Danke fürs Gespräch

Heute war Montagsdemo in Düsseldorf. Motto laut Plakat:

„Weg mit Hartz IV!“

Weil mich einer der Leute am Stand ansprach, habe ich gefragt:

„Okay, aber wovon wollen Sie dann leben?“

Bitte, war nur ein blöder Scherz. Leider war keine Gelegenheit, das klarzustellen. Ich musste weiter, denn für gewisse Schimpfworte haben die Kinder in meiner Begleitung noch ein paar Jährchen Zeit.

Nichts in der Post

Manchmal ist nichts zu machen. Wir erklärten also vor einigen Wochen für den Mandanten, dass er die Forderung anerkennt. Das Gericht konnte ein Anerkenntnisurteil erlassen. Und zwar im schriftlichen Verfahren.

Jetzt die gegnerische Anwältin in der Leitung. Sie warte immer noch auf das Anerkenntnisurteil. Das Gericht habe ihr gesagt, es könne ihr nicht zugestellt werden, denn wir hätten auf die (vorherige) Zustellung an uns nicht reagiert und das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt.

Dazu kann ich nur sagen: Wir haben bislang kein Urteil erhalten. Würde mich schon interessieren, ob das die Post verbockt hat. Oder ob wir armen Anwälte jetzt tatsächlich schon als Sündenböcke für überlastete Gerichte herhalten müssen.

Wir sind eine Behörde

Der Anrufer stellt sich als Mitarbeiter eines Jugendamtes vor. Seine Behörde sei jetzt Beistand der nichtehelichen Tochter eines Mandanten.

„Im Familienrecht vertrete ich Herrn T. nicht.“

„Ich will ja auch nur seine Adresse wissen. Unsere Briefe kommen zurück.“

„Die Adresse kann ich Ihnen nicht geben.“

„Wieso nicht?“

„Anwaltsgeheimnis. Ohne Einverständnis gebe ich keine persönlichen Daten raus.“

„Wir sind aber eine Behörde. Wir haben einen Auskunftsanspruch.“

„Haben Sie nicht.“

„Ach, meinen Sie?“

„Ja.“

„Gut, dann rufe ich jetzt bei der Anwaltskammer an und beschwere mich. Das ist mir ja noch nie passiert.“

Entweder hat der Gute bisher nur mit wenigen Anwälten telefoniert. Oder die Kollegen haben es nicht so mit dem Datenschutz. Ich tendiere zu Ersterem.

Beherzt gefahndet

Von Mathias Schindler

Wir bei Wikimedia Deutschland sind zwar nicht Betreiber der Wikipedia, helfen aber als Ansprechpartner, so gut wir können.

Neulich rief eine Polizistin eines ostdeutschen Polizeipräsidiums an. Offenbar hat jemand unter falschem Namen Autos in eine Verkaufsseite eingestellt und nun rufen die vermeintlichen Käufer bei der realen Person gleichen Namens an. Mit der IP-Adresse des Einstellers, offenbar von der Verkaufsseite, konnte die Polizistin wenig anfangen. Wohl auch, weil sie selbst keinen Zugang zum Netz hat.

Also rief sie die Auskunft an und fragte nach, wem die IP-Adresse gehört. Die Auskunft (die mit dem Blubb) hat dann einfach nach dieser IP-Adresse Google gefragt und dem PP dann das erste Resultat per FAX geschickt. Erster Google-Treffer war Wikipedia, irgendeine Diskussionsseite der englischsprachigen Wikipedia. Die IP-Adresse ging übrigens in die Niederlande.

Die Wikipedia-Kollegen im Ausland sind, soweit wir wissen, noch auf freiem Fuß.

Below the belt

Morgen beginnt der Mordprozess gegen Phil Spector. Die Verhandlung wird live übertragen und hat damit das Zeug zur dominierenden Seifenoper für die nächsten Monate. Einen guten Anteil daran dürfte auch Spectors Hauptverteidiger haben. Vorausgesetzt, Bruce Cutler ist noch so aggressiv und unberechenbar wie in seinen besten Zeiten.

Insgesamt dreimal hat Cutler Ende der Achtziger mit dafür gesorgt, dass der New Yorker Pate John Gotti sich den Spitznamen „The Teflon Don“ verdiente. Trotz solider Beweislage bescherte Cutler seinem Auftraggeber mehrere Freisprüche. Beim letzten Verfahren wurde Cutler ausgeschlossen, weil er sich angeblich durch Mandate für Gottis „Unternehmen“ in einem Interessenkonflikt befand. Prompt wanderte Gotti wegen des Mordes an seinem Rivalen Paul Castellano lebenslang hinter Gitter, wo er 2002 starb.

John H. Davis beschreibt Cutlers Stil in seiner spannenden Doku Mafia Dynasty:

He dominated the courtroom, upstaging everyone else with his flamboyant, combative style. He was much given to mangling of presecution witnesses, leading them into traps and then hitting them below the belt. And he was particularly adept at influencing jurors by directing improper questions at witnesses. Asking witnesses outrageous questions, which would be strenuously objected to by the prosecution, with the objections always sustained by the judge, the question, though stricken from the court report, nevertheless would remain firmly lodged in the jurors’s minds.

Bericht zum Prozessauftakt

Alter Satz

Sehr nett auch das gar nicht so kleine Düsseldorfer Restaurant, das zweieinhalb Monate nach Erhöhung der Umsatzsteuer immer noch 16 % berechnet. Der maschinelle Beleg nennt nicht nur einen falschen Satz. Es werden tatsächlich nur 16 % auf den Nettobetrag addiert; ich habe es nachgerechnet.

Die Servicekraft zuckt nur mit den Schultern. Ich solle mich doch freuen, wenn ihr Laden weniger Steuern berechnet. Theoretisch kein schlechter Ansatz. Praktisch ist es leider so, dass bei Rechnungen mit falschem Mehrwertsteuersatz der Vorsteuerabzug unzulässig ist. Das Ganze spart mir also keine drei Prozent. Es kostet mich 16. Oder gleich den ganzen Betrag. Ich kann mir jedenfalls gut vorstellen, was ein Prüfer vom Finanzamt zu so einem Bewirtungsbeleg sagt.

Na ja, ich habe dann lieber nicht diskutiert. So hoch ist die Rechnung nun auch wieder nicht.

K 134

,,Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Unschuldige ich verurteilt habe, nur weil Beamte Anzeigen erstattet haben, um eigene Übergriffe zu vertuschen.‘‘ So zitiert die Süddeutsche Zeitung eine Münchner Richterin.

Auch ansonsten ein spannender Bericht über das K 134: Polizisten ermitteln gegen Polizisten.

StudiVZ trägt fett auf

Theoretisch hätten die Leute bei StudiVZ ja die Möglichkeit, einen Juristen zu befragen. Bevor sie Statements zu ihren neuen AGB abgeben. Wie dieses gegenüber heise online:

Die Klauseln sind im Übrigen nicht überraschend, weil ausdrücklich in Fettdruck und gesondert auf sie hingewiesen wird und weil das Wort Vertragsstrafenregelung selbst auch gleich am Anfang der gesonderten Klausel hierzu durch Fettdruck deutlich hervorgehoben wird.

Der Jurist hätte ihnen erklärt, dass dies mit dem Fettdruck so eine Sache ist und allein die grafische Gestaltung einer Klausel den Überraschungseffekt nicht verhindern kann. Es kommt nämlich auch immer auf den Inhalt an. (Zur Hürde der Unzulässigkeit von Vertragsstrafen gegenüber Verbrauchern und der unangemessenen Benachteiligung ist StudiVZ nichts eingefallen?)

Nun gut, vielleicht ist gerade kein Geld da für juristische Beratung. Oder der Hausanwalt spielt gerade Golf. Dann sollte man wenigstens erwarten, dass die eigenen Behauptungen darauf überprüft werden, ob sie stimmen. Mir haben jetzt schon einige StudiVZ-Nutzer die Mail mit den neuen AGB weitergeleitet. Mit dem übereinstimmenden Befund:

Dort ist gar nichts fett gedruckt.

In den AGB auf der StudiVZ-Website sind jedenfalls die fraglichen Passagen nicht fett gedruckt.

Keine Extrawurst für angeklagte Soldaten

Beim Prozessauftakt gegen 18 Bundeswehrausbilder gibt es kein Filmverbot vor und nach der Hauptverhandlung. Die Soldaten müssen sich ab nächster Woche wegen angeblicher Misshandlung von Untergebenen vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Vorsitzende der achten Strafkammer hatte angeordnet, dass 15 Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach dem Ende nicht im Sitzungssaal gefilmt werden darf.

Gegen diese ungewöhnliche Auflage klagte das ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Sender bekam weitgehend Recht. Die Aufnahmen sind zulässig, sofern die Gesichter der Angeklagten anonymisiert werden. In seiner Eilentscheidung vom 15. März konnte das Bundesverfassungsgericht keine Gründe erkennen, die einen weiteren Schutz rechtfertigen. Insbesondere sei es Berufsrichtern, Schöffen und auch den Anwälten zuzumuten, im Rahmen eines derartigen Verfahrens gefilmt zu werden.

Pressemitteilung des Gerichts

Hintergründe zum Verfahren

StudiVZ: Lizenz zum Schnüffeln

Haben Sie gedacht, die Vertragsstrafendrohung gegen jeden (!) Nutzer ist das Brutalste, was StudiVZ seinen Kunden antun kann?

Dann schauen Sie mal, was die Datenschutz-Erklärung der Studentenplattform zum integrierten Message-Dienst sagt (Punkt Nachrichtendienst):

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass studiVZ Mitarbeiter in Extremfällen, in denen der akute Verdacht besteht, dass die AGB nicht eingehalten werden oder unzulässige Inhalte über die Plattform verbreitet werden, diese Nachrichten einsehen können.

Das Mailsystem macht StudiVZ zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 TKG regelt das Fernmeldegeheimnis:

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.

Eine Kenntnisnahme von Inhalten ist dem Anbieter nur in engen Grenzen gestattet:

Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden.

StudiVZ behält sich vor, wegen jedes Verstoßes („Extremfall“, was ist das?) gegen die ausufernden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe den gestrigen Beitrag) in den Mails des Nutzers zu schnüffeln. Offensichtlich verkennt die Datenschutz-Erklärung die Reichweite der gesetzlichen Ausnahmeregelung. Mit der „geschäftsmäßigen Erbringung der Telekommunikationsdienste“ ist ausschließlich das betreffende Mailsystem gemeint – nicht die Plattform insgesamt.

Ein möglicher Verstoß gegen die AGB, der sich überhaupt nicht auf das Mailsystem auswirkt, rechtfertigt den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nicht. Schnüffelt StudiVZ also zum Beispiel wegen einer vermeintlichen Doppelanmeldung in den Mails oder geht man der Frage nach, ob der Nutzer überhaupt mal an einer Uni eingeschrieben war, verstieße das gegen das Fernmeldegeheimnis. Gleiches gilt für die weitaus meisten Punkte in den AGB, denn diese haben überhaupt keinen direkten Bezug zum „Nachrichtendienst“.

Sollte StudiVZ tatsächlich von der Datenschutz-Erklärung Gebrauch machen und im dort dargelegten Sinne schnüffeln, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

(Hinweis aus den Kommentaren in der Blogbar)