Zwei Zeugen

Zeuge 1: „Ich erkenne auf dem Foto mit Sicherheit nicht die Person wieder, die für den Diebstahl verantwortlich sein könnte.“

Zeuge 2: „Auf dem Bild handelt es sich mit absoluter Sicherheit nicht um die Person, die als Täter in Betracht kommt.“

Person auf dem Foto: „Ich gebe zu, dass ich mich am fraglichen Tag in dem Geschäft aufgehalten habe. Ich habe mich auch nach einem Multimediasystem erkundigt.“

Mal wieder ein Beispiel dafür, wie man sich durch Aussagen bei der Polizei („Ich habe ja nichts zu verbergen“) Ärger machen kann. Das Ganze ließ sich zwar erklären. Aber das war aufwendiger und auch deutlich teurer als der simple Rat, den ich zu einem früheren Zeitpunkt hätte geben können.

Im Original zurück

Das Amtsgericht schickt eines unserer Schreiben im Original zurück. Handschriftlich hat ein Mitarbeiter vermerkt:

Das angegebene Aktenzeichen ist nicht nachvollziehbar, bitte das genaue Aktenzeichen angeben.

Das wird jetzt nicht ganz einfach. Wir haben nämich genau das Aktenzeichen angegeben, welches das Amtsgericht in seinen bisherigen Schreiben an uns genannt hat. Es geht gerade keiner ans Telefon. Wozu auch, wahrscheinlich sind die Akten alle.

Adressen-Trödel

Telefon- und Handynummern dürfen an Kunden nur zugeteilt werden, wenn diese sich identifizieren. Dies gilt auch für Prepaid-Karten, obwohl die Mobilfunkbetreiber hier gar keine Kundendaten benötigen. Gegen die gesetzliche Regelung haben Bürger Verfassungsbeschwerden erhoben. In einer Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht verteidigt die Bundesregierung, wenig überraschend, den Adressenhunger der Behörden, berichtet beck-aktuell.

Die Kläger beanstanden dagegen, dass die Namen und Adresse der Anschlussinhaber ohne konkreten Verdacht abgefragt werden dürfen. Hierdurch würden sämtliche Anschlussinhaber unter Generalverdacht gestellt. Auch sei nicht ersichtlich, welchen konkreten Nutzen die Kompletterfassung biete.

Gerade letzterer Punkt erschließt sich mir auch nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass ein Beschuldigter bei Taten von einigem Gewicht in letzter Zeit eine Mobilfunkkarte verwendet hätte, die auf seinem Namen registriert war. Stattdessen stand die Polizei fast immer bei verdutzten Leuten vor der Tür, deren alte Prepaidkarten den Weg auf einen Trödelmarkt gefunden hatten.

Bin ich nicht

Das Gericht hat ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter kommt zu einem Ergebnis, das, zurückhaltend formuliert, für die andere Seite günstig ist. Andere Beweismittel? Keine.

„Aber wir verlieren den Prozess doch nicht, oder?“

„Ich bin nicht Harry Potter.“ Natürlich habe das dezent und kundenorientiert vermittelt.

Tipps für Dealer – aus der Staatsanwaltschaft?

Der Schrecken bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sitzt tief: Eine Justizbeamtin des gehobenen Dienst im eigenen Haus wird der Beihilfe zum schweren Rauschgifthandel beschuldigt.

Die 53-Jährige soll von ihrem Arbeitsplatz aus zwei Händlern diverse Hinweise gegeben haben, wie Marihuana und Haschisch zu transportieren ist, ohne dabei aufzufallen. Bei der Telefonüberwachung der beiden mutmaßlichen Haupttäter kamen Kriminalbeamte der Beamtin auf die Spur und durchsuchten ihr Dienstzimmer und ihre Wohnung am vergangenen Freitag, weil da wieder eine Lieferung erwartet wurde.

Seit einigen Monaten konzentrierten sich die Ermittlungen des Düsseldorfer Rauschgift-Kommissariats auf mehrere Männer, die aus den Niederlanden rund 3,4 Kilogramm Marihuana und 1,7 Kilogramm Haschisch geschmuggelt haben sollen. Damit wird laut Staatsanwaltschaft eine erlaubte Menge um das Hundertfache überschritten. Einer der Hauptbeschuldigten ging deshalb vorgestern in Untersuchungshaft.

Die bislang unauffällige Justizbeamtin ist suspendiert worden, sie darf die Staatsanwaltschaft nicht mehr betreten. In ihrer ersten Vernehmung soll sie die Vorwürfe als „Missverständnisse“ bezeichnet haben. Behördensprecher Johannes Mocken sagte gestern: „Wir werden die Zusammenhänge aufklären – ohne jede falsche Rücksichtnahme!“ (pbd)

Tauben füttern kein Grundrecht

Wenn eine Gemeinde das Füttern von Tauben in der Öffentlichkeit verbietet, dann ist damit nicht die grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsentfaltung von Tierfreunden gefährdet. Im Gegenteil: Ein solches Taubenfütterungsverbot steht im Einklang mit der Verfassung. Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt einen Schlußstrich in einem Streit gezogen.

Ein Tauben fütternder Mann aus Hagen war gegen ein städtisches Knöllchen von 20 Euro angegangen. Er sah dadurch die Ausübung seiner Gunst für Tiere beschränkt. Das OLG hielt dagegen (AZ: 2 Ss OWi 836/06), ein Fütterungsverbot stelle einen „nur sehr begrenzten Eingriff in die Freiheit der Ausübung von Tierliebe“ dar, es überwiege das Interesse der Allgemeinheit – in großen Scharen auftretende Tauben könnten nicht nur Schäden etwa an Gebäuden, sondern durch Dreck auch zu Beeinträchtigungen von Menschen führen. (pbd)

Nazi-Greuel nicht bestätigt

Die Gerüchte um Nazi-Greuel an Patienten eines ehemaligen Krankenhauses im sauerländischen Menden-Barge brodelten seit einem halben Jahr heftig, jetzt sind sie widerlegt. „Wir haben im Laufe unserer umfangreichen Ermittlungen keine Hinweise auf Tötungen von Kindern und Erwachsenen in den letzten Monaten des Dritten Reiches gefunden“, stellte gestern der Dortmunder Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß fest.

Er und eine Kommission des Landeskriminalamtes hatten vor einem halben Jahr ihre Nachforschungen begonnen. Und standen dabei unter öffentlichem Druck. Eine angebliche Zeit-Zeugin hatte berichtet, im Krankenhaus Wimbern seien 1944/45 Menschen „wie Fliegen“ gestorben und hatte damit Spekulationen um Euthanasieopfer auf zwei Grabfeldern des katholischen Friedhofs ausgelöst.

Vor einem Untersuchungsrichter aber widerrief die Frau ihre Angaben. Das genügte der Kommission nicht, mit kriminalistischer Kleinarbeit und wissenschaftlichen Gutachten schloss sie jeden Verdacht aus. Aus einem Polizei-Hubschrauber waren spezielle Luftaufnahmen des Friedhofes gemacht worden, die mit alten Aufklärungsfotos der Alliierten aus den Jahren 1943 bis 1945 verglichen wurden.

Die Lage der anonymen Gräber war nicht verändert worden – die Ermittler wussten, wo sie zu suchen hatten. Die Knochen und Skeletteile von 34 Leichen wurden im rechtsmedizinischen Institut der Universität Düsseldorf untersucht. Hier konnten Todesursachen und Todeszeitpunkte, das Geschlecht und das grobe Alter bestimmt werden. „Es gab keine Hinweise auf Tötungen!“, sagte der Staatsanwalt gestern.

Auch die Vernehmungen von 129 Zeugen ergaben keine Anhaltspunkte für Straftaten. Das Fazit von Ulrich Maaß: „Sogar die Identifizierung der Leichen ist nachträglich gelungen. Der Rechtsfriede sollte wiederhergestellt sein!“ Die sterblichen Überreste wurden in der vorigen Woche beigesetzt, heute wird es in Menden eine Gedenkfeier geben. (pbd)

Reich werden, heute noch

Heute noch schnell reich werden per E-Mail-Aktientipp:

Sieger fuer Sieger! Das ist was wir bringen unseren Lesern!
Was passiert wenn kleine Firmen kriegen aktuelle Nachrichten und deswegen riesiege PR Aktion haben? Das geht los!

Irwin Resources (IWRS OTC:PINKSHEET S)
Istpreis $0.50
Wirdpreis $1.50

Nur nicht verpassen! Diese kleine Firmen wirklich wachsen beim Kriegen Nachrichten und glauben Sie uns die kommen dafuer dieser Freitag!

Hintergründe zum Doppelmord in Rheydt

Zum Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt hat die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter jetzt dem Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht vorgelegt. Darin schildert sie den Ablauf der Tat und die Hintergründe.

Die Hauptverantwortung sieht die Ministerin bei der Staatsanwaltschaft. Diese hätte sich nach dem Anruf des Richters um die Sache kümmern müssen. Der Familienrichter wird dagegen entlastet. Er habe keine Möglichkeit gehabt, den späteren Täter festnehmen zu lassen.

Der Bericht ist hier veröffentlicht.

(Quelle des Links)

Zackig organisiert

Am 7. März 2007 – noch am Tag seiner Vorsprache auf dem Amt – schickt die ARGE Herrn S. einen Rückforderungsbescheid. Er soll Sozialhilfe erstatten. Schon am nächsten Tag (!) erhält er ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion, Abteilung „Forderungseinzug“ in Recklinghausen. Diese fordert ihn auf, das Geld bis spätestens 23. März 2007 zu überweisen.

Schon auffallend diese zackige Organisation, wenn es um Rückforderungen geht. Wenn man bedenkt, dass Antragsteller mitunter erst Geld bekommen, wenn das Sozialgericht eine einstweilige Verfügung erlässt.

Wenige Dateien

Mein Mandant kriegte Post von der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

Der zweite Abschnitt des Briefes war erfreulicher.

Nach den bisherigen Ermittlungen, schrieb der Staatsanwalt, gehe es um wenige Dateien, die über das Internet getauscht worden seien. Deshalb habe er das Verfahren sogleich wegen geringer Schuld eingestellt. Für den Wiederholungsfall könne mein Mandant aber nicht mit erneuter Nachsicht rechnen.

Wie es scheint, gibt es da draußen durchaus Ermittler mit Augenmaß.

Schnellstmöglich

Aus dem Schreiben eines Ex-Arbeitgebers:

Wir möchten Sie bitten, die von Ihnen unterschriebenen Erklärungen schnellstmöglich an uns zurückzusenden, da es für uns nur nach Erhalt dieser Unterlagen möglich ist, Ihnen die Steuerkarte für das Jahr 2006 auszuhändigen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Mal sehen, ob die Lohnsteuerkarte kommt. Oder ob wir klagen müssen.