Der Blogger-Kollege Peter Müller wird wegen eines Zeitungszitats auf seiner Seite abgemahnt. Viel dran ist an der Sache aber offensichtlich nicht. Näheres bei ihm selbst.
Archiv des Autors: Udo Vetter
EU-FÜHRERSCHEINE: GÜLTIG !
Führerschein weg? Ab ins Ausland! Das Europarecht macht es möglich. Denn grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine gleichwertig. Wenn also ein Deutscher in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erhalten hat, ist diese auch in Deutschland gültig. Zumindest dann, wenn eine hier in Deutschland vom Strafrichter verhängte Sperrzeit für die Wiedererteilung abgelaufen ist.
Praktisch scheitern viele Bewerber nach Ablauf der Sperrzeit am neuen Führerscheinantrag. Stichwort MPU. Da liegt der Gang ins Ausland nahe; mittlerweile gibt es eine ganze Führerscheinindustrie.
Die deutschen Gerichte steuern gegen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass ein deutsches Straßenverkehrsamt einen tschechischen Führerschein einkassieren darf. Der Fahrer war in Deutschland bereits unter Drogeneinfluss am Steuer aufgefallen. Die MPU hatte er nicht bestanden.
Ob die Entziehung dauerhaft ist, wird sich erst noch zeigen. Denn das muss noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Regelung ist lediglich vorläufig.
Mit dieser Entscheidung ist aber zumindest klar, dass EU-Führerscheine in Deutschland nicht von vornherein ungültig sind. Bis zur ersten Kontrolle und dem Entziehungsbescheid des Straßenverkehrsamtes fährt der Betreffende legal.
SPÄTES GESTÄNDNIS
Der als Mörder der 16-jährigen Carolin angeklagte Mann soll die Tat gestanden haben. Wie die Kölnische Rundschau berichtet, sagte der Mann in seinem Schlusswort vor Gericht:
Das Geschehene tut mir Leid.
Sein Anwalt soll der Wertung des Gerichts, dass es sich hier um ein Geständnis handelt, nicht entgegengetreten sein. Vorher hatte er allerdings darauf hingewiesen, dass es lediglich für eine Anwesenheit seines Mandanten am Tatort Belege gebe, nicht jedoch für den Mord.
Der Mandant, der mit seinem Schlusswort vieles ruiniert – ein Gau für die Verteidigung. Wenn in dem Prozess ein Geständnis zur Diskussion gestanden hätte, wäre es wohl früher angebracht gewesen. Vielleicht hätte sich so die Möglichkeit ergeben, die im Raum stehende besondere Schwere der Schuld abzuwenden. Damit wäre es dann unter Umständen denkbar gewesen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Nach meiner Meinung lautet das ideale Schlusswort ohnehin wie folgt:
Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.
SCHENKKREISE
Wer in einem Schenkkreis Geld gelassen hat, kann es von dem „Beschenkten“ zurückfordern. Die Geldempfänger können sich nicht darauf berufen, der Schenker habe das System durchschaut. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Pressemitteilung).
Auf dieses letztinstanzliche Urteil haben viele Teilnehmer an Schenkkreisen gewartet, die letztlich kein Geld erhalten haben. Die Abkassierer dürfen dagegen jetzt zittern.
PERLEN VOR DIE SÄUE
Niemals, wirklich niemals trägt ein ernst zu nehmender Mann einen Blackberry mit Clip am Gürtel!
Tipp aus dem Blackberry-Knigge des manager-magazins.
VERTRAG ODER VERPACKUNG ?
Von Diplom-Jurist Sascha Kremer
Was schuldet eigentlich der Verkäufer? Gerade bei Internetauktionen gibt es häufig Streit, ob die Lieferung vertragsgemäß ist.
Nachfolgend ein kurzer Überblick:
Ein Kaufvertrag iSd § 433 BGB kommt durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen iSd §§ 145 ff. BGB zustande: Auf den Antrag des Verkäufers (gerne auch als Angebot bezeichnet) erklärt der Käufer die Annahme des Antrags, womit der Vertrag geschlossen ist. Die Einhaltung einer bestimmten Form („schriftlicher Vertrag“) ist dabei keine Wirksamkeitsvoraussetzung; im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Formfreiheit, was sich ohne weiteres im Umkehrschluss aus § 125 BGB ergibt.
WONDER-UPDATE
Der Standardakku meines Notebooks macht in letzter Zeit ziemlich zügig schlapp. Mit normaler Beanspruchung ist das eigentlich nicht zu erklären. Der freundliche Herr von der Dell-Hotline empfahl mir ein BIOS-Update. Angeblich verändert das die Energieverwaltungseigenschaften so doll, dass auch der Akku wieder länger durchhält.
Gerade erledigt. Wenn er mich nur abwimmeln wollte, wird er auf den nächsten Anruf nicht lange warten müssen.
KONTO
Was mache ich mit der Faxanfrage eines Schuldners, ob wir noch ein anderes Konto haben – außer bei der Deutschen Bank. Einen Grund für die Frage nennt er nicht.
Klingt für mich wie der Versuch, Zeit zu gewinnen.
SCHLAGFZEILEN
Überschrift einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs von gestern:
Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
Mir fehlte die Kraft zum Anklicken.
KEINE GAUDI
Mosis Doppelgänger ist wieder frei. Welche Überraschung. Selbstverständlich hat er nach seiner Festnahme sofort zugegeben, dass Teile seiner Zeugenaussage erfunden sind. Das berichtet N 24.
Wäre es nicht lustig, ihn gleich noch mal zu verhaften? Einfach um zu sehen, ob er lernfähig ist. Wenn ja, wird er natürlich sofort das Gegenteil von dem behaupten, was er gerade gestanden hat. In so einer Situation machen Menschen sogar Kopfstände. Da sollte der Widerruf des Widerrufs eine Sache von fünf Minuten sein.
Aber hoppla, das geht leider nicht. Ab sofort ist der Mann doch Beschuldigter. Jetzt darf er lügen, sozusagen offiziell. Oder gar eisern schweigen. Das ist dann doch keine Gaudi. Schade eigentlich.
Früher im law blog: Mosis Double festgesetzt
MEINE BRIEFMARKE
Bevor ich zu einem VHS-Vortrag düse, noch schnell ein Tipp für alle, die ihre Weihnachtspost aufpeppen wollen:
Die österreichische Post bietet Privatbriefmarken an. Ab einer Auflage von 100 Stück kann sich jeder Briefmarken mit seinem Wunschmotiv anfertigen lassen. Näheres hier.
Da die Marken nur in Österreich gültig sind, können die Sendungen sogar kostenlos erst nach Österreich geschickt werden. Dort gibt sie die österreichische Post dann wieder auf.
(Danke an Simone aus dem Büro für den Hinweis)
GEFÄHRLICHER BUTTON
Weil er einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz an seinem Rucksack hatte, ist ein Student vom Amtsgericht Tübingen verurteilt worden. Er soll Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben. Auch der Staatsanwalt bestritt nicht, dass der Student politisch korrekte Motive hatte – er wollte gegen Nazis demonstrieren. Dennoch, so der Staatsanwalt laut Schwäbischem Tagblatt, müssten japanische Touristen vor derartigen Anblicken geschützt werden.
Verständlich ist die Entscheidung nicht.
TERMIN FÜR ZWEI
Am Landgericht Wuppertal gab es heute Mittag etwas Verwirrung. Kläger und Beklagter passten nicht zusammen. Obwohl beide für 13.15 Uhr geladen waren.
„Wir legen immer zwei Termine gleichzeitig“, erklärte der Vorsitzende Richter. „Wegen der Anwälte. Von denen kommt doch sowieso immer einer zu spät.“
Heute war das jedenfalls nicht so. Dementsprechend war dann auch die Wartezeit.
Aber Hauptsache man hat es selbst warm und kuschelig.
POLIZIST ODER CLOWN ?
Selbst wenn man einen Polizisten nicht direkt als Clown bezeichnet, kann das als Beleidigung gewertet werden. Nach einem Bericht des stern verurteilte das Amtsgericht einen Fahrgast, der bei einer Kontrolle in der Berliner U-Bahn den Dienstausweis eines Polizisten sehen wollte. Hierbei äußerte der Fahrgast: „Da könnte ja jeder Clown kommen.“
Die Strafe wäre nur gerechtfertigt, wenn aus den konkreten Umständen klar war, dass der Fahrgast den Polizisten tatsächlich beleidigen wollte. Vom Wortlaut der Äußerung her war es jedenfalls keine Beleidigung.
(Danke an R. Gehrmann für den Hinweis)
MOSIS DOUBLE FESTGESETZT
Das Landgericht München I hat heute einen bekannten Moshammer-Doppelgänger festnehmen lassen. Der Mann hatte im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des echten Moshammer ausgesagt, er habe diesem in den letzten zwei Jahren mindestens 10 junge Männer als „Frischfleisch“ zugeführt.
Das Gericht war aber laut dpa so wenig von der Aussage des Mannes überzeugt, dass es ihn an Ort und Stelle verhaften ließ. Der Vorsitzende Richter soll den Zeugen vor der Festnahme mehrmals ermahnt haben, sich nicht wichtig zu machen. Dieser sei aber sogar nach einer Bedenkpause bei seinen Angaben geblieben.
Aus der Ferne betrachtet eine mehr als bizarre Aktion.