ÜBERSEHEN

Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 2. November 2005:

Zum vorgesehenen Verkündungstermin 24.6.2005 ist keine Entscheidung verkündet worden. Dieser ist übersehen worden. Auf Antrag der Klägerin soll der Sachverständige sein Gutachten … erläutern.

Als Anwalt muss man definitiv mehr schreiben und tiefere Bücklinge machen, wenn man mal was „übersehen“ hat.

PHOBIE

„Eigentlich ist es ja ein ganz einfacher Fall“, stöhnt die Richterin. „Eigentlich.“ Alles dreht sich nur um die Frage, was ein Mieter an seinen Vermieter gezahlt hat. Und wann. Trotzdem ist die Akte mittlerweile über 100 Seiten angeschwollen. Es findet schon die zweite Verhandlung statt. Auch heute wird nur über Rätselhaftes diskutiert, und die Richterin diktiert seitenweise Hinweise an beide Seiten. Spätestens der letzte Schriftsatz des Klägers hat alle Klarheiten beseitigt. Er umfasste 21 Seiten, fast nur Excel-Tabellen.

Wie konnte es dazu kommen?

Weiterlesen

BLOGGER VERHAFTET

In Ägypten ist ein Blogger verhaftet worden. Nach Medienberichten soll er sich kritisch zu Repressionen gegenüber im Land lebenden Christen geäußert haben. Näheres bei heise online.

(Danke an Simone aus dem Büro für den Link)

DREI TAGE, UNVERSCHÄMT

Telefonnotiz von heute, 8.32 Uhr:

Frau N. bittet um Rückruf. Sie wartet seit 3 Tagen auf Ihren Anruf.

Zwei Tage waren Samstag und Sonntag. Und der Anruf am Freitag stammt von 17.52 Uhr. Da war ich aber schon mit Julius im Kino, beim rülpsenden Elch.

NICHT VORSÄTZLICH

In dem Ermittlungsverfahren
gegen S.

äußern wir uns zum Tatvorwurf wie folgt:

Frau S. hat sich nicht strafbar gemacht. Frau S. handelte zumindest nicht vorsätzlich.

Meine Mandantin wohnt in Bielefeld. Sie besucht sporadisch Freunde und Bekannte im Ruhrgebiet. Von daher hat meine Mandantin keinerlei Grund, sich ein Ticket 2000 für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu besorgen. Dieses Ticket 2000 gilt nämlich nicht in Bielefeld.

Meine Mandantin hat wenig Geld. Wenn sie ins Ruhrgebiet fährt, fragt sie in der Regel am Bahnsteig oder nach dem Einsteigen in den Zug Fahrgäste, ob diese ein Ticket 2000 haben. Mit diesem Ticket 2000 dürfen zumindest am Wochenende mehrere Personen mitfahren. Wenn meine Mandantin jemanden gefunden hat, der sie auf dem Ticket 2000 mitnimmt, unternimmt sie die Fahrt. Dies ist völlig legal und nicht zu beanstanden.

Weiterlesen

ANWÄLTIN UNTER DRUCK

Die Verteidigerin des angeklagten Holocaust-Leugners Ernst Zündel gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler überprüfen, ob eine Verteidigungsschrift der Anwältin eine Volksverhetzung darstellt. Im Visier ist laut einem Bericht von tagesschau.de auch Rechtsanwalt Horst Mahler. Es soll Anhaltspunkte dafür geben, dass er trotz Berufsverbotes die Verteidigung weiter beeinflusst.

Für mich stellt sich die Frage, wie man so einen Mann wie Zündel wirksam verteidigen soll, wenn man sich als Anwalt durch Wiedergabe des historischen Standpunktes des eigenen Mandanten – und sei dieser noch so absurd – der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Ich hoffe, dass das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nur seinen Grund darin hat, dass sich die Anwältin (nachweislich) die Meinung ihres Auftraggebers zu Eigen macht. Damit wäre dann wohl wirklich eine Grenze überschritten, welche das geltende Strafrecht derzeit zieht.

(Danke an Torsten Kleinz für den Link)

MITJAGEN

Gerne weisen wir auf diese Fahndung hin:

Es wurde ein 3-er BMW gestohlen! Ich bitte 1000,- EURO Belohnung oder 1000,- EURO Kopfgeld für dem der mir sagt wo mein Wagen steht oder zeig dem der mein Wagen hat! …

Bitte stehlen sie sich vor dass das ihrer Wagen gestohlen ist. Versuchen sie sich in meine Situation zu versetzen. Mein Wagen ist mir viel Wert, das wegen gebe ich dem den ihm findet 1000,- bar auf die Hand. …

Sollte die anzeige Der sehen den mein Wagen hat, sage ich nur: Du wirst damit nicht Glücklich und ich werde dich finden. Meine Damen und Herren Die Jagdsehsohn ist eröffnet. ich wünsche viel Glück und bedanke mich jetzt schon.

(Link gefunden bei Statler & Waldorf; danke auch an malaventura für den Hinweis)

KEIN QUELLCODE – FREISPRUCH

In den USA weigert sich ein Hersteller von Atemalkoholmessgeräten, den Quellcode für die Software seiner Geräte herauszugeben. Dies hatten Anwälte verlangt – und vor Gericht Recht erhalten. Den gerichtlichen Verfügungen will die Firma allerdings trotzen. Die 150 Betroffenen können jetzt auf Freisprüche hoffen, berichtet GROKLAW.

Das könnte auch bei uns ein Thema sein. Zwar werden neue Geräte zentral überprüft und zugelassen. Die Richtigkeit der einzelnen Messung wird aber von einem Sachverständigen überprüft, sofern der vermeintliche Temposünder nachvollziehbare Bedenken hat. Man wird dann wahrscheinlich den Sachverständigen überzeugen müssen, dass er sich unbedingt näher mit dem Innenleben des Geräts beschäftigen muss.

Ähnliches Thema: Lasermessungen jetzt aus ein Kilometer Entfernung.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

EINE PIN FÜR ALLE

Die Eingangskontrollen bei Gericht sind streng. Ein gutes Beispiel: das Gericht, an dem ich heute Morgen einen Termin hatte. Eine Mutter musste vor uns sogar ihren Kinderwagen durch den Metalldetektor schieben. Das Handy meines Mandanten wurde gegen Quittung einkassiert.

Jenes Gericht ist nicht nur renommiert. Es wurde auch gerade renoviert. Die Kantine im unteren Stockwerk ist „öffentlich“ und durch einen Seiteneingang zu betreten, der auf der Rückseite des Gebäudes liegt. Ohne Kontrolle. Das geht auch nicht anders. Denn dort werden auch die Mitarbeiter umliegender Behörden verpflegt.

Mitarbeiter des Gerichts und Besucher wollen sich allerdings auch stärken. Deshalb ist der Kantineneingang innerhalb des Gerichtsgebäudes durch eine Doppelschleuse gesichert. Richter und Angestellte haben Mikrochips erhalten. Damit winken sie vor einem Display, dann geht die Schleuse auf.

Auch für die Besucher, die schon die Eingangskontrolle des Gerichts hinter sich haben, hat man eine Lösung gefunden. Neben dem Display steht auf einem Zettel eine handschriftliche PIN. Diese PIN gibt der Besucher ein, die Schleuse zur Kantine öffnet sich.

Der Besucher muss sich die PIN des Tages merken. Sie gilt zwar für alle Gäste, aber auf dem umgekehrten Weg durch die Schleuse ist sie nicht angeschlagen. Wer die PIN allerdings im Kopf behält, kann sie auf der anderen Seite der Schleuse wieder eingeben. Die Schleuse geht auf, der „Rückweg“ ins Gericht ist frei. Ohne Kontrollen.

Als ich mir ansah, wie die Justizwachtmeisterin am Haupteingang im Kinderwagen nach Waffen, Säure und Bomben kramte, tat mir die Frau fast ein wenig Leid. So viel Einsatz. Und alles sinnlos, weil die Architekten des Sicherheitssystems potentielle Gewalttäter offensichtlich für unterbelichtet halten.

Wenn sie sich da mal nicht irren.

IN NICHT VERJÄHRTER ZEIT

Der Berliner Generalstaatsanwalt Karge soll auf einer Podiumsdiskussion gesagt haben, er lasse sich bei der Kindererziehung einen Klaps nicht verbieten. Das berichten die Berliner Zeitung und der Tagesspiegel.

Das wäre wirklich eine bemerkenswerte Äußerung für einen Beamten – insbesondere für einen Chefankläger. Immerhin genießen alle Kinder in Deutschland einen Anspruch auf gewaltfreie Erziehung. Das ergibt sich nicht nur aus dem Grundgesetz. Auch in den Länderverfassungen (z.B. Artikel 6 in Nordrhein-Westfalen), im Bürgerlichen Gesetzbuch und etlichen anderen Vorschriften, zum Beispiel in den Gesetzen zur Jugendhilfe, ist das Gewaltverbot seit geraumer Zeit verankert.

Eigentlich müsste jetzt – durchaus im öffentlichen Interesse – ermittelt werden, ob und in welchem Umfang Herr Karge in nicht verjährter Zeit von seinem vermeintlichen Recht Gebrauch gemacht hat. Einen Anfangsverdacht wird man kaum verneinen können.

(Danke an Tilman Hausherr für den Hinweis)