Juhu, ich habe meine erste Weihnachtskarte erhalten:
Lieber Udo, ich wünsche dir nebst dein Personal ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Neue Jahr. Dein Freund Willi Bu
Wer das wohl ist? Ich geh‘ Tigger fragen.
Juhu, ich habe meine erste Weihnachtskarte erhalten:
Lieber Udo, ich wünsche dir nebst dein Personal ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Neue Jahr. Dein Freund Willi Bu
Wer das wohl ist? Ich geh‘ Tigger fragen.
Ich spreche jetzt mal mit dem Herrn, der um 14 Uhr einen Termin hatte. Er hat meiner Sekretärin seine Uhr gezeigt. Die zeigt auch 14 Uhr, sagt sie.
Für den Rest des Landes ist es aber 13.09 Uhr.
In einem Mainzer Großprozess rügen Verteidiger die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. In den ersten Reihen des Zuschauerraumes seien die Worte, welche im Gerichtssaal gesprochen werden, nicht zu verstehen. Die Anwälte fordern jetzt unter Berufung auf das Gutachten eines Strafrechtsprofessors, dass der Prozess komplett aufgerollt wird. Dies berichtet die Allgemeine Zeitung.
Ich musste auch mal mit dem Vorsitzenden einer Strafkammer diskutieren. Der nuschelte so leise vor sich hin, dass er selbst auf der Verteidigerbank kaum zu hören war. Ein bisschen habe ich auch für die Schüler protestiert, die in den Zuschauerreihen des großen Saales definitiv nichts von dem mitbekamen, was der Richter in den Saal flüsterte.
Es ist aus meiner Sicht schon reichlich arrogant, eine komplette Schulklasse zu ignorieren. Glücklicherweise sah auch der Staatsanwalt eine Notwendigkeit, jungen Leuten ein vernünftiges Bild von der Justizpraxis zu vermitteln. Er schloß sich meinem Vorschlag an, ab sofort lauter zu sprechen. Oder die Mikrofone zu benutzen.
Der Vorsitzende hat das dann sogar gemacht. Und seine Worte bei dieser Gelegenheit auch etwas sorgfältiger gewählt. Aber das wiederum ist nur mein persönlicher Eindruck.
Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet auf den Hinweis, dass die Faxdurchwahl „nur für das Prozessverfahren“ gedacht ist. Dafür überrascht sie mit einem anderen Hinweis:
Beide Parteien werden dringend gebeten, bei Schriftsätzen an das Gericht zur besseren Lesbarkeit grundsätzlich linksseitig einen Rand von mindestens 5 cm einzuhalten.
Vielleicht sollte meine Klageerwiderung wie folgt lauten:
„… ist festzuhalten, dass die Klägerin in ihrer Anspruchsbegründung nur einen Seitenabstand von 3,2 cm wahrt. Sie missachtet gröblich die klaren und nachvollziehbaren Vorgaben des Gerichts an die äußere Gestaltung von Schriftsätzen. Konsequenz hieraus kann nur sein, dass das klägerische Vorbringen unbeachtlich ist.
Die Klage ist also ohne weiteres abzuweisen.“
Ratenzahlung hat auch ihr Gutes. Jetzt kann ich nämlich die monatlichen Zahlungen des früheren Prozessgegners pfänden. Die Mandantin hat uns den Rechtsstreit führen lassen. Seit Erhalt der Rechnung schweigt sie aber beharrlich.
Das wird sich allerdings schlagartig ändern, wenn sie rausfindet, wohin der damalige Beklagte künftig seine Raten überweist.
Von RAin Annette Mertens
Frau S. erhält nach langjähriger Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung zum 30. Juni 2006.
In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht wird nach zähem Ringen eine vergleichsweise Lösung gefunden: eine sechsstellige Abfindung, noch steuerbegünstigt, Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens durch Frau S. bei Erhöhung der Abfindung um die ersparten Gehaltszahlungen, ordnungsgemäße Abrechnung inklusiver aller Sonderleistungen, Festschreibung der Betriebsrente auf das 60. Lebensjahr.
Natürlich wollen Frau S. und ihr Arbeitgeber sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Mitte 2006 nicht mehr begegnen – also unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung.
Erleichtert greift der Vorsitzende Richter zum Diktiergerät:
„Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Klägerin mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung der vertraggemäßen Vergütung unwiderruflich freigestellt wird.“
Halt, war da nicht was?
Aus dem Briefbogen einer Pforzheimer Anwaltskanzlei:
Es gelten nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
22C3 – unter diesem etwas kryptischen Namen veranstaltet der Chaos Computer Club einen Kongress in Berlin. Es geht drei Tage lang um „Private Investigations“: „information technology, IT-security, internet, cryptography and generally a critical-creative attitude towards technology and the discussion about the effects of technological advances on society“.
Das Programm für den 27. bis 30. Dezember ist hier zu finden.
Die Bundesregierung will ein Steuerschlupfloch stopfen, von dem ich bisher noch nicht mal gehört hatte: den Handel mit Tankquittungen und sonstigen Belegen. Das System ist einfach. Der private Anbieter verscherbelt Originalquittungen, die er nicht braucht. Der Unternehmer macht die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben geltend und zieht die Vorsteuer ab.
Nach geltender Rechtslage haften die Verkäufer nicht. Sie tragen nämlich keine Verantwortung dafür, was der Käufer mit den Quittungen anstellt. Das soll sich ändern.
Näheres bei heute.de.
„Dem Beschleunigungsgebot ist daher – sofern nicht besondere Umstände vorliegen – nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird.“
Dieser Satz aus der heute schon diskutierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte zahlreichen Strafkammern noch Kopfschmerzen bereiten. Selbst in einfach gelagerten Fällen schmoren Angeklagte heute bis zur 6-Monatsgrenze des § 121 StPO in Untersuchungshaft. Und auch darüber hinaus. Schwierigkeit der Ermittlungen und ihr besonderer Umfang werden ja oft genug bejaht, auch wenn die Begründungen manchmal stark an Textbausteine erinnern.
Ich habe heute eine Haftbeschwerde eingelegt und bei dieser Gelegenheit auf den Standard hingewiesen, den Karlsruhe unmissverständlich vorgibt. Besondere Umstände sind in dem betreffenden Fall jedenfalls offensichtlich nicht gegeben. Bin mal gespannt, ob andere Gerichte die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen ernster nehmen.
Ab 1. Januar 2006 sollen Abfindungen voll versteuert werden. Die bisherigen, ohnehin mickrigen Freibeträge fallen nach den Plänen der Bundesregierung weg. Steuerbegünstigt sind nur noch Abfindungen, die vor dem Jahresende vereinbart und spätestestens bis Ende 2006 ausgezahlt werden.
Wie gut, dass ich dieses Jahr noch zwei Gütetermine am Arbeitsgericht habe. Bei einer anderen Sache, die erst nach dem Jahreswechsel verhandelt wird, werde ich vorfühlen, ob eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals möglich ist.
Am besten drohe ich dem Arbeitgebervertreter damit, dass der Steuernachteil bestimmt konsequent auf die Abfindungssumme draufgeschlagen wird. Wir kennen doch unsere Arbeitsrichter…
Nach acht Jahren Untersuchungshaft hat das Bundesverfassungsgericht einen mutmaßlichen Mörder freigelassen. Das Gericht ordnete selbst die Entlassung an. Grund für diesen einmaligen Vorgang ist die faktische Weigerung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, den Sachverhalt aufgrund der Vorgaben aus Karlsruhe erneut zu prüfen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht Verfahrensverzögerungen feststellte, welche der Justiz anzulasten sind, verneinten dies die Düseldorfer Richter. Sie lehnten sich damit gegen die an sich bindenden Feststellungen des Verfassungsgerichts auf – und kassieren jetzt eine bittere Niederlage.
Der Streit begründet sich im Wesentlichen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht auch Verfahrensfehler, die zu einer Neuverhandlung führen, als schädliche Verzögerung versteht. Muss die Sache wegen Fehlern des Gerichts neu aufgerollt werden, kann die damit verbundene Verzögerung dazu führen, dass die Untersuchungshaft unverhältnismäßig wird. Im vorliegenden Fall war die Revision des Angeklagten erfolgreich gewesen, weil das Gericht die Aussage eines Zeugen verwertet hatte, obwohl der Angeklagte zu dessen richterlicher Vernehmung im Ermittlungsverfahren nicht ordnungsgemäß geladen war. Das Verfahren wird derzeit komplett neu aufgerollt.
In seinem Beschluss stellt das Verfassungsgericht aber auch noch einmal klar, dass es zahlreiche weitere Verfahrensverzögerungen gegeben hat. Diese stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch pauschal in Abrede.
Es ist toll, wenn Staatsanwaltschaften ihre Telefonverzeichnisse ins Netz stellen. Dann kann man wenigstens mal selbst „Endstellen“-Puzzle spielen.
ARoV BannMG BFuP CoR DMBilG ENeuOG GBVorV vGA ZUM
Auch keine Ahnung, was dahinter steckt? Zugegeben, im law blog werden juristische Abkürzungen auch vermieden. Wer trotzdem woanders auf welche stößt, wird dieses Abkürzungsverzeichnis der Zeitschrift für die Anwaltspraxis schätzen.
Der RSV-Blog berichtet über ein nebulöses Angebot der ARAG-Rechtschutzversicherung: Der Anwalt verzichtet auf einen Teil seiner Gebühren, dafür vermittelt ihm die Versicherung neue Mandanten.
Ob und in welcher Menge die neuen Aufträge kommen, steht allerdings wohl nicht in dem Schreiben. Dort soll lediglich von einer „angemessenen Zahl“ die Rede sein. Wirklich ein schwaches Bild, das manche Rechtsschutzversicherungen mittlerweile abgeben. Aber ich fürchte mal, die Rücklaufquote gibt ihnen sogar noch Recht.