LIEGT GUT

Ich habe einige edding-Marker bestellt. Um Dokumente besser schwärzen zu können, bevor sie als PDF ins Netz gehen.

Ich muss sagen, der edding 800 liegt sehr gut in der Hand.

Für die nächste Größe bräuchte man wahrscheinlich schon einen Waffenschein.

SEHR UNFREUNDLICH

Telefonnotiz:

Richter N. bittet um RR. Betr.: Az xxx. Wenn Sie sich bis 17.25 Uhr nicht melden, wird er einen Gerichtstermin bestimmen. Er war sehr unfreundlich und war verärgert. Einen Vorschlag für einen Termin wollte er mir aber auch nicht machen. Den Namen des Mdt. – war schwer zu verstehen – wollte er mir nicht buchstabieren.

Mir wären glatt zwölf Minuten für einen Rückruf geblieben – selbst wenn ich im Büro gewesen wäre. Ich vermute langsam, dass dem Mann so was Freude macht. Er ruft nämlich gerne am späten Nachmittag an und schnauzt rum, wenn ihm der betreffende Anwalt nicht augenblicklich zur Verfügung steht.

Wahrscheinlich telefoniert er gar nicht, um Terminsverlegungsanträge zu vermeiden. Sondern nur, um jemanden zurechtfalten zu können. Um die Uhrzeit ist er wahrscheinlich auf Entzug, weil seine letzte Sitzung schon ein paar Stunden zu Ende ist.

PAKETE

Der Paketbote war angesäuert. Er brachte die Büromaterialbestellung, die ich am Sonntag gefaxt habe.

Paketbote: Sind Sie alleine?

Sekretärin: Ja.

Paketbote: Dann viel Spaß, jetzt kommen 20 Pakete.

Voller Hausflur, endloses Gerumpel, grußloser Abgang.

Heute Abend schleppe ich dann. Der ganze Kram, davon zehn Großpackungen Kopierpapier, muss noch in den Keller.

LANGSAM

Am 8. November 2005 erlässt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid. Mein Mandant soll am 16. November 2004 als Lkw-Fahrer die Lenkzeiten überschritten haben. Also vor gut einem Jahr.

Das klingt zunächst mal nach Verjährung. Die tritt bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein. Auch die „normale“ Verjährungsfrist von sechs Monaten wäre schon abgelaufen.

Damit lässt man aber unsere Brummifahrer nicht wegkommen. Die höchste Geldbuße gemäß § 8 Fahrpersonalgesetz beträgt nämlich 5.000 €. Und da ist man schon im Bereich, in dem § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine einjährige Verjährung vorsieht. Die Verjährungsfrist steigert sich nämlich nach der Höhe des maximalen Bußgeldes – auf längstens drei Jahre.

Die Bußgeldstelle war also langsam, aber nicht langsam genug. Was für mich bedeutet, dass ich mal wieder Tachoscheiben studieren darf.

GELÖSCHT

Ich habe einen Beitrag von gestern Abend gelöscht. Vielen Dank an die Kommentatoren, die darauf hingewiesen haben, dass man gewisse Internetphänomene nicht noch anfüttern sollte. Sie haben mich überzeugt.

FRISTLOS NUR MIT FRIST

Kündigungsgründe sollen nicht auf Halde gelegt werden können. Deswegen gilt für fristlose Kündigungen eine Frist von zwei Wochen. Hat der Kündigungsberechtigte ausreichend Kenntnis von allen notwendigen Tatsachen, beginnt die Frist zu laufen (§ 626 BGB).

Zu langes Abwarten schadet also. Das Handelsblatt stellt die Problematik anhand eines aktuellen Falles in einer Aktiengesellschaft dar. Die gleichen Grundsätze gelten aber auch sonst, insbesondere bei Angestellten.

ATOMUHREN

Es gibt Telefaxe und fristwahrende Telefaxe. Zumindest beim Landgericht Hamburg. Der Kollege Sascha Kremer hat diese Novität in der deutschen Gerichtsinfrastruktur entdeckt.

Da es sich um ein Mandat handelt, das Sascha bei mir im Büro bearbeitet, konnte ich gerade mal unbefangen mit dem Herrn von der Geschäftsstelle plaudern. Der sagt, dass nur die Faxe in der Posteingangszentrale so ausgerüstet sind, um die Uhrzeit des Eingangs genau festzuhalten. Dort sind wahrscheinlich Atomuhren eingebaut.

Auf die normale Uhrzeit im Fax der Geschäftsstelle, das ist das nicht fristwahrende, will oder kann man sich am Landgericht Hamburg anscheinend nicht verlassen. Jedenfalls übernehme das Gericht keine Gewähr, dass das Fax noch bis 24 Uhr am Tag des Fristablaufs eingegangen ist. Nach Büroschluss werde es jedenfalls kritisch, dann dann ist niemand mehr da, der die Zeit des Eingangs auf dem Fax notieren kann.

Der Mitarbeiter findet die Situation selbst verwirrend, denn „eigentlich ist das Geschäftsstellenfax der direkte Draht zur Kammer“.

Mal wieder ein Fall sinnstiftender Bürokratie. Denn will sich das Gericht im Zweifel wirklich mit dem Hinweis herausreden, dass man nicht in der Lage ist, die Uhr in einem Faxgerät einzustellen? Oder hat man einfach keine Lust?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Kommunikationsfehler, die in der Sphäre des Gerichts stattfinden, nicht dem Rechtsuchenden angelastet werden.

Fakt dürfte also sein: Eine Behörde, die einen heute üblichen Kommunikationsweg öffnet, kann ihn nicht zu einer Risikostrecke rückbauen. Jedenfalls nicht einem derartigen Verwirr-Disclaimer.

NOCHMAL TOD

Das Amtsgericht Hagen informiert meine Kollegin darüber, dass ein Vollstreckungsbescheid nicht zugestellt werden konnte:

Grund: Empfänger verstorben

In der Anlage der amtliche Vordruck auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides. Mit der Bitte, diesen gut lesbar auszufüllen. In dem Antrag kann man lediglich eine Angabe machen: die „neue Anschrift“.

Fragt sich nur, das dann noch was bringt.

ABSCHREIBEN

Fünf Jahre musste ich gegen einen früheren Mandanten vollstrecken. Angefangen haben wir mit einer Forderung von 368,75 DM. Zuletzt belief sich der Rückstand auf 566,75 €. Ein Großteil Gerichtsvollzieherkosten.

Nun teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der frühere Mandant verstorben ist. Erben, das weiß ich, sind nicht vorhanden.

Bleibt nur noch, die Auslagen abzuschreiben. Und die Akte zu schließen.

ANWALTSWERBUNG – SO NICHT

Anwälte dürfen nicht einfach eine Liste ihrer „Gegner“ auf ihre Homepage stellen, um damit Werbung zu machen. Das Kammergericht Berlin untersagte es einer Anwaltskanzlei, einen Finanzdienstleister in einer negativen Referenzliste als früheren Prozessgegner zu listen.

Nach Auffassung des Gerichts ist es für Firmen zwar nicht grundsätzlich ehrenrührig, in einer Liste als Prozessgegner aufzutauchen. Da sich die Anwälte aber als Anlegerschützer profilieren, entstehe hier ein negativer Beigeschmack. Das müsse die Firma nicht hinnehmen, zumal außer ihrem Namen keinerlei weitere sachliche Informationen geliefert würden.

Das Urteil (8 Seiten, PDF) dürfte die Webmaster mancher Anlegerkanzlei in hektische Betriebsamkeit versetzen.

(Link gefunden im Handakte WebLAWg)

ANWALT EINGEBUCHTET

Deutsche Strafverteidiger ehren einen Kollegen, dem eine in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmalige Erfahrung zuteil wurde: Ein Amtsrichter aus Hagen schickte den Anwalt wegen Unbotmäßigkeit ins Gefängnis. Zum Glück waren beim Oberlandesgericht Richter zu erreichen. Sie hoben die Entscheidung auf. Der Preisträger hatte nach einigen Stunden seine Freiheit wieder.

Die Anzeige gegen den Amtsrichter wegen Rechtsbeugung soll daran gescheitert sein, dass ihm kein Vorsatz nachzuweisen sei. Und das, obwohl ihm sogar der in der Sitzung anwesende Staatsanwalt erklärt haben soll, dass die Verhaftung des Anwalts rechtswidrig ist.

Details der Ereignisse im Weblog der Kanzlei Hoenig.

EU-FÜHRERSCHEINE: GÜLTIG !

Führerschein weg? Ab ins Ausland! Das Europarecht macht es möglich. Denn grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine gleichwertig. Wenn also ein Deutscher in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erhalten hat, ist diese auch in Deutschland gültig. Zumindest dann, wenn eine hier in Deutschland vom Strafrichter verhängte Sperrzeit für die Wiedererteilung abgelaufen ist.

Praktisch scheitern viele Bewerber nach Ablauf der Sperrzeit am neuen Führerscheinantrag. Stichwort MPU. Da liegt der Gang ins Ausland nahe; mittlerweile gibt es eine ganze Führerscheinindustrie.

Die deutschen Gerichte steuern gegen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass ein deutsches Straßenverkehrsamt einen tschechischen Führerschein einkassieren darf. Der Fahrer war in Deutschland bereits unter Drogeneinfluss am Steuer aufgefallen. Die MPU hatte er nicht bestanden.

Ob die Entziehung dauerhaft ist, wird sich erst noch zeigen. Denn das muss noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Regelung ist lediglich vorläufig.

Mit dieser Entscheidung ist aber zumindest klar, dass EU-Führerscheine in Deutschland nicht von vornherein ungültig sind. Bis zur ersten Kontrolle und dem Entziehungsbescheid des Straßenverkehrsamtes fährt der Betreffende legal.

(Link gefunden bei RA Hoenig)

SPÄTES GESTÄNDNIS

Der als Mörder der 16-jährigen Carolin angeklagte Mann soll die Tat gestanden haben. Wie die Kölnische Rundschau berichtet, sagte der Mann in seinem Schlusswort vor Gericht:

Das Geschehene tut mir Leid.

Sein Anwalt soll der Wertung des Gerichts, dass es sich hier um ein Geständnis handelt, nicht entgegengetreten sein. Vorher hatte er allerdings darauf hingewiesen, dass es lediglich für eine Anwesenheit seines Mandanten am Tatort Belege gebe, nicht jedoch für den Mord.

Der Mandant, der mit seinem Schlusswort vieles ruiniert – ein Gau für die Verteidigung. Wenn in dem Prozess ein Geständnis zur Diskussion gestanden hätte, wäre es wohl früher angebracht gewesen. Vielleicht hätte sich so die Möglichkeit ergeben, die im Raum stehende besondere Schwere der Schuld abzuwenden. Damit wäre es dann unter Umständen denkbar gewesen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nach meiner Meinung lautet das ideale Schlusswort ohnehin wie folgt:

Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.

SCHENKKREISE

Wer in einem Schenkkreis Geld gelassen hat, kann es von dem „Beschenkten“ zurückfordern. Die Geldempfänger können sich nicht darauf berufen, der Schenker habe das System durchschaut. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Pressemitteilung).

Auf dieses letztinstanzliche Urteil haben viele Teilnehmer an Schenkkreisen gewartet, die letztlich kein Geld erhalten haben. Die Abkassierer dürfen dagegen jetzt zittern.