TEURE GRÜSSE AN SICH SELBST

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Rechtsanwalt und einen Jurastudenten wegen Abmahnbetrugs, berichtet heise online. Der Student soll aus Internetcafés elektronische Grußkarten an sich selbst geschickt haben. Anschließend habe der Anwalt die betreffenden Seiten kostenpflichtig abgemahnt. Die eingenommenen Gelder seien geteilt worden.

Der Student, so der Bericht, habe ein Teilgeständnis abgelegt. Es soll bei den Beschuldigten auch durchsucht worden sein.

KEINE FÄHNCHEN

Als ich vorhin nach Hause kam, hat es gegenüber mal wieder gebrannt. Die Polizei hat zwei von drei Zufahrten zur Siedlung gesperrt. Aber das hielt eine junge Frau nicht davon ab, Werbung der Lufthansa unter die Scheibenwischer geparkter Autos zu klemmen.

Das waren keine langweiligen Flyer. Sondern Sonnenschütze aus Pappe für unter die Windschutzscheibe zu legen. Ich habe nicht sofort einen Parkplatz gefunden. Deshalb habe ich mich wenig später an einem anderen Auto bedient.

Vor Deutschlandfähnchen schrecke ich allerdings weiter zurück.

ZWISCHEN DEN SPIELEN

Als ich vorhin noch ins Sportstudio ging, schnarchte der geringfügig Beschäftigte am Tresen. „Vier – mit dir“, vermeldete er auf meine besorgte Frage, ob vielleicht schon zu ist. „Normal sind um die Zeit so um die 120 Leute“, fügte er unaufgefordert hinzu. Es war deutlich herauszuhören, welche Gruppierung er für bekloppter hält. Liegt vielleicht auch daran, dass ausgerechnet im Empfangsbereich kein Fernseher von der Decke hängt.

Nach und nach wurden es aber doch noch ein paar mehr. Nur polnisch war heute nicht zu hören, nicht mal im Hantelbereich. Ich riss brav meine Pflichtdreiviertelstunde auf dem Stepper ab, als ein Trainer die TV-Galerie in Augenhöhe mit der Fernbedienung komplett auf ZDF schaltete. Das Coolste aber war, dass er sogar die Hallenbeschallung änderte. Thomas Wark statt Beyoncé – das gibt’s auch nur alle vier Jahre.

Du konntest fühlen, wie die drei, vier Mädels, die auf den Steppern festgewachsen sind, in Sekundenbruchteilen verkrampften. Unverschämtheit, da flüchtet man schon vor Männe und seinem Fußballwahn, und dann atmet das ganze Studio plötzlich Polen gegen Ecuador. Selbstverständlich blieb es bei bösen Blicken, dann senkten sie ihre Nasen wieder in die Gala.

Beim Rausgehen hätte ich noch Gelegenheit gehabt, bei einem Tippspiel mitzumachen. Wer eins, drei oder alle (so genau habe ich es nicht verstanden) Spiele richtig tippt und Deutschland Weltmeister wird, kann einen Gutschein gewinnen. Gegenwert: ein Eiweißriegel. Ich winkte dankend ab mit dem Hinweis, dass ich dringend nach Hause muss, um die spannende zweite Halbzeit auf dem Sofa zu genießen.

Das war natürlich gelogen, wie man an diesem Bericht sieht. Den schreibe ich allerdings auch nur, weil das leckere Pizzataxi um 23 Uhr schließt und ich mich ablenken muss. So was Dekadentes ist nämlich noch so lange tabu, wie ich mit Daumen und Zeigefinger Speckröllchen am Bauch produzieren kann.

Und jetzt zum Salat.

ZEITVERSETZT

Die Männer mit dem Elektrogrill, auf dem Balkon schräg gegenüber, jubeln zeitversetzt. In ihrem Fernseher fallen die Tore fünf Sekunden später als im Rest der Siedlung.

Bin gespannt, wann der erste sie mit einem gut platzierten „Tooooooor!“ auf die Schippe nimmt.

NPD DARF DOCH DEMONSTRIEREN

Das Bundesverfassungsgericht hat die morgige NPD-Demo in Gelsenkirchen erlaubt, berichtet Spiegel online. Das Gericht gab heute einem Eilantrag der NPD gegen ein Verbot der Gelsenkirchener Polizei statt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte das Verbot für rechtmäßig gehalten. Zuvor hatte das untergeordnete Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Demonstration gestattet.

AKKURAT GEFALTET

Das hat man davon, wenn man einem Assessor seine Robe leiht: Man kriegt sie akkurat gefaltet zurück.

So was ist dem Teil noch nie widerfahren.

WM: MELDEPFLICHT OHNE VORSTRAFE

Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fuß­ball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden. Für eine solche Meldeauflage genügt es, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreffende zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehört. Es ist nicht erforderlich. dass er schon wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurde. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig ges­tern in mehreren Eilverfahren entschieden.

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„ERNIEDRIGT UND BESCHMUTZT“

Verdächtig sind die Unverdächtigen. Mit seinem Urteil vom 27. April 2006 hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes Unverständnis und Empörung ausgelöst. Corinna F. musste sich vor einem Fußballspiel nackt ausziehen. Ihr Vergehen: Sie trug einen Fanschal von Dynamo Dresden. Ich habe mit der 16-Jährigen über ihre Erlebnisse gesprochen.

law blog: Lag schon etwas in der Luft, als Sie zum Saarbrücker Stadion kamen?

Corinna F.: Nein, es war ein normales Auswärtsspiel. Eigentlich wollte mein Vater mitkommen. Er hatte aber dann keine Zeit. An Kontrollen ist man als Fan gewöhnt. Ich rechnete damit, abgetastet zu werden. Das kannte ich, und damit habe ich auch keine Probleme. Bei der Ausweiskontrolle fasste mich aber ein Polizeibeamter am Arm und führte mich vor ein Zelt. Dort sollte ich warten.

Ich fragte eine Polizistin am Zelt, was jetzt passiert. „Das werden Sie schon sehen.“ Ich habe gesehen, wie eine Frau aus dem Zelt kam. Die sah ziemlich geschockt aus. Ich habe versucht, meine Freunde übers Handy anzurufen. Die steckten jedoch gerade in einer anderen Kontrolle; ein Polizist drückte ihnen das Handy aus.

law blog: Was passierte im Zelt?

Corinna F.: Ich musste in eine Kabine eintreten. Es war die letzte von dreien. Auf dem Weg dahin konnte ich in die zwei vorderen Kabinen schauen. Da standen auch Frauen drin, teilweise entkleidet. Vor der Kabine nahm mir eine Polizistin die Tasche ab und legte sie auf einen Tisch neben der Kabine. Sie fragte, wo mein Ausweis ist. Ich sagte, dass ich ihr den Ausweis aus der Tasche hole. „Ne, das machen wir schon“, bekam ich zur Antwort. „Sie gehen bitte da rein.“ Während der Kontrolle haben sie meine Tasche durchwühlt.

In der Kabine musste ich mich ausziehen. Am Schluss verlangte die Polizistin, dass ich meinen Slip übers Knie ziehe und mich drehe.

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KEIN NPD-AUFMARSCH

Die für den 10. Juni in Gelsenkirchen geplante Demonstration der NPD bleibt verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) mit der Begründung entschieden, von der Versammlung gehe „eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus“.

Der 5. Senat untermauert seinen Beschluss (AZ 5 B 839/06) mit Informationen des Bundesinnenministeriums: Vor einem Monat soll bei einem rechtsextremistischen Treffen in Österreich von der Möglichkeit gesprochen worden sein, während der Demonstration „Zusammenstöße und Unfälle zu planen“.

Die Fußball-Weltmeisterschaft aber ist, so urteilt das OVG, neben den Olympischen Spielen eines der herausragendsten Sportereignisse von globaler Bedeutung. Und für eine sichere WM Sorge zu tragen, sei eine der zentralen Garantien, die die Bundesregierung im Rahmen der Bewerbung um die WM 2006 abgegeben hat. Dabei sei gerade der Spielstandort Gelsenkirchen „in den Blick“ zu nehmen. (pbd)

ROCK, PAPER, SCISSORS

Weil sich zwei Anwälte nicht einmal über den Ort einer Anhörung einigen konnten, platzte einem Richter in Florida jetzt der Kragen: Die beiden Streithähne müssen sich an einem neutralen Ort treffen und eine Runde Schnick, Schnack, Schnuck („‚rock, paper, scissors“) spielen. Wenn sie sich nicht auf einen Ort für die Partie einigen können, findet die Veranstaltung auf der Treppe zum Gericht statt.

Der Gewinner bestimmt den Ort der Anhörung.

Näheres bei Fortune. Text der richterlichen Anordnung.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

VERJÄHRT

Zu meinen Favoriten unter den Wiedervorlagen gehören Bußgeldsachen. In denen ich blättere, noch mal lese und dann denke: Das ist doch seit zwei Monaten verjährt.

Gerade wieder so eine gehabt. Der Mandant wird sich freuen.

TAG DES HAFTBEFEHLS

Das Mainzer Polizeipräsidium begeht den „Tag des Haftbefehls“ – alle bislang nicht vollstreckten Haftbefehle werden abgearbeitet. Im Bereich des kompletten Präsidiums sind es 168, berichtet Polizeisprecher Achim Hansen. Es sind keine Schwerkriminellen, die die Polizei an diesem Tag im Visier hat; sondern vor allem solche, die sich beharrlich weigern, ihr Bußgeld oder ihre Geldstrafe zu bezahlen.

Der Main-Rheiner berichtet Näheres.

(Link gefunden in der Handakte)

BARGELD IM KOFFER

Bargeld im Koffer. Eine einfache Sache. Wenn’s der Zoll nicht merkt. Wie gestern in London Stansted, wo ein Reisender mit 24.000 britischen Pfund das Flugzeug nach Deutschland besteigen wollte. Er durfte mit, das Geld blieb da. Gründe für die Beschlagnahme, die nach dem „Crime Act 2002“ möglich ist:

– unsubstantiated story;
– method of carriage;
– no documentary evidence.

Das Geld kann bis zu drei Monaten einbehalten werden, was den Reisenden natürlich unglaublich fuchsig macht.

Aber darum kümmert sich jetzt ein britischer Kollege.

MANNESMANN-PROZESS STARTET NEU

Die Wiederauflage des Mannesmann-Prozesses vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf beginnt am 26. Oktober. Das steht fest, obwohl noch nicht alle Beteiligten eine Ladung vom Vorsitzenden Richter Stefan Drees bekommen haben. Er hat zunächst 25 Verhandlungstage anberaumt.

Der neue Strafprozess um auch die aktienrechtlichen Vorwürfe gegen ehemalige Mannesmann-Manager und Aufsichtsräte war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche der ersten Instanz kassiert hatte. Der BGH sah sehr wohl den objektiven Tatbestand der Untreue erfüllt. Unter den sechs Angeklagten sind wieder Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann (Ex-Aufsichtsrat) und der ehemalige Mannesmann-Vorstand Klaus Esser. Nach der Übernahme durch die britische „vodafone“ Anfang 2000 flossen 60 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen an Manager und Aufsichtsräte von Mannesmann (pbd).

FREISPRUCH FÜR EX-AGENTEN

Ein ehemaliger BND-Mitarbeiter ist vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen worden. Der Nachrichtendienst hatte seinen Ex-Angestellten angezeigt, weil dieser ein Buch über den BND geschrieben hatte. Im Prozess gelang es der Behörde jedoch nicht, einen Geheimnisverrat nachzuweisen. Dass das Buch dem Ansehen des BND geschadet habe, reicht nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht.

Näheres in der Netzeitung.

(Link gefunden in der Handakte)