FALSCHE DNA-SPUR

Die Berliner Zeitung berichtet:

Sie gilt als unschlagbares Beweismittel: Kaum jemand zweifelt die Aussagekraft einer DNA-Spur an, hat sie doch gerade bei Sexual- und Tötungsdelikten zur Klärung von unzähligen Fällen beigetragen. Doch so eine DNA-Spur kann auch trügerisch sein. Ein aktueller Fall zeigt, wie leicht ein Bürger kurzerhand hochverdächtig werden kann: Die Berliner Polizei selbst räumte jetzt eine schwere Panne bei einer Spurensicherung ein. Die Folge: Die Beweiskraft einer DNA-Spur könnte in so manchem Prozess infrage gestellt werden.

Die Zeitung kommentiert auch den denkwürdigen Fall.

(Danke an Sven für den Link)

KOKAIN-TEST 2

Ich möchte mich für die Unterstützung bei der Frage bedanken, wie zuverlässig ein ESA-Test ist. Nach vierstündiger Verhandlung in einer anderen Sache, die zum Glück nicht in einer Verhaftung eskalierte (siehe vorigen Eintrag), befragte das Landgericht einen Rechtsmediziner zum Thema. Besonderen Dank an RKS; das Urteil des Thüringer OLG mit seinen schönen Leitsätzen lag dem Gericht bislang nicht vor.

Ergebnis des Gutachters: Der ESA-Test taugt bei Kokain eigentlich nur zum Nachweis, dass es sich nicht um Kokain handelt. Der Test reagiert auch auf eine Vielzahl anderer, nicht verbotener Substanzen. Ordinäres Eiweiß zum Beispiel.

Das lässt hoffen. Am Donnerstag wird das Urteil verkündet.

SPANNUNG

Wenn die Staatsanwältin im Plädoyer den Erlass eines Haftbefehls beantragt, erhöht das die Spannung in der Pause bis zur Urteilsverkündung. Mal sehen, wie sich die Männer in Grün ggf. postiert haben und was der Auftraggeber aus dieser Situation macht. In drei Minuten weiß ich mehr.

CC

Wenn man sich bei IKEA beschwert, die schwedische Botschaft auf CC setzen. Darauf muss man erst mal kommen.

DAS SCHEITERN

Literaturwelt. Das Blog:

In seinem neuen Roman „€žLandleben“€œ schreibt John Updike einmal mehr über das Thema, über das er seit über 40 Jahren schreibt: das Scheitern der Ehen mittelständischer Paare.

Nur für den Fall, dass sich wer dafür interessiert.

Nach dem Messiah Code, für den ich heute die Eigentümerversammlung geschwänzt habe, schwanke ich noch. In der engeren Wahl: Utopia. Komm, süßer Tod. Vollidiot. Sich für das nächste Buch entscheiden. Nur wenige Dinge sind so schwer.

EBAY: WER IST DER KÄUFER ?

ebay-Verkäufer dürfen sich nicht einfach darauf verlassen, dass der erfolgreiche Bieter tatsächlich ihr Vertragspartner ist. heise online berichtet über ein weiteres Urteil, das dem Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Die Person, auf welche der Nickname registriert ist, muss dies nach Auffassung der Richter nicht zwangsläufig sein. Sie sehen zu viele Manipulationsmöglichkeiten.

IN EIGENER SACHE

Einige Weblogs berichten darüber, dass die Anwaltskanzlei Vetter & Mertens im Impressum der Seite lernikus.de als Rechtsvertretung benannt wird.

Dazu zwei Feststellungen:

1. Die Aussage ist nicht richtig. Es besteht bislang kein Mandatsverhältnis bezüglich der Seite lernikus.de.

2. Wir haben bislang keine Dienstleistung für lernikus.de erbracht, insbesondere keine Rechtsberatung.

Nachtrag:

Durch die Kommentare wurde ich auf das Impressum der Seite meinupload.com hingewiesen. Auch dieses Impressum war mir bislang nicht bekannt. Deshalb folgende Ergänzungen:

3. Auch bezüglich der Seite meinupload.com besteht kein Mandatsverhältnis. Wir sind nicht die Rechtsvertreter für diese Seite. Dies gilt auch für andere Seiten, auf denen wir möglicherweise genannt werden.

4. Sämtliche Hinweise sind von uns nicht autorisiert. Wir werden dafür sorgen, dass sie entfernt werden.

UNBEZAHLBAR

Mark K. Binz ist einer der erfolgreichsten Anwälte der Republik. Sein Rat gilt manchen als unbezahlbar – im wahrsten Sinne des Wortes. Laut manager magazin führt sich „Papa Gnadenlos“ abseits der großen Bühne allerdings „nicht selten wie ein spießiger Rechthaber“ auf.

Ein für den Leser launiges Porträt.

KANN NICHT ERWARTET WERDEN

Wenn Anwälte ihre Berufungen zum falschen Gericht schicken – selbst schuld. Oder dumm gelaufen. Aber es besteht ja manchmal Hoffnung. Dass die Mitarbeiter beim falschen Gericht nett sind. Sie rufen an und teilen kurz mit, dass etwas mit dem Schreiben nicht stimmt. Oder sie faxen das Schreiben gar an das richtige Gericht weiter, damit nicht eventuell eine Frist versäumt wird.

Selbstverständlich gibt es keinen Anspruch auf nette Gerichtsmitarbeiter. Die Richter beim Oberlandesgericht Zweibrücken, die sich mit so einem Fall beschäftigen mussten, lassen dann auch genüsslich den Larry raushängen, damit der blöde Anwalt und alle Bürger wissen, dass man bei Gerichten nur nie auf einen Handschlag mehr als nötig hoffen sollte:

Das Fristversäumnis hätte nur noch durch eine außerhalb des normalen Geschäftsablaufs veranlasste Benachrichtigung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner per Telefon oder per Telefax oder durch sofortige Weiterleitung der Rechtsmittelschrift per Fernkopie abgewendet werden können. Das zu verlangen wäre aber eine Überspannung der Anforderungen an die Pflichten eines mit der Sache nicht vorbefassten … Gerichts. Diese gehen jedenfalls nicht soweit, dass der Partei oder ihrem Bevollmächtigten die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien vollständig abgenommen wird.

Deshalb kann eine Partei … gerade nicht damit rechnen, dass das unzuständige Gericht sie innerhalb der Rechtsmittelfrist fernmündlich oder per Telefax auf die fehlerhafte Einlegung des Rechtsmittels hinweist oder alles daran setzt, das Rechtsmittel noch fristwahrend an das zuständige Gericht weiterzuleiten.

Erwartet werden kann in derartigen Fällen nur die Behandlung der Sache im üblichen Geschäftsgang und – nach Erkennen der Unzuständigkeit – die Weiterleitung des Rechtsmittels auf dem üblichen Postweg.

Na, dann wissen wir ja wenigstens Bescheid.

(Beschluss vom 02.09.2005 – 3 W 168/05)

NICHTRAUCHER

Manchmal frage ich mich, ob ich nicht etwas origineller hätte formulieren können:

… dies gilt auch für die angebliche Drohung, die beiden Insassen zu verprügeln und eine Zigarette im Gesicht von Frau G. auszudrücken. Das ist schon deshalb wenig glaubhaft, weil mein Mandant kein Raucher ist und gar keine Zigaretten bei sich hat.

Aber für eine Einstellung wegen geringer Schuld hat es gereicht.