Auf Wunsch

Aus einem vierseitigen Flyer der Rheinischen Post („Leser werben Leser“):

Ich bestelle die Zeitung für die Dauer von zunächst 24 Monaten… Die AGB’s für die Lieferung der Zeitung sind Bestandteil dieses Vertrages und werden auf Wunsch zugesandt.

Dazu der Beck Online-Kommentar zum BGB:

Muss allerdings der Kunde selbst tätig werden, um sich Kenntnis von den AGB zu verschaffen, ist ihm die Kenntnisnahme regelmäßig nicht zumutbar. Der Hinweis im Vertrag, dem Vertragspartner werde der Text der AGB auf Wunsch kostenlos zugeschickt, führt mithin nicht zur Einbeziehung der AGB (BGH MDR 1999, 1061).

Es gilt also im Zweifel das Gesetz. Das wird aber natürlich keinen Besteller interessieren. Die AGB der Rheinischen Post sind bestimmt viel kundenfreundlicher als das Gesetz.

Reuiger Minister

Weil er den Antrag des Dormagener Bürgers Franz-Josef Bauers auf Akteneinsicht viel zu lange ignoriert hat, musste Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf kapitulieren.

Bauers hatte auf Auskunft geklagt: Er wollte über Gefahren des Rhein-Hochwassers informiert werden. Inzwischen weiß er aus einem 160 Seiten starken Ministeriumsbericht, dass „mit zunehmender Höhe des Hochwasserscheitels“ auch der mittlere Teil des Niederrheins (Düsseldorf/Dormagen bis etwa zur Einmündung der Ruhr) „überflutet wird“.

Zur Übernahme der Prozeßkosten (von rund 600 Euro) erklärte sich der Minister reuig bereit. Er schrieb dem Verwaltungsgericht, es sei zutreffend, dass der Rechtsstreit überhaupt erst „durch die nicht erfolgte Reaktion auf das Informationsgesuch des Klägers entstanden ist“. (pbd)

Alles verboten

Mal was neues im Abmahnland: Marcel Bartels kriegt nicht nur ein Schreiben von Leuten, die sich auf den Schlips getreten fühlen. Nein, noch vor dem Inhalt des Schreibens findet sich Folgendes:

… in Fettschrift ein Hinweis, dass das Schreiben urheberrechtlich geschützt sei. … Folgerichtig weist die U. GmbH dann auch darauf hin, dass ihr allein die Rechte an der Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung des Schriftsatzes zustehen. Ausdrücklich untersagt ist jegliche Veröffentlichung im Ganzen oder auszugsweise, sowie jegliche öffentliche Zitierung oder Kommentierung.

So so, jedes öffentliche Zitat ist also verboten. Und sogar jeder Kommentar. Wer sich so was ausdenkt, sollte mit drei Jahren Bananenrepublik bestraft werden. Ich hoffe inständig, dass er dafür ausreisen muss.

Ein Kreuz hilft nicht

Ein Verkäufer von Anti-Nazi-Emblemen ist vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden – wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Damit hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass auch das Zeigen durchgestrichener oder verfremdeter Symbole verboten ist, berichtet Focus online.

Es ist doch immer wieder beruhigend, wie punktgenau und präzise sich unsere Justiz gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenstemmt.

Vorbildlich geflüchtet

BILD berichtet, dass Sarah Connor beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigt hat. Außerdem lobt die Zeitung Sarahs „vorbildliches Verhalten“:

Erst telefonierte sie mit der Polizei. „Dann hinterließ sie ihre Telefonnummer unter dem Scheibenwischer.“

Für derart vorbildliches Verhalten gibt es einen Fachbegriff: Unfallflucht.

Nicht mal per Handy

Sehr interessant auch ein Richter, der anrief und sich über die Auskunft meiner Sekretärin wunderte, dass ich während einer Hauptverhandlung nicht übers Handy erreichbar bin. Ob er telefonierende Anwälte in seinen Sitzungen duldet?

Aus den Augenwinkeln

Mein hervorragendes Siemens-Telefon auf dem Schreibtisch ziert immer ein kleiner Klebezettel. Und zwar auf dem roten Lämpchen, das blinkt, wenn jemand in der Zentrale anruft. Irgendwann habe ich gemerkt, dass ich diese Lampe aus den Augenwinkeln beobachte.

Seitdem ich das Lämpchen nicht mehr sehen kann, bin ich ruhiger. Ein klein wenig.

Titel ja, Lehre nein

Unter den Vorständen der 110 wichtigsten Aktiengesellschaften dürfen sich 26 mit dem Titel „Honorarprofessor“ schmücken. Wie ernst es ihnen mit der Lehre ist, hat Capital ermittelt.

Ganze sieben Honorarprofessoren sind „sehr häufig“ an ihrer Hochschule präsent. Als „gering“ wurde dagegen das Engagement eines Südzucker-Managers eingestuft. Er führt im nächsten Semester seine Studenten lediglich übers Betriebsgelände.

Preislöcher

Wenn der ohnehin schon günstige Flugpreis für eine Fernstrecke noch mal um 120 € sinkt, heißt es natürlich zuschlagen. Danach verwundert zur Kenntnis nehmen, dass der Preis Minuten nach der Buchung wieder um 120 € steigt. Und sich freuen, dass zwischenzeitlich die Buchungsbestätitung eingetroffen ist – mit dem niedrigeren Preis.

Ich habe die Ticketkäuferin erst mal beruhigt. Anfechtung ist ein heikles Thema. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein großes Reiseportal Vertippser in diesem Umfang auf die Kunden abwälzen und eine entsprechende Diskussion riskieren würde. Wenn es überhaupt ein Irrtum war.

In Asien geht’s weiter

BenQ Deutschland wird der Geldhahn abgedreht. 3000 Arbeitsplätze sind in akuter Gefahr. Zumindest in Deutschland, denn, so die Süddeutsche Zeitung:

BenQ will das Geschäft mit Handys der Marke BenQ-Siemens laut Mitteilung aus Asien heraus fortführen.

Sicher eine hervorragende Chance, über Heuschrecken aus Taiwan zu schimpfen. Und die Ursachen für solche Desaster unter den Teppich zu kehren.

Nachtrag: Abwrackprämie (manager-magazin)

Wir machen Videos

Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal informiert mich darüber, dass der Verkehrsdienst Mettmann nicht in der Lage ist, das Video von einem vermeintlichen Verkehrsverstoß auf eine CD zu überspielen. Den Rohling hatte ich, wie eigentlich immer, gleich dem Akteneinsichtsgesuch beigefügt.

Jetzt soll ich eine Videokassette (!) einschicken. Das mache ich ja. Irgendwo fliegen sicher noch ein paar alte Kassetten rum, und sei es in uralten Bußgeldakten. Allerdings stellt sich die Frage, wie ich mir den Film ansehen kann. Ich glaube, ich kenne niemanden, der noch einen Videorekorder im Wohnzimmer stehen hat.

Aber immerhin macht das Hoffnung. Vielleicht ist die Messtechnik ja auch so verstaubt wie die Dokumentation. Dann könnte es womöglich zu einem Sachverständigengutachten reichen.

Ganz ohne Moslems

„In der Folge ,Schablonen der Gewalt‘ entdeckt das Raumschiff Enterprise einen Planeten, auf dem ein Historiker von der Erde ein Naziregime errichtet hat, weil es für ihn ,eines der effizientesten Systeme war, das die Erde je gesehen hat‘. Und obwohl er am Ende seinen Fehler einsieht und das Führerprinzip verurteilt, wurde die Folge noch nie im deutschen Free-TV ausgestrahlt.“

P.M. History, Per Anhalter durch die Geschichte, Heft 10/ 2006, S. 34

Die Sorgen der Leute

Wuppertal. Da ich keine Lust auf Kantinengespräche hatte, bin ich rüber ins Wicküler Center. Im Foyer-Café Dahlmann besteht heute jede Menge Gesprächsbedarf.

Links erzählt ein Mann seinem Kollegen die aktuellen Sorgen; er kann den Unterhalt für die getrennt lebende Ehefrau nicht mehr zahlen. Rechts diskutieren Mitarbeiter vom Wal Mart, ob die Übernahme durch die Metro ein Betriebsübergang ist oder nicht. Allgemein herrscht die Meinung vor, dass die Geschäftsführung ja wohl kaum lügen wird. Also stimmt es, wenn sie sagt, der Verkauf sei kein Betriebsübergang und deshalb könne man sich gegen die Kündigung nicht wehren…

Das sind die Sorgen der Leute. Mein Mandant hat noch ganz andere. Die Staatsanwältin hat gerade zwölfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Ich werde dem Gericht gleich erklären, warum sie mindestens vier Jahre überzieht.

Keine Pointe

Ein Rotlichtverstoß auf dem Weg zum Bewerbungsgespräch. Welches erfolgreich war. Ich überlege gerade, ob das ein Schwank ist, mit dem man einen Bußgeldrichter so erheitern kann, dass er unter die Punktegrenze geht.

Irgendwie fehlt mir noch die Pointe. Mir fällt nichts ein außer „verminderte Schuldfähigkeit, höhöhö“.