TEXTBAUSTEINE

Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kassel hat die Durchsuchung einer Wohnung angeordnet. Sein Beschluss enthält eine merkwürdige Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich beim Amtsgericht Kassel oder Landgericht Kassel durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Nun ja.

Durchsuchungsbeschlüsse sind gemäß § 304 Strafprozessordnung mit der einfachen Beschwerde anfechtbar (Meyer-Goßner, StPO, § 105 Randnummer 15). Diese einfache Beschwerde ist grundsätzlich nicht an eine Frist gebunden.

Überdies beträgt die Einlegungsfrist für eine sofortige Beschwerde im Strafverfahren gemäß § 311 Strafprozessordnung nicht zwei Wochen. Sondern eine Woche.

Liest sich ein wenig, als wäre ein Zivilrichter einfach mit seinen Textbausteinen umgezogen. In § 569 Zivilprozessordnung gibt es nämlich eine ähnliche Regel für die sofortige Beschwerde. Dort beträgt die Rechtsmittelfrist auch tatsächlich zwei Wochen.

FREUNDLICH

Mitunter sieht man halt kein Land bei der Arbeit. Da hilft ein freundliches Wort vom Kollegen:

Soll ich bei irgendwas helfen?

Du kannst mir auch nicht mehr helfen.

Das Angebot war ja auch gar nicht ernst gemeint.

REAKTION

„Hier ist die fristlose Kündigung.“

„Dann nehme ich mir gleich einen Strick.“

Die Situation ist ja ohnehin schon schwierig. Durch solche „Argumente“ wird sie nicht einfacher. Ich habe mit dem Hinweis reagiert, dass sich die Firma in etlichen Betriebsjahren nicht in das Privatleben des Mitarbeiters eingemischt hat. Und dass sie nicht beabsichtigt, dies künftig zu tun.

Hört sich hart an, war aber wahrscheinlich die einzige Möglichkeit klar zu machen, dass die von der Mandantin getroffene Entscheidung endgültig und nicht verhandelbar ist. Und zwar aus guten Gründen.

BESCHLEUNIGT

Wenn der hibbelige Besucher etwas weiter entfernt geparkt und sein Handy im Auto vergessen hat, beschleunigt das die Besprechung. Wohltuend.

KEINE FORMULARE

Post vom Amtsgericht Köln in einem Scheidungsverfahren:

Es wird nunmehr gebeten, unverzüglich die vorgeschriebenen Vordrucke vollständig ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen dem Familiengericht einzureichen. (Vordruck V 1 – neben dem Doppelblatt auch die Seite 1 – , Entgeltsbescheinigung des Arbeitgebers bis zum Ende der Ehezeit, Antrag auf Kontenklärung des zuständigen Rentenversicherungsträgers … und Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten …)

Normalerweise schicken die Gerichte alle Formulare mit. Das war hier nicht der Fall. Also ließ ich anrufen und um Zusendung bitten. Rückmeldung aus dem Sekretariat:

Formulare werden ausnahmsweise zugesandt. Machen die normalerweise nicht!

Wenn das so weiter geht, müssen die Parteien demnächst sogar ihre eigenen Richter zur Verhandlung mitbringen.

EINE WOCHE POST

Der Unmut im Sekretariat hält sich in Grenzen. Vielleicht liegt es am soeben, zumindest theoretisch, eingetretenen Feierabend. Jedenfalls hätte ich auch für kräftigere Aggressionsentladungen Verständnis. Heute Nachmittag hat nämlich ein privater Postdienst ein paar Pfund Gerichts- und Behördenpost in den Briefkasten gequetscht.

Alles abgestempelt zwischen dem 14. und 20. Februar.

TURBULENZGESCHEHEN

Nebenklagevertretung. So etwas wie ein Sündenfall für einen Strafverteidiger. Aber von Zeit zu Zeit empfehlenswert wie eine Paartherapie. So konnte ich heute mal aus bequemerer Perspektive erleben, wie verhängnisvoll es sein kann, gegen Augenzeugen zu verteidigen. Noch dazu, wenn es sich um Zeugen mit folgenden Eigenschaften handelt: a) gute Sicht auf die Schlägerei; b) intakte Erinnerung; c) absolut kein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses.

Diese beiden Zeugen sagten aus, dass sie eindeutig gesehen haben, wie die drei Angeklagten den Nebenkläger vermöbelt haben. Wie das Opfer zu Boden ging. Und dort noch etwa anderthalb Minuten geschlagen und getreten wurde. Bis es bewusstlos wurde und die Täter sich aus dem Staub machten.

Die Verteidiger wählten folgenden Ansatz: Die Zeugen haben in winzigen Details unterschiedlich ausgesagt. So sagte zum Beispiel ein Zeuge, er habe nicht gesehen, ob sich auch eine Frau – die Schwester des Nebenklägers – am Ort des Geschehens befand. Er könne sich jedenfalls nicht an eine Frau erinnern. Andere Zeugen hatten jedoch von der Frau gesprochen. Hieraus schloss der Anwalt eines Angeklagten, dass wegen dieses „Widerspruchs“ der gesamte Ablauf unklar sei. Keine Frau, keine Schlägerei.

Natürlich sagte er das nicht so banal. Sonst wäre es ja ein Trick aus dem Zauberkasten. Nein, wir schwebten andächtig davon, getragen von der Wucht eines (mir) bis dato unbekannten Wortes.

Turbulenzgeschehen.

Alles, sagte der Verteidiger, war doch ein Turbulenzgeschehen. Er meinte damit: Wo mehrere Menschen sind, geht es rund. Da kommt das Auge des Beobachters gar nicht mit. Für mich fehlte etwas die Behauptung, dass eine Vielzahl von Untersuchungen diese These bestätigt hat. Am besten welche aus Amerika. Trotzdem lauschten alle andächtig.

Turbulenzgeschehen. Das kennt man auch aus den Shows von David Copperfield. Oder Harry-Potter-Filmen. Und vielleicht aus den guten Zeiten, vor der Paartherapie. Ein großes Gewusel, letztlich bleibt nur eine Illusion. Und das, was uns das fehlbare Gehirn als Wahrheit verkauft.

Ich habe mir das Wort gemerkt. Muss allerdings sehen, ob ich es verwende. Geholfen hat es den Angeklagten nämlich nicht sonderlich. Sie kriegten alle Knast.

HARTZ IV: WANN ZÄHLT DER PARTNER ?

Bei Hartz IV darf das Einkommen eines Partners erst angerechnet werden, wenn die Lebensgemeinschaft mindestens ein Jahr besteht. Vorher kann noch nicht von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft augegangen werden. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Bei einem Zusammenleben unter einem Jahr fordert das Gericht besondere Umstände, die darauf hindeuten, dass die Partner auch finanziell füreinander einstehen wollen. Zum Beispiel ein gemeinsames Kind.

(Beschluss des LSG; Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

AUCH GELESEN

Gerade habe ich unter einen Antrag für eine eu-Domain, den wir für einen Mandanten als Rechtsanwälte „beglaubigen“, nicht nur meine Unterschrift gesetzt. Sondern pflichtgemäß und handschriftlich auch die geforderte Floskel „gelesen und akzeptiert“.

Und so ist es natürlich auch.

HASS UND ZWIETRACHT

Ich vererbe nach meinem Ableben mein Haus meinem Sohn K. Nach dem Ableben meines Sohnes erben das Haus meine zwei Enkel. Das Haus kann nur verkauft werden, wenn beide einverstanden sind. Das Baugrundstück erbt mein Enkel M.

Der Vater meint, er sei Alleinerbe. Denn „das Haus“ ist der größte Vermögenswert. Wenn er sich da nicht mal irrt. Denn der Wille der Verstorbenen ging offensichtlich dahin, ihren Enkeln das Grundstück zu erhalten.

Also wird die Auslegung des Testaments eher in Richtung Vor- und Nacherbschaft gehen. Bei Grundstücken ist der Vorerbe allerdings nicht frei in seinen Entscheidungen. Er kann zum Beispiel das Grundstück nicht verkaufen (§ 2113 BGB), sondern muss es für die Nacherben (Enkel) erhalten.

Beim Enkel M. ist fraglich, ob er prozentual Miterbe geworden ist. Oder ob ihm das Grundstück als Vermächtnis zufallen soll. Beide Rollen sind höchst unterschiedlich. Der Vermächtnisnehmer ist beispielsweise schon deswegen schlechter gestellt, weil er von den Erben nur die Übertragung des Vermächtnisses verlangen kann. Er wird also nicht automatisch Eigentümer.

Das Testament ist ein schönes Muster. Für alle, die unter ihren Nachkommen Hass und Zwietracht sehen wollen. Von Anwälten sozusagen uneingeschränkt empfohlen.

ÜBERWACHT

Der Gerichtsvollzieher teilt mit:

Mit dem Schuldner wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Das Rateninkasso wird durch mein Büro überwacht. Bei Zahlungsverzug wird gemäß Ihrem Antrag verfahren.

Das ist doch mal eine erfreuliche Aussicht. Häufig muss man nämlich aufpassen, weil Gerichtsvollzieher gerne die 1. Rate kassieren, sich dann aber monatelang nicht mehr bei den Schuldnern blicken lassen. Dass dann die Zahlungsmoral schnell wieder nachlässt, dürfte keine Überraschung sein.

OHNE GRÜNDE

Vermieter von Einliegerwohnungen genießen ein großes Privileg. Sie brauchen keine Kündigungsgründe (wie z.B. Eigenbedarf), um ihren Mieter vor die Tür zu setzen. Der Vermieter darf einfach so kündigen. Ohne sachlichen Grund. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Das Ganze geht allerdings nur, wenn der Vermieter selbst im Haus lebt und es insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen gibt.

Außerdem ist noch ein kleiner Umstand zu beachten. Gemäß § 573a BGB muss der Vermieter nämlich angeben, dass er die Kündigung auf die Absätze 1 oder 2 der Vorschrift stützt. Tut er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Da hat sich die Mieterin, die ich beraten habe, aber gefreut. Ihr Vermieter hatte nur reingeschrieben, dass er das Mietverhältnis ordentlich kündigt. Auf die Sondervorschrift hat er sich nur in einem Telefonat bezogen.

In dem Gespräch hat er auch getönt, sein Anwalt hätte ihm die Kündigung formuliert.