Unfairer Prozess in Belgien

Welche unterschiedlichen rechtsstaatlichen Vorstellungen auch innerhalb der Europäischen Union gelten, belegt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Die Richter erklären die Auslieferung eines Franzosen nach Belgien für unzulässig.

Nach Meinung des OLG entspricht das Urteil eines belgischen Strafgerichts, das Grundlage für die Auslieferung sein soll, nicht rechtsstaatlichen Anforderungen. Grund: In Belgien können Beschuldigte auch verurteilt werden, ohne dass sie überhaupt vom Verfahren wissen und sich wirksam verteidigen können.

(Link gefunden in der Handakte)

Promotion am Rande der Autobahn

Der SPD-Bürgermeisterkandidat von Stadtoldendorf (Kreis Holzminden) hat 15.000 Euro für einen Doktortitel gezahlt. „Eigene Textbeiträge“ zur Doktorarbeit hat er nach eigenen Angaben nicht geleistet. Trotzdem will er erst „jetzt“ erfahren haben, dass er einem Betrüger aufgesessen ist, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung.

Den Politiker machte nicht mal stutzig, dass ihm seine Promotionsurkunde an einer Autobahnraststätte übergeben worden ist. Schlauer geworden, muss der Bürgermeisterkandidat jetzt darüber nachdenken, ob er einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Titelmissbrauchs akzeptiert.

Nicht zur Hand

Heute bedauerte ein Richter, dass er gerade ein paar Unterlagen nicht zur Hand hat:

In meinem Dienstzimmer sind einige Aktenberge zusammengebrochen. An die Sachen kam ich vor der Verhandlung nicht mehr dran.

Vodafone-Urteil verbietet auch Kartensperrung

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden auch AGB genannt, sind aber besser bekannt als „das Kleingedruckte“ in einem Vertrag. Und darin steht bislang für die rund 14,7 Millionen Prepaid-Kunden des Düsseldorfer Mobilfunkanbieters Vodafone, ein Restguthaben werde nicht erstattet. Diese Klausel hat gestern das Landgericht Düsseldorf gekippt. Was zunächst nur für Vodafone-Kunden gilt, dürfte in der übrigen Mobilfunk-Kundschaft helle Freude auslösen. Denn das Urteil (AZ 12 O 458/05) verbietet auch eine AGB, die nach Ablauf bestimmter Fristen eine endgültige Sperrung der Prepaid-Karte vorsieht.

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Um nur einige zu nennen

Tätigkeitsbeschreibung auf der Homepage einer Anwaltskanzlei:

Neben den traditionellen Feldern der Juristerei (Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht) bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung auf einer Vielzahl von Spezialgebieten, auf denen wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen würden. Einige unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei: Strafverteidigung, Vertragsrecht, Markenrecht, Internetrecht, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht (copyright), Steuerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Zwangsvollstreckung, privates und öffentliches Baurecht, Handelsvertreterrecht … um nur einige zu nennen.

Zahl der Anwälte: zwei.

Handy-Razzia: Schüler müssen büßen

Die Handy-Razzia an einer bayerischen Schule hat strafrechtliche Konsequenzen. Eine Jugendrichterin in Sonthofen machte Schülern Auflagen. Die Jugendlichen müssen gemeinnützige Arbeit leisten und Aufsätze über ihre „Motive“ schreiben. Außerdem werden ihre Handys eingezogen.

Welchen Straftatbestand die Schüler verwirklicht haben sollen, ist dem Bericht der Rheinischen Post leider nicht zu entnehmen.

(Danke an Sannie für den Link)

Dann kam er wieder

Eigentlich hatte ich mich heute auf einen langen Verhandlungstag eingestellt. Doch nach einer halben Stunde ging die Tür auf, ein Wachtmeister trat ein. Er ging zielstrebig zum Staatsanwalt und flüsterte diesem etwas zu. Der Staatsanwalt bat um fünf bis zehn Minuten Pause und verschwand mit dem Wachtmeister.

Bei mir schrillten die Alarmglocken. Wurde da die Verhaftung meines Mandanten vorbereitet? Wenn ja, hätte ich dieses allzu offensichtliche Vorgehen doch als indirekte Beleidigung aufgefasst. Nun ja, mein Mandant ist zum Glück einer von der ruhigen Sorte. Er kennt die Risiken und wir waren beide der Meinung, dass Haftprüfung und Beschwerden allemal aussichtsreicher wären als eine Flucht.

Nach zehn Minuten kam der Staatsanwalt wieder. Ohne Wachtmeiser. Er sprach kurz mit der Vorsitzenden Richterin. Nach dem Gespräch eilte die Richterin davon. Nach einer knappen Viertelstunde kam sie wieder und sagte lediglich, dass sie die Sitzung abbrechen muss.

Nun ja, ich habe einiges zu den Hintergründen gehört. Aber da man in so heiklen Sachen fairerweise nur geprüfte Fakten berichten sollte, überlasse ich die Schilderung der Düsseldorfer Lokalpresse. Der Umstand, dass die Journalisten in einer für sie unergiebigen Wirtschaftsstrafsache von Anfang an zahlreich vertreten waren und geduldig ausharrten, hatte mich von Anfang stutzig gemacht.

Ein Wachtmeister sagte zwischen Tür und Angel noch, so was habe es ja noch nie gegeben. Wir dürfen also gespannt sein.

Gäfgen-Stiftung sittenwidrig

Aus der Stiftung des verurteilten Kindesmörders Magnus Gäfgen wird vorerst nichts werden. Die Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz verbietet das Projekt, mit dem Gäfgen misshandelten Kindern und Jugendlichen helfen wollte, berichtet Spiegel online.

Die Kontrollbehörde stuft die Stiftung als sittenwidrig ein, sie verletzte das Anstandsgefühl und die guten Sitten. Kritiker haben schon geäußert, Gäfgen und sein an der Stiftung mitarbeitender Anwalt seien ohnehin nur auf Publicity aus.

Blog eines künftigen Ex-Redakteurs

Während die neue Chefin – sicherlich mit Grund – derzeit öffentlich schweigt, melden sich eben die (künftigen) Berufsblogger zu Wort: WAZsolls? verspricht Insiderberichte eines noch anonymen Redakteurs aus Essen über den Schwenk des Zeitungskonzerns in Richtung Internet.

Bislang kommt die neue Chefin gar nicht so schlecht weg. Auch wenn anonyme Insiderblogs sicher nicht in ihrem Konzept auftauchen.

Noch was: Wenn der Insider so weiter schreibt, ist er ohnehin bald Ex-Redakteur. Und zwar völlig zu Recht. Ich brauche dann endlich nicht mehr dieses Stewardessen-Beispiel aus Amerika zu bemühen, wenn ich in einem Interview zu Risiken und Nebenwirkungen des eigenen Blogs gefragt werde.

Forenhaftung wieder entschärft?

Das Oberlandesgericht Hamburg hat das „Heise-Urteil“ des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber „konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.

Das Landgericht Hamburg war in seinem Urteil erster Instanz weiter gegangen. Es hatte Foren als gefährliche Einrichtungen angesehen und dem Forenbetreiber eine umfassende Kontrollpflicht auferlegt; diese ist allerdings schwerlich mit dem Gesetz zu vereinbaren. Es gibt mittlerweile auch Urteile, etwa vom Oberlandesgericht Düsseldorf, welche den Forenbetreiber weniger streng in die Pflicht nehmen.

Näheres bei heise online.

(Danke an Dominik Boecker für den Link)

Nach Stunden

Oh, Gott. (Hier aber jetzt bitte nicht die Diskussion im Madonna-Artikel wiederholen.) Ich habe gerade gesehen, welche unanständige Summe ein Mandant aus den Aktienoptionen bei seinem Arbeitgeber erlöst hat. Da war mein Vorschlag, nach Stunden abzurechnen, wirklich selbstlos. Um nicht zu sagen blöd.

Ich schlage jetzt den Kopf ein paarmal auf den Schreibtisch, dann geht’s schon wieder.