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln oder sie scheitern, wie der große Lauschangriff oder der EU-Haftbefehl, beim Bundesverfassungsgericht.

Pressemitteilung

Demo gegen Überwachungswahn

„Freiheit statt Angst“, lautet das Motto der Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn am Samstag, 14. April 2007. Zu der Kundgebung in Frankfurt/Main rufen der Arbeitskreis Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! sowie zahlreiche Unterstützer auf.

Aus der Ankündigung:

Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die „nichts zu verbergen“ haben und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Näheres zur Demonstration und den Forderungen des Arbeitskreises hier.

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Es tat auch weh

Herr A schlägt Herrn B mehrmals mit der Faust. Dann schubst er B eine Kellertreppe runter. B schlägt mehrfach unsanft auf und ist eine halbe Minute ohnmächtig. Der Arzt attestiert ihm eine Schädel- und Wirbelsäulenprellung; gegen die Schmerzen verschreibt er Tabletten.

Die Verteidigerin von A ist der Meinung, es liege keine strafbare Körperverletzung vor. Sie streitet den Angriff nicht ab. Aber sie weist darauf hin, es seien keine sichtbaren Verletzungen aufgetreten. Wie zum Beispiel blutende Wunden oder größere Blutergüsse. Deshalb sei das Verfahren einzustellen, und zwar wegen fehlenden Tatverdachts.

Dumm nur, dass für eine körperliche Misshandlung im Sinne des Gesetzes gar keine Verletzung erforderlich ist. Es genügt, dass die „üble, unangemessene Behandlung“ das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt.

Da es eine ziemlich hohe Treppe war, hat sich Herr B sehr schlecht gefühlt. Also insgesamt ein eher durchsichtiger Trick der Verteidigung. Zumal Körperverletzung so ziemlich das erste ist, was ein Jurastudent im Strafrecht lernt. Der zuständige Staatsanwalt ist selbstverständlich nicht drauf reingefallen und hat ungerührt einen Strafbefehl beantragt.

Nicht polizeifest

Hallo,

Du berichtest auf dem CCC 06 während einer Veranstaltung davon, dass der Bürger gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet ist, Passwörter mitzuteilen (beispielsweise bei beschlagnahmten Computern). Wenn ich Daten mittels Fingerabdrucksensor sichere – dürfen die Behörden von mir in diesem Fall meinen Fingerabdruck „verlangen“?

Wäre interessant zu wissen.

Vielen Dank & angenehmen Tag

A. K.

Fingerabdrücke dürfen genommen werden, wenn sie für die „Durchführung des Strafverfahrens“ notwendig sind (§ 81b Strafprozessordnung). Das Gesetz schränkt die Nutzung der Fingerabdrücke im Rahmen der laufenden Ermittlungen also nicht ein, zum Beispiel auf die Identitätsfeststellung.

Fingerabdruckgesicherte Computer sind also nicht polizeifest.

Urlaubsplanung in der Justiz

Heute, am 3. April, erreicht mich eine Mitteilung des Landgerichts Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

in dem Rechtsstreit H. GmbH gegen W. findet der Termin vom 17. April 2007 nicht statt. Grund: Urlaub. Der neue Termin ist am 5. Juni 2007.

Gibt’s bei Opodo wieder Schnäppchen?

Eine Lizenz fürs Internet

Der Vorsitzende der Landesanstalt für Medien NRW Norbert Schneider fordert, „Rundfunkinhalte“ im Internet zu regulieren. Insbesondere Bewegtbilder sollen „lizenziert“ werden. Schneider:

Was wir überlegen, ist, ob wir nicht die Pionierphase im Netz, was die Verbreitung von Radio und Fernsehen angeht, für beendet erklären sollen. Ob wir nicht sagen sollen: Macht euch ehrlich und besorgt euch eine Lizenz. Das würde Klarheit bringen.

Kriterien sollen „Meinungsmacht, Relevanz und Suggestivkraft“ sein. Dies zu bewerten sei nicht eindeutig festzulegen und falle in die Kompetenz der Landesmedienanstalten. „Wo kommen wir hin, wenn wir Inhalte nicht mehr bewerten können – oder wollen?“, so Schneider laut DWDL.de.

Besorgt euch eine Lizenz. Die kriegt ihr, wenn eure Inhalte in Ordnung sind. Was in Ordnung ist, bestimmen wir. Vielleicht sollte man Herrn Schneider mal daran erinnern, dass sich der Regulierungsbedarf im Internet in deutlichen Grenzen bewegt. Denn im Gegensatz zur terrestrischen Verbreitung und dem Kabel gibt es hier keine Kapazitätsprobleme. Und damit auch keine unmittelbare Notwendigkeit, den Platz ausgewogen zu verteilen.

Die Frage ist also anders zu stellen: Wo kommen wir hin, wenn solche Leute wie Schneider über die Inhalte bestimmen? Man braucht ja nur mal abends durchs Kabel zu zappen…

Schneider-Interview in der taz

Keine Durchsuchung vor Hauptversammlung

Eine Aktiengesellschaft darf die Teilnehmer der Hauptversammlung nicht einfach durchsuchen lassen. Insbesondere eine Taschenkontrolle hält das Oberlandesgericht Frankfurt für unzulässig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig. Erst wenn eine „Durchleuchtung“ verdächtige Gegenstände zeige, müsse der Besucher seine Taschen öffnen. Eine Durchleuchtung sei außerdem effektiver.

beck-aktuell

Polizei möchte nicht die Stasi geben

„Dr. Wolfgang Maßlos“ titelt die Süddeutsche Zeitung über den Architekten der Überwachungsgesellschaft:

Der Schäuble-Plan ist vielmehr ein Plan zum Umbau des Rechtsstaates in einen Präventions- und Sicherheitsstaat. Schäuble missachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Er missbraucht ein von ihm propagiertes, ungeschriebenes „Grundrecht auf Sicherheit“ zur Banalisierung aller anderen Grundrechte. Schäuble hat ein Puzzle der rechts- und innenpolitischen Maßlosigkeit vorgelegt.

Offenbar gefällt sich nicht einmal mehr die Polizei in der Rolle, die ihr zugedacht ist. So kritisiert ausgerechnet der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg die Pläne, alle Fingerabdrücke aus Pässen und Personalausweisen zentral zu speichern:

Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei und damit nach Auffassung der GdP ein grober Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht jedes Einzelnen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung.

Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger. Als vertrauensschaffende Maßnahme hinsichtlich der Arbeit der Polizei könne dies nicht bewertet werden.

Offensichtlich hat man – anders als Innenministerium – längst erkannt, welcher verhängnisvolle Imagewechsel der Polizei droht, wenn sie auch unverdächtige Bürger über zentrale Register rastern und scannen kann. Selbst bei der Verwendung der Maut-Daten und der Online-Durchsuchung schlägt die Polizeigewerkschaft moderate Töne an. Freiberg fordert eine Einschränkung auf strikt definierte Einzelfälle und schwere Straftaten.

Klappt bei allen …

Wieder was gelernt. Zigarettenindustrie, Brauereien und andere Wirtschaftsunternehmen zahlen kräftig, um Partei- und Regierungsfeiern zu unterstützen. Auch wenn es ganz offiziell wirkt, wird anscheinend gern auf Kosten von „Sponsoren“ einer draufgemacht. So musste jetzt Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff eingestehen, dass die Zigarettenhersteller zum Beispiel das Sommerfest der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin mit 2.500 Euro unterstützt haben.

Ist Wulff, dessen Land als einziges bisher kein wirksames Rauchverbot in der Gastronomie einführen möchte, damit käuflich? Dies wirft ihm die SPD vor. Bemerkenswert, wie Wulffs Pressesprecher laut Wirtschaftswoche den Vorwurf zu entkräften sucht:

Wulffs Sprecher konterte: Das Sponsoring aus der Tabakindustrie „unter der Regierung Gabriel-Jüttner ist doppelt so hoch gewesen, ohne dass nennenswerte Aktivitäten zum Nichtraucherschutz gezeigt wurden“.

Die Aussage lässt sich aber auch verdammt gut in eine ganz andere Richtung deuten.