Abfindung – steuerfrei dank AGG

Das vor kurzem in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entwickelt sich zur Jobmaschine, berichtet Spiegel online. Leider nicht für Arbeitslose. Sondern für Juristen und Steuerberater. Jetzt schon schimmern nette Gesetzeslücken durch:

Es geht um eine Passage des neuen Gesetzes, in dem von Entschädigung die Rede ist. Demnach können etwa gemobbte Mitarbeiter Geld für erlittene Seelenpein verlangen. …

Sicher ist, dass derlei Zahlungen steuerfrei sind. Das Bundesfinanzministerium bestätigte: „Es gilt dasselbe wie bei einem Lottogewinn.“ Die Steuerberater reagierten wie elektrisiert. Konkret schlagen sie ihren Firmenkunden nun vor, älteren Arbeitnehmern ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Statt einer Abfindung, auf die der Geschasste ja leider Steuern zu zahlen hat, solle das Unternehmen eine – etwas geringere – Schmerzensgeldzahlung für angebliche Diskriminierung anbieten.

(Danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

Zwangsgeld gegen T-Mobile?

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ hat vorübergehend akute Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei behindert. Das wirft der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Tochterunternehmen der deutschen Telekom vor. Für die Ortung der Handys die vermisste Menschen in höchster Lebensgefahr bei sich haben, hatte T-Mobile zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro verlangt. Wolf sah darin eine Hilfsverweigerung und drohte dem Unternehmen für jeden Fall ein Zwangsgeld von 2.500 Euro an.

Die Sprecherin von T-Mobile lenkte gegenüber der Nachrichtenagentur pbd ein: „Wir sind weiter an einer guten Zusammenarbeit interessiert“, sagte Marion Kessing. Es war, wie Wolf es formulierte, „eine jahrelang praktizierte gedeihliche Zusammenarbeit“. Bei Ermittlungen etwa nach Vermissten mit konkreter Suizid-Absicht konnten Kriminalbeamte telefonisch bei T-Mobile anfragen: Wo genau ist das Handy zu orten? Doch das Unternehmen schien sich „der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr“ (O-Ton Wolf) „nicht mehr bewusst zu sein“. In schnödem Kaufmannsdeutsch ließ es wissen, es werde „auf das beim Wettbewerb schon länger praktizierte Faxverfahren mit Premiumrate“ umstellen. Im Klartext: Eins solcher Faxe kostet 30 Euro.

Wolf tobte: „Es ist ein Skandal, das es dem Unternehmen anscheinend mehr um Geld als um Menschenleben geht!“ „Die Anfragen haben stark zugenommen“, begründete Marion Kessing den Zuschlag, der den „Bruchteil“ der Kosten decke. Sie geht davon aus, künftig werde eine Telefax-Anfrage fünf Cent kosten und per Telefax beantwortet. Das wiederum löste Verblüffung im Innenministerium aus: „Wir haben eine Zusage auf die alte Praxis, die schnelle telefonische Hilfe!“ (pbd)

Wir nehmen kein Geld

Ein Herr erzählte mir gerade, er habe Geld vorbeibringen wollen. Während meines Urlaubs. Meine Sekretärin habe das Geld aber nicht angenommen. Dafür müsse er mit mir persönlich einen Termin machen.

Ich überlege, ob ich jemals dreister belogen wurde.

Wer verhält sich sonderbar?

Auch Richter sind nicht allmächtig. Das erlebe ich gerade in einem Strafverfahren. Es geht um eine Schlägerei. Nicht viel passiert. Gegen einen der Beteiligten wurde das Verfahren von einer anderen Abteilung des Amtsgerichts eingestellt. Der Mann war bereit, seinem Kontrahenten, den ich verteidige, ein Schmerzensgeld zahlen.

Nun schloß der Richter in meiner Sache hieraus, dass sich ja auch gegenüber meinem Mandanten eine Einstellung anböte. Vielleicht sogar ganz ohne Auflage? Die Akte ging zur Staatsanwaltschaft. Der dortige Strafverfolger, ein Oberamtsanwalt, sah allerdings keinen Grund für eine Einstellung, weder mit noch ohne Geldbuße. Er sandte die Akte zurück mit dem Hinweis, dass er einer Einstellung nicht zustimmt.

Der Richter versuchte es erneut. Er wies darauf hin, dass sich der andere Beteiligte „sonderbar“ benommen habe. Jedenfalls wolle er meinen Mandanten nicht schlechter behandeln. Hierauf bemerkte der Oberamtsanwalt dünnlippig und aus offensichtlich reicher Berufserfahrung, Beschuldigte verhielten sich nun mal nicht selten sonderbar. Er jedenfalls bestehe er auf einer Hauptverhandlung, um die Sache einem gerechten und vernünftigen Ausgang zuzuführen.

Was wird also passieren? Wir werden uns bei Gericht treffen und Justizressourcen verballern, die für wichtigere Fälle dringend gebraucht werden. Der Richter und ich setzen auf das Gesetz der Wahrscheinlichkeit. Danach hat der betreffende Oberamtsanwalt an diesem Tag nicht gerade bei uns Sitzungsdienst. Mit jedem anderen Vertreter werden wir es nämlich schon richten und uns still fragen: Wer verhält sich hier eigentlich sonderbar?

Gemeinsam träumen

Gerade die Visitenkarte (Postkartenformat) eines Düsseldorfer Anwaltskollegen in die Hand gedrückt bekommen. Auf der Rückseite hat er seine offiziellen Polizeifotos mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft platziert und die rote Schlagzeile:

Angeklagter … ich kenne Deine Alpträume – ich habe sie selbst geträumt.

Auf der Rückseite ein Lebenslauf („Anwalt & Strafverteidiger, Marathonläufer & Fitnesstrainer“) mit etwas Aufklärung:

1996-2002 unschuldig verfolgt als Beschuldigter / Angeklagter in einem Kapitalbetrugsverfahren endet 2002 mit Einstellung ohne Auflagen

Eine Kopie der Karte schicke ich dem Herrn, der mir neulich in einer Mail vorhielt, dieses Blog sei „aggressives Marketing“.

Zwei bis drei Tasten

Den Motorradpolizisten, der neben ihr an der roten Ampel stand, sah die Mandantin nicht. Der Beamte seinerseits beobachtete zwar nicht, wie die Mandantin telefonierte. Aber immerhin sah er genau, dass sie „zwei bis drei Tasten“ auf ihrem Handy drückte.

Anzeige. Bußgeld. Punkt in Flensburg. Deutschland ist wieder ein Stück sicherer geworden.

Der Neue

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Frage zu beantworten, ob eine Ehefrau auch nach der Scheidung Unterhalt verlangen kann, obwohl sie mit einem anderen Mann zusammenlebt. Die Antwort fällt recht deutlich aus:

Nachehelichen Unterhalt kann die Antragstellerin vom früheren Ehemann nicht verlangen. Der Unterhalt muss nach § 1579 Nr. 7 BGB wegen grober Unbilligkeit entfallen. Für den Antragsgegner ist es fürderhin, jedenfalls über die Scheidung hinaus einfach nicht zumutbar, die frühere Gattin weiter zu unterhalten. Denn die hat schon seit mindestens 2 1/4 Jahren einen neuen Mann, mit dem sie eheähnlich zusammenlebt.

Zweieinhalb Jahre eheähnliches Erscheinungsbild reichen aus, um hier eine Unterhaltsverpflichtung unzumutbar erscheinen zu lassen. Es mag zwar richtig sein, dass im Regelfall bei einem kurzfristigen Zusammenleben mit einem neuen Partner Leistungsfähigkeit des
Neuen vorausgesetzt werden muss, wenn der Unterhalt tangiert sein soll. Bei eheähnlicher Verfestigung allerdings ergibt sich die Unzumutbarkeit aus § 1579 Nr. 7 BGB und der Unterhaltsanspruch geht unter ohne jede Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des neuen Partners.

Hier ist der Neue in das Ehehaus der Parteien seit mindestens 2 1/4 Jahren eingezogen. Soweit die Antragsteilerin auf angebliche wirtschaftliche Trennungslinien verwiesen hat, erscheinen die Ausführungen gekünstelt und wenig lebensnah, insbesondere von dem Wunsche getragen, dass der Antragsgegner doch weiter sein Scherflein zu ihrer neuen Verbindung beitragen solle. Gerade das ist aber nicht zumutbar, erst recht nicht, wenn – wie die Antragstellerin anführt – der neue Partner kaum etwas hat und deshalb schon mittelbar vom Antragsgegner mit unterstützt werden sollte.

Abschied vom Verkehrsschild?

Spiegel online berichtet über ein schier unglaubliches Verkehrsexperiment der EU. Sieben Städte und Provinzen bauen alle Verkehrsschilder und Ampeln ab:

Was nach Chaos klingt, folgt in Wahrheit einer Erkenntnis der Verkehrspsychologie: Nur wo alles geordnet ist, kann der Wagenlenker ohne Skrupel Gas geben. Unübersichtliches Terrain dagegen zwingt ihn zu Vorsicht und Behutsamkeit.

Dass so ein mutiger Ansatz ausgerechnet aus Brüssel kommt, finde ich bemerkenswert.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

Nacktkontrolle: Gericht lässt Berufung zu

Ein weiblicher Fußballfan musste sich am 11. März 2005 vor Polizisten in Saarbrücken nackt ausziehen. Die Beamten suchten nach Feuerwerkskörpern, obwohl keine konkreten Umstände belegten, dass die 17-Jährige etwas mit Randale zu tun hatte. Die Polizeiaktion schlug hohe Wellen, denn das Verwaltungsgericht hielt die Maßnahme für rechtmäßig.

Jetzt erreicht mich eine erfreuliche Nachricht. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Das Gericht sieht tatsächliche und rechtliche Probleme, die mit den Parteien in einem noch nicht anberaumten Termin erörtert werden sollen.

(Berichte im law blog: – Die Welt nackt zu Gast bei Freunden; „Erniedrigt und beschmutzt“)

Stumm wie ein Fisch

Wie gehofft, hat das Uraltverfahren ein glückliches Ende genommen. Der einzige Belastungszeuge, wegen anderer Dinge noch bis mindestens 2012 in Haft, verweigerte die Aussage. Auch acht Jahre nach der angeblichen Tat wollte er sich nicht selbst belasten.

So seine Begründung.

Im Jahr 2000 hatte er dem Staatsanwalt noch eine umfassende Aussage angeboten. Wenn dieser ihm die Haft erleichtert. Unter anderem wollte der Zeuge bei der Einschulung seiner Tochter in Magdeburg dabei sein.

Anscheinend hat das alles nicht geklappt. Denn heute blieb der Mann stumm wie ein Fisch, zumindest was die Sache angeht. Aber auch wenn er sich geäußert hätte, wäre er wahrscheinlich nicht glaubwürdig gewesen. Dem damals zuständigen Polizeibeamten rechne ich an, dass er den Wunsch des Zeugen nach einem Deal in der Strafvollstreckung in einer Notiz festgehalten hat. Das ist keineswegs selbstverständlich.

Der, wie immer, humorvolle Richter bedauerte noch, dass meine Vorbereitungen für einen „stundenlangen Schlussvortrag“ vergeblich gewesen seien. Nun ja, zumindest die Urteile zum überlangen Verfahren werde ich sicher bald mal wieder brauchen. Wenn das nächste, längst erledigt geglaubte Schätzchen aus dem Aktenschrank geklaubt wird.

Steinhöfel teilt aus

Ein rauer Ton herrscht mittlerweile zwischen Media-Markt-Anwalt Joachim Steinhöfel und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Steinhöfel geht die Berichterstattung über die Abmahnungen, mit denen er im Auftrag von Media-Märkten Einzelhändler überzieht, massiv an. So hält er den Autor für jemanden, der „sich bei der ,Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung‘ sein Gnadenbrot erschleicht“; weitere Beschimpfungen bitte ich direkt Steinhöfels heutiger Tirade zu entnehmen.

Verbraucherrechtliches fasst den Konflikt zusammen und liefert die interessantesten Zitate.

Rabattfähig

Am 5. November 2001 habe ich mich als Verteidiger in einem Ermittlungsverfahren gemeldet. Am Montag, also nach fünf Jahren, ist Hauptverhandlung. Ich hoffe sicher nicht als einziger, dass die Akte endlich mal geschlossen wird.

Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass meinem Mandanten noch eine Straftat nachgewiesen werden kann, habe ich schon mal ein paar Urteile zur Verfahrensverschleppung durch die Justizbehörden rausgesucht.

Der Rabatt müsste happig sein, denn an sich hätte hier schon im Frühjahr 2002 ein Urteil gesprochen werden können.