Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht lehnt das Gericht ab.
Archiv des Autors: Udo Vetter
Industrieadel
Wer mal einen Blick hinter die Kulissen des deutschen Industrieadels werfen möchte, wird sich für die Seite fischerfratze.de interessieren. Dort berichtet die Tochter des Gründers der gleichnamigen Werke (ohne Fratze) über sich, ihre Arbeit in der Firma des Vaters, die Kündigung, einen Erbvertrag und Strafanzeigen. Mit vielen Originalschreiben.
Der Vater ist von der Seite nicht begeistert. Er fordert über seine Anwälte, dass diese bis morgen vom Netz geht.
(Danke an Thomas Esders für den Link; Näheres auch bei Marcel Bartels)
Sein Name an der Tür
Es schreibt der Gerichtsvollzieher:
An Ort und Stelle festgestellt, dass Schuldner unbekannt verzogen ist.
Ich würde eher vermuten, Klingelschild abmontiert. In einem strategisch günstigen Zeitpunkt. Der Name der Freundin, mit der ich ihn vor Tagen noch über die Nordstraße habe schlendern sehen, steht jedenfalls noch an der Tür.
Mit einem großen Paket
Der Einfachheit halber
Nachdem jeder Cent hin- und hergerechnet worden ist, kommt die Gegenseite darauf, dass ihr ein Betrag von 942,38 € zusteht. Das Schreiben schließt mit dem Satz:
Wir schlagen vor, dass Ihr Mandant der Einfachheit halber 1.000,00 € überweist.
Ja klar, deswegen haben wir ja auch jeden Cent hin- und hergerechnet.
Auf der Sonnenseite
Die Anhörung über den Bewährungswiderruf vor der Verhandlung über die Sache, wegen der die Bewährung widerrufen soll, nahm den erwarteten Verlauf: Es wurde festgestellt, dass die Sache, wegen der die Bewährung widerrufen soll, in Kürze verhandelt wird. Diese Verhandlung soll abgewartet werden.
Länger als anderthalb Minuten hätte ich es in dem Richterzimmer auch nicht ausgehalten. Da schien wahrscheinlich schon den ganzen Morgen die Sonne drauf.
Wo bist du?
Das ist auch was für eifersüchtige Partner. Und misstrauische Chefs. Außerdem kann jetzt endlich der Hund alleine Gassi gehen.
Die Süddeutsche Zeitung gibt einen Einblick ins Geschäft mit der Handyortung.
Dreimal hintereinander
Eigentlich sollte ich heute Nachmittag drei Besprechungen haben. Zwei wurden abgesagt. Der dritte Besucher, für 15 Uhr eingetragen, hat sich nicht sehen lassen.
Einzig erfreulich ist die Quote derer, die sich wenigstens gemeldet haben. In den letzten Wochen ist es nämlich eingerissen, dass Besprechungstermine schlichtweg platzen. Keine Nachricht, keine Entschuldigung, gar nichts. Es gibt Kandidaten, die schaffen das dreimal hintereinander. Und dann hört man nie wieder was von ihnen.
Würde mich nicht wundern, wenn die No shows derzeit bei 40 bis 60 Prozent liegen. Das Nachsehen haben alle, die vielleicht mal kurzfristig am nächsten Tag mit mir sprechen möchten. Was dann wegen des vollen Kalenders nicht möglich ist.
Testweise wird jetzt die Zeit zwischen den Terminen wieder verkürzt. Und bekannte Wackelkandidaten werden für die gleiche Zeit eingetragen.
Pascal: Haftbefehle aufgehoben
Die Angeklagten im Pascal-Prozess sind alle auf freiem Fuß. Das Landgericht Saarbrücken hob die letzten sechs Haftbefehle auf. Die Strafkammer sehe keinen dringenden Tatverdacht mehr, berichtet die WELT.
Das Gericht sprach von vielen Widersprüchen und fehlenden objektiven Beweisen. Die Angeklagten hatten bis zu dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen.
LIEBE ULLA SCHMIDT
Liebe Frau Ministerin Ulla Schmidt,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Verlinkungsregeln ausgemachter Blödsinn sind.
Zum einen werde ich dadurch, dass ich auf die Seite des Gesundheitsministeriums einen Link setze, nicht zum Vertragspartner Ihres Hauses. Es sei denn natürlich, Sie zahlen für einen Link Honorar. Ich halte das für denkbar, denn im Gesundheitswesen hat der Regenbogen ja unzählige Enden – und an jedem steht ein Töpfchen Euro zur Selbstbedienung bereit. Trotzdem danke, ich möchte nicht, dass es später heißt, ausgerechnet der sündhaft teure Link vom law blog hat das System kippen lassen.
Vertragspartner bin ich also nicht. Und wie kommen Sie ansonsten darauf, dass Sie die Verlinkung zu Ihrer Homepage kontrollieren und regulieren können? Dass ich, wenn Sie die Zustimmung zum Link widerrufen, diesen wieder entfernen muss?
Falls Ihnen dieselben Leute, die Gesetze für das Gesundheitssystem machen, diese Ansicht eingeflüstert und den Text zu Ihrer bemerkenswerten Seite geschrieben haben, wissen wir wenigstens, warum das Ganze den Bach runtergeht.
Näheres erklärt Ihnen gern die Kollegin Zypries. Der Eierlikör geht auf mich.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter
SOLDATEN-SMS
– „Wollen wir ins Kino gehen?“
– „Bist Du allein?“
– „Wir könnten uns mal treffen.“
– „Wollen wir essen gehen?“
– „Wollen wir zusammen mal Sport machen?“
– „Wollen wir zusammen mal laufen gehen?“
– „Du hast einen Supi-Körper.“
– „Schläfst Du schon?“
– „Träum was Süßes, kleine Maus.“
– „Warum gehst Du immer so früh zu Bett?“
– „Du kannst ja mal bei mir vorbeischauen, wenn es Dir langweilig ist.“
– „Ich kann gut massieren, kann es Dir ja mal zeigen, kleine Maus.“
– „Es gibt gute Tricks gegen Verspannungen, kann es Dir ja zeigen.“
– „Wollen wir ficken?“
– „Wähle 1 für blasen, 2 für ficken, 3 für Arschfick, 4 für mich und das ganze Paket.“
Diese (und andere SMS) schickte ein Zugführer der Bundeswehr an eine Soldatin. Das Truppendienstgericht verhängte eine Beförderungssperre von zweieinhalb Jahren. Mit seiner Berufung zum Bundesverwaltungsgericht blieb der Soldat erfolglos.
Das Bundesverwaltungsgericht fand die Maßnahme sogar für zu milde. Die Richter hätten den Soldaten lieber degradiert; das war aber aus prozessualen Gründen (Verschlechterungsverbot) nicht möglich.
DER CHEF BESTIMMT
Schreiben eines Arbeitgebers:
Hiermit ändern/ergänzen wir Ihren Arbeitsvertrag zum 01.04.2006 wie folgt:
Das Monats-Bruttogehalt beträgt ab dem 01.04.2006 2.376,00 € entsprechend der Entgeltgruppe 6. Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 40 Stunden ohne Berücksichtigung von Pausen festgelegt.
Das Gehalt bleibt unverändert. Aber die Arbeitszeit steigt um 2,5 Stunden. Wie mein Mandant berichtet, glaubt sein Chef fest daran, dass er so etwas einseitig verfügen kann. Das habe ihm auch der Hausanwalt bestätigt.
Was tut man nicht alles für Geld.
JACKE WIE HOSE
Die Polizei lädt meinen Mandanten zur Vernehmung, wegen „Erschleichens der Aufenthaltserlaubnis/Duldung gem. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG am 24.01.2006 in Düsseldorf, Oberbilk“.
Ausländergesetz? Das hatten wir mal. Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Aufenthaltsgesetz. Wird vielleicht Zeit, mal die Textbausteine zu ändern.
ÄNDERUNGEN ERFAHREN
Sehr geehrter Herr Vetter,
auch die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen hat zwischenzeitlich einige Änderungen erfahren. Aus gegebenem Anlaß finden Sie daher in der Anlage eine aktualisierte Fassung zu Ihrer gefälligen Bedienung beigefügt.
Was mich interessiert: Entscheidet der Briefschreiber mit, wie meine Beiträge an den internationalen Kapitalmärkten angelegt werden?
SCHUFA MÖCHTE NOCH MEHR DATEN
Spiegel online über das „Schreckgespenst Schufa“:
Die Schufa möchte auch mit Versicherungsgesellschaften ins Geschäft kommen, die bisher mit brancheneigenen Warnsystemen arbeiten. So gehen immer mehr Daten aus verschiedenen Branchen in die Bewertung ein und es entsteht ein umfassendes Profil der einzelnen Menschen. Datenschützer befürchten, dass schon eine unbezahlte Mahnung der Handyrechnung zu Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos führt. Im schlimmsten Fall lässt sich dann keine Wohnung mehr finden, es lässt sich kein Versicherungsvertrag mehr abschließen und der Zahnersatz wird nur gegen Vorkasse gewährt.