NACH PLÖN

Eine Anwaltskanzlei regt sich darüber auf, dass das Mahngericht nach dem Widerspruch die Sache an das Amtsgericht Plön abgegeben hat. Mit dem Amtsgericht Plön haben weder die Klägerin noch der Beklagte etwas zu tun. Das Gericht ist also so was von örtlich unzuständig. Der zitierfähige Teil der Beschimpfung:

Wir haben in der Anspruchsbegründung die Abgabe zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Düsseldorf beantragt. Warum der Rechtsstreit vom Amtsgericht Hagen an das Amtsgericht Plön abgegeben wurde, ergründet sich für uns nicht.

Dabei ist die Lösung so einfach. Die Anwälte haben vorher im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids versehentlich das Amtsgericht Plön eingetragen. An diese Angabe im Antrag ist das Mahngericht aber von Gesetzes wegen gebunden (§ 696 Abs. 1 ZPO). Es darf spätere Erklärungen nur berücksichtigen, wenn auch der Antragsgegner einen gleichlautenden Antrag stellt. Dazu hatte dieser bis dahin aber überhaupt noch keine Gelegenheit.

Nicht immer sind die Gerichte schuld.

SCHOGGO TV UND DIE LINKS

Eine überraschende Wendung nimmt der Fall Entenmann ./. Bartels. Zunächst ließ der Betreiber von „schoggo tv“ seine Anwälte was von gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen erzählen, von rechtswidriger Namensnennung und allerhand schlimmen Zeugs.

Und nun?

Nach dem neuesten Schriftsatz verletzt Herr Bartels in erster Linie das Urheberrecht, indem er, bitte festhalten, auf schoggo tv verlinkt hat. Dadurch provoziert er nämlich, dass andere Internetnutzer schoggo tv aufrufen und in ihren „Arbeitsspeicher“ laden. Damit werde schoggo tv unzulässig vervielfältigt.

Okay, man muss ja nicht erwähnen, dass der Bundesgerichtshof in seiner Paperboy-Entscheidung (Pressemitteilung) exakt das Gegenteil geurteilt hat. Allerdings ist so etwas immer etwas unfair gegenüber dem Korrespondenzanwalt, der sich in der mündlichen Verhandlung abwatschen lassen darf.

Zu allem Überfluss macht Herr Entenmann auch noch Anleihen beim Sozialgericht Bremen, der bisherigen Speerspitze für extensive Auslegung des deutschen Namensrechts. Auch Entenmann fürchtet nämlich, dass sein schoggo tv und Marcel Bartels Seite durch die Links nicht nur verwechselt, sondern auch für ein identisches Angebot gehalten werden können.

Das wäre dann in der Tat eine Beleidigung. Fragt sich nur, für wen.

NEUER DRUCKER

Wo schon an anderer Stelle gestichelt wird, kann ich mich ja outen. Ja, der bisherige Arbeitsplatzdrucker wird mal wieder spontan ersetzt. Und zwar durch diesen hier.

Die ursprüngliche Begeisterung für das bisherige Teil erlitt schon einen Dämpfer, als das Gerät nach wenigen Wochen begann, nach jedem Druckvorgang zu klackern. Wahrscheinlich ein Teil, das mit dem Abkühlen Probleme hat. Hieß es auf einer Hotline. Was kann man machen? Einschicken. Zurücktreten. Mindern. Och, nö, so was mache ich nur für Mandanten…

Außerdem gewöhnt man sich an vieles. Aber nicht daran, dass das Papier jetzt auch noch Tonerflecken aufweist. Und zwar immer nach dem Einschalten, so die ersten 30 – 40 Ausdrucke. Also alle, denn wesentlich mehr fallen an einem Tag ohnehin nicht an.

Die Bedienungsanleitung empfiehlt für solche Fälle einen kompletten Tausch der Trommel- und Tonereinheit. Da diese insgesamt schon halb so viel kosten wie der neue Drucker, fällt die Entscheidung für die Konkurrenz, mit der wir bisher immer zufrieden waren, nur halb so schwer.

P.S. Meine Kollegen hat das gleiche Modell. Es klackert auch.

BISSIG

Heute musste ich leider ein Mandat absagen. Wäre sicher gut geworden. Leider lauert im Hintergrund die Gefahr des Interessenkonflikts. Denn wir haben schon mal einen (Mit-)Geschäftsführer aus dem Unternehmen vertreten. Und der mögliche neue Mandant war seinerzeit definitiv auf der Gegenseite.

Es ist zwar ein stillschweigendes Kompliment, wenn er in einer anderen Sache unbedingt vom früheren Anwalt des Gegners vertreten werden möchte. Aber leider gibt es bei der aktuellen Thematik doch so viele Schnittstellen, dass das Risiko nicht zu leugnen ist, irgendwann jemanden vor den Kopf zu stoßen und sich womöglich berufswidrig zu verhalten.

Die Konsequenz wäre, spätestens mit Eintritt des Ernstfalls das Mandat zu beenden. Und das andere auch. Das gibt dann nicht nur unschöne Diskussionen, sondern kann auch teuer werden. Immerhin müssen ja auch die neuen Anwälte finanziert werden.

Jetzt sollen wir einen Kollegen empfehlen. Einzige Vorgabe: Bissig soll er sein. Mal überlegen…

VERSTANDEN

Die UCI Kinowelt hat das Internet verstanden.

Damit kann man Karten online verkaufen. Na ja, mehr als eine Reservierung ist es bislang nicht. Der Kunde muss die Karten nämlich noch an einem Automaten im Foyer ausdrucken. Aber immerhin macht das alles so viel Spaß und bietet dermaßen viele Vorteile, dass man dem Kunden 50 Cent Aufschlag abknöpfen kann. Pro Ticket, wohlgemerkt.

Die Begründung für diese Preispolitik habe ich mir gleich abgespeichert. Man liest ja so selten Statements von Unternehmen, die das Internet wirklich verstanden haben.

DOLZER WILL DATEN

Ein Herr Mario Dolzer liest bei lanu.blogger.de angeblich böse Sachen. Unwahre Behauptungen. Und solche, die sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Deshalb fordert Mario Dolzer den Betreiber von blogger.de, Dirk Olbertz, auf, ihm Namen und Adresse von „lanu“ mitzuteilen.

Dumm für Herrn Dolzer, dass Dirk Olbertz Diensteanbieter ist. Und als solcher das Telekommunikationsgeheimnis beachten muss. Darunter fallen auch die Daten der Nutzer. So hat es ja beispielsweise seinen Grund, dass die Hersteller von Computerspielen massensweise Strafanzeigen stellen; anders als über Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren kommen sie nämlich nicht an Namen und Adressen der angeblichen Nutzer von Tauschbörsen.

Diensteanbieter wie Dirk Olbertz trifft – nur – die Pflicht, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, nachdem sie auf diese hingewiesen worden sind. Leider will Mario Dolzer aber nicht mitteilen, was an lanus Äußerungen unwahr ist. Oder was ihn in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. So lange er das nicht tut, kann er sich das Porto für seine Schreiben schenken.

Vielleicht kann Mario Dolzer es aber auch gar nicht sagen. Die von Dirk Olbertz zitierten Presseartikel sprechen jedenfalls nicht gerade dafür, dass lanus Äußerungen rechtswidrig sind.

VERGLEICHSVORSCHLAG

Nach den mir vorliegenden Unterlagen fordern Sie von meinem Mandanten insgesamt 11.023,86 €. Ich unterbreite Ihnen daher im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans einen Vergleichsvorschlag, welchen Sie dem beigefügten Zahlungsplan entnehmen können. Aus diesem ergibt sich eine Quote von 0,3606 % und der Ausgleich Ihrer Forderung in Höhe von 0,00 €.

Ich nenne das Beleidigung, nicht Bereinigung.

HAUSGEFÄNGNIS

„Termin zur mündlichen Haftprüfung ist am 9. Februar 2006, 14 Uhr, in folgendem Raum: Hausgefängnis.“

Nach meiner Meinung sollten solche Termine in einem richtigen Sitzungssaal stattfinden. Oder im Büro des Richters.

ABDRÜCKE

Neben Fotokarteien führt die Polizei übrigens auch eine Schuhspurensammlung. An Tatorten werden die Schuhabdrücke auf Folien übertragen. Später vergleicht man sie mit den Schuhen, die bei Verdächtigen gefunden werden.

FBEA (FRAG BESSER EINEN ANWALT)

Es ist doch erst Januar. Und trotzdem ist schon kein Geld mehr da – zum Beispiel für Rechtsberatung? Das war mein erster Gedanke, als ich diese Verzichtserklärung (PDF) las. Die legt eine mittelständische Firma tatsächlich Stellenbewerbern vor:

Hiermit erkläre ich ausdrücklich meinen Verzicht auf die Zahlung von Sonderzahlungen/Weihnachtsgeld und Urlaubsgeldansprüchen, nebst Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ein Ausgleich für diese Zahlungen ist in dem vereinbarten Stundenlohn/Arbeitsgeld/Stücklohn bereits enthalten.

Verzicht auf Urlaub? Geht nicht, weil Urlaub für jeden Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich (bei einer Fünf-Tage-Woche) mindestens 20 Werktage. Und davon darf nicht abgewichen werden (§ 13 Bundesurlaubsgesetz).

Verzicht auf Lohnfortzahlung? Auch auf die Lohnfortzahlung besteht ein zwingender Anspruch (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz in Verbindung mit § 12 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Der Arbeitgeber könnte also noch so lange mit der Verzichtserklärung wedeln, kein Richter würde ihm Recht geben. Womöglich kann er sich sogar noch ordentlich Ärger einfangen. Immerhin wäre es ja mal einen Gedanken wert, ob hier nicht versucht wird, Arbeitnehmer über ihre Rechte zu täuschen mit dem Ziel, sich auf deren Kosten zu bereichern. Von der unvermeidlichen Rufschädigung, wenn so ein Verhalten ruchbar wird, mal abgesehen.