SICHERHEIT

Laut Reisebüro konnte meine Mandantin ihre kleine Enkelin im Flugzeug auf dem Schoß sitzen lassen. Davon wollte die Dame beim Einchecken allerdings nichts wissen. Sie kassierte noch einmal 57 Euro zusätzlich – für einen eigenen Sitzplatz des Kindes.

Begründet wurde das mit der Sicherheit. „Stellen Sie sich mal vor, es kommt zum Druckabfall. Dann sitzen vier Leute in der Reihe, aber nur drei Sauerstaoffmasken fallen runter.“ Meine Mandantin hatte dafür großes Verständnis. Sie bezahlte das Geld auch wirklich gerne. Denn natürlich geht ihr nichts über die Sicherheit ihrer Enkelin.

Nach dem Einsteigen stellte sich heraus, dass für das Kind doch kein Sitzplatz vorhanden war. Kein Problem, meinte die Stewardess, fliegt die Kleine halt auf dem Schoß der Oma mit. Sicherheit? „Sie müssen dem Kind dann halt alle paar Sekunden Ihre Maske auf die Nase drücken.“

Nach der Landung wollte meine Mandantin allerdings ihre 57,00 € zurück. Auf eine Antwort der Flugggesellschaft wartet sie bisher vergebens, trotz zweimaliger Mahnung.

Mal sehen, ob man wenigstens mit Anwälten spricht.

SPAZIERGANG

In einem Gebührenprozess berechnet ein Münchner Anwalt die „persönliche Abgabe der Vollmacht und des Fristverlängerungsantrags beim Bundesfinanzhof“. Immerhin eine Stunde hat er dafür gebraucht, obwohl die Luftlinie nur einige hundert Meter beträgt.

232,00 € soll der Spaziergang kosten. Wieso der Anwalt nicht eine Angestellte oder ein Fax geschickt hat, will er uns bislang nicht verraten.

„KOLLEGEN“

Spiegel online berichtet über den Prozessauftakt gegen den türkischen Schriftsteller Orhan Pamuk:

Das britische Mitglied des Europarates, Denis MacShane, berichtete nach der Verhandlung, er sei von einem Anwalt der Nebenklage, die sich aus Vertretern einer ultranationalistischen Juristenvereinigung zusammen setzt, mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Auch andere Beobachter waren entsetzt über die Aggressivität und den Hass, den diese Anwälte ausstrahlten. „Das waren Faschisten in Anwaltsrobe“, sagte der Grüne Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit nach der Verhandlung, „so müssen Nazi-Anwälte früher aufgetreten sein“.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

YOU’LL LOVE IT

One afternoon a wealthy lawyer was riding in his limousine when he saw two men along the roadside eating grass. Disturbed, he ordered his driver to stop and got out to investigate. He asked one man, „Why are you eating grass?“ „We don’t have any money for food,“ the poor man replied. „We have to eat grass.“

„Well, then, you can come with me to my house and I’ll feed you,“the lawyer said. „But sir, I have a wife and two children with me. They are over there, under that tree.“ „Bring them along,“ the lawyer replied. Turning to the other poor man he stated, „You come with us also.“ The second man, in a pitiful voice then said, „But sir, I also have a wife and SIX children with me!“

„Bring them all, as well,“ the lawyer answered. They all entered the car, which was no easy task, even for a car as large as the limousine. Once underway, one of the poor fellows turned to the lawyer and said, „Sir, you are too kind. Thank you for taking all of us with you.“ The lawyer replied, „Glad to do it. You’ll really love my place; the grass is almost a foot high!“

(Danke an R.)

SONST NICHT

Gestern Abend habe ich mich noch durch eine Umzugskiste Akten gefräst. War halb so schlimm, die Summaries der Kriminalpolizei verschafften mir einen schnellen Überblick. Sie klangen, als habe da jemand offen nach allen Seiten ermittelt.

Der Vorführbericht, auf dessen Grundlage der Haftbefehl erging, war wirklich gut aufgebaut. Zwischen den Zeilen war zwar der Stolz nicht zu überlesen, in recht kurzer Zeit einen (so der Vorwurf) gefährlichen Serientäter dingfest gemacht zu haben. Die Fakten wurden aber sauber präsentiert, und alle Verweise auf die Fall- und Spurenakten stimmten.

Ich habe noch lange hin- und her überlegt. Weil etwas im Raum stand, was ich sonst eigentlich nicht mache: den Antrag auf Haftprüfung zurücknehmen, Untersuchungshaft akzeptieren. Ausschlaggebend war letztlich die Erwägung, dass der Beschuldigte in dieser Konstellation objektiv keinerlei Chance hat, auf freien Fuß zu kommen. Schweigt er eisern, wozu ich ihm raten werde, ist der dringende Tatverdacht derzeit nicht zu diskutieren. Die Haftgründe ergeben sich ja von selbst – bei einer Mindeststrafdrohung von fünf Jahren. Im Ergebnis würde wohl nicht mal ein Geständnis helfen, so er es denn war.

Also, warum eine richterliche Negativentscheidung provozieren? Ich überlege. Immer noch.

FREI PARKEN

Die Stadt Lüneburg ist mit ihrem Versuch gescheitert, ein bisher einmaliges Parkverbot für Fahrräder einzuführen. Mit einer Sonderregelung sollte der Bahnhofsvorplatz fahrradfrei gemacht werden. Das Verwaltungsgericht kassierte die Schilder jetzt als rechtswidrig, heißt es in einer Pressemitteilung.

In ganz Deutschland gilt damit wieder der Grundsatz, dass Fahrräder überall abgestellt werden dürfen. Die Ordnungsbehörden können höchstens einschreiten, wenn Fahrräder den Straßenverkehr oder Fußgänger behindern.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

VORGEFÜHLT

Ein Anwaltskollege, der bislang einen meiner Mandanten vertreten hat, möchte seine Kostenrechnung bezahlt erhalten. Die ist erst ein paar Tage alt und enthält den Hinweis, dass die Zahlungsfrist 30 Tage beträgt. Die Summe ist also noch gar nicht fällig.

Trotzdem finde ich in den Telefonzetteln die Anfrage, ob mein Mandant damit einverstanden ist, dass sich der ehemalige Anwalt das Geld direkt vom Arbeitgeber auszahlen lässt. Klingt ein wenig so, als hätte der Kollege schon mal an die Personalabteilung telefoniert und in eigener Sache vorgefühlt.

Ich hoffe mal, das ist nicht der Fall. Und wenn ja, es hat keine negativen Konsequenzen für den Mandanten. Ansonsten könnte man überlegen, wie es mit um die nachwirkenden Sorgfalts- und Rücksichtspflichten bestellt ist, die sich aus dem Anwaltsgeheimnis ergeben.

GEHILFE

Also, bei Gerichtsvollzieherrechnungen über 100,00 € werde ich ja doch etwas skeptisch. Vor allem, wenn es „nur“ um die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung geht, wenn auch nach vorheriger Verhaftung des Schuldners.

Einen Fehler habe ich schon gefunden. Nach Ziff. 713 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz beträgt die Auslagenpauschale höchstens 10,00 €. Berechnet werden aber zwei Euro mehr.

Was ich auf Anhieb auch nicht verstehe, ist der Vollstreckungsgehilfe nach KV 709. Der wird – ohne Beleg – mit pauschal 20,00 € angesetzt, obwohl an sich die tatsächlichen Kosten zu berechnen (und nachzuweisen) sind. Das Wegegeld beträgt nach KV 711 für 10-20 Kilometer 5,00 €. In der Rechnung stehen aber 10,00 €.

Bleibt nur eine Hoffnung: dass die höfliche Nachfrage, die ich gerade diktiert habe, nicht sogleich als neuer „Auftrag“ ausgelegt und abgerechnet wird.

3000 DÖNER

taxiblog.de berichtet über eine regionale Dönerkette. Die hat sich einen unsagbar schlauen Namen zugelegt:

MC KING

Ich würde mal sagen, jeder Namensbestandteil kommt locker auf 3.000 nicht ermäßigte Dönerteller.