SEHR SCHLAU

Eine Verteidigerin des mutmaßlichen Volksverhetzers Ernst Zündel wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen ihren Ausschluss aus dem Prozess. Ihre Beschwerdeschrift soll sie nach einem Bericht der FAZ mit „Heil Hitler“ unterzeichnet haben.

Quelle: Sartorienfelder

SYSTEMSEITIG

Der Fernsehsender PREMIERE hat es drauf:

Im Januar 2004 setzte sich Ihr Mandant telefonisch mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung und wünschte die Änderung seines Abonnements. Hierbei wurde der Vertrag … um weitere 24 Monate verlängert.

Der Mandant hat das anders in Erinnerung. Ein Mitarbeiter von PREMIERE habe ihn angerufen und ziemlich viel erzählt. Von den neuen tollen Programmen. Von einer Vertragsänderung sei keine Rede gewesen. Auch nicht von einer Verlängerung. Vielmehr habe der Mann gesagt, dass er einen Prospekt schickt.

Die Vertragsbestätigung haben wir – unter dem Hinweis der Widerrufsfrist von 4 Wochen – … zugeschickt. Der Brief wurde systemseitig erstellt und an Ihren Mandanten gesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass daher die Zusendung einer Kopie nicht möglich ist.

Nach Schilderung meines Mandanten gab es keine Vertragsänderung. Was gab es also zu bestätigen? Und wieso sollte etwas zu widerrufen sein, das gar nicht vereinbart worden ist? Außerdem, sagt der Mandant, hat er kein Schreiben bekommen. Na ja, PREMIERE hat ja nicht mal eine Kopie. Und belegen, dass das Schreiben angekommen ist, können sie offenbar schon gar nicht.

Die Antwort habe ich mit einer weiteren Kündigung aus wichtigem Grund garniert. Wie man hört, soll PREMERIE ja demnächst möglicherweise Probleme haben, die Bundesliga im bisherigen Umfang zu übertragen. Das würde meinen Mandanten natürlich sehr treffen. Er ist selbstredend eingefleischter Fußballfan.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

MAHNBESCHEID

Zu Journalisten bin ich traditionell nett. Dass ich mal gegen einen Medienvertreter einen Mahnbescheid beantragen muss, habe ich deshalb eher nicht erwartet. Aber einfach gar nichts zahlen, geht dann doch etwas weit. Zumal das Ergebnis nicht übel war.

LEBENSHILFE

Zu später Stunde klingelt mein Handy.

Ich muss was an die Stadt faxen. Das geht nicht. Was ist da los?

Vielleicht ist das Fax ausgeschaltet. Oder kaputt.

Können Sie mir helfen? Die Frist läuft heute ab.

Sind Sie in Düsseldorf?

Wir wohnen in Flingern.

Fahren Sie doch zum Bürgerbüro hinter dem Hauptbahnhof. Und werfen Sie Ihr Schreiben in den Nachtbriefkasten.

Das ist eine gute Idee. Das mache ich. Vielen, vielen Dank.

WILLKOMMEN AN BORD

Okay, lieber Kommentator, meine meine Beschwerdeschrift ist reich an „wundersamen Schachtelsätzen und haarsträubenden Formulierungen“. Dann möchte ich wenigstens nicht versäumen, eine Staatsanwältin ins Boot zu nehmen:

Am Tattage bestreiften die als Zeugen benannten Polizeibeamten den Bereich D.-E. im Hinblick auf die Bekämpfung der Straßenkriminalität.

GERICHT LÄSST SCHMOREN

Trotz geduldigen Wartens auf das Urteil hat sich bis heute nichts getan. Neuneinhalb Wochen nach der Verurteilung warten der Mandant und ich immer noch auf die schriftlichen Urteilsgründe. Ohne die kann die Revision nicht begründet werden.

Ich versuche es jetzt mit einer Haftbeschwerde:

In der Strafsache
gegen
S.

lege ich hiermit Haftbeschwerde ein.

1. Das Landgericht hat sein Urteil am 9. März 2006 verkündet.

Das Urteil war am 9. März 2006 bereits geschrieben. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass die Vorsitzende das Urteil nicht in freier Rede begründet hat. Sie hat vielmehr das bereits schriftlich vorliegende Urteil vorgelesen.

Dies wird glaubhaft gemacht durch hiermit erfolgende anwaltliche Versicherung des Unterzeichners, im Übrigen durch einzuholende dienstliche Äußerungen der am Verfahren beteiligten Berufsrichter.

Das Urteil ist bis heute, also neuneinhalb Wochen nach Verkündung, nicht zugestellt.

Der Unterzeichner fragte am 4. Mai 2006 telefonisch nach, wann mit der Zustellung des Urteils zu rechnen ist. Die Geschäftsstelle erkundigte sich und teilte in einem Rückruf vom 5. Mai 2006 mit, das Urteil werde in den nächsten Tagen zugestellt.

Eine erneute Rückfrage bei der Geschäftsstelle am 15. Mai 2006 ergab, dass sich das Urteil immer noch in der Schreibkanzlei befinden soll. Wegen Rückständen könne nicht gesagt werden, wann das Urteil zugestellt wird.

2. Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt im vorliegenden Fall gemäß § 275 Abs. 1 StPO zwar sieben Wochen. Sie endete somit am 27. April 2006.

Diese Frist ist aber nicht so zu verstehen, dass sie unter allen Umständen ausgeschöpft werden kann. Vielmehr trifft die Strafgerichte bei Haftsachen in allen Verfahrensabschnitten die Pflicht, das Verfahren so zügig wie möglich zu bearbeiten (vgl. zum Beispiel BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 – 2 BvR 170/06 Absatz 30).

Bei einem Urteil, das im Verkündungstermin fertig vorliegt und nur noch verlesen wird, ist es nicht nachvollziehbar, wieso es auch noch neuneinhalb Wochen nach Verkündung nicht zugestellt ist. Das fertige Urteil hätte kurzfristig, jedenfalls aber lange vor Ablauf der Siebenwochenfrist zur Akte gereicht und zugestellt werden können.

Angesichts des Zeitablaufs liegt somit eine unnötige, insbesondere aber auch eine erhebliche Verfahrensverzögerung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor.

3. Sollte das fertige Urteil möglicherweise mit der gebotenen Beschleunigung zur Akte gereicht worden sein, läge jedenfalls eine relevante Verfahrensverzögerung vor, deren Ursache dann eben im nichtrichterlichen Bereich zu suchen ist; an der Bewertung ändert sich nichts (a.a.O. Absatz 30).

4. Auch die Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls kann bei einer derart überschaubaren Strafsache eine Verzögerung vom dargestellten Ausmaß nicht rechtfertigen (a.a.O. Absatz 30).

5. Die bereits eingetretene Verfahrensverzögerung führt dazu, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig geworden ist.

Rechtsanwalt

MIT ANGELA SCHRÖDERS SEGEN

Das Ende der Vertragsfreiheit. Die FAZ zum unsäglichen Gleichbehandlungsgesetz:

Dennoch wird es zu einer Prozeßflut kommen … Klagen werden nämlich etwa jene „Antidiskriminierungsverbände“, die damit ihre vorgebliche Existenzberechtigung werden nachweisen wollen. Nach dem Vorbild der berüchtigten Abmahnvereine werden sie mit ihren Vorwürfen Einnahmen erwirtschaften, indem sie angebliche Regelverletzer mit Unterlassungsverpflichtungserklärungen überziehen – nebst einer Rechnung für die „Rechtsverfolgungskosten“ von mehreren tausend Euro pro Fall.

Überdies schafft das Gesetz einen Anreiz zum Mißbrauch durch Menschen, die systematisch Ablehnungen von Vertragsschlüssen provozieren und dann – unter Ausnutzung der Beweisnot bei den zu Unrecht Beschuldigten – ungerechtfertigte Abfindungszahlungen einstreichen werden.

(Link gefunden bei Elbelaw)

INFRAGESTELLUNG

Einem Herrn, der per E-Mail auf der Suche nach einem Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht war, hatte ich erklärt, dass es Geld kostet, wenn er mich für ein arbeitsintensives Klageerzwingungsverfahren beauftragt. Er schrieb schwierig, ich bekomme Hartz IV, aber einen Beratungshilfeschein habe ich. Okay, war meine Antwort, ich kann mir die Unterlagen ansehen und Sie beraten. Am Ende sind Sie schlauer und wir überlegen gemeinsam, wie es weitergeht.

Die Antwort fand ich bemerkenswert:

Andererseits wirft Ihr Angebot die Frage auf, was Sie unter einer strafrechtlichen Beratung verstehen? Bei meiner ersten Internet-Recherche zum Stichwort „strafrechtliche Beratung“ gewann ich nämlich den Eindruck, dass sich eine vorbeugende Absicherung zwecks vorsätzlichem Begehen von Straftaten hinter diesem Begriff versteckt. …

Eine strafrechtliche Beratung gemäß obiger Deutung werde ich nicht in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss ich Ihr Angebot derzeit als Infragestellung meiner persönlichen Integrität werten, wogegen ich heftig protestierte.

Falls Sie mir keine plausible Erklärung für Ihre Wortwahl liefern oder meine Interpretation schlüssig widerlegen, betrachten Sie meine Anfrage hiermit als widerrufen.

Ist sicher besser so.

DAMALS AN DER UNI

Lohnt sich ein Studium noch? Das fragt der Tagesspiegel. Die Antwort ist wohl als knappes „Ja“ zu verstehen.

So eng kann es aber nur ausgehen, wenn man nach Einkommen und dem Risiko fragt, später arbeitslos zu werden. Was ist aber zum Beispiel mit der Studienzeit selbst? Da kann Finanzamts-Azubi Elena nach Feierabend noch so viele Runden mit ihrem Golf drehen. Student Florian fährt wahrscheinlich Fahrrad. Er hat aber vier Jahre garantiert mehr Spaß, selbst wenn er vor der Uni dreimal die Woche zur Frühschicht bei UPS antritt.

Wenn ich heute mal was von Kommilitonen höre, dann sind wir nach fünf Minuten beim Thema. Wie geil war das denn, damals an der Uni? Ich habe noch keinen getroffen, der nicht sentimental wird, wenn er an die Zeit zurückdenkt. Das ist unabhängig davon, ob sie sich als Sachbearbeiter durchschlagen. Oder in Eile sind, weil gleich der Flieger zum Partnermeeting in New York geht.

Abgesehen davon möchte ich behaupten, dass ein Studium mehr ist als das Ticket für einen Job. Aber vielleicht denke ich das ja nur, weil ich nicht weiß, wie viele tollen Sachen man beim Finanzamt lernt.

(Link gefunden bei Jurabilis)

ABER TROTZDEM

Auf dem Heimweg ist der Brenner richtig fröhlich gewesen. Er hat geglaubt, dass er für heute das Schlimmste hinter sich hat. Eigentlich kein übertriebener Optimismus, wenn man bedenkt, dass es nur noch drei Minuten bis Mitternacht waren.

Aber trotzdem Irrtum.

Wolf Haas, Komm, süßer Tod

HACH, URLAUB

Ich habe mir die Arbeitsverträge eines Mandanten angeschaut. Der arbeitet ziemlich weit oben in einem Konzern. Jetzt hat er die Möglichkeit, bei einem anderen Unternehmen aus den Top 30 noch etwas weiter aufzurücken.

Der künftige, geradezu osmotische Kontakt mit dem Vorstand wird auf einem Niveau vergütet, da hält auch der Freiberufler kurz mal die Luft an. Wenn die gesamte Führungsriege dort so mit Grundgehalt, Prämie, Optionen und Sozialleistungen gebettet ist, braucht man nicht lange zu rätseln, warum das Unternehmen für seine Produkte so weit die Hand aufhält.

Am coolsten finde ich aber § 8, Urlaub: 32 (Arbeits-)Tage.

PRÜFUNGSTAUGLICH

Auf den Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften kann man viel ankreuzen. Unter anderem, ob sich der Fall fürs Justizprüfungsamt eignet. Bei einer Sache habe ich mir gerade schwer den Kopf zerbrochen. Danach war ich uneingeschränkt geneigt, „ja“ anzukreuzen.

Aber ich sage es dem Staatsanwalt lieber persönlich, bevor ich noch Ärger wegen Amtsanmaßung oder so was kriege.

RENOVIERUNGSFRISTEN

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit einem neuen Urteil erstmals die Position gewerblicher Mieter gestärkt. Danach sind Mietvertragsklauseln, die starre Renovierungsfristen vorschreiben, null und nichtig.

Der Vermieter eines Ladenlokals hatte von einem Änderungsschneider die Renovierung von Küche, Bad und Toilette „alle drei Jahre“ verlangt, die in den anderen Räumen jeweils nach fünf Jahren. Bereits das Landgericht Düsseldorf gab dem protestierenden Schneider Recht. Der 10. Zivilsenat des OLG berief sich bei seiner zustimmenden Entscheidung (AZ: I-10 U 174/05) darauf, dass die Fristenregelung bereits bei Mietern von Wohnraum abgeschafft worden ist und sagte: „Mieter gewerblicher Räume sind nicht weniger schutzbedürftig“.

Allerdings hat das OLG die Revision zugelassen. (pbd)

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf