BLOG-IMPRESSUM

Die deutschen Behörden interessieren sich nicht dafür, ob Weblogs ein Impressum haben? Offensichtlich ein Irrglaube, denn zumindest das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit reagiert auf Eingaben und beanstandet die „unzureichende Anbieterkennzeichnung“.

Das ergibt sich aus einem Schreiben, das ich heute für einen Dritten erhalten habe. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Hintergrund ist wohl, dass eine Firma – völlig zu Unrecht – etwas gegen einen Weblogeintrag hat, aber es anscheinend nicht auf die Reihe kriegt, sich mit dem Betreiber des Weblogs in Verbindung zu setzen. Jedenfalls scheint sie beim österreichischen Hoster abgeblitzt zu sein und versucht es jetzt über die deutschen Aufsichtsbehörden.

Vielleicht erfahren wir dann ja doch mal, ob es tatsächlich eine Impressumspflicht für rein private Weblogs gibt. Soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein Gerichtsurteil.

BESSER SO

Die Steuerfahndung ist nicht so. Jedenfalls nicht immer. Für eine Mandantin habe ich die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO aushandeln können. Sie muss eine fünfstellige Auflage zahlen, dann ist die Sache erledigt.

Und ich hatte die Kundin schon mit dem Gedanken vertraut gemacht, dass im schlimmsten Fall eine Haftstrafe auf Bewährung droht.

Na ja, besser so als andersrum.

GELD GESCHICKT

Exil-Iraker in Deutschland kriegen Ärger mit dem Staatsanwalt. Sie haben Geld geschickt, um ihre Angehörigen in der Heimat zu unterstützen. Wegen des Irak-Embargos verstießen sie damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Die Frankfurter Rundschau berichtet über einen der Strafprozesse.

(Danke an fh für den Link)

BETRUG UND KNAST

Es gibt die PM Presse- und Medienverlag GmbH. Und es gibt die DPM-Presse- und Medienverlag GmbH. Über letztere hat Marcel Bartels in seinem Parteibuch kräftig hergezogen. Und wer beschwert sich? Die PM Presse- und Medienverlag GmbH. Sie stößt sich daran, dass Bartels Beitrag angeblich bei Google angezeigt wird, wenn man „Presse- und Medienverlag“ eingibt. Besonders reibt sich das Unternehmen daran, dass dann so unschöne Stichworte wie „Betrug“ und „Knast“ auftauchen.

Das ist wirklich bedauerlich, wenn man so ähnlich heißt wie eine andere Firma. Insbesondere dann, wenn die andere Firma im Geruch unseriösen Geschäftsgebahrens steht. Aber wieso Marcel Bartels für die Suchergebnisse von Google verantwortlich sein soll, wird in dem Schreiben leider nicht erläutert.

Schade eigentlich. Das würde nämlich noch mehr Leute interessieren; ich will hier keine Namen nennen…

NOCH FRAGEN ?

Sehr geehrter Herr Vetter,

ja, es stimmt, Ihre Mandantin hatte den Auftrag zur Verlegung des Laminatbodens inklusive Leisten!!! Es gab jedoch keine Aufforderung, eine Übergangsleiste einzubauen … da war von meiner Seite etwas anderes vorgesehen; ebenso das eigenmächtige Kürzen der Holzküchentüre! Die Türe sollte nicht gekürzt werden, die war zum Abstellen in den Keller vorgesehen!

Da mittlerweile eine Einbauküche installiert wurde, fordere ich Ihre Mandantin auf ihr Laminat abzubauen … die Kosten dafür zu tragen … und den Urzustand … vor allem der Küchentüre herzustellen!!!

Mein Rechtsanwalt kann Ihnen gerne mal seine Rechnung offerieren … Die fällt bei ihm etwas höher aus!

Noch Fragen?

Würde mich interessieren wie Ihre Mandantin dies anstellen will!!!

Mit freundlichen Grüßen

B.

KLEINE BESETZUNG

Ich liebe direkte Fragen. Wie diese hier:

„Meinen Sie, dass es besser ist, wenn wir einen zweiten Anwalt neben Sie setzen?“

Erst mal schlucken. Und dann gleich richtig kontern:

„Klar, gerne. Überhaupt kein Problem. Ich kann sofort eine Kollegin ins Boot holen. Die ist sehr kompetent und durchsetzungsstark.“

Nach Diskussion der anfallenden Stundensätze kam der Vorschlag, es doch erst mal in „kleiner Besetzung“ zu versuchen.

VERTABBT

Ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Ist das schon immer in der Tab-Leiste des Firefox? Wenn ja, habe ich es vorhin zum ersten Mal gesehen. Und leider auch zu neugierig geklickt. Einfach mal so. Denn damit schickte ich den etwas längeren Beitrag über ein juristisches Erlebnis der dritten Art von heute Morgen ins Nirwana.

Ab sofort findet Wichtiges nur noch im ganz linken Tab statt.

IP-ADRESSE

T-Online muss nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt bei Flatrate-Kunden sofort nach der Verbindung die IP-Adresse löschen. Auch das übertragene Datenvolumen darf nicht festgehalten werden.

Es handelt sich um ein zivilrechtliches Urteil. Die Entscheidung bindet also nur T-Online und den Kläger. Deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich das Unternehmen ab sofort allgemein an die Vorgaben des Landgerichts hält.

(Link gefunden in der Handakte)

GVU DURCHSUCHT

Die GVU steht angeblich im Verdacht, Raubkopierer aktiv unterstützt zu haben. Nach einem Bericht von heise online wurde heute bei den „Detektiven“ der Musikindustrie durchsucht:

… weisen Indizien darauf hin, dass die GVU bei ihren Ermittlungen gegen Raubkopierer die Grenzen des Erlaubten überschritten hat. Die Redaktionen erhielten bereits vor geraumer Zeit Hinweise eines GVU-nahen Informanten, die mittlerweile von einer zweiten Quelle bestätigt wurden. Danach soll die GVU mindestens einen Administrator eines zentralen Austausch-Servers der Warez-Szene regelmäßig bezahlt haben. Auf diese Weise sei sie an Log-Dateien und damit an Zugriffs-IP-Adressen dieser so genannten „Box“ gekommen. Zudem soll sie Hardware zur Ausrüstung der Plattform beigesteuert haben.

UNPLANMÄSSIG

Nach einem verlorenen Prozess muss der Gegner, ein promovierter Journalist, die Anwaltskosten erstatten. Nachdem er den Kostenbeschluss erhalten hat, schickt er mir folgendes Schreiben:

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Zahlung Ihrer Anwaltsgebühren verzögern wird. Zurzeit sehe ich mich außerstande, Beträge, die nicht dem Erhalt meines Haushaltes (u.a. vier Kinder, Abtragung Hauskredite etc.) dienen, unplanmäßig aufzuwenden. Zu meiner Finanzplanung gehörten auch die im o.g. Rechtsfall geschuldeten Einnahmen. Leider hat sich die örtliche Justiz bei der Beurteilung der Sache geirrt, was Ihnen Ihr Mandant sicher bestätigen kann (aber nicht wird). Ich gratuliere Ihnen zur erfolgreichen Verteidigung. Das war schon ein erstaunliches Ergebnis angesichts der Faktenlage.

Es geht um 132,50 €.