LEIHARBEITER

Schon merkwürdig, wenn man im Urteil einer Strafkammer des Landgerichts liest, dass der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht ist. Aber selbst im Geschäftsverteilungsplan, der freundlicherweise online ist, wird er so bezeichnet.

Wahrscheinlich ist der Richter Leiharbeiter. Das Beamtenrecht macht ja so manches möglich.

KLEINE ANFRAGEN

Ich erhalte täglich etliche Mails mit „kleinen“ Anfragen. Die einen wollen wissen, ob ein Eintrag in ihrem Weblog unbedenklich ist. Die anderen haben Ärger mit dem Vermieter. Oder dem Gaslieferanten.

Ich freue mich natürlich über die Bitten nach einem kurzen Tipp. Und verstehe auch die Hoffnung, dass drei oder vier Zeilen möglichst nichts kosten sollten. Das geht so allerdings nicht. Zunächst einmal, weil juristische Beratung wesentlicher Teil meines Jobs ist. Außerdem gibt es noch andere Gründe. Diese Gründe stehen im nachfolgenden Text, mit dem ich die Anfragen beantworte:

… wie Sie sich denken können, stehe ich unter verschärfter Beobachtung. Einigen „freundlichen“ Kollegen sei Dank. Ich muss Sie deshalb darauf hinweisen, dass ich aus Standesgründen nur in Ausnahmefällen juristische Ratschläge kostenlos geben kann (z.B. bei nachgewiesener Mittellosigkeit).

Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir uns zunächst auf ein Honorar einigen müssen, bevor ich Sie berate. …

RUDELBILDUNG

Auf dem Weg vom Landgericht Düsseldorf zur U-Bahn haben mich vorhin hintereinander zwei Onlinejournalisten erkannt und angesprochen. Nett, bisher kannte ich nur ihre Stimmen.

Der Grund für die Rudelbildung ist hier nachzulesen.

PEINLICHE MOMENTE

„Wie steht es denn im Verfahren des Zeugen B.?“

„Das kann ich nicht sagen, Herr Vorsitzender, ich verteidige Herrn B. nicht.“

„Komisch, ich habe hier eine Anklage gegen B., in der steht, Verteidiger ist Rechtsanwalt Udo Vetter.“

Die Welt ist klein. Überraschend klein. Das ändert aber nichts daran, dass ich die Querverbindung auch selbst hätte herstellen können. Und vielleicht auch sollen. Im Büro muss ich nachher checken, wie das Verfahren B. vor Jahren ausgegangen ist.

Schlimm kann es jedenfalls nicht gewesen sein. An die Namen der Mandanten, die in Haft gehen, erinnere ich mich nämlich schon. Normalerweise, füge ich mal vorsichtig hinzu.

SORGFÄLTIG ABGEWOGEN

Aus einem Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

… wird daher nach Anhörung des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft … unter nochmaliger Berücksichtigung aller für und gegen den Verurteilten sprechender Umstände eine Gesamtgeldstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Da fehlt ein Tuwort. „Der Verurteilte“ ist eine Frau. Und eine Geldstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten – das ist ganz was Neues. Da hat jemand wirklich sorgfältig überlegt und abgewogen, bevor er einen Menschen ins Gefängnis schickt.

AKTE X

So, jetzt noch eine Besprechung.

Dann widme ich mich der Angelegenheit Silberfisch.

Ich sollte Akten öfter Codenamen geben.

DAS ATMET

Großes Kino boten gestern ein Kollege und sein Mandant am Amtsgericht Siegburg. Dort sind Türsteher einer Diskothek angeklagt. Sie sollen vor drei Jahren einen Gast vermöbelt haben. Einer der Angeklagten kam im stahlgrauen Ausgehanzug. Das Barett legte er vor sich auf den Tisch. Ein Berufssoldat. Das atmet. Vermutlich Seriösität.

Mein Auftraggeber kann nur bedingt mithalten. Er schult gerade zum Bademeister um.

HÖCHST VERDÄCHTIG

Einem Durchsuchungsprotokoll entnehme ich, dass die Polizei bei einem Mandanten einen Ordner mit folgender Aufschrift beschlagnahmt hat:

law blog

Höchst verdächtig, in der Tat.

WIDERSPRÜCHLICHES VERHALTEN

Telefonnotiz über einen Anruf um 18.37 Uhr:

Frau W. bittet um sofortigen, dringenden Rückruf. Hat ein gerichtliches Schreiben erhalten. Habe ihr Handynummer geben wollen. Sie wollte diese aber nicht notieren.

IHRE AKTE WIRD VERNICHTET

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drückt sich klar aus, wenn er Eingaben verwirft:

Diese Entscheidung ist endgültig. … Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beratungen im Richterausschuss geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und Ihre Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.

BLOGGER GEGEN BLOGGER

Blogger gegen Blogger. Das ist nichts Neues. Zumindest lesenswert fand ich dieser Tage die Anfrage einer Bloggerin, die einleitend betonte, dass sie kein Geld hat. Trotzdem bat sie mich, möglichst etwas gegen andere Blogger zu unternehmen, die ihr übel nachreden sollen.

Aus der umfangreichen Erzählung wurde ich nicht schlau. Deshalb erbat ich Links zu den beanstandeten Texten. Diese Links habe ich mir angesehen. Nicht viel Freundlichkeit auf allen Seiten. Aber auch nichts, was juristisch angreifbar wäre, es sei denn vielleicht, man kriegt eine Zuständigkeit der Pressekammer des Landgerichts Hamburg hin.

Ich schrieb diese vorläufige Einschätzung zurück. Und erklärte, dass eine Mandatsübernahme mit vertiefter Beratung nur möglich ist, wenn unsere Kosten gedeckt sind. Das wäre auch über Beratungshilfe vom Staat möglich.

Aus der Antwort:

… wir brauchen uns aber nicht siezen, weil das keine offizielle sache ist. … ich entnehme den formulierungen, dass dass du eher auf k.s seite bist und ihr nicht sagen willst, dass diese flames von der seite entfernt werden möchten. … aber fair wär schon gewesen zu sagen „ne du, ich bin auf k.s seite, die ist mir sympathischer“ … ich bin ziemlich sicher, dass, wenn es umgekehrt wäre und ich sowas über sie geschrieben hätte, da ein anderes „recht“ gelten würde. auf beratungshilfescheine muss ich verzichten, da ich wie gesagt kein geld habe. schade, aber das passt zu meiner sonstigen erfahrung mit einer community, in der eben nicht jeder gleich behandelt wird.

Zu meiner Entschuldigung kann ich nur sagen, dass mir „k.“ bisher rein gar nichts sagte. Aber die Einschätzung mit der Sympathie, das kommt mittlerweile hin.

LOWBLOG.DE

Sehr geehrter Herr Vetter,

ich heiße Olga Pruska und stelle die Nachrichten-Suchmaschine RedTram (http://de.redtram.com) vor. Ich bin eben auf Ihre Seite Lowblog.de gekommen und möchte Ihnen gerne eine Partnerschaft mit RedTram vorschlagen…