GENERALVERDACHT

Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen.

Und wieder wird ein Stück Freiheit zu Grabe getragen. Der Bürger wird zum potenziellen Straftäter degradiert und unter Generalverdacht gestellt. Nico Lumma fasst die Aussichten gut zusammen:

1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. „internationaler Terrorismus“ wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als „völlig abstrus“, sondern als „ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet“ bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.

JABBER WIRD ERKLÄRT

Florian Holzhauer, der dieses Blog technisch betreut, hält morgen in Berlin einen Vortrag über Jabber, eines seiner anderen (und wichtigeren) Projekte:

Seit 1998 wird das offene Instant Messaging-Protokoll „Jabber“ entwickelt. Inzwischen RFC-Standard und mit über 160 Protokollerweiterungen bietet es eine Menge an Möglichkeiten und Anwendungsbereiche, die sich in Bereichen des digitalen Lebens wiederfinden. Seit kurzem auch von großen Firmen wie Google oder Lycos entdeckt, gilt das Jahr 2006 als „das Jahr von Jabber“. Nach einer kurzen Einführung für den Jabber-Einsteiger will dieser Vortrag einen groben Abriss über den aktuellen Zustand und Möglichkeiten sowie einen Ausblick in die Zukunft geben.

Einzelheiten hier.

SCHWARZ – UND BESCHULDIGT

Ich finde es etwas peinlich, wenn einem Vernehmungsbeamten fürs Protokoll und einige Vermerke keine andere Bezeichnung einfällt als „der beschuldigte Schwarzafrikaner“.

Will man uns damit etwas mitteilen? Oder drückt es nur eine gewisse Verblüffung, womöglich auch etwas Unmut über den Umstand aus, dass der Betroffene gleich zu Anfang der Vernehmung einen deutschen Personalausweis vorlegen konnte?

EINFACH GELAGERT

Ich überlege, ob ich künftig überhaupt noch in Straf- und Bußgeldsachen mit der DAS Rechtsschutzversicherung korrespondiere.

Bei einer Verkehrsstrafsache beginnt die DAS etwa eine Diskussion darüber, ob es sich um eine „durchschnittliche“ Angelegenheit handelte. Dass bei dem Unfall ein Motorradfahrer zu Fall gekommen und nicht unerheblich verletzt worden ist, spricht schon dafür, dass es sich nicht um eine bloße Bagatelle handelt. Folglich drohte auch Fahrverbot bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Aber nein, die DAS meint, nach den vorliegenden Unterlagen sei die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfach gelagert gewesen und auch nicht schwierig. Abgesehen davon, dass eine „durchschnittliche“ Angelegenheit weder kompliziert noch schwierig sein muss, sondern halt durchschnittlich, handelt es sich bei Verkehrsstrafsachen nun mal um den klassischen Fall der normalen Angelegenheit.

Über all das könnte man ja noch diskutieren, würde die DAS es zumindest so handhaben wie andere Versicherungen. Und schon mal den Betrag zahlen, den sie für angemessen hält. Aber nein, die Versicherung verlangt Folgendes:

Weiterlesen

KEIN ABSCHUSS

Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz gelesen. Und sich daran gehalten. Deshalb hat es heute die ins Luftsicherheitsgesetz geschriebene Möglichkeit, von Terroristen entführte Flugzeuge durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, für nichtig erklärt.

Mehr z.B. in der Süddeutschen Zeitung.

FÜR DEN KAISER

Bayerische Polizisten haben möglicherweise versucht, eine Temposünde von Franz Beckenbauer zu vertuschen. Nachdem Beckenbauer in einer Tempo-30-Zone deutlich zu schnell geblitzt worden sei, soll die Fahrt als Polizeieinsatz deklariert worden sein. Und dies, obwohl Beckenbauer deutlich auf dem Foto erkennbar gewesen sei. Der Express berichtet, einige der Beteiligten seien bereits zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

LAUFZEITEN

Mit Schreiben vom 12. Juni 2005 unterrichtete mich das Amtsgericht D. darüber, dass eine Anklage gegen meinen Mandanten erhoben wurde. Angekommen ist dieses Schreiben bei mir am 10. Oktober 2005. Damit war es ziemlich genau vier Monate unterwegs.

Mit Schreiben vom 24. November 2005 teilte das Amtsgericht D. mit, die Anklage sei zugelassen. Außerdem war eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin am 5. April 2006 beigefügt. Dieses Schreiben ging bei mir am 14. Februar 2006 ein. Die Botschaft des Richters hat also weniger als drei Monate gebraucht, um mich zu erreichen.

Falls der Richter sich jetzt über meinen Terminsverlegungsantrag ärgert, möchte ich nur anmerken: Bis Anfang Januar 2006 hätte ich am 5. April noch Zeit gehabt.

ZEUGEN DER ANKLAGE

Wenn Zeugen der Anklage nicht kommen, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Traurigkeit. Allerdings ist es manchmal nicht leicht, das dem Mandanten nahe zu bringen. Wenn er sich nämlich Hoffnung auf einen Urteilsspruch am Ende des Prozesstages gemacht hat. Bei einer Bewährungsstrafe, die unter günstigen Konstellationen möglich ist, hätte er vielleicht nach Hause gehen können.

So muss er mindestens zweieinhalb weitere Wochen sitzen. Bis zum nächsten Versuch, die ausländischen Zeugen dazu zu bringen, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen. Nach längerer Überzeugungsarbeit nahm er es dann sogar mit Humor. Immerhin sperren sich demnächst ja auch viele Düsseldorfer ein. Die tollen Tage stehen vor der Tür.

DÜRFTIG

Ich habe gerade eine dürftige Klage diktiert. Denn bei der Beklagten, einer Versicherung, liegt die Darlegungs- und Beweislast für ihre Einwendungen. Trotzdem ist die Versuchung da, sich sofort in der Klage mit den Argumenten der Gegenseite zu beschäftigen. Vor allem, wenn außergerichtlich schon hin- und hergeschrieben wurde.

Das empfiehlt sich aber nicht. Nach meiner Erfahrung ist es gerade bei kleineren Streitwerten besser, nur das Nötigste zu sagen. Und dann ungefähr Folgendes:

Die Beklagte verweigert die Zahlung der Sachverständigenkosten bislang ohne nachvollziehbare Gründe. Es ist ihre Aufgabe, dem Gericht plausibel zu machen, warum die streitigen Ansprüche nicht reguliert werden. Sollte die Beklagte dies tun, wird die Klägerin selbstverständlich eingehend Stellung nehmen und die Argumente der Beklagten entkräften.

Für die Juristen der Versicherung bedeutet das nämlich Arbeit. Sie müssen jetzt die Argumente auf den Tisch legen. Wie immer im Leben scheut mancher vor Arbeit zurück und erkennt den Anspruch lieber an. Wäre jedenfalls nicht das erste Mal.

IMMER ÄRGER

Die Kfz-Haftpflichtversicherungen haben in den letzten Jahren hart an ihrem Ruf gearbeitet. Und ihn anscheinend auch erfolgreich ruiniert.

Mandant: Ich habe von so vielen Leuten gehört, dass die immer unberechtigt kürzen. Schreiben Sie der Versicherung gleich, dass wir sie ohne Vorwarnung verklagen, wenn auch nur ein Cent zu wenig gezahlt wird.

Ich: Vielleicht sollten wir erst einmal abwarten, was die Versicherung zu unseren Ansprüchen sagt.

Mandant: Nein, die zahlen doch nie. Die machen immer Ärger.

Natürlich habe ich im ersten Schreiben keine Drohungen ausgesprochen. Das kann ich jetzt nachholen. Der Mandant hat Recht behalten.