Vetter, der Betrüger

Nachdem der Gerichtsvollzieher bei der früheren Mandantin geklingelt hat, war ich ihr dann auch mal einen Anruf wert. Allerdings ging es nicht um die Frage, ob und wann sie den Vollstreckungsbescheid bezahlen möchte, den wir über unsere (restlichen) Gebühren erwirkt haben. Nein, über Teilzahlung wollte sie nicht verhandeln.

Betrüger, schleuderte sie mir entgegen. Anwaltskammer. Und noch so einiges. Denn sie habe den Rechnungsbetrag schon damals an uns überwiesen. Sie sei also schuldenfrei. Jedenfalls uns gegenüber. Ganz frisch ist die Geschichte allerdings nicht. Sie hat mir schon mal Kopien ausgefüllter Überweisungsträger geschickt. Die sind sogar von ihrer Bank abgestempelt. Jedoch ist keine der Zahlungen bei uns eingegangen. (Wahrscheinlich, weil ihr Konto nicht gedeckt war.)

Ich habe auch heute noch mal versucht, ihr das zu erklären. Und sie – zum wievielten Mal eigentlich? – aufgefordert, mir die Kontoauszüge mit der Abbuchung zu zeigen. Damit ließe sich zumindest belegen, dass das Geld von ihrem Konto runterging. Wohin, wäre dann wohl auch noch zu klären. Darauf kriege ich nur zu hören, das sei nicht ihr Problem.

Meines aber auch nicht. Ich habe sie also gebeten, künftig mit dem Gerichtsvollzieher zu verhandeln. Wenn er kein Beamter wäre, würde ich ihm ein TrinkSchmerzensgeld schicken.

Hello

USA erklärt:

Amerikaner melden sich als Privatpersonen am Telefon nicht mit ihrem Namen, sondern mit Hello. Es ist Sache des Anrufers, nicht des Angerufenen, sich zu identifizieren. Auf Deutsche wirken die ersten zwei Sätze eines solchen Gespräches merkwürdig distanziert und formell. Amerikaner sehen dagegen nicht ein, warum sie irgendwelchen Fremden ihren Namen nennen sollen – Freunde erkennen sich an der Stimme.

Drei Monate

Ich hatte eine Mandantin hier, die war wegen Urkundenfälschung zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte einen gestohlenen und manipulierten Pass vorgelegt, um sich in einem Bordell einzumieten.

Beiläufig erzählte sie mir, dass sie nach unserer Besprechung jetzt wieder dorthin fährt. Die drei Monate seien ja jetzt um. Ich habe ihr dann eingehend den Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Bewährungszeit erläutert. Soweit ich mich erinnere, habe ich das aber auch schon mal nach der Hauptverhandlung getan.

Ob meine Worte was an ihren Reiseplänen ändern, habe ich lieber gar nicht gefragt.

Vom Kommissar zur Nummer

Auf einem Briefbogen der Hamburger Polizei suche ich vergebens nach dem Dienstgrad des Beamten. Sowohl unter Sachbearbeiter im Briefkopf als auch bei der Unterschrift steht Folgendes:

Winkowski, PP000270xx

Fehlt eigentlich nur noch der Barcode an strategisch günstiger Stelle.

Verdacht gegen Anwalt

Gegen einen früheren Anwalt von Tatjana Gsell wird wegen Diebstahls ermittelt. Bei einem Praktikanten des Anwalts soll eine Uhr gefunden worden sein, welche bei dem vorgetäuschten Überfall auf das Haus des Schönheitschirurgen Gsell angeblich gestohlen worden war, berichtet das Hamburger Abendblatt.

Von wem der Anwalt die Uhr entwendet oder erhalten haben könnte, wird leider nicht erwähnt.

(Link gefunden in der Handakte)

Nachtrag: Weitere (und andere) Details in der Welt

Geht seinen Gang

Nach Auskünften der spanischen Behörden soll jetzt bekannt sein, wer den Deutschen Khaled El-Masri 2004 entführt hat. Die CIA-Agenten sollen am Tag vor der Entführung auf Mallorca gelandet sein und dort übernachtet haben.

Politiker kritisieren laut Süddeutscher Zeitung bereits, dass die deutsche Justiz mit Haftbefehlen gegen die Entführer zögert. Ich dagegen nehme an, alles geht seinen geordneten Gang. Der ist halt nicht immer flott.

Außerdem, wer würde es wagen, bei einer deutschen Ermittlungsbehörde hinter den Kulissen die Muskeln spielen zu lassen? Das ist ja wohl eine absonderliche Vorstellung.

Geschützte Räume

Erstmals habe ich es mit dem neuen Paparazzi-Paragrafen zu tun. Promis und ausgebuffte Fotografen spielen allerdings keine Rolle, sondern eine nette Familie und ein kleingeistiger Nachbar, der gerne mal das Geschehen im Garten filmt.

Stichwort Garten: Auch der kann ein „besonders geschützter Raum“ im Sinne der Vorschrift sein. Allerdings muss dann ein besonderer Schutz vorhanden sein, der sich gegen den Einblick richtet (Tröndle/Fischer, StGB, 201a Rdnr. 8). Ist eine Hecke jetzt eine Zier oder ein Sichtschutz? Wie dicht muss die Hecke sein? Macht man die Schutzfunktion an der objektiven Tauglichkeit fest? Oder am Willen dessen, der die Hecke gepflanzt hat? Und was ist, wenn nicht durch die Hecke gefilmt wird, sondern zum Beispiel aus einem oberen Stockwerk des zum Garten gehörenden Hauses?

Alles klar? Auch der Kommentar versteht die Logik des Gesetzes nicht so recht:

Die Wände eines ärztlichen Behandlungszimmers dienen zwar auch dem Sichtschutz; sie tun dies aber nicht mehr oder vorrangiger als die Wände eines Büros, eines Kassenraums oder einer Polizeistation. Der Umkleideraum eines Fußballvereins dient gewiss nicht mehr dem Sichtschutz als die Stellwände in einem Großraumbüro oder die Vorhänge in einem Bahnabteil.

Solicitor

Ich habe einem Mandanten einen Anwalt in London besorgt.

„Na, da hoffe ich mal“, sagt er, „dass die Preispolitik dort moderater ist.“

Ich wünsche gutes Erwachen.

Schulterzucken reicht nicht

Das Schulterzucken am Schalter hat wohl auch der Rechtsabteilung der Bank nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss sich mein Mandant nicht, wie zunächst von seiner Kundenbetreuerin vorgeschlagen, an den Nachbarn halten, der sich mit gefälschten Überweisungen an seinem Girokonto bedient hat.

Der Erstattungsbetrag ging heute auf unserem Konto ein. Die Anwaltskosten auch.

Polizist wehrt sich gegen Blutprobe

Von Eberhard Ph. Liliensiek

Sicherheit geht vor. Erst recht bei der Polizei. Deswegen müssen sich alle Beamtinnen und Beamte, die ein Dienstfahrzeug führen, regelmäßig auf ihre Tauglichkeit dazu untersuchen lassen – so regelt es ein Erlass des Innenministeriums. Der war im Polizeipräsidium Duisburg um eine Verfügung ergänzt worden, die generell Entnahmen von Blutproben vorschreibt. Mit seiner (Ver-)Weigerung zog ein Kriminalbeamter vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Dort machte der Polizeiarzt Reinhard Vorhold eine Aussage, die die Klage des Beamten kippen könnte. Denn laut Innenministerium liegt es gerade im Ermessen des Mediziners, ob er für sein jeweiliges Gutachten auch die Blutwerte sehen will. Vorhold sagte, Krankheiten wie Diabetes oder Alkoholsucht könnten nur durch eine Blutprobe ausgeschlossen werden.

„Damit wird generell unterstellt,“ konterte der Beamte, „dass jemand womöglich alkoholkrank ist“. Der Polizeipräsident verbot ihm prompt, auch nur noch ein Dienstfahrzeug zu führen. Mit seiner Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht fordert der Kriminalbeamte – der auch NRW-Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist – „nur im Einzelfall“ und wenn „konkrete Tatsachen“ vorliegen, dürfe eine Blutprobe entnommen werden. Alles andere verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Er glaubt selbst, das Gericht werde gegen ihn entscheiden, aber zugleich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster zulassen. Denn die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe einerseits durchblicken lassen, dass die Anordnung einer Blutprobentnahme im Ermessen der Polizeiärzte liege – andererseits aber eine landesweite Regelung des Innenministeriums fehle. Das Gericht will innerhalb der nächsten zwei Wochen sein Urteil verkünden. (pbd)