Das treffende Wort

In zwei Punkten hat tagesschau.de Recht: Die Diskussion, ob es der Blog heißt oder das Blog, ist alt. Und sie wurde hart geführt.

Die Duden-Redaktion hat sich für das Blog entschieden. Der Blog ist aber auch möglich. Ich finde die Lösung gut. Der law blog klingt in meinen Ohren besser.

Aber, liebe Tagesschau, muss man streitbare Mitglieder der das-Fraktion wirklich als „altstalinistisch“ abkanzeln? Bei der Suche nach dem treffenden Wort hätte Duden übrigens gerne geholfen – hiermit.

(Link gefunden bei Hokey)

Radarblitz: Der Staat haftet nicht

Wer wegen eines Radarblitzes das Steuer verrreißt, kann den Staat nicht für eventuelle Unfallschäden haftbar machen, berichtet Spiegel online. Der Blitz sei so kurz, dass das Auge nicht geblendet wird.

Auch die Verantwortung für eine Schreckreaktion soll allein beim Autofahrer liegen. Begründung: Autofahrer müssen ständig mit plötzlichen Störungen rechnen.

(Danke an Erik Schmidt für den Link)

Blog-Business

turi2.de, ein Medienweblog, veröffentlicht ab sofort Anzeigen:

Der Anzeigenkunde entscheidet zwei Wochen nach der Anzeigenschaltung, ob und wieviel er für die Anzeige zahlen will.

Der Anzeigenkunde überweist den von ihm als angemessen erachteten Betrag auf das Konto Nr. 1001 048 437 bei der Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20).

Ich habe es mehrfach gelesen. Steht wirklich so da.

Abmahnen. Klagen. Kassieren

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liest sich wie eine ABM für Juristen. Auszug:

§ 21 Ansprüche

(1) Der Benachteiligte kann bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot unbeschadet weiterer Ansprüche die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

(2) Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Benachteiligende die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

(3) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.

(4) Auf eine Vereinbarung, die von dem Benachteiligungsverbot abweicht, kann sich der Benachteiligende nicht berufen.

(5) Ein Anspruch nach den Absätzen 1 und 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn der Benachteiligte ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

§ 22 Beweislast

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

(1) Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 wahrnehmen. Die Befugnisse nach den Absätzen 2 bis 4 stehen ihnen zu, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus mindestens sieben Verbänden bilden.

(2) Antidiskriminierungsverbände sind befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte und Anwältinnen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Verfahrensordnungen, insbesondere diejenigen, nach denen Beiständen weiterer Vortrag untersagt werden kann, unberührt.

(3) Antidiskriminierungsverbänden ist im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet.

(4) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.

Also, jetzt aber schnell hilfreiche Verbände aus dem Boden stampfen. Abmahnen. Klagen. Kassieren. Ups, ich meine natürlich: die Welt verbessern.

(Komplettes Gesetz)

Kotze oder Grütze

Die Welt beleuchtet in einem Report die Geschäfte der Medienanwälte:

Im Kielwasser des umstrittenen „Caroline-Urteils“ vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das die Berichterstattung über die Prinzessin von Hannover ausschließlich dann gestattet, wenn sie in offizieller Mission auftritt, setzen Anwälte einen immer umfassenderen Persönlichkeitsschutz für ihre Mandaten durch – nicht nur für prominente Medienfiguren, sondern auch für Wirtschaftskriminelle, Stasi-Schergen und Mordangeklagte.

Möglich wird das auch durch die Rechtsprechung einiger Pressekammern. Vor allem die Landgerichte in Berlin und Hamburg haben ein großes Herz für vermeintliche Presseopfer.

(Link gefunden in der Handakte)

Aktuelle Unterlagen

Das Verwaltungsgericht teilt mit, dass über eine Klage „nunmehr alsbald“ entschieden werden soll. Ich soll noch einmal aktuelle Gehaltsnachweise meines Mandanten einreichen, damit man sich ein aktuelles Bild darüber machen kann, ob er wirklich den Unterhalt seiner Familie sicherstellen kann. Es geht darum, ob Frau und Kind aus dem Ausland nachziehen dürfen.

Dass das Gericht aktuelle Unterlagen sehen möchte, scheint mir nachvollziehbar. Immerhin datiert die Klage vom April 2004. Seitdem ist nichts passiert.

Temporary

Der Besitz von Kinderpornografie ist strafbar. Allerdings muss der Täter schon vorsätzlich handeln. Heute führte ich im Gericht eine längere Diskussion darüber, ob der Ordner auf der Festplatte, in dem die Bilder gefunden wurden, ein Indiz gegen den Vorsatz sein kann.

Der Ordner hieß c:/windows/temporary_internet_files/content_ies.

Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.

Die Fensterbohrer

Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) haben schon vor drei Monaten eine siebenköpfige Éinbrecherbande festgenommen, deren Angehörige unangemeldet in Frankfurt am Main lebten und von dort aus in Hessen und Nordrhein-Westfalen über 160 Straftaten begangen haben sollen. Das teilte jetzt das LKA aus Anlaß des bevorstehenden Prozesses mit.

„Die Bande hatte sich auf Einbrüche in Einfamilienhäuser zur Nachtzeit spezialisiert“, erläuterte Kriminaloberrat Roland Wolff. Dazu hatten sich die Tatverdächtigen in Hotels der Kreise Neuss, im Rhein-Sieg, in Bonn und Viersen eingemietet. Die Täter durchbohrten immer Rahmen von Fenstern und Türen, die sie dann mit einer Schlinge öffneten.

Staatsanwalt Johannes Mocken bestätigte der Nachrichtenagentur pbd auf Anfrage, gegen drei Angehörige der „Fensterbohrerbande“ sei Anklage vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben worden. Einer bestreite die Taten, die beiden anderen schwiegen. Zu den Beweismitteln gehörten aber viele gesicherte DNA-Analysen. (pbd)

Verbrechen und Vergehen

„Um 11.40 Uhr geht es weiter. Mit der Urteilsverkündung.“

Es waren alle pünktlich da. Nur die Staatsanwältin nicht. Die weile, merkte ein Gerichtsreporter an, noch in der Katine. Um 11.45 Uhr schickte der Richter die Protokollführerin in die Kantine, um die Staatsanwältin zu holen. Kaum war die Protokollführerin weg, kam die Staatsanwältin zur Türe rein. Um 11.50 Uhr war auch die Protokollführerin wieder da.

Wo ich schon beim Petzen bin: Die Staatsanwältin parkt auf dem Anwaltsparkplatz.

Aber ihr Plädoyer war fair, da kann man nichts sagen.

Brummbär ist ein Hamster

Die junge Welt hat den Chefredakteur der Titanic interviewt. Dieser wartet mit neuen Erkenntnissen zur Affäre ums aktuelle Titelbild auf, das der SPD-Vorsitzende Kurt Beck per einstweiliger Verfügung verbieten ließ:

Im Grunde müßte er uns doch dankbar sein, daß wir uns für den Artenschutz einer offenbar bedrohten Braunbärversion starkmachen und Beck zu diesem Zweck auch noch als Alphakoloß ins Feld zu schicken. Wir haben uns allerdings vertan. Ein Leser, der Biologe ist, hat uns überzeugt, daß Beck wegen seiner Kinn- und Backenpartien kein Bär ist, sondern arschklar ein Hamster. … Problemhamster gibt es praktisch gar nicht. Eigentlich ist der ganze Titel Mist.

Zuletzt zum Thema: SPD-Chef verklagt die Titanic