PR-TOPF PRALL GEFÜLLT

Juchhu, ich habe sechs Richtige im Lotto. Leider in zwei unterschiedlichen Feldern. Laut Tipp24.de gibt es € 23,80. Immerhin knapp das Doppelte des Einsatzes.

Wenn die Firma V….a klagt, gebe ich von dem Geld den Gerichtsreportern nach der Verhandlung einen Döner aus.

EIN BERG ZINSEN

Das Urteil stammt aus dem Jahr 1992. Die Mandantin wird verurteilt, 11.211,25 € nebst 8,43 % Zinsen seit dem 31. Juli 1990 zu zahlen.

Das Inkassobüro, welches nach knapp zwölf Jahren erstmals wieder tätig wird, macht folgende Rechnung auf:

– Hauptforderung: 11.211,38 €
– Zinsen: 14.578,35 €

Das mit den Zinsen haut nicht so ganz hin. Zwar verjähren die Ansprüche aus einem Urteil grundsätzlich erst in 30 Jahren. Das gilt aber nicht für die Zinsen (§ 197 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Diese fallen nämlich unter den Begriff der „wiederkehrenden Leistungen“. Für diese gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.

Wenn man den Zinsanspruch erhalten will, muss man innerhalb der Verjährungsfrist jeweils einen Vollstreckungsauftrag erteilen (§ 212 Abs. 1 Ziff. 2 BGB). Nur dann beginnt die Verjährung jeweils neu.

Das hat das Inkassoinstitut nicht gemacht. Deshalb dürfte sich die Zinsforderung erheblich verringern, wenn meine Mandantin die Einrede der Verjährung erhebt.

ARTIG

Die Deutsche Bank schenkt uns was. Weil wir zehn Jahre dort Kunde sind. 10.000 Lufthansa-Meilen.

Wir sagen artig danke (und hoffen, dass für die Erwähnung einer Marke in diesem Kontext keine Repressalien zu befürchten sind).

DIE SEUCHE

Gerade einen Herrn am Telefon gehabt, der sich als Inhaber der Firma Vakona ausgab. Er beanstandet diesen Beitrag. Begründung:

Vakona ist mein Wort, das dürfen Sie ohne mein Einverständnis nicht verwenden.

Wenn der Begriff aus dem law blog nicht verschwindet, will er zu seinem Anwalt gehen und mich abmahnen lassen. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass die bloße Erwähnung eines Namens bzw. einer Marke nicht unbedingt Rechte verletzt. Argumente: siehe die Diskussion der letzten Tage.

Er hat es anscheinend nicht verstanden. Hoffentlich setzt sein Anwalt wenigstens einen ordentlichen Streitwert an. Damit sich der Prozess finanziell lohnt. Für mich.

Ansonsten darf man wohl mittlerweile von einer Seuche sprechen.

HOFFNUNG IN TÜBINGEN

Die Staatsanwaltschaft Tübingen verfolgt, wie berichtet, unnachsichtig Personen, die Buttons und Aufkleber mit vermeintlich verfassungswidrigen Kennzeichen verwenden. Dabei handelt es sich allerdings um erklärte Nazigegner – die Symbole sind meistens durchgestrichen oder verfremdet.

Jetzt erlitt die Behörde einen Dämpfer. Das Landgericht Tübingen lehnte die Durchsuchung eines Ladens ab, der die Anstecker in seinem Schaufenster ausstellte. Das berichtet das Schwäbische Tagblatt. Laut Landgericht ist das Tragen von Nazisymbolen dann nicht strafbar, wenn die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus offensichtlich ist.

Damit darf sich auch ein Tübinger Student Hoffnung machen. Das Amtsgericht hatte den Mann vor kurzem noch verurteilt.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

WIR SPRECHEN UNS

Der erste Anruf des Jahres kommt von einem Herrn Heinz. Er will Toshiba-Kopierer verkaufen. Ich bin milde gestimmt und bitte darum, dass er noch mal anruft, wenn unser bisheriger Vertrag ausläuft.

In viereinhalb Jahren.

ZINSÄNDERUNG

Zum 1. Januar 2006 ändert sich der Basiszinssatz. Er beträgt jetzt 1,37 % (bisher 1,17 %). Nach dem Basiszins berechnet sich insbesondere die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Verbrauchergeschäften liegen diese jeweils 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften unter Kaufleuten 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Die offizielle Zinstabelle.

Ein guter Zinsrechner findet sich hier.

FAHRTENBUCH

Hoppla. Der Sparkurs kreuzt ja ausnahmsweise auch mal meinen Weg. Wenn ich als Selbstständiger kein Fahrtenbuch führe, kann ich bald nicht mehr nachweisen, dass ich mein Auto zu mehr als 50 % geschäftlich nutze. Und dann darf ich die Ein-Prozent-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Darf?

Das wird in meinem Fall aber ein Verlustgeschäft. Für den Fiskus. Wenn es hoch kommt, liegt der Privatanteil meiner Fahrten bei 10 Prozent. Ist halt ein Vorteil, wenn man in fußläufiger Entfernung zum Büro wohnt. Gegen zig Gerichtstermine in ganz NRW stinken ein Ausflug ins Phantasialand oder ein Mittagessen bei Mama (36 Kilometer) nicht an, aufs Jahr gesehen.

Schon mit der Ein-Prozent-Regelung schenke ich dem Finanzamt also ordentlich Geld. Das habe ich bisher auch leidlich gerne gemacht. Immerhin hat es mir den Aufwand fürs Fahrtenbuch erspart. Aber morgen gehe ich ins Schreibwarengeschäft und hole zwei schöne Kladden. Für mich und meine Kollegin, der es ähnlich gehen dürfte.

Und dann werden in 2006 richtig Steuern gespart.

Zum Sport fahre ich mangels Fahrtenbuch nachher übrigens mit der Straßenbahn. Ich bin halt ein ehrlicher Mensch.

GESTRICHEN

Streichung der Eigenheimzulage, Besteuerung von Abfindungen, keine Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten, Steuern auf Aktienverkäufe und und und… Die Welt sagt, was sich seit heute im Steuerrecht ändert.

SCHRÖDER ANGEZEIGT

Der Berliner Staatsanwaltschaft liegen sieben Strafanzeigen gegen Altbundeskanzler Gerhard Schröder vor, berichtet Focus.

Der Altkanzler wird darin der Vorteilsannahme verdächtigt. Privatmann Schröder soll seine künftige Position als Aufsichtsratsvorsitzender des russisch-deutschen Gas-Pipeline-Projekts bereits als Regierungschef vorbereitet haben.

ZU VIEL STROM

Eine „eheähnliche Gemeinschaft“ ist bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Behörden machen gerne Hausbesuche, um das zu überprüfen. Sie leisten aber auch ansonsten Detektivarbeit. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, dass die ARGE sich beim Stromlieferanten erkundigt hat:

Auch die Feststellung der Ag, der auf ihre Nachfrage beim Versorgungsunternehmen angegebene monatliche Stromverbrauch entspreche einem 3-Personen-Haushalt, weist auf einen ständigen Lebensaufenthalt mit entsprechendem Verbrauchsbedarf des I. in der Wohnung der Ast hin.

Im entschiedenen Fall hat der vermeintliche Lebenspartner dem „Besuchsdienst“ in Unterhemd und Unterhose die Tür geöffnet. Da kam es auf den Stromverbrauch wohl eher nicht mehr an.

Bleibt nur die Frage, wie sich solche Recherchemethoden auf die Psyche der wirklich Hilfsbedürftigen auswirken.

WO SIND DIE KAMERAS ?

Chrobog: Einigung mit Entführern. Freilassung zum Jahreswechsel? Nur wenige Minuten bis zur Freiheit. Chrobog schon frei?

Freilassung verzögert sich…

Der Außenminister sagt Sätze wie diesen:

„Es ist ganz offensichtlich so, oder war jedenfalls ganz offensichtlich so, dass gestern Abend noch ein Teil der Gruppe das von der Führung des Stammes verhandelte Ergebnis nicht oder noch nicht mittragen konnte.“

Glauben die, im Jemen gibt es kein Internet? Man sollte sich besser nicht vorstellen, wie produktiv sich das Bild des medialen Hühnerhaufens am Werderschen Markt auswirkt. Was kommt als nächstes: das Entführungs-Weblog, direkt aus dem Krisenstab?

Früher gab es in solchen Fällen strikte Nachrichtensperren. Vielleicht wäre ein Revival angesagt.

HEIDI KLUM UND IHR VATER

Nach der gestrigen Diskussion um das Sozialgericht Bremen erhält jetzt der Werbeblogger E-Mails mit Unterlassungsaufforderungen.

Absender soll Heidi Klums Vater sein. Diesen stört, dass Heidi Klum in einem Blogeintrag des Werbebloggers erwähnt wird. Dabei geht es um einen Werbevertrag für Heidi Klum. Sachlich scheint daran nichts auszusetzen zu sein, denn Heidi Klums Vater verlangt lediglich, dass die „Werbung“ mit Heidi Klums Namen beendet wird.

Er betont, der Name Heidi Klum sei als Marke geschützt.

So what?

Es ist in einem Land, in dem jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei sagen und verbreiten darf (Art. 5 Grundgesetz), nicht verboten, eine Marke zu erwähnen. Man darf über einen Porsche schreiben. Auch über einen, den man nicht hat. Und darüber, dass man lieber Pepsi als Coke trinkt. Und man darf auch über Heidi Klum schreiben, sofern man ihre Marke damit nicht (im Rahmen des Wettbewerbs) gebraucht. Was offensichtlich nicht der Fall ist.

Aber Heidi Klums Anwälte wissen es ja angeblich besser…

Nachtrag: Sascha Kremer bewertet die Sach- und Rechtslage.