Behördliche Umwege

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wuppertal ist wahrlich originell: Sie hat eine wundersame Methode entwickelt, mit der sie die Medien informiert. Per Telefax wird den Redaktionen ein Schreiben übermittelt. Und in dem steht dann, dass es eine Pressemitteilung der Behörde gibt, die aber nur auf der Internetseite „www.sta-wuppertal.nrw.de“ veröffentlicht worden ist. Warum sie, die Pressemitteilung, nicht auch gleich per Telefax kommt, ist wohl nur einem bewährten Motto zu verdanken: Warum einfach, wenn es doch auch umständlich geht. (pbd)

Ja, des san d’Bullen

Polizisten dürfen manchmal Bullen genannt werden. Sonst könnte es ja zum Beispiel nicht den „Bullen aus Tölz“ geben. Unter anderem dieses Argument hat jetzt einer Frau in Bayern eine Verurteilung wegen Beamtenbeleidigung erspart. Die Familie der Betroffenen hatte in aller Frühe Polizeibesuch. Auf die Frage ihrer Tochter: „San des d’Bullen?“ antwortete die verschlafene Frau im Angesicht der Ordnungshüter: „Ja, des san d’Bullen“.

Das Landgericht Regensburg kam zu dem Ergebnis, dass die Frau die Polizisten gar nicht beleidigen wollte; sie hatte also gar keinen Vorsatz. Außerdem sei der Begriff „Bulle“ in Bayern in der Umgangssprache gebräuchlich.

(Bayerischer Rundfunk / Quelle des Links)

Offenes WLAN: Betreiber haftet

Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in einem gewissen Umkreis jeder nutzen, ließen die Richter nicht gelten:

Die Verwendung einer ungeschützten WLAN-Verbindung für den Zugang ins Internet birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von – unbekannten – Dritten, die die ungeschützte Verbindung nutzen, solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen. Rechtlich und tatsächlich sind die Antragsgegner in die Lage versetzt gewesen, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der streitgegenständlichen Rechtsverletzung zu treffen.

Link zum Urteil

Windige Geschäfte mit der Sicherheit

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat „tatsächliche“ Anhaltspunkte für Straftaten rund um die Sicherheit am Flughafen: Verantwortliche eines Essener „Security“-Dienstes sollen ihrem Auftraggeber, der Bundespolizei, zu hohe Abrechnungen mit zu vielen Arbeitsstunden ihres Durchsuchungspersonals vorgelegt und damit um einen noch unbekannten Betrag geschädigt haben. Diese Ermittlungen bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg.

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Richter vermindert schuldfähig

Ein Richter aus Halle hat es jetzt amtlich: Er ist alkoholkrank und damit nur vermindert schuldfähig. Mit dieser Diagnose kam er bei einem Verkehrsdelikt glimpflich davon. Allerdings ist er jetzt auch vom Dienst suspendiert, wenn auch unter Fortzahlung seiner Bezüge. Das berichtet mdr.de.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

Telekopie und Einschreiben

„Vorab per Telekopie und per Einschreiben / Rückschein“.

Das ist anscheinend die neue Taktik der Großkanzleien. Den Aufwand mit einer Akte so hochtreiben, dass man die Lust verliert.

Und ich maile immer ganz salopp an seine Assisteuse.

Ohne Regeln

Ich habe gerade eine Beratung mit einer Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Dabei fiel mir ein, dass es seit dem 1. Juli 2006 ja gar keine festen Gebühren für Beratungen mehr gibt. Es muss alles frei vereinbart werden.

Mist, vielleicht hätte ich mit dem Mandanten auf 600 € pauschal einigen sollen. Das war aber leider nicht der Fall. Außerdem würde die Versicherung wahrscheinlich sowieso gleich bei der Anwaltskammer petzen.

Also habe ich einfach nach den alten Sätzen abgerechnet, „in entsprechender Anwendung“. Ist nicht sonderlich orginell. Aber ich hoffe, dass die Versicherung jetzt nicht auch noch eine Diskussion vom Zaun bricht, ob knapp 70 € in Ordnung gehen.

Neuer Markt

Warum sollten Anwälte sich über die Lockerung des Rechtsberatungsgesetzes freuen? Oder ihr zumindest lethargisch gegenüberstehen, so wie ich:

Jedenfalls jene Abgeordneten, die sich als Rechtsanwälte betätigen, scheinen wenig Sorge zu haben, was diese Neuerungen angeht. Im Gegenteil: Sie gehen sogar fest davon aus, daß sie sich in absehbarer Zeit über mehr Mandate freuen werden, weil es durch falsche Ratschläge zu Regreßforderungen gegen derartige Dienstleister käme.

Eine interessante Betrachtung bei Sartorienfelder.

Quittung für nix

15.000 € in bar erhalten.

Datum, Unterschrift.

Nach etlichen Monaten behauptet der Gegner, er habe aber nur 7.500 € erhalten. Deshalb seien noch 7.500 € offen. Diesen Betrag klagt er ein.

So was kann er nur verlieren? Eine einfache Sache?

Nicht, wenn Juristen das Ganze sezieren. Der Kläger bietet eine Armada von Zeugen auf. Die sollen bestätigen, dass er zwar für den höheren Betrag unterschrieben, aber trotzdem weniger Geld erhalten hat.

Sicher, sagt die Richterin. So eine Urkunde hat erst mal einen gewissen Beweiswert. Aber den könne man halt auch erschüttern. Eben durch die Behauptung, es sei tatsächlich nicht alles gezahlt worden. Und dann müssten wohl die Zeugen gehört werden. Auch im Interesse der Wahrheitsfindung, weil ja eine Seite offensichtlich lügt.

Nun werden also die Zeugen vernommen. Mir bleiben zwei Dinge:

1. der Trost, dass mein Mandant wenigstens auch zwei Zeugen hat, die bei der Geldübergabe dabei waren. Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird der Beweiswert der Urkunde halt im Zweifel nicht erschüttert sein;

2. die Empfehlung, überhaupt nicht mehr bar zu zahlen. Oder jedenfalls mehr Zeugen mitzubringen als die andere Seite. Und eine Videokamera. Obwohl, wer weiß was passiert, wenn man Juristen die Möglichkeiten von Photoshop erklärt.

Meine Blondine

Blogger sind doof. Und destruktiv. Schon seit längerem nutze ich zum Beispiel den einmaligen Service des AMK Onlineservice. Für 19 € im Jahr beantwortet mir die Blondine in der Mitte alle rechtlichen Fragen. Keine weiteren Kosten!

Für mich als Anwalt ist das natürlich eine grandiose Sache. Ich leite Mandantenanfragen einfach an den Service weiter, kopiere die Antworten ungelesen in meinen Briefbogen und berechne ein Mehrfaches der Jahresgebühr – natürlich pro erteilter Antwort. Das ist Outsourcing 2.0.

Und jetzt kommen diese Blogger daher und hängen den Service an die große Glocke. Die Andere Ansicht lässt sich erklären, warum nach geltendem Recht nur Anwälte Rechtsberatung betreiben dürfen. Das ist ja wohl mal großes Kino, aber auch richtig fies.

Der Kollege Schnee-Gronauer treibt es auf die Spitze. Er fingiert nicht nur eine Anfrage, sondern findet darin auch noch gravierende Fehler. Das Ganze mündet dann schließlich in einem erfrischenden Schriftwechsel.

Muss ich jetzt wieder selbst denken? Und wieso kriege ich schon wieder sieben Briefe von meiner Haftpflichtversicherung?

Unterkühlt

Bei der Auxilia Rechtsschutzversicherung pflegt man den unterkühlten Ton:

„Wir bitten Sie, das Urteil des BGH IV ZR 135/04, welches unter www.bundesgerichtshof.de einzusehen und insoweit selbsterklärend ist, in Augenschein zu nehmen.“

Soweit das komplette Schreiben.

Alle Kosten

Bei Bußgeldsachen übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Verfahrenskosten. Dazu gehören auch alle Zustellungsgebühren und eventuelle Gerichtskosten.

Darüber hat sich mein Mandant fast noch mehr gefreut als über den Umstand, dass der Richter sich hat erweichen lassen und das Bußgeld von 60 auf 35 Euro senkte. Wodurch das Punktekonto in Flensburg sauber bleibt.

Einszwanzig

Normalerweise hat man doch das Gefühl, Innenstädte bestehen nur noch aus Internetcafés. Aber wenn ich mal mein Notebook vergesse und einszwanzig Zeit habe, ist keines zu finden. Zumindest nicht auf der endlos langen Hauptstraße in Langenfeld/Rheinland.

Habe dann im Cafè Biedermeier (Symbolname) gesessen und Computer Bild gelesen.

Millionen in bar

Die Verdachtsanzeige eines Aachener Geldinstitutes hat Ermittlern des Landeskriminalamtes (LKA) zu einem schnellen Erfolg verholfen: Innerhalb von nur vier Tagen nahmen sie drei mutmaßliche Betrüger fest und stellten 2,5 Millionen Euro sicher.

Das Geld hatte ein Anleger aus Österreich auf das Konto des 71-jährigen Peter B. überwiesen, der es auch bar ausbezahlt bekommen sollte. Doch B., der 46-jährige Rainer G. und der 49-jährige schweizer Staatsangehörigen Simon S. stehen im Verdacht des groß angelegten Betruges. Sie sollen eine bislang unbekannte Anzahl von Geldanlegern zu „Vorausgebührenzahlungen“ bewegt haben.

Mit diesen Summen wurden angeblich Projekte in Millionenhöhe (Bau von Windkraftanlagen oder Kreuzfahrtschiffen) finanziert. Tatsächlich kassierten die Täter, erbrachten aber nie eine Gegenleistung. Ein Richter schickte das Trio in Untersuchungshaft. Nach dem Geldwäschegesetz ist das LKA für ganz Nordrhein-Westfalen die zentrale Stelle zur Erstattung von Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der Geldinstitute und Versicherungen. Im vorigen Jahr wurden 1810 Verdachtsfälle gemeldet – im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits 1093. (pbd)