Zackig organisiert

Am 7. März 2007 – noch am Tag seiner Vorsprache auf dem Amt – schickt die ARGE Herrn S. einen Rückforderungsbescheid. Er soll Sozialhilfe erstatten. Schon am nächsten Tag (!) erhält er ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion, Abteilung „Forderungseinzug“ in Recklinghausen. Diese fordert ihn auf, das Geld bis spätestens 23. März 2007 zu überweisen.

Schon auffallend diese zackige Organisation, wenn es um Rückforderungen geht. Wenn man bedenkt, dass Antragsteller mitunter erst Geld bekommen, wenn das Sozialgericht eine einstweilige Verfügung erlässt.

Wenige Dateien

Mein Mandant kriegte Post von der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

Der zweite Abschnitt des Briefes war erfreulicher.

Nach den bisherigen Ermittlungen, schrieb der Staatsanwalt, gehe es um wenige Dateien, die über das Internet getauscht worden seien. Deshalb habe er das Verfahren sogleich wegen geringer Schuld eingestellt. Für den Wiederholungsfall könne mein Mandant aber nicht mit erneuter Nachsicht rechnen.

Wie es scheint, gibt es da draußen durchaus Ermittler mit Augenmaß.

Schnellstmöglich

Aus dem Schreiben eines Ex-Arbeitgebers:

Wir möchten Sie bitten, die von Ihnen unterschriebenen Erklärungen schnellstmöglich an uns zurückzusenden, da es für uns nur nach Erhalt dieser Unterlagen möglich ist, Ihnen die Steuerkarte für das Jahr 2006 auszuhändigen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Mal sehen, ob die Lohnsteuerkarte kommt. Oder ob wir klagen müssen.

Höfliches Angebot

Die Sache sah eigentlich nicht so dramatisch aus. Klar, dass sich der Mandant überlegte, ob er mich beim Hauptverhandlungstermin braucht. Kostet ja auch Geld. „So lange die Geldstrafe nicht zu hoch wird“, sagte er. „Und die Führerscheinsperre nicht zu lang.“

Wir kamen überein, dass er es am Amtsgericht erst einmal selbst versucht. Das Ergebnis: eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine happige Sperre. In der Berufungsverhandlung will er mich jetzt auf jeden Fall dabei haben. „Koste es, was es wolle.“

Trotz des höflichen Angebots bleibe ich beim üblichen Tarif.

Hurra, wir werden getestet

Die Coburger Polizei versucht, den Raubmord an einem Supermarktleiter in Mitwitz aufzuklären. Mit einem Massen-Gentest. Allein aus der Region Steinachtal wurden 2000 Männer schriftlich aufgefordert, ihre Speichelprobe abzugeben.

Viele standen schon vor Öffnung der Schule Schlange, um sich testen zu lassen. Besonders erfreut zeigt sich die Polizei darüber, dass sogar Männer kommen, die gar nicht eingeladen waren. Der zuständige Oberstaatsanwalt verkündet, man werde bei allen, die sich dem Test verweigern, das zum Anlass für eine „gewissenhafte Überprüfung“ nehmen. Und versuchen, auf anderem Wege an den Speichel dieser Männer zu kommen.

Ein aufschlussreiches Video des Regionalsenders Kanal 8.

(Danke an Dr. Detlev Tietjen für den Link)

Sehr bezeichnend

Ein Alexander Reich berichtet in der jungen Welt über die Leipziger Buchmesse. Zu Bloggern fällt ihm auch was ein:

Das sind keine Personen oder gar Persönlichkeiten, sondern Kunstfiguren. Sie heißen Don Alphonso, Don Dahlmann, Lyssa, Madame Modeste und x. Ihr Bemühen um Originalität ist anstrengend bis peinlich.

Überhaupt ist es doch sehr bezeichnend, daß der Siegeszug der Weblogs hierzulande nicht stattfindet, sondern fortwährend beschworen wird von den etabliertesten Medien, für deren Niedergang die Blogs ja eigentlich sorgen sollen. Die Demokratisierung wird von oben »verhindert«, lange bevor überhaupt von Demokratisierung gesprochen werden kann. Ein Grund ist, daß die Blogger nichts wollen, außer aufgekauft zu werden; diese verdammten Nutten.

Sehr bezeichnend. Fragt sich nur, für wen. Und was.

(Link gefunden bei Peter Turi)

Operation mit frisch gepresstem Zitronensaft?

Böswillig verwunden wollte und will der Arzt Dr. P. offensichtlich niemanden. Im Gegenteil. Auf seiner Internetseite wirbt der Chirurg für operative Eingriffe mit kleinsten Verletzungen von Haut und Weichteilen. Er berichtet dort vom Jubiläumspreis, den er von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie schon 1992 bekommen hat und preist in einer langen Liste seine wissenschaftlichen Tätigkeiten. 1991 ließ er 800 Chirurgen im Kongresszentrum München per drahtloser Direktübertragung zuschauen, als er mit einer Schlüsselloch-Operation eine Gallenblase entfernte. Doch gegen P., der sich außerdem zahlreicher Fernsehauftritte rühmt und als Pionier der sanften Chirurgie feiern ließ, ermittelt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Der Chefarzt einer Klinik im rheinischen Wegberg steht unter dem Verdacht, 13 Menschen fahrlässig getötet zu haben: „Wir haben mehr als einen Anfangsverdacht“, bestätigte Behördensprecher Lothar Gathen auf Anfrage. Vor drei Monaten waren in einer anonymen Anzeige ärztliche Behandlungsfehler des Mediziners behauptet worden, die zum Tod von 12 Patienten geführt haben sollen. „Da sind außergewöhnlich detaillierte und fundierte Angaben gemacht worden“, sagt Oberstaatsanwalt Gathen.

Deswegen könne es sein, dass Ärzte die Strafverfolger informiert haben. Zu den Einzelheiten gehört die Behauptung, operierten Patienten sei der Bauchraum mit frisch gepresstem Zitronensaft ausgespült worden. Weil dramatisch in der Klinik gespart worden sei, habe es auch an Desinfektionsmitteln gemangelt.

Ein mögliches 13. Opfer entdeckten Kriminalbeamte und Staatsanwaltschaft bei ihren Nachforschungen nur knapp vor der Beerdigung der Leiche. Ein Gutachter hat bereits vier Todesfälle untersucht und laut Staatsanwaltschaft bei zweien einen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und dem Tode bestätigt.

Der Arzt bestreitet den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und verhält sich bei der Aufklärungsarbeit, so Oberstaatsanwalt Gathen, „kooperativ“. Ärztlich arbeiten darf P. allerdings nicht mehr. Die Bezirksregierung Köln, das bestätigte deren Sprecher Oliver Königsfeld, hat ihm kürzlich aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen die staatliche Zulassung entzogen. (pbd)

Das Recht zu schweigen

Die tragische Geschichte um das aus einem Hamburger Hochhaus geworfene Baby hat eine überraschende Wendung genommen. Fahndete die Polizei bis vor wenigen Stunden noch nach dem Freund der Kindesmutter, soll jetzt die 26-jährige Frau das Kind selbst aus dem Fenster geworfen haben. Die Fahndung nach dem 23-jährigen Mann soll inzwischen sogar eingestellt sein, berichtet Welt Online.

Die Schilderung des Ablaufs lässt einen Verteidiger aufhorchen. Erst soll die neben anderen als Täterin in Frage kommende Frau mit einer Vernehmung und einem Speicheltest einverstanden gewesen sein. Dabei soll sie aber noch nichts von ihrer Schwangerschaft gesagt haben. Bei ihrer Vernehmung soll sie sich dann den Beamten offenbart und ihren Freund belastet haben. Bei dieser Vernehmung am gestrigen Dienstag sollen „kleinere Widersprüche“ aufgetreten sein.

Bei späteren Vernehmungen soll die Frau dann mit den Widersprüchen und Ermittlungsergebnissen konfrontiert worden sein – während noch nach ihrem Freund gefahndet wurde. Bei der Vernehmung hierzu habe sie sich dann immer tiefer in Widersprüche verstrickt. Offenbar so tief, dass die Fahndung nach dem Freund abgeblasen und gegen sie ein Haftbefehl beantragt wurde. Von einem Geständnis der Frau ist allerdings nicht die Rede.

Als erstes würde ich überprüfen, wann und wie die Verdächtige über ihre Rechte belehrt wurde. Und ob die Beamten angemessen auf ihre ihre „psychisch schwierige Situation“ Rücksicht genommen haben. Gerade diese Situation kann auch eine Rolle bei der Frage spielen, ob die Frau in ausreichendem Maße die Möglichkeit hatte, einen Anwalt zu konsultieren – und ob ein mögicher Verzicht auf juristischen Beistand tatsächlich autonom zustande kam.

Warum das wichtig ist?

Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Verurteilung der Kindesmörderin Monika W. aufgehoben, weil sie noch als Zeugin vernommen wurde, obwohl sie in den Köpfen der Ermittlungsbeamten schon eine ganze Zeit Beschuldigte war. Dass der vorliegende Fall von der Dynamik her eine ähnliche Komponenten aufweist, dürfte nicht ganz von der Hand zu weisen sein. Insbesondere gilt dies auch für den Umstand, dass die Frau in Anwesenheit eines Anwalts mit einiger Sicherheit zu einem viel früheren Zeitpunkt von einem wichtigen Recht Gebrauch gemacht hätte. Dem Recht zu schweigen.

Mofafahnder rüsten auf

Einsatzbericht eines Polizisten:

„Da ich den Eindruck hatte, dass sich das Tatfahrzeug mit erheblich höherer Geschwindigkeit als 25 km/h genähert hatte, wurde ein HEMO Rollenprüfstand von mir angefordert.“

Das ist ja wohl der Schrecken aller Mofafahrer. In meiner Jugend gab es so was zum Glück noch nicht.

Ich bin ja Arzt

Wichtigwichtig. Eiligeilig. „Ich bin ja Arzt“, sagt mir der Herr auf der Gegenseite. Er könne sich einfach nicht um jeden Kleinkram kümmern. Dazu gehörten definitiv auch die läppischen Forderungen meines Mandanten.

Kann ich mir gut vorstellen, dass er viel zu tun hat. Schon allein wegen der Strafverfahren, die gegen ihn laufen. Die Anzeigen wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen scheinen ihn aber nicht sonderlich zu beeindrucken.

Doppelmord: Anwältin unter Beschuss von Kollegen

Nach dem Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt nehmen örtliche Anwälte den Familienrichter in Schutz. Gleichzeitig geben sie der Anwältin der Opfer eine Mitschuld an dem Vorfall. Die 17 Anwälte haben einen Brief an die Justizbehörden geschrieben. Darin heißt es:

U.E. war eine Rechtsanwältin, die Kenntnis von der Existenz eines Haftbefehls erlangt, verpflichtet, rechtzeitig vor dem familiengerichtlichen Termin StA und Polizei von dem anstehenden Termin zu unterrichten und den zuständigen Familienrichter hiervon in Kenntnis zu setzen.

Zur Rolle des Richters stellen die Anwälte fest:

Die Übergabe eines wie auch immer gearteten Dokumentes erst im Termin (es soll sich lediglich um eine keineswegs vollstreckbare Kopie einer Mitteilung, daß Haftbefehl erlassen worden sei, gehandelt haben) setzte nach hiesigem Dafürhalten den Familienrichter keineswegs in den Stand, Vollstreckungsmaßnahmen einleiten zu können.

Vielmehr blieb ihm lediglich die von ihm auch genutzte Möglichkeit, sich bei der StA zu erkundigen, ob tatsächlich ein Haftbefehl erlassen wurde und dieser aktuell auch in Kraft ist. Da zum fraglichen Zeitpunkt Informationen seitens der StA nicht zu erlangen waren, hatte der Familienrichter keinerlei Handlungsmöglichkeiten.

Woraus sich die Verpflichtung der Anwältin ergeben soll, erklären die Juristen – vorwiegend Fachanwälte für Familienrecht – leider nicht. Tatsächlich gibt es hierfür keine Rechtsnorm. Es gibt auch keine Berufspflicht, den Ermittlungsbehörden bei ihrer Arbeit zu helfen. Nach dem bisherigen Informationsstand ging niemand davon aus, dass der Mann tatsächlich erscheint. Vor diesem Hintergrund bezweifle ich, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft überhaupt Beamte zu dem Termin geschickt hätten.

Auch die Vorstellung der Familienrechtsanwälte, zur Verhaftung einer gesuchten Person bedürfe es einer „vollstreckbaren“ Ausfertigung des Haftbefehls, spricht nicht gerade für besondere Kenntnis der Materie. Zur Vollstreckung eines Haftbefehls genügt es, dass dieser sich unterschrieben in der Ermittlungsakte befindet. Im Original muss das Dokument nicht vorliegen.

Der betreffenden Anwältin also Vorwürfe zu machen, ist reichlich neben der Sache. Mehr als dem Richter Bescheid zu geben, nachdem der spätere Täter zum Termin erschien, konnte und musste sie nicht tun.

Nachvollziehbarer sind die Argumente hinsichtlich des Richters. Dieser hat ja bei der Staatsanwaltschaft angerufen und dort offensichtlich keine vernünftige Auskunft erhalten. Ob er dann tatsächlich die Wachtmeister des Amtsgerichts hätte rufen müssen, hängt wohl von der Aussagekraft des „Belegs“ ab, dem ihm die Anwältin für die Existenz des Haftbefehls präsentierte.

So lange der Richter nicht sicher von der Existenz des Haftbefehls wusste, konnte er den Mann schlecht festsetzen lassen. Wäre das zu Unrecht geschehen, wäre er später mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung konfrontiert worden.

Fragwürdig ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Die Anfrage des Richters wurde nicht beantwortet. Und falls dieser auf die Idee gekommen wäre, bei der Polizei anzurufen, hätte das auch nichts genutzt. Wie sich aus diesem Bericht ergibt, soll der Haftbefehl nicht an die Polizei gemeldet worden sein. Die Beamten hätten also nichts im Fahndungscomputer gefunden.

Rationalisierung mit Bremseffekt

Wäre es ein Einzelfall, Schwamm drüber. Aber was Friedhelm H. in Dormagen erlebt hat, ist so vielen passiert, dass es nicht einmal genaue Zahlen darüber gibt. Am 10. Januar bekam der Dormagener, der die Stadtverwaltung dort vorübergehend vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt hatte, von der Oberjustizkasse Hamm einen positiven Bescheid. Er bekomme „unaufgefordert“ eine Gerichtsgebühr erstattet. Als die 49,50 Euro Mitte März noch nicht auf seinem Konto waren, fragte er nach: „Wir sind überlastet!“ hieß es in Hamm.

Diesen Zustand bestätigt Behördensprecher Arnd Fiolka: „Wir mussten nach der Zentralisierung der Kassen im Land beim Düsseldorfer Gericht jeden einzelnen Posten abfragen: Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl“. Denn diese Zentralisierung hat es in sich. Zum Kassieren von Justizkosten aber auch zu deren Erstattung hat die Oberjustizkasse Hamm seit Juli vorigen Jahres die Geldgeschäfte aller Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte im Lande übertragen bekommen. Den Grund bringt Ralph Neubauer vom Justizministerium auf einen eher abstrakten Nenner: „Es geht um die grundsätzliche Rationalisierung von Arbeitsabläufen“.

Die Folge: Während 14 Mitarbeiter bei der Oberjustizkasse vorher rund 70 000 Vorgänge jährlich erledigt haben, haben im vergangenen Jahr 70 Behördenangehörige an 959 000 Akten gearbeitet. Und mit den verzögerten Überweisungen von Erstattungen auch wohl ein bisschen Geld in die Staatskasse gespült. Auf seinen Hinweis, die Oberjustizkasse Hamm schulde ihm doch noch Zinsen für die zehnwöchige Verspätung, bekam Friedhelm H. in Dormagen die Antwort: „Nein! An einer Arbeitsüberlastung können wir auch nichts ändern!“ (pbd)

Computer-GEZ: Hat sich der Gesetzgeber ausgetrickst?

Auf akademie.de erklärt Dietrich von Hase, wieso die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler auch seit Jahresanfang keinen PC bei der GEZ anmelden müssen. Der Autor verweist auf das Gesetz, wonach die Rundfunkgebühr für einen PC nur anfällt, wenn auf dem gleichen „Grundstück“ noch kein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist.

Von Hase erklärt, was nach seiner Meinung unter „Grundstück“ zu verstehen ist: die jeweilige Parzelle. In der Konsequenz bedeute dies, dass für die weitaus meisten Betroffenen, die in mehrfach genutzten Objekten sitzen, keine Gebührenpflicht entsteht. Denn irgendwer – und sei es eine Familie – habe sicher schon ein Rundfunkgerät angemeldet.

Von Hase: „Der Gesetzgeber hat sich hier über den Grundstücksbegriff gewissermaßen selbst ausgetrickst.“

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