RSS FÜRS KONTO ?

Wieso gibt es eigentlich keinen RSS-Feed für die eigene Bankverbindung?

Nur so ein Gedanke, als ich gerade die „vorgemerkten und noch nicht gebuchten Umsätze“ auf dem Onlinekonto studierte.

WEIT WEG

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt, und zwar nach § 205 Strafprozessordnung:

Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluß vorläufig einstellen. Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise.

Im konkreten Fall hat der Beschuldigte derzeit keine Anschrift. Das heißt, er hat schon eine, gibt sie aber nicht heraus. Damit ist er aus Sicht der Ermittlungsbehörden „abwesend“.

Zu sehr sollte man sich über so eine Einstellung aber nicht freuen. Zum einen ist sie nur vorläufig. Zum anderen hindert sie die Staatsanwaltschaft nicht, nach dem Beschuldigten fahnden zu lassen. Oder gar einen Haftbefehl zu beantragen.

Langfristig bringt solches Taktieren also nichts. Es sei denn vielleicht, man ist gaaaaaaanz weit weg.

ROUTE

Gerade intern und beiläufig eine Marschroute ausgegeben:

„Wir machen nur aussichtslose Fälle, keine völlig aussichtslosen.“

350 AKTEN

Der Düsseldorfer Amtsrichter Heinrich L. (60) hat weitaus mehr Knöllchen-Verfahren in die Verjährung getrieben, als bislang bekannt war. Bei ihren Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung stieß die Staatsanwaltschaft auf rund 350 unerledigte Akten, vom Sprecher des Amtsgerichtes waren Mitte November „über 100“ eingeräumt worden.

Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren aus Gründen der Neutralität zur weiteren Bearbeitung an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft abgeben. Das Verbrechen der Rechtsbeugung wird mit mindestens einem Jahr Haft bedroht. Abgesehen vom Strafverfahren wird gegen L. auch disziplinarrechtlich ermittelt. (pbd Pressebüro Düsseldorf)

KURZFRISTIG

Feinstaub, Steuern, Spritkosten, Subventionen – gasbetriebene Fahrzeuge haben derzeit Konjunktur. Auch ein Mandant setzte für seinen Betrieb auf diesen Trend. Er bestellte beim Hersteller F 1 drei gasbetriebene Autos. Liefertermin war Oktober 2005. Das passte gut, denn andere Fahrzeuge sollten ohnehin ausrangiert werden.

Hersteller F 1 konnte aber nicht liefern. Bei jeder Nachfrage gab es eine neue Ausrede: Das Werk läuft unter Überlast, der Zulieferer hat Probleme mit den Gastanks, die Umrüstfirma muss Insolvenz anmelden.

Im Dezember 2005 platzte dem Mandanten der Kragen. Mit unserer Hilfe kam er ziemlich zügig aus den Verträgen raus. Das Autohaus hatte nämlich die Leasinganträge noch gar nicht bei der Bank eingereicht. Das ist bei einem „verbundenen Geschäft“ ziemlich schlecht, vor allem, weil man schlecht auf Einhaltung eines Vertrages pochen kann, der noch gar nicht zustandegekommen ist.

Eile war auch geboten, denn der Mandant wollte jetzt bei Hersteller F 2 bestellen. Dort kündigte man nämlich vollmundig an, dass fest bestellte Autos in drei Wochen lieferbar sind. Die drei Wochen gingen natürlich ins Land – Autos waren keine da. Stattdessen hörte der Mandant wieder nur Ausreden. Siehe oben.

Mein Auftraggeber hat jetzt die Schnauze voll. Wir treten von allen Verträgen zurück. Und er fährt nur noch mit Diesel. Schlecht für die Umwelt und für seinen Geldbeutel. „Aber wenigstens kriege ich keinen Herzinfarkt.“

Die Dieselautos sollen übrigens kurzfristig lieferbar sein.

TEURE FREIHEIT

107,20 € berechnete das Auswärtige Amt für die Übersendung eines vierseitigen Erlasses. Es handelte sich um eine Anfrage, die auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt war. Wie heise online berichtet, war man im Auswärtigen Amt wohl nachträglich nicht mehr so glücklich über die Höhe der Rechnung. Auf den Widerspruch hin wurde sie auf 15,40 € reduziert.

BEISPIELLOS

Kann es sein, dass BMW (plötzlich) Defizite im PR-Bereich hat? Nach dem Google-Gau flattert zumindest mir jetzt dieser Brief auf den Schreibtisch. Tut mir Leid, aber an pathetischem Geschwurbel besteht echt kein Bedarf. Das empfinde ich als Zeitdiebstahl.

Und falls jemand fragt, welches nette Werbegeschenk denn beilag – keines.

GROSSE EHRE

„Um der Angelegenheit keine allzu große Ehre angedeihen zu lassen, schlagen wir vor, dass sich die Parteien den Schaden teilen.“

Höre ich da einen leisen Widerwillen, Herr Kollege? Der Streitwert beträgt doch immerhin 296,78 €.

NÄCHTLICHE AUFRECHNUNG

Ein Apotheker, den ich schon lange vertrete, hatte Notdienst. Um vier Uhr morgens wurde er rausgeklingelt. Der junge Mann vor dem Schalter kaufte Kopfschmerztabletten. Während mein Mandant den 50-Euro-Schein wechselte, fiel ihm ein, woher er den Kunden kennt. Der hatte sich vor drei Jahren Medikamente liefern lassen. Und nicht bezahlt.

Der Vollstreckungsbescheid liegt bei uns im Aktenschrank. Der Mann hat die Finger gehoben. Er ist unpfändbar eingerichtet. Mein Mandant wollte sich aber die Gelegenheit doch nicht entgehen lassen. Er schlug dem Kunden vor, das Wechselgeld als Teilzahlung zu verrechnen.

Damit war der Mann gar nicht einverstanden. Nachdem er einen ziemlichen Aufstand veranstaltet hatte, kriegte er sein Wechselgeld. Bleibt nur die Frage, ob der Apotheker auch im Rahmen des Nachtdienstes zur Aufrechnung berechtigt war. Kopfschmerztabletten deuten ja nicht unbedingt auf einen „Notfall“ hin.

Mein Mandant will es aber nicht genau überprüft haben. Er hält es für unwahrscheinlich, dass der Kunde noch mal auftaucht. Jedenfalls nicht mit einem relativ großen Schein.

JEDER PUNKT EINE MAIL

Nach einem Gespräch mit einem Mandanten, der hier in der Kanzlei auch von anderen betreut wird, sollte ich den Kollegen einige Dinge ausrichten und eine Sachstandsanfrage übermitteln. Zuerst habe ich die Punkte in eine Mail geschrieben. Dann habe ich drei Mails mit aussagekräftigen Betreffzeilen draus gemacht. Sieht zwar seltsam aus, käme aber zumindest mir entgegen, weil sich die Sachen besser abarbeiten lassen.

BESETZT KLINGT JETZT ANDERS

„Die gewählte Rufnummer ist besetzt. Wenn Sie eine Rückrufbitte per SMS senden wollen, drücken Sie bitte die 1. Wenn nicht, legen Sie einfach auf.“

Und das bei einem ganz normalen Festnetzanschluss. Demnächst auch mit vorgeschalteter Werbung?

ERBOST

heute.de berichtet über den Klägeranwalt im Verfahren Trons Eltern gegen Wikipedia:

Kurz hatte unmittelbar vor der Verkündung durch das Gericht den Saal erbost verlassen, nachdem ihm der Richter seine Entscheidung mitgeteilt hatte.

Nun ja.

Außerdem soll der Anwalt gesagt haben, das Urteil sei „willkürlich und greifbar gesetzeswidrig.“ Ich habe bislang schon mit einigen Juristen über die Sache gesprochen. Seltsamerweise hat keiner mit einem anderen Ausgang gerechnet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich übrigens nicht sonderlich über eine Eingabe freuen. Jedenfalls nicht zum jetzigen Zeitpunkt:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann allerdings erst angerufen werden, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben. Dabei gilt eine Frist von sechs Monaten nach dem endgültigen innerstaatlichen Urteil.

Kann man übrigens ganz einfach nachlesen – in der Wikipedia.

KEIN GESCHENK

Aus dem Polizeibericht:

Am 08.02.2006 um 18.15 Uhr beobachtete ein Detektiv in einem Kaufhaus an der Bahnhofstraße einen 27-jährigen Mann aus Bremen beim Diebstahl. Der Tatverdächtige hatte 25 Mascara-Stifte im Wert von 260 Euro in seine Jackentasche gesteckt. Er wollte das Kaufhaus ohne zu zahlen verlassen. Als der Detektiv ihn ansprach, kam es zu einer kurzen Rangelei. Anschließend übergab er den Tatverdächtigen der Polizei. Die Beamten nahmen ihn fest und brachten ihn ins Polizeigewahrsam. Heute hat er in seiner Vernehmung die Tat gestanden. Auf Antrag der StA Essen führte das AG Gelsenkirchen heute ein beschleunigtes Verfahren durch. Der zuständige Richter verurteilte den 27-Jährigen zu 8 Monaten Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Anschließend kam der Tatverdächtige in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen.

Nach § 418 Abs. 4 Strafprozessordnung muss dem Beschuldigten im beschleunigten Verfahren ein Verteidiger beigeordnet werden, wenn eine Freiheitsstrafe von über sechs Monaten zu erwarten ist. Stellt sich erst in der Verhandlung raus, dass so eine hohe Freiheitsstrafe verhängt werden könnte, muss der Verteidiger nachträglich bestellt werden. Die bisherigen Teile der Verhandlung sind in seiner Anwesenheit nachzuholen (Meyer-Goßner, StPO, § 418 Rdnr. 12).

Wenn ich den Polizeibericht lese, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass an der Verhandlung ein Verteidiger mitgewirkt hat. Jedenfalls keiner, der nüchtern war. Vor allem kann ich mir nicht erklären, wieso das Urteil rechtskräftig geworden ist. Acht Monate ohne Bewährung sind bei dem Tatvorwurf ja nicht gerade ein Geschenk.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)