UNFREI

Mit „Empfangsbekenntnissen“ bestätigen Anwälte, dass sie ein Schreiben des Gerichts erhalten haben. Früher lag ein vorfankrierter Rückumschlag bei. Seit Jahren hat sich in NRW eingebürgert, dass die Kosten für die Rücksendung beim Anwalt hängen bleiben. Der bezahlt das Porto oder die Faxkosten.

In anderen Regionen scheint man noch etwas kulanter zu sein. So schreibt eine Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart aufs Empfangsbekenntnis:

Soweit Sie über kein Anwaltsfach … verfügen, stellen wir anheim, das Empfangsbekenntnis unfrei zurückzusenden.

Das ist so nett, dass man es sich dann fast schon nicht mehr traut.

HAMPELN

So ein Anwalt, der Privatinsolvenzen organisiert, schickt mir für seinen Mandanten ein Schreiben. Er möchte für einen außergerichtlichen Einigungsversuch ein Formular zurück, auf dem wir fein säuberlich unsere Forderungen eintragen. Am besten nach „Bereinigung um ggf. verjährte Ansprüche“. Soll ich ihm also die Arbeit abnehmen und schon mal prüfen, ob und was verjährt ist? Tolle Idee. Abschließend heißt es:

Bei verspäteter oder nicht erfolgter Antwort kann Ihre Forderung nur nach dem bisher bekannten Betrag berücksichtigt werden.

Mal ehrlich, wäre es nicht eine tolle Idee, den „bisher bekannten Betrag“ zu erwähnen? Falls ich mit diesem einverstanden bin, könnte ich mir den ganzen Aufwand doch sparen.

Genau überlegt, spare ich mir den Aufwand auf jeden Fall. Wer Schulden ohne Ende hat und seine Gläubiger auch noch unnötig hampeln lässt, hat in diesem Stadium des Verfahrens keine Reaktion verdient.

GEHT DOCH

In seiner Entscheidung über die achtjährige Untersuchungshaft eines Mordverdächtigen hat das Bundesverfassungsgericht folgenden Satz geschrieben:

“Dem Beschleunigungsgebot ist daher – sofern nicht besondere Umstände vorliegen – nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird.”

Die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft. Dies hatte ich zum Aufhänger für eine Hafbeschwerde genommen (Einzelheiten hier).

Heute Morgen rief mich der zuständige Richter an. Er schilderte mir die Situation seiner Kammer, die Belastung mit Terminen und die faktische Unmöglichkeit, so „kurzfristig“ gegen meinen Mandanten zu verhandeln. Ich bedauerte die Situation aufrichtig, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass es dem Beschuldigten wohl kaum zugemutet werden kann, auf die Sparzwänge der Justiz Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wenn er – wie alle anderen Beschuldigten in Haft – mit so klaren Worten Rückendeckung vom höchsten deutschen Gericht erhält.

Ja, die in Karlsruhe. So ganz wollte der Richter mir die Sache mit den drei Monaten nicht glauben. Wir verblieben so, dass er sich die Entscheidung ansieht und dann gegebenfalls noch einmal durchruft. Ansonsten würde meine Beschwerde halt Bestand haben. Zu entscheiden hätten sie übrigens dieselben Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, die den drastischen Beschluss des Verfassungsgerichts ausgelöst haben.

Vorhin rief der Richter noch einmal an. Er sei zwar nicht erfreut, aber an der Entscheidung gebe es wohl nichts zu rütteln. „Wir haben jetzt eine Drei-Monats-Frist für die Hauptverhandlung“. Dann vereinbarten wir schnell noch Verhandlungstermine – innerhalb des neuen zeitlichen Rahmens.

Die Beschwerde habe ich im Gegenzug zurückgenommen.

AUF DER FLUCHT ?

Der ehemalige Rüstungsstaatsekretär Ludwig-Holger Pfahls ist am Frankfurter Flughafen festgesetzt worden. Über eine Stunde musste er warten, weil die Beamten offensichtlich davon ausgingen, er sei noch auf der Flucht. Erst eine Intervention des für Pfahls zuständigen Augsburger Richters klärte die Bundespolizisten auf, dass der Festgehaltene derzeit nicht gesucht wird.

Wie das Handelsblatt berichtet, ist auch der Staatsanwaltschaft nicht erklärlich, wie es zu der Panne kommen konnte. Die Fahndung nach Pfahls sei gelöscht.

Langsam verstehe ich, wieso ein vielreisender Mandant von mir kürzlich eine Bescheinigung des Bundeskriminalamtes anfordern ließ, dass eine frühere Maßnahme gegen ihn gegenstandslos ist. Der Mann hätte wahrscheinlich das Problem, dass sich der damals für ihn zuständige Richter nicht so schnell auffinden lässt. Oder sich gar nicht erinnert.

(Link gefunden im RA-Blog)

MEIN FREUND WILLI BU

Juhu, ich habe meine erste Weihnachtskarte erhalten:

Lieber Udo, ich wünsche dir nebst dein Personal ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Neue Jahr. Dein Freund Willi Bu

Wer das wohl ist? Ich geh‘ Tigger fragen.

14 UHR

Ich spreche jetzt mal mit dem Herrn, der um 14 Uhr einen Termin hatte. Er hat meiner Sekretärin seine Uhr gezeigt. Die zeigt auch 14 Uhr, sagt sie.

Für den Rest des Landes ist es aber 13.09 Uhr.

UNVERSTANDEN

In einem Mainzer Großprozess rügen Verteidiger die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. In den ersten Reihen des Zuschauerraumes seien die Worte, welche im Gerichtssaal gesprochen werden, nicht zu verstehen. Die Anwälte fordern jetzt unter Berufung auf das Gutachten eines Strafrechtsprofessors, dass der Prozess komplett aufgerollt wird. Dies berichtet die Allgemeine Zeitung.

Ich musste auch mal mit dem Vorsitzenden einer Strafkammer diskutieren. Der nuschelte so leise vor sich hin, dass er selbst auf der Verteidigerbank kaum zu hören war. Ein bisschen habe ich auch für die Schüler protestiert, die in den Zuschauerreihen des großen Saales definitiv nichts von dem mitbekamen, was der Richter in den Saal flüsterte.

Es ist aus meiner Sicht schon reichlich arrogant, eine komplette Schulklasse zu ignorieren. Glücklicherweise sah auch der Staatsanwalt eine Notwendigkeit, jungen Leuten ein vernünftiges Bild von der Justizpraxis zu vermitteln. Er schloß sich meinem Vorschlag an, ab sofort lauter zu sprechen. Oder die Mikrofone zu benutzen.

Der Vorsitzende hat das dann sogar gemacht. Und seine Worte bei dieser Gelegenheit auch etwas sorgfältiger gewählt. Aber das wiederum ist nur mein persönlicher Eindruck.

(Link gefunden in der Handakte)

LINKSSEITIG

Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet auf den Hinweis, dass die Faxdurchwahl „nur für das Prozessverfahren“ gedacht ist. Dafür überrascht sie mit einem anderen Hinweis:

Beide Parteien werden dringend gebeten, bei Schriftsätzen an das Gericht zur besseren Lesbarkeit grundsätzlich linksseitig einen Rand von mindestens 5 cm einzuhalten.

Vielleicht sollte meine Klageerwiderung wie folgt lauten:

„… ist festzuhalten, dass die Klägerin in ihrer Anspruchsbegründung nur einen Seitenabstand von 3,2 cm wahrt. Sie missachtet gröblich die klaren und nachvollziehbaren Vorgaben des Gerichts an die äußere Gestaltung von Schriftsätzen. Konsequenz hieraus kann nur sein, dass das klägerische Vorbringen unbeachtlich ist.

Die Klage ist also ohne weiteres abzuweisen.“

RATEN

Ratenzahlung hat auch ihr Gutes. Jetzt kann ich nämlich die monatlichen Zahlungen des früheren Prozessgegners pfänden. Die Mandantin hat uns den Rechtsstreit führen lassen. Seit Erhalt der Rechnung schweigt sie aber beharrlich.

Das wird sich allerdings schlagartig ändern, wenn sie rausfindet, wohin der damalige Beklagte künftig seine Raten überweist.

FREISTELLUNGS-FALLE

Von RAin Annette Mertens

Frau S. erhält nach langjähriger Beschäftigung von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung zum 30. Juni 2006.

In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht wird nach zähem Ringen eine vergleichsweise Lösung gefunden: eine sechsstellige Abfindung, noch steuerbegünstigt, Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens durch Frau S. bei Erhöhung der Abfindung um die ersparten Gehaltszahlungen, ordnungsgemäße Abrechnung inklusiver aller Sonderleistungen, Festschreibung der Betriebsrente auf das 60. Lebensjahr.

Natürlich wollen Frau S. und ihr Arbeitgeber sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Mitte 2006 nicht mehr begegnen – also unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung.

Erleichtert greift der Vorsitzende Richter zum Diktiergerät:

„Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Klägerin mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung der vertraggemäßen Vergütung unwiderruflich freigestellt wird.“

Halt, war da nicht was?

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22C3

22C3 – unter diesem etwas kryptischen Namen veranstaltet der Chaos Computer Club einen Kongress in Berlin. Es geht drei Tage lang um „Private Investigations“: „information technology, IT-security, internet, cryptography and generally a critical-creative attitude towards technology and the discussion about the effects of technological advances on society“.

Das Programm für den 27. bis 30. Dezember ist hier zu finden.

QUITTUNGEN ZU VERKAUFEN

Die Bundesregierung will ein Steuerschlupfloch stopfen, von dem ich bisher noch nicht mal gehört hatte: den Handel mit Tankquittungen und sonstigen Belegen. Das System ist einfach. Der private Anbieter verscherbelt Originalquittungen, die er nicht braucht. Der Unternehmer macht die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben geltend und zieht die Vorsteuer ab.

Nach geltender Rechtslage haften die Verkäufer nicht. Sie tragen nämlich keine Verantwortung dafür, was der Käufer mit den Quittungen anstellt. Das soll sich ändern.

Näheres bei heute.de.

STANDARD

„Dem Beschleunigungsgebot ist daher – sofern nicht besondere Umstände vorliegen – nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird.“

Dieser Satz aus der heute schon diskutierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte zahlreichen Strafkammern noch Kopfschmerzen bereiten. Selbst in einfach gelagerten Fällen schmoren Angeklagte heute bis zur 6-Monatsgrenze des § 121 StPO in Untersuchungshaft. Und auch darüber hinaus. Schwierigkeit der Ermittlungen und ihr besonderer Umfang werden ja oft genug bejaht, auch wenn die Begründungen manchmal stark an Textbausteine erinnern.

Ich habe heute eine Haftbeschwerde eingelegt und bei dieser Gelegenheit auf den Standard hingewiesen, den Karlsruhe unmissverständlich vorgibt. Besondere Umstände sind in dem betreffenden Fall jedenfalls offensichtlich nicht gegeben. Bin mal gespannt, ob andere Gerichte die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen ernster nehmen.

SCHNELL VERGLEICHEN

Ab 1. Januar 2006 sollen Abfindungen voll versteuert werden. Die bisherigen, ohnehin mickrigen Freibeträge fallen nach den Plänen der Bundesregierung weg. Steuerbegünstigt sind nur noch Abfindungen, die vor dem Jahresende vereinbart und spätestestens bis Ende 2006 ausgezahlt werden.

Wie gut, dass ich dieses Jahr noch zwei Gütetermine am Arbeitsgericht habe. Bei einer anderen Sache, die erst nach dem Jahreswechsel verhandelt wird, werde ich vorfühlen, ob eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals möglich ist.

Am besten drohe ich dem Arbeitgebervertreter damit, dass der Steuernachteil bestimmt konsequent auf die Abfindungssumme draufgeschlagen wird. Wir kennen doch unsere Arbeitsrichter…